Mitgliederinformation 2/2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
dieses Rundschreiben widmet sich dem Entwurf der Österreichischen Kreislaufwirtschaftsstrategie im Detail und natürlich weiteren Themen.
Wir möchten nochmals auf unsere BRV-Tagung 2022 “Baustoff-Recycling: Best Practice für die Kreislaufwirtschaft” am 7. April 2022 hinweisen – ein Event, welches Sie nicht versäumen sollten.
Weitere Veranstaltungen:
- 27.01.2022 Seminar „Neues zur Deponieverordnung“ – Wien/Web
- 27.01.2022 Seminar „Baurelevante Neuerungen beim Abfallverzeichnis“ – Web
- 03.02.2022 Seminar „Was tun mit Aushub“ – Web
- 24.02.2022 Abfallbilanzen und EDM Stammdatenverwaltung für Recyclingbetriebe -Wien
Mit freundlichen Grüßen
ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND
Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car
MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 2/2022
- Recycling-Wirtschaft
1.1 Formulare auf der BRV-Homepage aktualisiert
Aufgrund vielfacher Anfragen wiederholen wir den Hinweis auf unser Formularangebot – der BRV bietet eine Vielzahl an Informationen für Bauherren, Planer und Ausführende:
So finden sich unter anderem Informationen über rückbaukundige Personen (Link „rückbaukundige Personen“ auf der Homepage im auffälligen oberen Bereich auswählbar) aber auch im Bereich der Serviceangebote. Im Untermenü „Formulare“ wurden per 1.1.2022 alle Formulare aktualisiert.
Wir empfehlen Ihnen, diesen Teil der Website durchzusehen und aktuelle Formulare downzuloaden. Wir möchten Sie speziell darauf hinweisen, dass diese Formulare mit Ihrem Firmenlogo versehen werden können und als ausfüllbare PDFs am Computer bearbeitet werden können.
Speziell neu mit 1.1.2022 sind jene Formulare, die in der ÖNORM B 3151, Ausgabe Jänner 2022, veröffentlicht worden sind (z.B.: Objektbeschreibung, Orientierende Schad- und Störstofferkundung, Rückbaukonzept).
Auf der Homepage finden Sie weiters Formulare, die der BRV zur Anwendung empfiehlt (z.B.: Freigabeprotokoll oder das Beiblatt „Einsatzbereiche und Verwendung“ für Recycling-Baustoffe U-A, U-B, U-E).
- Veranstaltungen
2.1 BRV-Tagung “Baustoff-Recycling: “Best Practice für die Recycling-Wirtschaft”
Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband stellt am 7.4.2022 in Wien im Rahmen einer Baustoff-Recycling Tagung „Best Practice für die Kreislaufwirtschaft“ Neues aus Technik und Recht vor.
Top aktuelle Themen der Tagung sind dabei die erst vor wenigen Tagen neu aufgelegte Abbruchnorm B 3151 sowie der neue Bundes-Abfallwirtschaftsplan, der im Frühjahr in der Fassung 2022 Neuerungen aufweisen wird.
Von besonderem Interesse sind neue Anwendungen von Recyclingmaterialien außerhalb des eigentlichen Baubereichs: Recycling-Baustoffe können gemäß eines neuen BRV-Merkblattes für Substrate im Rahmen der Landwirtschaft, als Baumsubstrat für Dachbegrünungen oder für Grünfassaden Verwendung finden. Für das zukünftige Deponierungsverbot von Gipsplatten werden erstmals Ideen für ein funktionierendes Gipsplattenrecycling für Österreich vorgestellt.
Die BRV-Tagung „Baustoff-Recycling: Best Practice für die Kreislaufwirtschaft“ findet am 7. April 2022 im höchsten Gebäude Österreichs (DC-Tower) in Wien statt.
Melden Sie sich bitte mit dem beiliegenden Programmabschnitt an!
2.2 Seminar „Baurelevante Neuerungen beim Abfallverzeichnis“ – Web
2020 wurde die Abfallverzeichnisverordnung novelliert. Baurelevante Auswirkungen sind aufgrund neuer Anforderungen – auch im Zusammenhang mit der AWG – Rechtsbereinigungs-Novelle 2019 – zu berücksichtigen. Die AVV Novelle ist für aktuelle Bescheide von Relevanz, aber auch im alltäglichen Bauablauf aufgrund neuer und geänderter Schlüsselnummern ist diese von Bedeutung.
