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Mitgliederinformation 10/2025

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Wir übersenden Ihnen die Mitgliederinformation Nr. 10/2025, die auch eine Auswertung der Mitgliederbefragung über das Jahr 2024 enthält.

Aufgrund sich ergebender Notwendigkeiten durch die Recyclinggips-Verordnung sieht sich das BMLUK veranlasst, auch die Deponieverordnung zu novellieren – dabei soll nicht die „große“ Novelle, die seit 2023 schon angedacht war, sondern nur eine kleine Novelle die vom Ministerium vermutete Intention, Gips zu Bauschutt zu mischen und damit kostengünstig auch in Zukunft zu deponieren, hintanhalten. Aufgrund fehlender Möglichkeiten, Calciumsulfatestrich bundesweit in absehbarer Zeit einer Verwertung zuführen zu können, soll gleichzeitig das Deponierungsverbot um 1 Jahr nach hinten verlegt werden.

Details dazu können Sie der beiliegenden Mitgliederinformation entnehmen.

Die nächsten Veranstaltungen des BRV:


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 10/2025

  1. Rechtsangelegenheiten

1.1 Entwurf einer Deponieverordnungsnovelle in Finalisierung

Seitens des BMLUK (ehemals BMK) wird ein Entwurf einer Novelle der Deponieverordnung in Zusammenhang mit der Umsetzung der Recyclinggips-Verordnung ausgearbeitet. Dieser soll im Sommer 2025 in Begutachtung gehen und mit 1. Jänner 2026 in Kraft treten.

Ziel der Novelle ist eine weitestgehende Unterstützung, dass Gipsplattenabfälle überwiegend in die Verwertung gelangen. Eine Deponierung soll nur mehr dann erfolgen, wenn eine Verunreinigung, insbesondere mit Asbest, vorliegt.

Die Novelle sieht eine Deponierung nur mehr vor, wenn

  • eine der beiden Gipsplattenanlagen („Behandlungsanlage“) nachweislich eine Verwertung ausschließt.
  • eine Rückbaukundige Person bzw. eine Fachanstalt vor Ort, nach erfolgter Trennung, nachweislich die Gipsplattenabfälle als nicht für die Verwertung geeignet deklariert.
  • ein Abfallsammler durch eine befugte externe Fachperson/-anstalt die Nichtverwertbarkeit konstatiert.

Weiters ist vorgesehen, ein Deponierungsverbot für Calciumsulfatestrich später als geplant, nämlich mit 31.12.2026, vorzusehen. Danach soll es möglich sein, in einem eigenen Kompartiment Calciumsulfatestrich weiter mit Hinblick auf eine spätere, zulässige Verwertung zu deponieren.

Der Entwurf dieser Novelle ist zwar final ausgearbeitet, die genaue Textierung kann sich bis zur Veröffentlichung natürlich verändern. Der BRV wird Sie umgehend nach Vorliegen des Enwurfes mittels Mitgliederinformation informieren.

2. EU und Ausland

2.1 JRC: Grundlagen für ein Abfallende in Europa

Das Joint Research Center der EU hat am 10. Juni zu einem zweiten Expertenhearing (per Video) eingeladen, an dem ca. 150 Personen aus Österreich teilnahmen – darunter Vertreter/innen des BMK und der Geschäftsstelle des BRV.

Das erste Expertengespräch fand am 26. Sept. 2024 statt, in dem der Auftrag der EU-Kommission an JRC erläutert wurde und im Anschluss ein Fragebogen über den Status quo in den Mitgliedsländern versandt sowie Wünsche an ein europäisches Abfallende geknüpft werden konnten.

Die Auswertung dieses Fragebogens wurde nun vorgestellt und ein weiterer Fragebogen, der binnen 2 Monaten beantwortet werden soll, wurde erstellt.

Der BRV wird dazu im kommenden Rundschreiben die wichtigsten Fakten darlegen. Vorweg kann gesagt werden, dass einerseits ein europäisches Abfallende mit einheitlichen Grenzwerten für die Umweltverträglichkeit sowie Einsatzgebiete wünschenswert sind, allerdings derzeit noch viele „Baustellen“ existieren – so richtet sich das Abfallende vor allem an Abfälle von Gebäuden und lässt zum Beispiel Asphalt vollkommen aus.

Auch werden vorausgehende Schad-/Störstofferkundungen nicht angesprochen, Analytik-methoden scheinen noch nicht ausgereift überlegt zu sein.

