Mitgliederinformation 14/2021 – AWG-Novelle 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Beilage erhalten Sie das Rundschreiben Nr. 14/2021. Dieses widmet sich in erster Linie der AWG-Novelle 2021, die als „Kreislaufwirtschaftspaket“ bezeichnet wird.
Wir ersuchen Sie schon heute den Termin 7.4.2022 für die BRV-Tagung zu reservieren.
Unsere weiteren Veranstaltungen:
- 13.1.2022 – Web-Seminar „Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe“
- 17.1. bis 19.1.2022 – Ausbildungskurs „Abbrucharbeiten – rückbaukundige Person“ – Wien
- 27.1.2022 – Seminar „Neues zur Deponieverordnung“ – Wien/Web
- 27.1.2022 – Seminar „Baurelevante Neuerungen beim Abfallverzeichnis“ – Wien/Web
Mit freundlichen Grüßen
ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND
Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car
MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 14/2021
- Rechtsangelegenheiten
1.1 AWG-Novelle „Kreislaufwirtschaftspaket“ veröffentlicht
Am 10. Dezember 2021 wurde das BGBl. I 200/2021 verlautbart.
Einen Auszug recyclingrelevanter Regelungen, die das Baustoff-Recycling betreffen, finden Sie in der nachfolgenden Punktuation:
- In § 2 Abs. 4 werden neue Definitionen angefügt: Bau- und Abbruchabfälle werden als Abfälle, die durch Bau- und Abbruchtätigkeiten entstehen, definiert.
- In § 2 Abs. 5 Z2a wird stoffliche Verwertung gemäß § 16 Abs. 7 und Anhang 1a als jedes Verwertungsverfahren in Bezug auf Abfälle, die durch Bau- und Abbruchtätigkeiten entstehen, ausgenommen die energetische Bewertung und die Aufbereitung zu Materialien, die als Brennstoff oder anderes Mittel der Energieerzeugung verwendet werden sollen, definiert. Dazu zählen unter anderem die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die Verfüllung.
- In § 2 abs. 5 wird als neue Z7a die Definition der Verfüllung eingefügt: Jedes Verwertungsverfahren, bei dem geeignete, nicht gefährliche Abfälle zum Zweck der Rekultivierung von Abgrabungen oder zu bautechnischen Zwecken bei der Landschaftsgestaltung verwendet werden. Die zur Verfüllung verwendeten Abfälle müssen Materialien, die keine Abfälle sind, ersetzen, für die vorstehend genannten Zwecke geeignet und auf die für die Erfüllung dieser Zwecke unbedingt erforderlichen Mengen beschränkt sein.
- In § 26 werden für abfallrechtliche Geschäftsführer einige formale Ergänzungen vorgenommen (z.B.: Die Abbestellung eines abfallrechtlichen Geschäftsführers ist der Behörde anzuzeigen bzw. gibt es eine Konkretisierung zu den fachlichen Fähigkeiten und Kenntnissen.).
- In § 69 Abs. 10 werden Regelungen hinsichtlich der Transporte von Abfällen mit einer Transportstrecke auf der Straße als Bahntransporte festgelegt: Ab 1. Jänner 2023 gilt dies für die Straßentransportstrecke von 300 km, ab 1. Jänner 2024 von 200 km und ab 1. Jänner 2026 von 100 km. Dies gilt nicht, wenn nachgewiesen wird, dass von der Bahn keine entsprechenden Kapazitäten bereitgestellt werden können oder wenn beim Bahntransport die auf der Straße zurückgelegte Transportstrecke für die An- und Abfahrt zur und von einer am nächsten liegenden Verladestelle im Vergleich zum ausschließlichen Transport auf der Straße 25 % oder mehr betragen würde.
- Im Anhang A sind Ziele für die Vorbereitung zur Wiederverwendung, für das Recycling und für die sonstige stoffliche Verwertung angegeben. Für Siedlungsabfälle muss bis 2025 die Wiederverwendung und das Recycling auf mindestens 55 Gew.% erhöht werden, in weiteren Stufen bis 2035 auf 65 Gew.%. Bei den Zielvorgaben für Bau- und Abbruchabfälle werden die schon bislang bekannten 70 Gew.% „bis 2020“ verlangt. Dabei zählt auch die Verfüllung dazu, bei der Abfälle als Ersatz für andere Materialien genutzt werden.
