Mitgliederinformation 11/2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!
Anbei finden Sie die Mitgliederinformation Nr. 11/2024, die sich dem Thema Recycling-Baustoffe und REACH widmet. Schon 2008 wurde auf europäischer Ebene diskutiert, ob Recycling-Baustoffe dem europäischen Chemikalienrecht unterliegen sollen. Damals konnte der BRV gemeinsam mit den europäischen Recycling-Verbänden und der Vertretung der europäischen Recycling-Wirtschaft dies verhindern. Nunmehr wurde von der EU-Kommission das Thema wieder aufgenommen – in Verbindung mit der European Quality Association for Recycling (EQAR) und dem Europäischen Abbruchverband (EDA), bei denen der BRV jeweils Mitglied ist, versuchen wir dieser neuen Diskussion zu begegnen. Der Vorstand des BRV hat eine umfangreiche Stellungnahme verabschiedet, die nun der Kommission vorliegt. Näheres entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Rundschreiben.
Unsere nächsten Veranstaltungen:
– 19.09. – Eingangsleitung Baustoff-Recycling: Annahme, Produktion, Vertrieb (Wien)
– 24. bis 26.09. – Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person (Wien)
– 02.10. – Rechtssicherer Umgang mit Aushubmaterialien und Baurestmassen (Wien)
– 09.10. – Baustellenaushub – von der Ausschreibung über Charakterisierung bis Verwendung (Wien / Web)
MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 11/2024
- Rechtsangelegenheiten
1.1 Zuordnung und Deponierung von Abfällen von Dachpappe auf Bitumenbasis
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie veröffentlichte Ende Juli 2024 ein Schreiben (Geschäftszahl: 2024-0.523-651) an die Ämter der Landesregierungen über die Zuordnung und Deponierung von Abfällen von Dachpappe auf Bitumenbasis.
Abfälle von Dachpappe auf Bitumenbasis, die auf Deponien abgelagert werden sollen, können der Abfallart SN 54912 „Bitumen, Asphalt“ zugeordnet werden.
Diese Abfälle können gemäß Anhang 2 Deponieverordnung 2008 abgelagert werden. § 7 Z 14 DVO 2008 ist auf Abfälle von Dachpappe auf Bitumenbasis nicht anwendbar, da diese grundsätzlich die Inertabfalldeponiequalität (Grund des hohen TOC-Gehalts) nicht einhalten.
Mit der nächsten Novelle der Deponieverordnung soll zur Förderung der Verwertung die Zulässigkeit der Deponierung dieser Abfälle entfallen.
1.2 Recycling-Baustoffe und Chemikalienrecht
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat den Vorschlag bei der Kommission eingebracht, dass rezyklierte Gesteinskörnungen zukünftig als „Stoff“ oder „Gemisch“ eingestuft werden sollen und somit unter die REACH-Registrierungspflicht fallen würden. Bisher werden rezyklierte Gesteinskörnungen als Erzeugnis eingestuft und sind von der REACH-Registrierungspflicht befreit.
Materialien, die dem Abfallrecht unterliegen, sind im Allgemeinen von der REACH-Verordnung ausgenommen; die Neueinstufung, die ECHA angesprochen hat, würde insbesondere für rezyklierte Gesteinskörnungen gelten, die das Abfallende erreicht haben – und somit für 95 % der in Österreich produzierten und vertriebenen Recycling-Baustoffe! Aufgrund der derzeitigen Einstufung als „Erzeugnis/Artikel“ sind rezyklierte Gesteinskörnungen von der REACH-Registrierungspflicht befreit. Eine Änderung der Einstufung als „Stoff“ oder „Gemisch“, wie sie die ECHA 2023 in ihrem Dokument „Recycelte Gesteinskörnungen: Gesteinskörnungen aus Bau- und Abbruchabfällen“ vorschlägt, würde daher in erster Linie die in Österreich rezyklierten Recycling-Baustoffe betreffen.