Nunmehr ist die Stakeholder-Konsultation im Laufen. Der BRV wird sich ausreichend Zeit nehmen, um die vorliegenden Entwurfsgrundlagen im Detail zu bearbeiten und wird – gemeinsam mit der EQAR, der European Quality Association for Recycling e.V., bis Ende Juli Stellung beziehen. Über die EQAR besteht die Hoffnung, dass zusätzlich Tschechien, Deutschland, Südtirol, Serbien und weitere (F.I.R., EDA, …) eine ähnliche Stellungnahme abgeben könnten, und damit JRC von mehreren Staaten bzw. europäischen Verbänden gleichartige Meinungen zugesandt erhält und damit die Stellungnahme des BRV unterstützt.

Näheres erfahren Sie in unserer nächster nächsten Mitgliederinformation. Sollten Sie Interesse an einer Mitarbeit bei der Ausarbeitung der Stellungnahme haben, ersuchen wir Sie, sich bei der Geschäftsstelle zu melden.

2.2 EDA-Jahreskongress 2025 und EDA-Mitgliederversammlung

Die European Demolition Association hielt am 12. Juni 2025 ihre Mitgliederversammlung in Venedig ab. Der BRV ist nationales Mitglied bei EDA, die EQAR assoziiertes Mitglied.

In der gut besuchten Mitgliederversammlung wurde auf neue Publikationen hingewiesen: Neben dem unter der Leitung des BRV entstandenen Recycling-Leitfaden für mineralische Materialien (www.europeandemolition.org/guide-recyclable; Anm.: dieser Leitfaden wurde ins Deutsche übersetzt und kann über die Geschäftsstelle des BRV bezogen werden) wurden folgende neue Broschüren in englischer Sprache erstellt:

Bei letzterer Broschüre arbeitet der BRV ebenso mit. Als Koordinatorin fungierte Anaïs Terbeche; Frau Terbeche ist vielen BRV-Mitgliedern bekannt, sie war auch Vortragende im Rahmen der vorletzten BRV-Jahrestagung.

Der BRV war durch den BRV-Vorsitzenden Thomas Kasper und Martin Car vertreten. Mehrfach wurde seitens der EDA-Geschäftsführung auf das vielfältige Wirken des BRV hingewiesen und Dank für die aktive Mitarbeit ausgesprochen.

Die Annual Convention war mit über 150 Personen gut besucht und zeigte moderne Methoden des Rückbaus und der Dekontaminierungen auf.

Nächstes Jahr findet die EDA-Annual Convention am 10./11. Juni in Dublin statt.

3. Verbandsangelegenheiten

3.1 BRV-Mitgliederversammlung

Am Mittwoch, 18. Juni 2025, 13 Uhr, findet im Hause des BRV die diesjährige BRV-Mitgliederversammlung statt. Die Tagesordnung zur Sitzung wurde Ihnen rechtzeitig per E-Mail zugesandt.

Im Vorfeld sind die Mitglieder herzlich zu einem gemeinsamen Mittagsimbiss eingeladen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

3.2 GSV-Mitgliederversammlung und Neuwahl des Vorstandes

Am Mittwoch, 18. Juni 2025, 15:15 Uhr, findet im Rahmen der Mitgliederversammlung des Österreichischen Güteschutzverbandes Recycling Baustoffe, 1040 Wien, Karlsgasse 5, die Neuwahl des Vorstandes statt. Als Vorsitzender kandidiert Dr. Wolfgang Stanek, der schon bislang die Geschicke des GSV leitete. Auch die anderen Vorstandsmitglieder erklärten sich bereit, sich wieder der Wahl zu stellen. Anstelle von Hrn. DI Roman Duskanich wird Ing. Martin Wallner, Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus, sich der Wahl stellen.

Die Tagesordnung zur Sitzung wurde den GSV-Mitgliedsbetrieben zugesandt.

3.3 EQAR-Mitgliederversammlung bestätigt Thomas Kasper als Vorsitzenden

Im Rahmen der Ende Mai stattgefundenen Mitgliederversammlung der European Quality Association for Recycling wurde Thomas Kasper neuerlich als Vorsitzender bestätigt. Kasper tritt die neue Funktionsperiode mit dem Wunsch an, die EQAR noch weiter in Europa zu verbreitern und weitere nationale Verbände zur Mitgliedschaft zu bewegen. Bei der EQAR können auch Unternehmen Einzelmitglieder werden; bei Interesse wenden Sie sich bitte an die EQAR-Geschäftsstelle (info@eqar.info).

3.4 Mitgliederbefragung über 2024

Im Frühjahr wurde die jährliche Umfrage unter den BRV-Mitgliedern ausgewertet.

Generell könnten die Recycling-Unternehmer mehr mineralische Abfälle übernehmen – nur 38% sind mit der Anlieferungsmenge zufrieden, ein Drittel der Unternehmen leiden unter zu geringer Anlieferung. Anders bei „rotem“ Material: Ziegelhältige Abfälle werden nur von einem Viertel der

Mitglieder als „zu wenig vorhanden“ bezeichnet. Die Nachfrage nach Recycling-Baustoffen ließ im Laufe des Jahres 2024 insgesamt nach.