- Weiters wird im Anhang 2 Tab. 1 die Fußnote 3 wie folgt formuliert: „Dies schließt die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling anorganischer Baustoffe, die Verwertung anorganischer Stoffe zur Verfüllung und die Bodenreinigung, die zu einer Verwertung des Bodens führt, ein.“
Obige Zusammenfassung stellt, wie erwähnt, nur einen Auszug aus der umfangreichen Novelle dar.
Den gesamten Novellentext können Sie dem Rechtsinformationssystem des Bundes entnehmen (www.ris.bka.gv.at).
- Veranstaltungen
2.1 BRV-Seminar „Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe – Webseminar“
Am 13.1.2022 bietet der BRV von 9 bis 14 h ein Webseminar zum Thema der nachhaltigen Ausschreibung an.
Mit Ministerratsbeschluss 2021 wurden Kriterien für eine nachhaltige Beschaffung für den Hoch- und Tiefbau verpflichtend vorgesehen. Auf Basis des Bundesvergabegesetzes 2018 und der neuen standardisierten Leistungsbeschreibung LB-VI (ausgegeben 2021) werden Möglichkeiten einer recyclinggerechten Ausschreibung und Vergabe dargelegt. Die Teilnehmenden erhalten damit ein Werkzeug zur eigenen Umsetzung einer recyclinggerechten Ausschreibung und Vergabe.
Bitte nützen Sie die Möglichkeit der Teilnahme aus dem Homeoffice oder Ihrem Büro und melden Sie sich mit beiliegendem Abschnitt an.
2.2 Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – rückbaukundige Person – Wien
Ab 17. Jänner 2022 bietet der BRV den 2 ½-tägigen Ausbildungskurs für rückbaukundige Personen an. Die Kursmaßnahme ist mit einem schriftlichen Abschlusstest positiv abzuschließen. Unter Nachweis des Kurses und der entsprechenden gesetzlich geforderten Ausbildung (bautechnische oder chemische) ist es möglich, als rückbaukundige Person tätig zu werden.
Der Ausbildungskurs findet in Wien statt. Bitte melden Sie sich mittels beiliegenden Abschnitts an.
2.3 Neues zur Deponieverordnung
Am 27. Jänner 2022 Vormittag bietet der BRV ein Seminar in hybrider Form an: Sie können sowohl in Präsenz in Wien oder per Web teilnehmen.
Durch die Deponieverordnungsnovelle von 1. April 2021 wird das Deponieren gewisser Baurestmassen verboten werden. Aufgrund des zukünftigen Deponierungsverbotes werden wichtige Grundlagen der Verwertung vorgetragen.
Anmeldungen bitte mittels beiliegenden Anmeldeformulars.
2.4 Seminar „Baurelevante Neuerungen beim Abfallverzeichnis“ – Webseminar
Der BRV bietet am 27. Jänner 2022 Nachmittag das Seminar zum Thema „Baurelevante Neuerungen beim Abfallverzeichnis“ in hybrider Form an. Sie können sowohl in Präsenz in Wien als auch per Web teilnehmen. Das Seminar richtet sich an Abfallsammler, Abfallbehandler, Bauleiter, Baupraktiker und Bauherrnvertreter.
Für Ihre Anmeldung verwenden Sie bitte beiliegenden Anmeldeabschnitt.
2.5 BRV-Tagung „Baustoff-Recycling: Best Practice für die Kreislaufwirtschaft“
Wie schon angekündigt, findet am 7. April 2022 im höchsten Gebäude Österreichs die BRV-Tagung „Baustoff-Recycling: Best Practice für die Kreislaufwirtschaft“ statt.
Bitte reservieren Sie sich den Termin schon heute. Das detaillierte Programm wird Ihnen in den nächsten Tagen bekannt gegeben.
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