Mitgliederinformation 3/2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Österreichische Baustoff-Recycling Verband übermittelt Ihnen in der Beilage das Rundschreiben Nr. 3/2022, welches die Bestätigung von Sektionsleiter DI Christian Holzer an den BRV enthält, dass Absiebmaterial aus der Produktion von Recycling-Baustoffen KEINER analytischen Untersuchung bedarf.
Weiters konnte der BRV bewirken, dass seitens der Leiterin der Rechtsabteilung des BMK bestätigt wird, dass das Abfallende für Recycling-Baustoffe mit der Qualitätsklasse U-A („vorzeitiges Abfallende“) nicht nur für die Verwendung als Baustoff, sondern bspw. auch für die Herstellung von Substraten mit Ziegelsplitt gilt.
Weiters möchten wir Ihnen mitteilen, dass für Mitgliedsbetriebe des BRV zwei Freikarten pro Mitgliedschaft für den Tagesbesuch der IFAT in München, einer der größten Umweltmessen, vergeben werden können – Sie können dabei auch den Baustoff-Recycling Kongress „Recycling-Baustoffe 2030“ am 1. Juni, veranstaltet von unserer europäischen Dachorganisation EQAR, besuchen.
Näheres dazu entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben.
Unsere nächsten Veranstaltungen:
- 24.02.2022 Abfallbilanzen u. EDM Stammdatenverwaltung für Recyclingbetriebe – Wien/Web
- 09.03.2022 Eingangsleiter Baustoff-Recycling (Wien)
- 17.03.2022 Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe (Linz)
Mit freundlichen Grüßen
ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND
Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car
MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 3/2022
- Rechtsangelegenheiten
1.1 Deponierung der Feinfraktion aus dem Baurestmassenrecycling OHNE Analyse möglich
Wie schon per BRV-Rundschreiben mitgeteilt, hat das BMK, vertreten durch SL DI Christian Holzer, mit E-Mail vom 15. 12. 2022 mitgeteilt, dass die Deponierung der Feinfraktion auf Baurestmassen- oder Massenabfalldeponien gemäß Anhang 2 Liste II der Deponieverordnung 2008 OHNE analytische Untersuchung möglich ist. Dies soll in der nächsten Novelle der Deponieverordnung klargestellt werden.
Die Geschäftsstelle des BRV fragte sicherheitshalber nach, ob diese Regelung nun ab sofort gelte, oder die Novelle der DVO abgewartet werden muss.
Per Schreiben vom 27. Jänner 2022 betonte Sektionsleiter Holzer, dass bereits jetzt eine Deponierung der Feinfraktion aus dem Baurestmassenrecycling auf Baurestmassen- oder Massenabfalldeponien gemäß Anhang 2 Liste II der Deponieverordnung 2008 ohne analytische Kontrolle möglich ist!
Hinweis: Gemäß Abfallverzeichnisverordnung 2020 sind diese Abfälle ab 1. Jänner 2022 der Abfallart SN 31409-23 „mineralische Rückstände aus der Aufbereitung von Baurestmassen“ zuzuordnen.
Wir freuen uns, dass die Initiative des BRV erfolgreich zu Ende geführt werden konnte – und damit seitens der Baustoff-Recycling-Wirtschaft ca. 1 Million Euro an (unnötigen) Analysekosten in Österreich jährlich eingespart werden kann.
1.2 Abfallende für Recycling-Baustoff-Produkte auch außerhalb der Anwendung als Baustoff
Der BRV führte Ende September ein persönliches Gespräch mit der Rechtsabteilung der Abfallsektion des BMK, Fr. Mag. Evelyn Wolfslehner. Ziel des Gespräches war es, den Einsatz von ziegelhältigen Materialien, die als Recycling-Baustoff-Produkt aufbereitet wurden, bspw. für Substrate zu erörtern.
Recycling-Baustoffe, die die Qualitätskriterien der Qualitätsklasse U-A nach RBV erreichen, können unter gewissen Voraussetzungen (z.B. Übergabe des Baustoffes an Dritte, Aufzeichnungspflichten, Konformitätserklärung) das Abfallende vorzeitig, also mit der Übergabe, erreichen. Der BRV vertrat die Ansicht, dass damit ein Einsatz – unter Einhaltung aller weiteren Rechtsvorschriften, die einen derartigen Einsatz regeln – auch außerhalb der Anwendung als Baustoff nach Bauprodukteverordnung möglich ist.