Anmeldungen für diese am 27. Jänner als Web-Seminar stattfindenden Veranstaltung sind noch möglich!
2.3 Seminar „Was tun mit Aushub“ – Web
Am 3. Februar 2022 findet das Web-Seminar „Was tun mit Aushub“ statt. Sowohl die Recycling-Baustoffverordnung als auch der Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2017 (BAWP 2017) behandeln die Thematik „Aushub“. Darunter ist beispielsweise Bodenaushub, technisches Schüttmaterial oder Gleisaushub zu verstehen. Welche Regelungen jeweils gelten, welche Bezeichnungen vorzusehen sind und welche Dokumentation erforderlich ist, wird im Seminar erläutert. Notwendige Voraussetzungen für die Altlastenbeitragsfreiheit werden dargestellt.
Bitte melden Sie sich mittels des Anmeldeformulars im beiliegenden Seminarfolder an.
Mit Ministerratsbeschluss 2021 wurden Kriterien für eine nachhaltige Beschaffung für den Hoch- und Tiefbau verpflichtend vorgesehen. Auf Basis des Bundesvergabegesetzes 2018 und der neuen standardisierten Leistungsbeschreibung LB-VI (ausgegeben 2021) werden Möglichkeiten einer recyclinggerechten Ausschreibung und Vergabe dargelegt. Die Teilnehmenden erhalten damit ein Werkzeug zur eigenen Umsetzung einer recyclinggerechten Ausschreibung und Vergabe.
Bitte nützen Sie die Möglichkeit der Teilnahme aus dem Homeoffice oder Ihrem Büro und melden Sie sich mit beiliegendem Abschnitt an.
2.4 Abfallbilanzen und EDM Stammdatenverwaltung für Recyclingbetriebe (Wien)
Noch rechtzeitig vor dem Stichtag 15. März 2022 findet am 24. Februar in Wien ein Halbtagesseminar zum Themenbereich EDM statt.
Die Recycling-Baustoffverordnung verlangt vom Hersteller der Recycling-Baustoffe elektronische Meldevorgänge. Die Abfallbilanzverordnung verlangt weiters von Abfallsammlern und -behandlern die Eintragung der Stammdaten ins elektronische Register des Bundesministeriums (EDM). Die Bewegungsdaten, also die abfallwirtschaftlichen Daten über Abfallart und Menge, Input und Output für das Jahr 2021 sind bis 15. März 2022, elektronisch zu melden. Das Seminar richtet sich an all jene, die Recycling im Bauwesen betreiben – ob mobil oder stationär. Da bei mobiler Aufbereitung auch der Bauherr, der lohnbrechen lässt, in Anspruch genommen wird, wird auch auf diese Problematik eingegangen.
Anmeldung bitte mittels beiliegenden Anmeldeformulars.
- Wissenswertes
3.1 Österreichische Kreislaufwirtschaftsstrategie
Mit Rundschreiben Nr. 1 haben wir Sie über den Entwurf der “Österreichischen Kreislauf-wirtschaftsstrategie: Österreich auf dem Weg zu einer nachhaltigen und zirkulären Gesellschaft” informiert. Dieser Entwurf wurde vom BMK zur Begutachtung bis Ende Jänner versandt.
Wir möchten Ihnen dieses Mal einige relevante Auszüge daraus wiedergeben:
- Der Bodenverbrauch sinkt zwar seit 2010 im langjährigen Trend, ist aber nach wie vor auf einem hohen Niveau. Derzeit beträgt der jährliche Zuwachs der Flächeninanspruchnahme 42 km²/Jahr. Gemäß Regierungsprogramm 2020–2024 soll die Flächeninanspruchnahme so gering wie möglich gehalten werden und der jährliche Zuwachs bis 2030 auf 2,5 ha pro Tag bzw. 9 km² pro Jahr sinken. Dieser Zielwert wurde auch im Umsetzungspaket für die erste österreichische Bodenschutzstrategie aufgenommen.
