Notice: Undefined index: countryCode in /var/www/vhosts/host-111558.webhosting.magentabusiness.at/httpdocs/brv.or.at/index.php(450) : eval()'d code on line 29 Mitgliederinformation 11/2025 – Österreichischer Baustoff- Recycling Verband

Mitgliederinformation 11/2025

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Wir übersenden Ihnen die Mitgliederinformation 11/2025, die auch eine Zusammenstellung der derzeit auf europäischer Ebene diskutierten Abfallendebestimmungen enthält.

Details dazu können Sie der beiliegenden Mitgliederinformation entnehmen.

Sollten Sie in den nächsten Wochen Ihren Sommerurlaub antreten, wünschen wir Ihnen gute Erholung!

Weitere Veranstaltungen des BRV:


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 11/2025

  1. Rechtsangelegenheiten

1.1 Wiener Klimagesetz

Der Wiener Landtag beschloss das Wiener Klimagesetz (Wr. KG, LGBl 20/2025), welches Mitte April in Kraft trat.

Als erstes Bundesland Österreichs hebt Wien damit die Klimaziele in den Gesetzesrang.

Eines der drei Ziele des Klimagesetzes ist, die Kreislaufwirtschaft zu stärken!

Die Bundeshauptstadt bekennt sich zu dem Ziel, die Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen. Eine Koordinierungsstelle „Klimaangelegenheiten“ wird eingerichtet, die jährlich einen Bericht zu dem aktuellen Stand zur Erreichung des Ziels veröffentlicht.

Zur fachlichen Beratung wird ein Klimarat gebildet, der mindestens 2x jährlich tagen muss und am dem auch die Bürger beteiligt sind.

Der vorgesehene „Klimafahrplan“ hat u.a. auch Vorgaben und Ziele für die Kreislaufwirtschaft zu enthalten und ist alle fünf Jahre unter Beteiligung der Öffentlichkeit fortzuschreiben.

Ebenso ist ein Klimacheck für Gesetze und Verordnungen vorgesehen: Alle Gesetzesvorlagen und Entwürfe von Verordnungen sind auf ihre Auswirkungen auf klimarelevante Bereiche zu prüfen. Darunter fallen auch die Abfall- und Kreislaufwirtschaft.

Weiters ist ein Klimacheck für Bauvorhaben der Bundeshauptstadt Wien vorgesehen (Anm.: für Bauvorhaben, deren Planung nach Inkrafttreten des LGBl. begonnen hat).

Mit dem Klimabudget wurde ein Instrument gesetzlich verankert, mit dem die Maßnahmen nach Klimakriterien bewertet und Verantwortungen festgelegt werden.

2. EU und Ausland

2.1 JRC: Grundlagen für ein Abfallende in Europa

Das Projektteam des Joint Research Center der EU besteht aus Vertretern der DG GROW, der DG ENVIRONMENT und der DG JRC; am 10. Juni 2025 wurde ein zweites Expertenhearing (per Video) abgehalten.

Das erste Expertengespräch fand am 26. Sept. 2024 statt, indem der Auftrag der EU-Kommission an JRC erläutert wurde und im Anschluss ein Fragebogen über den Status quo in den Mitgliedsländern versandt sowie Wünsche an ein europäisches Abfallende geknüpft werden konnten. Der Auftrag an JRC lautete, EU-weite Abfallendekriterien für mineralische Bau- und Abbruchabfälle – basierend auf Artikel 6 der Abfallrahmenrichtlinie – zu entwickeln. Ziel dabei: im Konsenswege technische Grundlagen für eine EU-rechtliche Regelung bis Juni 2026 zu schaffen, die 2027 in Form einer EU-weiten legislativen Regelung in Kraft treten soll.

Die Auswertung des Fragebogens aus Herbst 2024 wurde nun vorgestellt und ein weiterer Fragebogen, der binnen 2 Monaten (bis 11. August 2025) beantwortet werden soll, wurde erstellt.

