Mitgliederinformation 7/2022 – BRV-Tagung 2022 – das Branchenevent

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrte Mitglieder!

Letzte Woche nahmen 130 Personen an der BRV-Tagung „Best Practice für die Kreislaufwirtschaft“ teil. Erfreulich dabei, dass die für die Abfallwirtschaft zuständigen Personen des BMK großteils den ganzen Tag anwesend waren und auch aktiv durch Referate und Moderation teilnahmen.

Somit konnten die Inhalte des neuen BRV-Merkblattes „Verwendung von Ziegel-hältigen Recycling-Baustoff-Produkten“ ebenso präsentiert werden wie die beiden Informationsblätter zum Gipsplattenrecycling.

Neben den vielen neuen Informationen wurde der Veranstaltungsort des Events (DC-Tower in Wien) sehr geschätzt und positiv rückgemeldet.

Lesen Sie auf den folgenden Seiten des Mitgliederrundschreibens Nr. 7/2022 eine Zusammenfassung zum Branchenevent und insbesondere, was im Rahmen der Vorstellung des Entwurfes des BAWP 2022 an Neuerungen zu erwarten sein wird.

Darüber hinaus laden wir Sie und Ihre Mitarbeitenden ein, bei folgenden Seminaren teilzunehmen:

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


 MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 7/2022 

  1. Technische Angelegenheiten

1.1  Aushubmaterial: Der Entwurf des BAWP 2022

Der Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2022 wird voraussichtlich Ende April als Entwurf aufgelegt werden. Im Rahmen der BRV-Tagung 2022 wurde erstmals der voraussichtliche Inhalt seitens des Sachbearbeiters DI Roland Starke vorgestellt:

  • Begrifflichkeiten werden geändert: So wird bspw. statt „Untergrundverfüllung“ das Wort „Erdbaumaßnahmen“ verwendet werden. Die „Bodenrekultivierung“ wird eine Definition erhalten.
  • gefährlich verunreinigtes Material soll (nach Aufbereitung) nicht mehr für Erdbaumaß-nahmen zulässig sein – als Ausgangsmaterial für Recycling-Baustoffe soll es weiter – nach Aufbereitung – verwendet werden dürfen.
  • Die bisherige Einschränkung, dass BA-Qualität nur in vergleichbarer Umgebung eingesetzt werden darf, wird aufgegeben werden; weiter wird aber eine Abstimmung mit der zuständigen Behörde verlangt sein.
  • Die Einbauinformation wird in Hinkunft vom Durchführenden zu unterfertigen sein, nicht mehr vom Bauherrn.
  • Kleinmengen von Aushubmaterial müssen in Zukunft chemisch untersucht werden, wenn sie für die Verwertung als Recycling-Baustoff zum Einsatz kommen.
  • Bei den Gütekriterien wird generell eine Korngrößenverteilung (Sieblinie) verlangt werden (womit die Güteklasse IV für die Herstellung von Recycling-Baustoffen nach BAWP nicht mehr zur Anwendung kommen könnte).
  • Bezeichnungen für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterial werden mit NG und NRG festgelegt werden.
  • Bei Zugabe von Recycling-Baustoffen zu überwiegend nicht verunreinigtem Bodenaushub müssen die Recycling-Baustoffe die Qualität U-A zukünftig einhalten.
  • Eine chemische Bauaufsicht soll für verunreinigte Standorte gefordert werden, wenn Aushub zur Verwertung herangezogen werden soll.
  • Neue, weitere Behandlungsgrundsätze sollen für torfhaltige Bodenaushübe, Dachsubstrate, Bohrschlämme, Rücklaufsuspensionen usw. geschaffen werden.
  • Weitere Änderungen wurden kurz angesprochen.

Der BRV wird Sie sofort nach Vorliegen des Entwurfes des BAWP 2022 per Rundschreiben darüber informieren und natürlich eine Stellungnahme dazu abgeben.

 

  1. Veranstaltungen

2.1  BRV-Tagung 2022: “Best Practice für die Kreislaufwirtschaft”

Baustoff-Recycling in Europa

Miroslav Škopán, Präsident der Europäischen Gütegemeinschaft Recycling-Baustoffe EQAR, eröffnet die Tagung; er sieht im europäischen Zusammenhang die Kreislaufwirtschaft im Aufwind. Er lädt alle Interessierten ein, am 1. Juni 2022 am internationalen Baustoff-Recycling Kongress (www.eqar.info) der EQAR, der im Rahmen der Umweltmesse IFAT stattfindet, teilzunehmen. Themen der richtigen Ausschreibung, der Einbeziehung in die gerade im Entwurf befindliche Bauprodukteverordnung, werden diskutiert werden.

Miroslav Škopán, Präsident der EQAR

Die Wichtigkeit der Kreislaufwirtschaft

Jose Blanco übergibt die EDA-Plakette an den BRV

Jose Blanco, Generalsekretär des Europäischen Abbruchverbandes, leitete die Tagung mit dem Hinweis ein: 1,5 – 3 Tonnen Abbruchmaterial fallen jährlich pro Person an, im Bauwesen werden 20% des Wasserverbrauchs verwendet, 40% des CO2-Ausstoßes sind durch Bauten verursacht.

Europa möchte daher 2030 bei jedem zweiten Bauobjekt 15% der Baumaterialien wiederwendet und zusätzlich 15% Recycling-Komponenten verwendet wissen.

Thomas Kasper, Präsident des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes, beleuchtet dies für Österreich: Die Kreislaufwirtschaftsstrategie, im Entwurf vom Klimaministerium Anfang des Jahres vorgestellt, verlangt eine Ressourcenschonung von 25% in den kommenden 8 Jahren – dies lässt sich alleine durch Steigerung des Baustoff-Recyclings nicht schaffen, da Österreich eine Recyclingquote von 85-90% aufweist und eine Steigerung des Recyclings nur mehr im geringen Ausmaß möglich ist. Ein großes Potential sieht Kasper hingegen beim Aushub: Baustellenaushübe fallen mit 42 Mio. Tonnen jährlich an, vom einfachen Kelleraushub bis hin zum Tunnelausbruch. Da weniger als ein Viertel davon einer Verwertung zugeführt werden, ließe sich das stark steigern – auch wenn nicht alle anfallenden Aushübe die ausreichende technische Qualität aufweisen. Roland Starke, BMK, unterstreicht dies: Gerade bei der größten Menge an Bodenaushub, der der Kategorie „Aushub mit Hintergrundbelastung“ entspricht, werden mehr als ¾ deponiert, selbst bei der besten Umweltqualität „A2-G“ werden nicht einmal 30% einer Verwertung zugeführt.

BRV-Vorsitzender Dipl.-Ing. Mag. Thomas Kasper

Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten für die Verwertung: Aushub als Boden für die Verfüllung verwenden oder Aushub als Ausgangsmaterial für die Produktion von Recycling-Baustoffen heranziehen. Gerade im Bereich des Deponiebaus sieht Kasper einen entscheidenden Ansatzpunkt: Die Deponieverordnungsnovelle 2022 soll unter dem Aspekt der Kreislaufwirtschaftsstrategie die Verwendung von Kreislaufprodukten federführend vorsehen – damit können im Deponiekörper Primärbaustoffe eingespart werden.

 

Hochwertiger Rückbau als Voraussetzung für Qualität

Jutta Kraus, BMK, fasst die Neuerungen der im Jänner 2022 neu aufgelegten ÖNORM
B 3151 „Rückbau als Standardabbruchmethode“ zusammen: Da die Norm in der Fassung 2014 allerdings in der Recycling-Baustoffverordnung konkret zitiert ist, ist diese Fassung zwar rechtsverbindlich, Kraus bestätigt aber, dass die Neufassung nicht im Widerspruch steht und aus Sicht der Rechtsabteilung des BMK durchaus die Neufassung herangezogen werden kann und soll.

Die Neufassung ist widerspruchsfrei zur RBV, während die Vorfassung aufgrund der Novelle der Recycling-Baustoffverordnung seit 2016 viele Widersprüche enthält. Diese Widersprüche betreffen die Mengenschwelle, Begrifflichkeiten und Weiteres, wodurch die Lesbarkeit der rechtsverbindlichen Norm stark erschwert wird. Besonders weist Kraus auf die neuen Formulare in der
B 3151 hin, die qualitativ besser als die bisherigen sind.

Dipl.-Ing. Dr. Jutta Kraus

 

Recycling-Ziegelprodukte für Substrate

Substrate sind ein Grundmaterial, das den Boden bildet. Die Bauwirtschaft kennt Substrate in Zusammenhang mit Dachbegrünungen, Baumscheiben oder zur Verbesserung landwirtschaftlicher Böden.

Günter Gretzmacher, bis vor einigen Jahren Präsident des BRV, leitete dazu eine Arbeitsgruppe, deren Ergebnis im Rahmen der BRV-Tagung erstmals präsentiert wurde:

Das BRV-Merkblatt „Verwendung von Ziegel-hältigen Recycling-Baustoff-Produkten“ beinhaltet die Grundlagen für den Einsatz von RH, RHZ, RMH, RS und RZ der Qualitätsklasse U-A für „Nicht-Baumaßnahmen“.

Ing. Günter Gretzmacher MAS

Das BMK stellte dazu klar, dass mit dem Erreichen des Abfallendes dies auch für alle Maßnahmen gilt, die den zulässigen Einsatz sicherstellen, unabhängig, ob ein Baustoff vorliegt oder nicht (Hinweis: Das Merkblatt wird Ihnen in den nächsten Tagen zugesandt werden).

 

Die Zukunft der Gipsplatten

Der Trockenausbau ist aus den Büro- und Administrativbauten ebenso wenig wegzudenken wie im Einfamilienhausbau. Die Basis dafür bilden unterschiedliche Formen von Gipsplatten, die einen hohen Anteil des Rohstoffes Gips enthalten. War dieser nicht nur durch Naturvorkommen gedeckt, sondern auch durch REA-Gips aus Kohlekraftwerken, so wird Gips in Hinkunft rarer werden. Darüber hinaus ist die Verwertbarkeit von Gipsplatten gegeben, es benötigt dafür aber rechtliche Rahmenbedingungen und die Festlegung technischer Parameter.

Alois Fürnkranz, Fa. Saubermacher, stellte dazu zwei BRV-Informationsblätter vor, die dem Bauherrn und Planer bzw. dem Abfallsammler die ersten Grundlagen vermitteln sollen. Gipsplattenrecycling benötigt Voraussetzungen: Gipsplatten müssen getrennt in ausreichend großen Mulden oder Containern gesammelt werden, dürfen nicht nass werden und müssen möglichst ohne Fremdkörper (Fliesen, Schrauben) dem Behandler übergeben werden. Darüber hinaus steht die Logistik im Mittelpunkt; derzeit können nur zwei Gipsplattenproduzenten in der Steiermark diesen Recyclinggips für die Her-stellung neuer Gipsprodukte einsetzen. Die BRV-Infofolder wurden in der Tagung den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt. (Hinweis: Die Folder werden Ihnen in den nächsten Tagen zugesandt werden.)

Dipl.-Ing. Alois Fürnkranz

 

Asphalt mehrfach verwerten

Univ. Prof. Michael Wistuba, TU Braunschweig, berichtet über die Ergebnisse eine Forschungsprojektes, welches von drei Forschungsgesellschaften aus D-A-CH-Ländern beauftragt wurde, wobei in Österreich der BRV als Projektpartner beteiligt ist.

Ziel ist es, festzustellen, ob Asphalt durch mehrmalige Verwertung an bautechnischer Qualität verliert, insbesondere der wertvolle Bitumenanteil. Dabei spielen Rejuvenatoren eine große Rolle, die die Qualität der rezyklierten Schicht erhöht. Wistuba stellt dabei die Frage, ob es nicht in weiterer Zukunft möglich sein wird, über-wiegend das Bitumen aus der Kreislaufwirtschaft zu gewinnen und damit Primärbitumen einzusparen.

Prof. Wistuba wird virtuell aus Deutschland eingeblendet

 

2.2  EQAR-Kongress „Recycling-Baustoffe 2030“, München

Im Rahmen der Umweltmesse IFAT wird seitens der European Quality Association for Recycling ein Recycling-Baustoff-Kongress veranstaltet. Am 1. Juni 2022 trifft sich die internationale Baustoff-Recycling Community in München, um die Themenbereiche „Ausschreibung und Vergabe“ sowie „Bauproduktenverordnung“ zu erörtern. Der Vorstand des BRV wird dies zum Anlass nehmen, um seine Vorstandsitzung ebenso im Rahmen der IFAT abzuhalten.

Details zum Programm entnehmen Sie bitte der Beilage. Jeder Teilnehmer des EQAR-Kongresses erhält eine Tages-Eintrittskarte zur IFAT gratis. Als Mitglied des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes erhalten Sie zusätzlich 2 weitere IFAT-Eintrittskarten, um auch die IFAT-Messe davor oder danach besuchen zu können.

Anmeldungen zum Baustoff-Recycling-Kongress bitte über www.eqar.info vornehmen. Mitglieder des BRV erhalten ermäßigten Eintritt!

 

2.3  Seminar „Neues zum Asphalt-Recycling“ (Wien)

Am 05.05.2022 findet in Wien das nächste Tagesseminar zum Thema Asphaltrecycling statt.

Mit 1. März 2021 ist die RVS 08.15.02 „Ungebundene Tragschichten mit Asphaltgranulat“ neu erschienen. Viele weitere recyclingrelevante Bestimmungen aus den Asphalt-RVS, die ebenso in letzter Zeit geändert worden sind, werden dabei erörtert. Die Ausgangsstoffe für die Aufbereitung, die Qualitätssicherung, die notwendige Leistungserklärung sowie Anwendungsgebiete und Einsatzbeschränkungen werden von Fachpraktikern referiert.

Anmeldungen bitte mittels Anmeldeabschnitts im beiliegenden Detailfolder.

 

2.4  Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen (Wien)

Am 12. Mai 2022 widmet sich der BRV mit einem eigenen Seminar der richtigen Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen. So wird das in Anpassung an die neuen Schlüsselnummern neu aufgelegte BRV-Merkblatt „Zwischenlager“ vorgestellt werden.

Für Ihre Anmeldung verwenden Sie bitte das Anmeldeformular im beiliegenden Folder.

 

2.5  Was tun mit Aushub? (Wien)

Am 20.05.2022 findet das BRV-Seminar „Was tun mit Aushub“ statt. Sowohl die Recycling-Baustoffverordnung als auch der Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2017 (BAWP 2017) behandeln die Thematik „Aushub“. Darunter ist beispielsweise Bodenaushub, technisches Schüttmaterial oder Gleisaushub zu verstehen. Welche Regelungen jeweils gelten, welche Bezeichnungen vorzusehen sind und welche Dokumentation erforderlich ist, wird im Seminar erläutert. Notwendige Voraussetzungen für die Altlastenbeitragsfreiheit werden dargestellt. Weiters wird ein Ausblick auf den neuen BAWP 2022 gegeben.

Bitte melden Sie sich mittels Anmeldeabschnitts im beiliegenden Seminarfolder an.

 

2.6  Ausbildungskurs: Recycling-Fachperson (Wien)

In zwei Kurstagen wird von 23. bis 24.5.2022 mit diesem Ausbildungskurs eine Einführung in das Abfallrecht unter besonderem Bezug auf das Baustoff-Recycling getätigt. Von der Probenahme bis zur Aufbereitung von spezifischen Recycling-Baustoffen, über Qualitäts-sicherung, Güteschutz bis hin zur Abfallbilanz werden Inhalte kompakt für Praktiker vorgetragen.

Die Kursmaßnahme ist mit einem schriftlichen Abschlusstest positiv abzuschließen (Kurszeugnis bei erfolgreicher Prüfung).

Anmeldungen für das Seminar bitte mittels beiliegenden Anmeldeabschnitts.

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