Mit Schreiben vom 28. Jänner bestätigte das BMK:
„Ziegelsplitt/Ziegelgranulat ist ein zulässiger Abfall für die Herstellung von Recycling-Baustoffen nach der Recycling-Baustoffverordnung (RBV) BGBl II Nr. 181/2015. Mit der Übergabe an einen Dritten verliert der Recycling-Baustoff aus Ziegelsplitt der Qualität U-A die Abfalleigenschaft, sofern auch alle anderen Vorgaben der RBV eingehalten wurden. Es liegt damit ein Recycling-Baustoff-Produkt, dh. eine aus Abfällen hergestellte recyclierte Gesteinskörnung vor, die gemäß der EU-Bauprodukte-Verordnung als Baustoff verwendet werden kann. Für Recycling-Baustoff-Produkte der Qualität U-A sieht die RBV keine spezifischen Verwendungsbeschränkungen vor. Es sind daher die einschlägigen produktrechtlichen Anforderungen einzuhalten. Sollten die produktrechtlichen Regelungen, die für Substrate gelten, die Verwendung des gegenständlichen Ziegelsplitts als Ausgangsstoff vorsehen, und werden sonst alle relevanten Vorgaben eingehalten, besteht aus abfallrechtlicher Sicht bei der Verwendung von Ziegelsplitt als Recycling-Baustoff-Produkt für die Herstellung von Substrat kein Einwand.“
Weiters wurde klargestellt, dass dies NUR für die Qualitätsklasse U-A gelte – für U-B und andere Qualitätsklassen ist dies keineswegs gültig (Anm.: U-B erhält unter keinen Umständen ein vorzeitiges Abfallende und muss i.a. auch unter einer Deckschichte zur Anwendung kommen).
Wir freuen uns, dass es dem BRV gelungen ist, eine klare Aussage zu erhalten: Damit wird der BRV in den nächsten Tagen eine Richtlinie für die Verwendung von ziegelhältigen Recycling-Baustoffprodukten auflegen. Diese wird auch im Rahmen der BRV-Tagung am 7. April in Wien vorgestellt werden!
- EU und Ausland
2.1 EQAR – Kongress „Baustoff-Recycling 2030“ im Rahmen der IFAT – 1. Juni 2022
Wie schon erwähnt, findet am 1. Juni 2022 in München ein vom BRV unterstützter europäischer Kongress „Baustoff-Recycling 2030“ im Rahmen der IFAT, der Weltleitmesse für Wasser-, Abwasser-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft“ statt.
BRV-Mitglieder erhalten auf Anforderung bei der Geschäftsstelle des BRV kostenfrei 2 Tageseintrittskarten zu dieser Messe – idealerweise können Sie dies mit dem Besuch des EQAR-Kongresses am Mittwoch, 1. Juni 2022, kombinieren.
Der Kongress behandelt dabei die Themen: recyclinggerechte Ausschreibung, neue Technologien und auch innovative Einsätze von Recycling-Baustoffen; ermäßigter Eintritt als BRV-Mitgliedsbetrieb!
Nähere Informationen erhalten Sie unter www.eqar.info, bei der Geschäftsstelle des BRV und in Bälde unter www.brv.at.
Außerdem werden wir Ihnen mit dem nächsten Rundschreiben das Programm des EQAR-Kongresses mit Anmeldeabschnitt beilegen.
Die kostenfreien Tageseintrittskarten zur IFAT für BRV-Mitglieder werden voraussichtlich ab März 2022 angefordert werden können (siehe kommende Rundschreiben).
2.2 Annual EDA-Convention 2022: Demolition, Decontamination, Recycling
Vom 9. – 11. Juni 2022 findet in Paris das jährliche Treffen des Europäischen Abbruch-verbandes EDA statt (bei dem der BRV Österreich als nationales Mitglied vertritt).
Das Fachprogramm findet dabei am Freitag, 10. Juni, mit vier Conference-Sessions mit einer begleitenden Fachausstellung statt.