Als C&D-waste werden angesehen: Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik und Steine

Legislativ werden vorwiegend betrachtet: Abfallrahmenrichtlinie (auch hinsichtlich gefährlicher Abfälle), REACH, POP-Regulation und Bauprodukteverordnung. Neun bestehende nationale oder regionale Abfallendebestimmungen werden berücksichtigt.

Als rezyklierte Gesteinskörnung werden „feine“ Mineralien bis zur Größe von 125mm betrachtet.

Das Abfallende soll eintreten nach Abschluss der vollendeten Aufbereitung als rezykliertes Aggregat. Dabei wird festgehalten, dass „backfilling“ (Verfüllungen, z.B. für Geländeanpassungen, von Gruben, Landschaftsgestaltungen) nicht als Recycling-Tätigkeit angesehen wird. Das Abfallende soll auch nur für die Verwendung als Baustoff (Hochbau, Tiefbau) gelten.

Seitens JRC sind mehrere Kriterien als Voraussetzung für ein europaweit gültiges Abfallende erarbeitet worden:

  • Keine gefährlichen Abfälle als Input
  • Input darf nur jene Verunreinigungen enthalten, die durch den Aufbereitungsprozess ausgeschleust werden können (z.B. Holz).
  • Keine radioaktiven Bestandteile
  • Lagerung des Materials muss sowohl Input-seitig als auch Output-seitig ordnungsgemäß sein.
  • Produktqualität muss ohne Zugabe von natürlichen Gesteinen erreicht werden.
  • Nach Erhalt des Abfallendes darf das Produkt nicht
    • in Kontakt mit (Grund)Wasser kommen.
    • in hochwassergefährdeten Gebieten eingesetzt werden.
    • in Wasserschutzzonen zur Anwendung kommen.
  • Anforderungen an die Eigenüberwachung
  • Grenzwerte für Verunreinigung am Endprodukt:
    • Asbest max. 100mg/kg
    • Fl < 5 cm³/kg
    • Rg + X < 1M%
    • Material < 0,1%
  • Für Eluatwerte und Gesamtgehalte sind derzeit Grenzwerte in Diskussion – als Testverfahren wird allerdings ein Perkulationsverfahren vorgesehen, das aus österr. Sicht völlig untauglich für die Verwertung ist, da es mehrere Wochen für ein Ergebnis braucht. Weiters ist angedacht, dass mind. 45% der beurteilten Materialien unter 4mm sein müssen; das Verhältnis „fest zu flüssig“ ist mit 1:10 vorgesehen, die Durchfluss-geschwindigkeit bei 10 m/s.
  • Dokumentationen sollen 5 Jahre aufbewahrt werden.
  • Neben einer Fremd- wird auch eine Eigenüberwachung vorgesehen.
  • Ejn Qualitätsmanagementsystem muss installiert werden.

Nunmehr ist die Stakeholder-Konsultation im Laufen. Der BRV wird sich ausreichend Zeit nehmen, um die vorliegenden Entwurfsgrundlagen im Detail zu bearbeiten und wird – gemeinsam mit der EQAR, der European Quality Association for Recycling e.V. – bis Ende Juli Stellung beziehen. Über die EQAR besteht die Hoffnung, dass zusätzlich Tschechien, Deutschland, Südtirol, Serbien und weitere (F.I.R., EDA, …) eine ähnliche Stellungnahme abgeben könnten, und damit JRC von mehreren Staaten bzw. europäischen Verbänden gleichartige Meinungen zugesandt erhält und damit die Stellungnahme des BRV unterstützt.

