Mitgliederinformation 09/2025

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Wir übersenden Ihnen die Mitgliederinformation 09/2025, die einen Bericht zur erfolgreichen BRV-Jahrestagung am 14. Mai in Wien und weitere aktuelle Informationen enthält.

Das Thema Aushubverordnung wird in den nächsten Wochen den BRV beschäftigen – Bemerkungen dazu sind ebenso im oben erwähnten Bericht zu lesen.

Weitere Veranstaltungen des BRV:


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 09/2025

  1. EU und Ausland

1.1 Entwurf ÖNORM EN 18177 “Kreislaufwirtschaft”

Im Rahmen des CEN-Komitees TC 350 wurde eine europäische Norm im Entwurf mit dem Thema “Kreislaufwirtschaft im Bausektor – Allgemeine Rahmenbedingungen, Grundsätze und Definitionen” im Entwurf ausgearbeitet.

Dieses Dokument unterstützt die Umsetzung des Europäischen Green Deals; dabei handelt es sich um einen Fahrplan und eine Reihe von politischen Maßnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass die Wirtschaft der EU nachhaltig ist und klimatische, ökologische und umweltbezogene Ziele erfüllt, während sie gleichzeitig ökonomisches Wachstum ermöglicht. Ein Hauptaugenmerk des Green Deals ist die Entwicklung hin zu einer Kreislaufwirtschaft, die die ökonomische Aktivität von der Entnahme primärer Rohstoffe und der Abfallerzeugung entkoppelt.

Sie legt die wichtigsten Begriffe fest, stellt die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft auf der Ebene von Bauwerken und auch von Bauprodukten jeder Art auf und liefert einen Orientierungsrahmen für die Umsetzung und Beurteilung der Zirkularität in der gebauten Umwelt.

Die EN bietet den Akteuren im Bau- und Immobiliensektor einen Leitfaden. Sie beschreibt die Grundbegriffe (Abschnitt 3), die Handlungsebenen (Abschnitt 4), die Grundsätze, Ziele und Maßnahmen des zirkulären Bauens (Abschnitt 5), die Maßnahmen zur Umsetzung von Grundsätzen und Zielen (Abschnitt 6) und die Leitlinien für die Beurteilung der Zirkularität von Bauprodukten und Bauwerken (Abschnitt 7).

Stellungnahmen können über das ASI bis 12. Juni 2025 eingebracht werden. Da der BRV mit
Hrn. Car im CEN TC 350 SC 1 bzw. im österreichischen Spiegelgremium K 271 vertreten ist, können Sie gerne die Geschäftsstelle des BRV diesbezüglich kontaktieren.

2. Veranstaltungen

2.1 BRV-Jahrestagung: Bringt ein Abfallende die Wende?

Über 130 Personen nahmen an der BRV-Jahrestagung in Wien teil – dies zeigte erneut das große Interesse an unserer Jahrestagung und den wichtigen, vom BRV angesprochenen Themen.

Der Baustoff-Recycling Verband hat das Thema EU-Bauprodukteverordnung und Clean Industrial Deal, etc. aufgegriffen und einen Ausblick für die zu erwartenden Änderungen gegeben.

Das Thema Abfallende war zentraler Inhalt – erfreuliches Statement: Bodenaushub wird noch auf der Baustelle ein Abfallende finden können und damit beispielsweise als Recycling-Baustoff auf dieser Baustelle oder auf einer anderen eingesetzt werden können.

DI Dabsch, ASFINAG, betont, dass aus der Instandhaltung und Erneuerung des ASFINAG-Streckennetzes jährlich große Mengen an Aushub- und Abbruchmaterial als potenzielles Recycling-material zur Verfügung stehen. Allein 1,5 Mio. Tonnen Aushub! Das „Abfallende“ für Bodenaushubmaterial ist somit die Chance, bereits früh im Planungsprozess positiv auf die Umsetzung von Baumaßnahmen einzuwirken, indem Abfälle gar nicht erst entstehen. Dies geht aber nur in wenigen Fällen – ein Großteil der Böden fällt als Abfall an, ein vorzeitiges Abfallende, bspw. durch Behandlung und Verwertung als Recycling-Baustoff, ist eine große Hilfe für eine kostengünstige und umweltgerechte Verwertung.