Als Mitglieder des BRV erhalten Sie 100 Euro Ermäßigung gegenüber dem Normalpreis. Nehmen Sie bei Bedarf bitte mit der BRV-Geschäftsstelle Kontakt auf. Bei Anmeldung bis 10. Feber können weitere 100 Euro eingespart werden.
Nähere Informationen unter www.europeandemolition.org/convention.
- Verbandsangelegenheiten
3.1 BRV-Mitgliederversammlung
Bitte notieren Sie sich den Termin der ordentlichen BRV-Mitgliederversammlung 2022:
Dienstag, 28. Juni 2022, Wien, voraussichtlich ab 12 Uhr (Beginn mit einem gemeinsamen Mittagessen).
Nähere Informationen erhalten Sie rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes per Rundschreiben und mittels Einladung.
Im Anschluss an die Mitgliederversammlung des Baustoff-Recycling Verbandes hält der Österreichische Güteschutzverband Recycling-Baustoffe seine jährliche Versammlung ab. Näheres dazu erhalten Sie seitens des GSV rechtzeitig vor dieser Sitzung.
3.2 Neuer stellvertretender BRV-Geschäftsführer
Der Vorstand des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes hat in seiner gestrigen Sitzung einstimmig Herrn Dipl-Ing. (FH) Tristan Tallafuss zum stellvertretenden Geschäftsführer des BRV ernannt. Tallafuss wird in seiner Funktion insbesondere die Konzeption von Veranstaltungen (Seminare, Schulungen) übernehmen sowie die Arbeitsgruppen und Mitgliedsangelegenheiten des BRV betreuen und sich der Aktualisierung der Homepage widmen.
Herr Tallafuss ist seit über 15 Jahren im BRV als Referent tätig und zwischenzeitlich lang-jähriger Geschäftsführer des Österreichischen Güteschutzverbandes Recycling-Baustoffe.
Er unterstützt damit Dipl.-Ing. Martin Car in der Geschäftsführung des Verbandes.
3.3 BRV-Stellungnahme zur Kreislaufwirtschaftsstrategie
Der BRV hat fristgerecht eine Stellungnahme zum Entwurf des BMK zur Kreislaufwirtschafts-strategie abgegeben.
Der BRV begrüßt die Bestrebungen.
Gleichzeitig wurde auf die Besonderheit des Baus sowie auf die Grenzen der vom BMK für 2030 angepeilten Materialreduktion von 25% hingewiesen. Dies würde zu einer fast ebenso großen Reduktion des Bauvolumens führen, da weder durch Recycling, noch durch Sanierung, dieses extrem große Einschränkungsvolumen erzielt werden kann.
Besonderer Wert wurde hingegen auf die Nachhaltige Beschaffung, den Ausbau der Aus-/Weiterbildung für bestehende Akteure im Baugeschehen (Planer, Bauherrn, Baumeister,..) und natürlich zukünftiger Entscheidungsträger gelegt.
Förderprogramme für innovative Recycling-Betriebe sind ebenso anzustreben wie die Einbeziehung der Beschaffung insgesamt, nicht nur der öffentlichen Hand.
Gerne senden wir Ihnen auf Anforderung die Stellungnahme zu.
3.4 Veranstaltungsbetreuung für den BRV gesucht
Da die bisherige Mitarbeiterin für die Betreuung unseres intensiven Veranstaltungswesen demnächst in Mutterkarenz gehen wird und schon frühzeitig Schonung in Anspruch nehmen muss, sucht der BRV eine(n) Veranstaltungsmanager(in), der/die sich von der Zusammen-stellung der Seminare und Schulungen bis hin zur Durchführung und Rechnungs-legung um den ganzen Bereich des BRV-Veranstaltungswesen kümmern soll.
Die Position wurde schon ausgeschrieben. Sollten Sie Interessenten/innen kennen, freuen wir uns über den vermittelten Kontakt.
Wir wünschen Fr. Rimser alles Gute für Ihre zukünftige Familie.