- Die österreichische Kreislaufwirtschaftsstrategie basiert auf den Kreislaufgrundsätzen, die auch entscheidend für die Entwicklung von Instrumenten und Maßnahmen sind, da sie darauf abzielen, den Ressourcenverbrauch zu verringern, Umweltverschmutzung und Abfälle zu vermeiden sowie die Wertschöpfung und Ressourceneffizienz zu erhöhen. Handlungsfelder dafür sind:
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- Nachhaltige Produktion und Design
- Nachhaltiger Konsum und Nutzung
- Recycling und Sekundärrohstoffe: Der Materialbedarf für die Produktion wird so weit wie möglich durch qualitativ hochwertige Sekundärrohstoffe aus dem Recycling gedeckt und schließt Material- und Stoffflüsse.
- Quantitative Ziele der österreichischen Kreislaufwirtschaft sind:
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- Ziel 1: Reduktion des inländischen Ressourcenverbrauchs (Inländischen Materialverbrauch bis 2030 um 25 % senken)
- Ziel 2: Steigerung der Ressourceneffizienz der österreichischen Wirtschaft
- Ziel 3: Nutzungsrate wiederverwendbarer Stoffe bis 2030 um 35 % steigern (Basisjahr 2020)
- Ziel 4: Materialverbrauch im privaten Konsum bis 2030 um 10 % reduzieren
- In Österreich steht mit dem neuen Aktionsplan für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung (naBe) bereits ein erfolgreiches Instrument für den verstärkt nachhaltigen Konsum der öffentlichen Hand zur Verfügung.
- Sekundärrohstoffe gewinnen zunehmend an Bedeutung. Sie tragen dazu bei, Versorgungsrisiken zu minimieren, Primärlagerstätten zu schonen und die Emissionsbilanz der Rohstoffproduktion zu verbessern. Um dieses Potenzial voll auszuschöpfen, sollen Angebot und Nachfrage nach Sekundärrohstoffen durch gezielte Maßnahmen gesteigert werden. Dafür ist eine ausreichende Quantität und Qualität der zurückgeführten Materialien sicherzustellen.
- Handlungsmöglichkeiten ergeben sich auch durch Vorgaben für recyclinggerechtes Bauen, die Steigerung der Ressourceneffizienz bei der Rohstoffgewinnung und in der produzierenden Wirtschaft, die Verbesserung der Abfallqualitäten und die Modernisierung und Erweiterung von Behandlungsanlagen.
- Neben dem Ausbau und der Modernisierung von Recyclinganlagen ist es vor allem das Marktumfeld, das über eine verlängerte Wertschöpfung von Materialien nach deren Nutzung entscheidet. Beschaffungs- und Absatzmärkte für Sekundärrohstoffe müssen durch ein Bündel an Maßnahmen gestärkt werden.
- Folgende Schwerpunkte wurden als relevant für die österreichische Kreislaufwirtschafts-strategie abgeleitet:
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- Bauwirtschaft und bauliche Infrastruktur
- Mobilität
- ….
- Im EU-Aktionsplan Kreislaufwirtschaft 2020 zählt die Branche „Bauwesen und Gebäude“ zu den Bereichen, in denen die meisten Ressourcen genutzt werden und ein hohes Kreislaufpotenzial besteht. Gerade die Planungs- und Ausschreibungsphase hat entscheidenden Einfluss auf die Lebensdauer von Gebäuden und die Recyclingfähigkeit der verwendeten Materialien. Zudem wird in dieser Bauphase über den Einsatz von Materialien entschieden, die einen geringeren Materialfußabdruck aufweisen (z. B. Verwendung von Holz). Die Planungs- und Ausschreibungsphase gilt daher als großer Hebel für die Kreislaufwirtschaft am Bau, ebenso wie die kreislauforientierte Raumplanung.
- Die stoffliche Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen wird erhöht. Erreicht wird das durch verbesserte Trennung beim Abbruch, Entfernung von Schadstoffen, verwertungsorientierten Rückbau sowie neue Verwertungstechnologien und Geschäftsmodelle.