Die Anlagenauslastung lag 2024 bei 55% und damit deutlich unter jener des Vorjahres, es wurde das Niveau von 2021 erreicht. Pro Anlage wurden ca. 220.000,– € investiert
(Ersatz-/Neuinvestitionen). Im Schnitt wurden pro Recycling-Betrieb 10 Personen beschäftigt.

Die Recycling-Branche wünscht sich verstärkt die Vollziehung bestehender Gesetze, z.B. die Kontrolle illegaler Zwischenlagerung, das Inkrafttreten einer Abfallendeverordnung für Boden-aushub. Besonders wird das Thema „Ausschreibung“ (naBe, BVergG, …) angesprochen, hier soll der BRV zusätzlich aktiv sein. Arbeitsgruppen werden angeregt, sich dem Thema Ziegel-verwertung, Bodenaushub und Beton (B 4710) zu widmen.

Am besten (mit 1,6 – nach Schulnoten) wurde die regelmäßige Information des BRV für Mitglieder und an Bauherren bewertet; weiters die Tätigkeit des BRV insgesamt (mit 1,8).

Aufgrund der vom BRV hochgerechneten Daten wurden für 2024 folgende Massen an Recycling-Baustoffen errechnet: Insgesamt wurden 8,6 Mio. t Recycling-Baustoffe im Jahre 2024 erzeugt, davon 2,7 Mio. t Betongranulat, 1,5 Mio. t Asphalt, 2,6 Mio t Hochbau-materialien (Ziegel, …), sowie 0,7 Mio. t recyceltes Gestein. Die restlichen Anteile betreffen Mischgranulate und die Aufbereitung von Baustellenabfällen. Gegenüber dem Vorjahr stagnierte die Betonaufbereitung, der Anteil an rezyklierter Gesteinskörnung stieg stärker an als bisher. Insgesamt konnten um 7,2% mehr Recycling-Baustoffe produziert werden als im Vorjahr.

Die Aussichten für 2025 sind hingegen verheerend: ein Einbruch um 1/3 der Produktion wird befürchtet; dazu ist festzustellen, dass generell der Blick in die Zukunft meist pessimistisch gesehen wird. Ein derartig trister Ausblick deutet aber auf einen deutlichen Konjunktur-einbruch für die Recycling-Branche für 2025 hin. Und dies gilt für alle Sorten von Recycling-Baustoffen. Damit läuft diese Entwicklung in Analogie zur allgemeinen bauwirtschaftlichen Entwicklung der letzten Zeit.

4. Veranstaltungen

4.1 Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person

Der BRV veranstaltet noch einmal vor der Sommersaison (24. – 26. Juni) einen Ausbildungskurs für Rückbaukundige Personen.

Rückbaukundige Personen werden zunehmend gebraucht werden: Auch im Rahmen der Umsetzung der Recyclinggips-Verordnung wird bei Abbrüchen die getrennte Erfassung von Gipsplatten verlangt. Über eine zukünftige Novelle der Deponieverordnung erhalten diese Experten/Expertinnen zusätzliches Gewicht. Durch Ihre Expertise werden verwertbare Gipsabfälle einem hochwertigen Recycling zugeführt werden, nicht verwertbare Abfälle können mit deren Gutachten zukünftig auf Deponien verbracht werden.

Informieren Sie bitte Ihre Mitarbeiter und Kunden über diesen Ausbildungskurs! Ein detailliertes Programm mit Anmeldemöglichkeit liegt bei.

4.2 Jubiläumsfeier „35 Jahre BRV“ & Galaabend in Steyr

Am 2. Oktober 2025 beginnt die BRV-Jubiläumsfeier um 14 Uhr mit einem Sektempfang im Panoramarestaurant Minichmayr in Steyr/Oberösterreich. Nach einem Rahmenprogramm – drei Optionen von einer Stadtführung bis zur Besichtigung der Ausstellung „Energiewende“ im Museum Arbeitswelt – erfolgt die Festveranstaltung.

Im Anschluss sind alle Teilnehmenden herzlich zu einem Galadinner mit Buffet eingeladen.

Nützen Sie auch die Möglichkeit, Ihr Unternehmen im Rahmen dieser Jubiläumsveranstaltung zu präsentieren! Ein Sponsoringangebot können Sie der Beilage entnehmen: für BRV-Mitglieder gibt es vergünstigte Sponsoringpakete. Bitte buchen Sie dieses Angebot bis Ende Juni, detaillierte Information liegt dem Rundschreiben bei!

Ein detailliertes Programm erhalten Sie mit getrennter Post – bitte merken Sie sich diesen Termin schon heute vor!

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