DI Starke, BMLUK, bietet dafür eine Lösung an: Hauptziel der geplanten Aushubverordnung ist die Schaffung einer für die Baupraxis praktikablen, rechtssicheren Möglichkeit, nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial der „besten“ Qualität aus dem Abfallregime zu entlassen und damit möglichst einfach einer stofflichen Nutzung zuzuführen.

Die Qualitätsklassen A1, A2, A2-G sollen für jeweils zulässige Verwertungswege (insb. Rekultivierung, Erdarbeiten) direkt nach dem Aushub die Abfalleigenschaft verlieren. Die neue Aushubverordnung, die kurz vor Begutachtung steht (!) – Starke betonte, noch vor dem Sommer – soll allgemeine Behand-lungspflichten festlegen; so soll für große Aushubvorhaben ein Materialkonzept bereits vorab erstellt werden müssen, das die Verwertungsmöglichkeiten schon im Vorfeld bewerten soll.

Prof. Dr. Maydl präsentierte die vom BRV in Auftrag gegebene Studie über die Auswirkungen der neuen EU-Bauprodukte-verordnung und der Taxonomieverordnung auf die Recycling-Wirtschaft. In der Studie werden die Ziele, die wichtigsten Rechtsgrundlagen sowie die Details zur Umsetzung, wie z.B. die technischen Bewertungskriterien, näher erläutert, soweit sie die Kreislaufwirtschaft im Bausektor betreffen. Dabei ging Maydl auf die langen Übergangsfristen der Bauprodukte-verordnung – bis zu 15 Jahren – ein, wobei Teile schon 2025 in Kraft treten (klimarelevante Merkmale werden noch 2025 wirksam).

Die sich daraus ergebenden Schnittstellen zur künftigen OIB-Richtlinie 7 auf Basis des sogenannten “Grundlagendokuments” des OIB von 2023 wurden in der Studie ebenfalls aufgezeigt.

Enttäuschend waren hingegen die Aussagen zur neuen OIB-Richtlinie Nr. 7, die die Nachhaltigkeit betrifft und 2027 veröffentlicht werden wird: Dr. Stadler, OIB, verwies auf das schon publizierte Grundlagendokument dazu; das OIB hat sich allerdings dazu entschlossen, überwiegend den Themenbereich “Klimarelevanz” zu bearbeiten, während die anderen Themen wie Bauabfälle und Recycling nicht im Detail ausgearbeitet werden. Diese könnten in einer weiteren Veröffentlichung, die aber erst 2031 erfolgen wird, angegangen werden. (Anm.: Der BRV wird dennoch bezüglich des Themas Recycling mit dem OIB Kontakt halten).

DI Spranz, Swietelsky AG, weist auf die Standardisierte Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur (LB-VI) hin, die für alle Bereiche des Tiefbaus Ausschreibungstextierungen vorhält. „Auf Grundlage der Gesetze und Verweise auf die einschlägigen Merkblätter des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes wird der Umgang mit Aushub- und Abfallmaterialien beschrieben“, so Spranz. Die LB-VI weist darauf hin, dass eine verpflichtende Bevorrangung der Kreislauf-wirtschaft vorgesehen ist. So bietet die Leistungsgruppe LG 06 Aufzahlungspositionen für schonenden Abtrag und auch Reinigung an.

Eine eigene LG 58 „Materialverwertung“ ist für im Bauvorhaben anfallende Materialien vorgesehen, die durch den AN zu Recycling-Baustoffen verarbeitet werden und im Bauvorhaben wieder zu verwenden sind.

Seit November 2024 ist zur LB-VI ein Arbeitspapier Nr. 38 als Leitfaden für die nachhaltige, recyclinggerechte Ausschreibung veröffentlicht.