- Nachhaltige Beschaffung im Hoch- und Tiefbau:
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- Verpflichtende Anwendung der Hoch- und Tiefbaukriterien des Nationalen Aktionsplans für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung (naBe) bei allen Beschaffungen durch öffentliche Auftraggeber/innen
- Maßnahmen zur Anwendung der naBe-Kriterien im Hoch- und Tiefbau bei Beschaffungsaktivitäten durch nichtöffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Privatpersonen sowie Berücksichtigung bei der Vergabe von Wohnbauförderungen durch die öffentliche Hand Verlängerung der Nutzungsdauer von Gebäuden
- Einführung einer österreichweiten Bewilligungspflicht für den Abbruch von Gebäuden und Erweiterung des Entscheidungsrahmens der Behörden unter Einbeziehung der ökologischen Zweckmäßigkeit (Abbruch und Neubau versus Sanierung bzw. Umnutzung)
- Verpflichtende multifunktionale (Nach-)Nutzungskonzepte bei der Errichtung von Dienstleistungsgebäuden
- Bevorzugte Förderung von ressourcenschonenden und zirkulären Bauweisen Herstellung und Einsatz hochwertiger Sekundärrohstoffe
- Schaffung eines praxisorientierten Rechtsrahmens für Re-Use von Bauteilen im Zuge der Revision der EU-Bauprodukteverordnung (insbesondere bezüglich CE-Kennzeichnung, vorausgesetzt, dass grundlegende Anforderungen an Bauwerke für „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“ auf EU-Ebene festgelegt werden, Haftungsrecht)
- Schließen von stofflichen Verwertungskreisläufen (insbesondere Gipsrecycling, Recycling von Altasphalt bei der Produktion von Neuasphalt, Verwertung von Bodenaushubmaterial) durch entsprechende abfallrechtliche Maßnahmen (Deponieverbote, Verwertungsgebote) und Einführung von materialspezifischen Mindestanteilen von Recyclingbaustoffen.
- Durch die angestrebten Verlagerungen von nicht vermeidbarem motorisierten Verkehr auf umweltfreundliche Verkehrsmittel, insbesondere öffentliche Verkehrsmittel, Rad- und Fußverkehr, kann langfristig die Straßeninfrastruktur redimensioniert werden. Das führt zu einer Reduktion des mineralischen Rohstoffbedarfs (z. B. Sand, Kies, Schotter, Kalk). Der im Vergleich dazu ressourcenschonende Ausbau der Fuß- und Radwegeinfrastruktur ergibt sich durch eine Neuverteilung der Nutzungen im öffentlichen Raum sowie durch bauliche Umgestaltungen und Erweiterungen der Infrastruktur. Der Einsatz von Sekundärrohstoffen wird forciert, um primäre Ressourcen zu schonen.
- Nachfrage und Angebot von Sekundärrohstoffen stärken:
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- Bessere Rahmenbedingungen für die Herstellung qualitativ hochwertiger Sekundärrohstoffe schaffen, insbesondere durch getrennte Sammlung und qualitative Vorgaben (Grenzwerte)
- Nachfrage nach Sekundärrohstoffen durch das Festlegen von Rezyklat-Einsatzquoten fördern, dabei Qualitätsanforderungen und verfügbare Abfallmengen, inklusive Dokumentations- und Nachweispflichten, berücksichtigen
- Schadstoffarme und recyclingfähige Produkte sowie Sekundärrohstoffe in der öffentlichen Beschaffung bevorzugen
- Kriterien für das Abfallende in Abstimmung mit REACH-/Produkt-Richtlinien und der EU-Chemikalienstrategie (Schnittstelle Abfall-/Chemikalienrecht) festlegen
- Investitionen in die Modernisierung von Sortier- und Recyclinganlagen im Rahmen der Umweltförderung im Inland und des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans 2020–2026 fördern
- Das neue Konzept einer zirkulären Gesellschaft und Wirtschaft ist im gesamten österreichischen Bildungssystem (vom Kindergarten bis zur Hochschule) zu verankern. In bestehende Berufsbilder ist das Thema „Nachhaltige Kreislaufwirtschaft“ zu integrieren und die Entwicklung von Aus- und Weiterbildungsprogrammen für Unternehmen, welche zirkuläres Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen generieren zu fördern.
- Ein herausragender Leuchtturm ist das Leitprojekt zum Thema „Kreislaufführung von Baurestmassen“
3.2 AWG-Novelle Kreislaufwirtschaftspaket
Im RS Nr. 1 wurde ein kurzer Hinweis betreffend der Registrierungspflicht für Transporteure gegeben. Dieser bezog sich auf einen Entwurf der AWG-Novelle, der jedoch als solches nicht umgesetzt wurde. Wir ersuchen Sie, den Hinweis zu ignorieren, er ist nicht relevant.
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