Die EU-Kommission hat Anfang Juli dieses Thema diskutiert und um Stellungnahme bis 4. September 2024 gebeten. Der BRV vertritt die Ansicht, dass rezyklierte Gesteinskörnungen weiterhin als Erzeugnis im Sinne von REACH betrachtet werden und damit, wie bisher, dem europäischen Chemikalienrecht nicht unterliegen.
Wenn eine Neueinstufung von rezyklierten Gesteinskörnungen eine Registrierung gemäß REACH erforderte, wäre der damit verbundene Verwaltungsaufwand immens. Eine Neueinstufung von rezyklierten Gesteinskörnungen würde bedeuten, dass alle Bestandteile der Gesteinskörnung einer individuellen Registrierung unter REACH unterliegen würden.
Recycling-Unternehmen müssten sicherstellen, dass jeder Bestandteil der Gesteinskörnung ordnungsgemäß registriert und gemäß REACH dokumentiert wird. Der Verwaltungsaufwand dafür wäre immens, die Recycling-Quote würde abrupt absinken. Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat daher in Zusammenarbeit mit der EQAR, die ebenfalls die Geschäftsstelle in Wien beim BRV innehat, eine Stellungnahme ausgearbeitet, die einerseits dem europäischen Bauverband FIEC als Basis für dessen Stellungnahme dienen sollte, andererseits dem europäischen Abfallverband EDA (wo der BRV Mitglied ist) ebenso zugesendet.
Darüber hinaus ergeht die Stellungnahme des BRV zeitgerecht an die Europäische Kommission sowie eine ähnlich lautende Stellungnahme seitens der EQAR an die Europäische Kommission.
Die Initiativen des BRV sollen damit von verschiedenen Seiten die Europäische Kommission informieren, dass weder die europäische Bauwirtschaft, noch die europäische Recycling-Wirtschaft mit dieser Vorgangsweise einverstanden ist.
2. Veranstaltungen
2.1 Eingangsleitung Baustoff-Recycling, 19. September 2024
Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband bietet als nächste Veranstaltung ein Tagesseminar für die Eingangsleitung von Baustoff-Recycling-Betrieben an. Zentraler Inhalt ist die Annahme, die Produktion und der Vertrieb von Recycling-Baustoffen.
Dieses Seminar für Praktiker/innen soll die notwendige Kenntnis über Abfallannahme, Produktion, Lagerung, Einsatzmöglichkeiten und Dokumentation vorstellen. Neben dem Eingangspersonal ist natürlich der/die Stellvertreter/in und sonstiges Personal zu schulen.
Anmeldungen bitte mittels beiliegenden Anmeldeformulars.
2.2 Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person
Von 24. bis 26. September 2024 findet der 2 ½-tägige Ausbildungskurs für Rückbaukundige Personen statt.
Dieser BRV-Kurs richtet sich an Bauleitungen, Abbruchunternehmer sowie Expertinnen und Experten, die sich mit dem Rückbau beschäftigen. Mit Absolvierung des Kurses und der dafür nötigen Ausbildung für Rückbaukundige Personen (bautechnische oder chemische Ausbildung) können Rückbaukundige Personen Schad- und Störstofferkundungen im Sinne der Recycling-Baustoffverordnung durchführen.
Anmeldungen bitte mittels beiliegenden Anmeldeformulars.
3. Wissenswertes
3.1 baublatt: BRV-Preis gewürdigt
In der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift „baublatt“ wurde gleich zu Beginn auf die Vergabe des BRV-Förderpreises für wissenschaftliche Arbeiten am Recycling-Sektor eingegangen: Der BRV-Förderpreis wurde im Rahmen der Mitgliederversammlung 2024 von Vorstandsmitglied Hannes Hofer an Hrn. Dipl.-Ing. Jan Bruns übergeben.
Dieser hatte im Rahmen einer Masterarbeit („Forcierung kreislaufgerechter Ausschreibung im Bauwesen“) am FH-Campus Wien das Thema Nachhaltige Ausschreibung und Recycling bearbeitet.
Beilagen: