Mitgliederinformation 04/2021- Deponieverordnungsnovelle
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Beilage finden Sie das Mitgliederrundschreiben Nr. 4 aus 2021. Wir möchten Sie mit diesem Rundschreiben hauptsächlich über die Änderung der Deponie- Neben diesem Rundschreiben erhalten Sie Detailinformationen zur Deponieverordnung in Weiters möchten wir Sie auf unsere nächsten Seminare hinweisen: Mit freundlichen Grüßen ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND Der Geschäftsführer MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 4/2021 1.1 Deponieverordnungsnovelle Mit BGBl. II Nr. 144/2021 erfolgte die Änderung der Deponieverordnung 2008. Eine zentrale Bedeutung für das Baustoff-Recycling ist durch die Ergänzung des § 1 hinsichtlich Kreislaufwirtschaft in Kraft getreten: zur Schaffung einer Kreislaufwirtschaft soll im Einklang mit der Abfallhierarchie angestrebt werden, dass Abfälle, die sich zum Recycling und anderen Formen der Verwertung eignen, zukünftig nicht auf Deponien zur Ablagerung angenommen werden. Da die Novelle eine Vielzahl an Änderungen enthält, wird auszugsweise auf Folgende hingewiesen: Ausgenommen von diesem zukünftigen Deponierungsverbot sind all jene oben angeführten Abfälle, die die Inertabfallqualität nicht einhalten, bzw. wenn diese offensichtlich verunreinigt sind. Dann dürfen diese Abfälle weiterhin deponiert werden. Diese Regelung wird bis zum Jahre 2024 vom BMK hinsichtlich einer eventuellen Verlängerung der Fristen geprüft werden. Zusätzlich dürfen auch nach der genannten Frist maximal 3 t künstliche Mineralwolle-Abfälle (inkl. Verbundstoffe) aus einem Abbruch eines Bauwerkes oder mehrerer Bauwerke im Rahmen eines Bauvorhabens unter den Bedingungen des § 10c Absatz 1 bzw. Anhanges 2 Kapitel 2 deponiert werden („Regelung für Kleinmengen“). 2.1 Was tun mit Aushub (Webseminar) Am 8. April 2021 findet – aufgrund der Covid-19-Situation, nicht wie vorgesehen, in Linz, sondern als Webseminar – die Veranstaltung „Was tun mit Aushub“ statt. Sowohl die Recycling-Baustoffverordnung als auch der Bundesabfallwirtschaftsplan 2017 behandeln Aushub. Darunter ist beispielsweise Bodenaushub, technisches Schüttmaterial oder Gleisaushub zu verstehen. Welche Regelungen nun jeweils gelten, welche Bezeichnungen vorzusehen sind und welche Dokumentation erforderlich ist, wird im Seminar erläutert. Notwendige Voraussetzungen für die Altlastenbeitragsfreiheit werden dargestellt. Bitte melden Sie sich mit beiliegendem Anmeldeabschnitt an. 2.2 BRV-Seminar „Neues zur Deponieverordnung“ (Webseminar) Am 8. April 2021 findet – ebenso coronabedingt nur als Webseminar – die Halbtages-veranstaltung zur Novelle der Deponieverordnung 2021 statt. Durch die vor Ostern veröffentlichte Deponieverordnungsnovelle wird das Deponieren gewisser Baurestmassen verboten. Durch die mit 1. Oktober 2020 in Kraft getretene AV-VO sind neue Schlüsselnummern anzuwenden und der Bescheidumfang abzuändern. Aufgrund des zukünftigen Deponierungsverbotes werden wichtige Grundlagen der Verwertung vorgetragen werden. Für Ihre Anmeldung verwenden Sie bitte den Anmeldeabschnitt im beiliegenden Folder. 2.3 BRV-Seminar „Neues zum Asphalt-Recycling“ Am Sektor des Asphaltbaus wurden 2019, 2020 und mit 1. März 2021 neue Richtlinien (RVS) ausgearbeitet und in Kraft gesetzt. Der BRV stellt in einem neuen Merkblatt „Verwertung von Ausbauasphalt“ eine übersichtliche Darstellung der Einsatzmöglichkeiten zusammen. Ziel des Seminars, das am 20. April 2021 stattfindet, ist es, die neuen RVS gemeinsam mit den Anforderungen aus der Recycling-Baustoff Verordnung und dem BAWP, zusammengefasst in der Richtlinie für Recycling-Baustoffe, vorzustellen und zu diskutieren.
verordnung 2008 informieren, die am 1. April 2021 mit Bundesgesetzblatt II Nr. 144/2021 kundgemacht wurde.
unseren Spezialseminaren (siehe unten).
Dipl.-Ing. Martin Car