Österreich ist in vielen Bereichen Vorreiter – so z.B. im Bereich des Rückbaus, der in der RBV (Recycling-Baustoffverordnung) und in der damit verpflichtend anzuwendenden ÖNORM B 3151 festgelegt wird. DI Car, European Quality Association for Recycling (EQAR), zeigt den Zusammen-hang zwischen europäischen Vorgaben, europäischen Verbänden und das Wirken des BRV auf: Die Vorreiterrolle des BRV führte dazu, dass die Leitung des Arbeitskreises bei EDA (European Demolition Association), dem europäischen Dachverband für Abbrucharbeiten, durch den BRV erfolgte und in kürzester Zeit ein europäischer Leitfaden für recycelbare C&D-Materialien im Konnex mit der EQAR entstand.

In dem von der Kommission vor wenigen Wochen vorgestellten „Clean Industrial Deal“ wird ein „Circular Economy Act“ für 2026 angekündigt, der verpflichtende Audits vor dem Rückbau von Gebäuden vorsehen wird, wobei auch von „digitalization of demolition permits“ gesprochen wird,

die verpflichtend ebenso für alle Mitgliedsstaaten eingeführt werden sollen.

Österreich ist gut aufgestellt – die Rückbaunorm B 3151 wird gerade überarbeitet und soll nächstes Jahr mit Verbesserungen aus der Praxis neu veröffentlicht werden – gemeinsam mit einer zu erwartenden Novelle der RBV, die dann diese Norm verbindlich erklären soll.

Mag. Dr. Thomas Kasper schloss die Tagung mit dem Statement “Jedem Abfall – sein Ende” – ein wahrer Spruch!

2.2 BRV-Seminar: Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien

2024 wurde eine neue ÖNORM aufgelegt, die das Thema “Bodenaushub als Recycling-Baustoff” behandelt. Damit wurde ein Zukunftsbereich, der die Recyclingquote der Bauwirtschaft massiv erhöhen wird, standardisiert: Neben der Recycling-Baustoffverordnung, die vorwiegend Regelungen betreffend Asphalt, Beton und Mauerwerk enthält, wird im Bundes-Abfallwirtschaftsplan die Verwertung von Böden behandelt. Die ÖNORM B 3141 stellt nun die bautechnischen Ansprüche an derartige Recycling-Baustoffe zusammen.

Aushubmaterialien, die heute noch vorwiegend deponiert werden, werden zukünftig ein riesiges Potential für die Verwertung darstellen.

Nehmen Sie sich die Zeit, um diese Fraktion in das Portfolio Ihrer Unternehmung aufzunehmen und melden Sie sich zum Seminar am 26. Mai in Wien an.

Details können Sie dem beiliegenden Folder entnehmen.

2.3 BRV-Seminar: Rechtssicherer Umgang mit Aushubmaterialien und Baurestmassen

Am 27. Mai bietet der BRV ein Fachseminar zum Thema Aushubmaterialien und Baurestmassen in Wien an. Als Behandler ist es wichtig, rechtssicher vorzugehen – mit diesem Seminar sollten die wichtigsten Grundlagen dafür vermittelt werden.

Weitere Details und Anmeldeformular entnehmen Sie bitte der Beilage.

2.4 Erfahrungsaustausch “Rückbaukundige Personen”

Am 3. Juni findet der jährlich vom BRV organisierte Erfahrungsaustausch für Rückbaukundige Personen nach ÖNORM B 3151 statt.

Dieses Mal wird u.a. über die Fortschreibung der ÖN B 3151, die heuer noch zur Begutachtung aufgelegt werden soll, berichtet. Unter anderem wird eine neue, umfangreiche Prüfliste für Rückbaukundige Personen vorgestellt werden, die eine verbesserte und vergleichbare Beurteilung von Abbruchobjekten ermöglichen soll. Der BRV (Martin Car) leitet die Überarbeitung der Norm. Behördenvertreter werden ebenso bei diesem Erfahrungsaustausch anwesend sein.

Für weitere Details liegt der Programmfolder bei.

Beilagen