3. Verbandsangelegenheiten

3.1 Neuwahl des GSV-Vorstandes

Am Mittwoch, 18. Juni 2025, fand im Rahmen der Mitgliederversammlung des Österreichischen Güteschutzverbandes Recycling Baustoffe, 1040 Wien, Karlsgasse 5, die Neuwahl des Vorstandes statt. Als Vorsitzender wurde Dr. Wolfgang Stanek, der schon bislang die Geschicke des GSV leitete, gewählt. Auch die anderen Vorstandsmitglieder erklärten sich bereit, sich wieder der Wahl zu stellen. Anstelle von Hrn. DI Roman Duskanich wurde Ing. Martin Wallner, MA,  Bundes-ministerium für Wirtschaft, Energie  und Tourismus, einstimmig in den Vorstand aufgenommen.

4. Wissenswertes

4.1 FFG-Förderung Ressourcenwende 2025

Im Rahmen der Ausschreibung „Ressourcenwende 2025“ werden anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten unterstützt, die die digitale, grüne und soziale Transformation unterstützten. Das BMIMI stellt insgesamt 27,5 Mio. € für die Förderung von nationalen kooperativen F&E-Projekten, Leitprojekten sowie für die Finanzierung von zwei F&E- Dienstleistungen zur Verfügung.

Eine Einreichung kann bis 18. Sept. 2025, 12 Uhr, erfolgen. Gefördert werden können Unternehmen, Fachhochschulen, Universitäten, Einzel-ForscherInnen und weitere.

Nähere Informationen sind direkt bei der FFG, Ressourcenwende 2025 | FFG erhältlich.

5. Veranstaltungen

5.1 Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person

Der BRV veranstaltet vom 23. bis 25. September 2025 den nächsten Ausbildungskurs für Rückbaukundige Personen in Wien.

Rückbaukundige Personen werden zunehmend gebraucht werden: Auch im Rahmen der Umsetzung der Recyclinggips-Verordnung wird bei Abbrüchen die getrennte Erfassung von Gipsplatten verlangt. Über eine zukünftige Novelle der Deponieverordnung erhalten diese Experten/Expertinnen zusätzliches Gewicht. Durch ihre Expertise werden verwertbare Gipsabfälle einem hochwertigen Recycling zugeführt werden, nicht verwertbare Abfälle können mit deren Gutachten zukünftig auf Deponien verbracht werden.

Informieren Sie bitte Ihre Mitarbeiter und Kunden über diesen Ausbildungskurs!

Ein detailliertes Programm mit Anmeldemöglichkeit liegt bei.

5.2 Jubiläumsfeier „35 Jahre BRV“ & Galaabend in Steyr

Am 2. Oktober 2025 beginnt die BRV-Jubiläumsfeier um 14 Uhr mit einem Sektempfang im Panoramarestaurant Minichmayr in Steyr/Oberösterreich. Nach einem Rahmenprogramm – drei Optionen von einer Stadtführung bis zur Besichtigung der Ausstellung „Energiewende“ im Museum Arbeitswelt – erfolgt die Festveranstaltung. Im Anschluss sind alle Teilnehmenden herzlich zu einem Galadinner mit Buffet eingeladen.

Nützen Sie auch die Möglichkeit, Ihr Unternehmen im Rahmen dieser Jubiläumsveranstaltung zu präsentieren! Ein Sponsoringangebot können Sie der Beilage entnehmen: für BRV-Mitglieder gibt es vergünstigte Sponsoringpakete. Bitte buchen Sie dieses Angebot zeitnah, detaillierte Information liegt dem Rundschreiben bei!

Ein detaillierter Programmentwurf ist ebenfalls inkludiert – bitte merken Sie sich diesen Termin schon heute vor!

5.3 BRV-Seminar: Abfallrecht am Bau von A-Z

Das Seminar, das keine juristischen Vorkenntnisse voraussetzt, gibt einen Ein- und Überblick in das Abfallwirtschaftsrecht. Anhand von Beispielen aus der Praxis sowie Fragen aus dem Kreis der Teilnehmer:innen werden am 15. Oktober 2025 in Wien rechtliche Vorgaben und Lösungsvorschläge für komplexe Situationen dargestellt.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Programmfolder.

Beilagen