- Veranstaltungen
4.1 BRV-Tagung 2022: “Best Practice für die Kreislaufwirtschaft”
Erfreulicherweise wird schon für Februar eine starke Verbesserung der Covid-Situation vorausgesagt, Lockerungen sind für alle Bereiche angesagt. Der BRV hat voraussichtlich zur richtigen Zeit seine Jahrestagung festgelegt: Am 7. April findet im höchsten Gebäude Österreichs die BRV-Tagung „Best Practice für die Kreislaufwirtschaft“ statt.
Erfreulicherweise werden wieder hochrangige Repräsentanten des BMK (Mag. Wolfslehner, Dr. Kraus, Dipl.-Ing. Starke), Vertreter der Stadt Wien (Dr. Anna-Vera Deinhammer), Vertreter der Wissenschaft (Prof. Wistuba/TU-Braunschweig), der Kreislaufwirtschaft
(DI Fürnkranz, Hr. Gretzmacher), aber auch aus dem internationalen Bereich (Jose Blanco, Europäischer Abbruchverband) referieren. Die Vizebürgermeisterin Wiens, Fr. Gaál, wird die Eröffnung gemeinsam mit unserem Vorsitzenden, Mag. DI Kasper, durchführen.
Reservieren Sie sich unbedingt diesen Tag für das Event, um endlich wieder die Branche zu treffen – und sich einen Überblick über Neues aus Technik und Recht sowie über neue Anwendungsformen von Recycling-Baustoffen zu verschaffen.
Näheres siehe Beilage!
4.2 Abfallbilanzen und EDM Stammdatenverwaltung für Recyclingbetriebe (Wien/Web)
Noch rechtzeitig vor dem Stichtag 15. März 2022 findet am 24.2.2022 ein Halbtagesseminar zum Themenbereich EDM statt, das in Präsenzform in Wien und als Webseminar angeboten wird.
Die Recycling-Baustoffverordnung verlangt vom Hersteller der Recycling-Baustoffe elektronische Meldevorgänge. Die Abfallbilanzverordnung verlangt weiters von Abfallsammlern und -behandlern die Eintragung der Stammdaten ins elektronische Register des Bundesministeriums (EDM). Die Bewegungsdaten, also die abfallwirtschaftlichen Daten über Abfallart und Menge, Input und Output für das Jahr 2021 sind bis 15. März 2022, elektronisch zu melden. Das Seminar richtet sich an all jene, die Recycling im Bauwesen betreiben – ob mobil oder stationär. Da bei mobiler Aufbereitung auch der Bauherr, der lohnbrechen lässt, in Anspruch genommen wird, wird auch auf diese Problematik eingegangen.
Anmeldung bitte mittels beiliegenden Anmeldeformulars.
4.3 Eingangsleiter Baustoff-Recycling (Wien)
Am 9.3.2022 bieten wir in Wien eine Veranstaltung für Eingangsleiter von Baustoff-Recycling-Anlagen an.
Hauptinhalt dieses Seminartages ist die Frage der geeigneten Schlüsselnummern, Prüfpflichten, Dokumentationspflichten sowie Anforderungen an den Output von Materialien bzw. die Frage des jeweiligen Abfallendes.
Zielgruppe dieses Seminars sind Betriebsleiter, Eingangsleiter, weiteres Personal von Baustoff-Recycling-Anlagen, aber auch von Deponien.
Für Ihre Anmeldung liegt der Kursfolder inkl. Anmeldeabschnitt bei.
4.4 Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe (Linz)
Am 17.3.2022 bietet der BRV von 10 bis 15 h in Linz ein Seminar zum Thema der nachhaltigen Ausschreibung an.
Mit Ministerratsbeschluss 2021 wurden Kriterien für eine nachhaltige Beschaffung für den Hoch- und Tiefbau verpflichtend vorgesehen. Auf Basis des Bundesvergabegesetzes 2018 und der neuen standardisierten Leistungsbeschreibung LB-VI (ausgegeben 2021) werden Möglichkeiten einer recyclinggerechten Ausschreibung und Vergabe dargelegt. Die Teilnehmenden erhalten damit ein Werkzeug zur eigenen Umsetzung einer recycling-gerechten Ausschreibung und Vergabe.
Bitte nützen Sie die Möglichkeit der Teilnahme und melden Sie sich mit beiliegendem Abschnitt an.
Beilagen
