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Mitgliederinformation 13/2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Österreichische Baustoff-Recycling Verband übersendet Ihnen in der Beilage das Mitgliederrundschreiben Nr. 13/2021.

Wir möchten Sie mit diesem Rundschreiben über aktuelle Entwicklungen am rechtlichen Sektor (Abfallverbringungsverordnung, Abfallverzeichnisverordnung) und am technischen Sektor (B 3151) sowie über derzeit auf Webbasis abgehaltene Veranstaltungen informieren:

Wir weisen auf unsere kommenden Veranstaltungen wie folgt hin:

Mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


 

MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 13/2021

 

  1. Rechtsangelegenheiten

1.1 EU-Abfallverbringungsverordnung – Vorschlag der EU-Kommission

Die Abfallverbringungsverordnung regelt die Abfallverbringung zwischen den Mitgliedsstaaten, den Import in und den Export aus der Europäischen Union sowie den Transit durch die Union. Mit dem nun vorgelegten Vorschlag möchte die Kommission Folgendes bewirken:

  • Die Verhinderung der Verlagerung der EU-Abfallproblematik in Drittländer
  • Die Erleichterung des Transportes von Abfällen zum Recycling und zur Wiederverwendung
  • Bessere Bekämpfung illegaler Abfallverbringung

Aus Sicht des Baustoff-Recyclings sind folgende Intentionen des Vorschlages von Interesse:

  • Es ist eine vollständige Digitalisierung aller Verfahren für die Verbringung von Abfällen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten vorgesehen (insbesondere Abfälle der grünen Liste).
  • Abgestimmte Einstufung von Abfällen auf EU-Ebene
  • Einheitliche Berechnung der Sicherungsleistungen in allen EU-Ländern
  • Strengere Bedingungen für die Verbringung von Abfällen zur Verbrennung oder Deponierung

Bei Interesse können wir Ihnen gerne den Vorschlag der EU-Abfallverbringungsverordnung übermitteln.

 

  1. Technische Angelegenheiten

2.1 FSV-Arbeitspapier Nr. 16: Gütezeichen für Recycling-Baustoffe

Mit 1. November 2021 erschien das Arbeitspapier Nr. 16 „Aufgabe der örtlichen Bauaufsicht beim Einsatz von Bauprodukten auf der Baustelle in Bezug auf CE-Kennzeichnungen, ÜA-Kennzeichnungen, Zulassungen und Gütezeichen“.

Dieses RVS-Arbeitspapier ist für die Überprüfung von Bauprojekten auf Baustellen anzuwenden. Es soll der örtlichen Bauaufsicht (ÖBA) bei der Überprüfung von Bauprodukten helfen, sodass Bauprodukte mit entsprechender Kennzeichnung, Zulassung und dergleichen auf der Baustelle zum Einsatz kommen.

Das RVS-Arbeitspapier behandelt dabei die gängigen Kennzeichnungen, Zulassungen (z.B.: CE-Kennzeichnungen, ÜA-Kennzeichnungen, Leistungserklärungen, Zulassungen und Gütezeichen). Darüber hinaus werden die Verfahren und die Stellen, die Kennzeichnungen bzw.  Zulassungen vornehmen,  erläutert.

Im Kapitel 3.5 wird dabei unter 3.5.2 der Österreichische Güteschutzverband Recycling-Baustoffe erwähnt: Es wird dabei darauf hingewiesen, dass der GSV auf Basis der Richtlinien für Recycling-Baustoffe Gütezeichen (z.B.:Recycling-Baustoffe für ungebundene Tragschichten, Gesteine, Zuschläge) vergibt.

Das FSV-Arbeitspapier Nr. 16 kann im Shop der Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr erworben werden (http://fsv.at/shop).

 

2.2 Neue ÖNORM für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien in Planung

Wie schon in vergangenen Rundschreiben berichtet, hat das Komitee 051 des Austrian Standards Institute den Vorschlag der eingesetzten Arbeitsgruppe zur Etablierung einer ÖNORM für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien begrüßt und dieser einen Auftrag zur Ausarbeitung eines Normantrages gegeben.

Im ersten Quartal 2022 wird dieser ausgearbeitet und voraussichtlich zur Stellungnahme der Öffentlichkeit vorgestellt.

Mit der Ausarbeitung der neuen Norm könnte im 2. Quartal 2022 begonnen werden. Die Fertigstellung ist frühestens 2023 zu erwarten.

 

2.3 ÖNORM B3151 per 1.1.2022 neu aufgelegt

Wie schon im letzten Rundschreiben festgehalten, wird die technische ÖNORM B 3151 „Rückbau von Bauwerken als Standardabbruchmethode“ neu aufgelegt.

Neben notwendigen Angleichungen aufgrund der 2016 durchgeführten Novelle der Recycling-Baustoffverordnung wurden die in den Anhängen befindlichen Formblätter überarbeitet:

  • Das Objektbeschreibungsformular wurde von der ÖNORM B 2251 nunmehr in der ÖNORM B 3151 übernommen. Es ist nun mehrseitig.
  • Das Formblatt „Orientierende Schad- und Störstofferkundung“ ist ähnlich aufgebaut wie bisher, enthält aber nicht mehr die Ermittlung der Massen, dies ist nunmehr in der Objektbeschreibung integriert.
  • Das Formblatt „Rückbaukonzept“ ist adaptiert, ähnlich wie bisher.
  • In einem weiteren Anhang befindet sich nunmehr die Zuordnung der Schad- und Störstoffe zu Abfallarten (gute Übersicht). Diese Zuordnung erfolgt schon aufgrund des neuen, mit 1.1.2022 wirksam werdenden Abfallverzeichnisses.

Der BRV informiert über diese Neuerungen in einer eigenen Veranstaltung, die die Neuerungen für Rückbaukundige Personen zusammenfasst. Die genaue Terminisierung (Februar 2022) wird im nächsten Rundschreiben bekannt gegeben werden.

 

  1. EU und Ausland

3.1  EDA Yearbook 2021

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband ist seit einem Jahr Mitglied der Europäischen Abbruchorganisation EDA.

Dieser Tage wurde das Jahrbuch 2021 vorgestellt. Es präsentiert einen Rückblick über den Abbruchsektor in Europa. Im Beitrag der einzelnen Mitgliedsländer wird seitens des BRV das Österreichische Abbruchsystem, initiiert durch die Recycling-Baustoffverordnung, dargestellt. Auf die nächsten internationalen Abbruchtagungen wird hingewiesen:

– 11. März 2022 Fachtagung Abbruch, Berlin

– 6./7. April 2022 SEDDR, Mont Pellier, Frankreich

Das Jahrbuch kann bei der Geschäftsstelle des BRV kostenfrei angefordert werden.

 

  1. Verbandsangelegenheiten

4.1  BRV auf der IFAT

Der Baustoff-Recycling Verband wird die diesjährige IFAT, die vom 30. Mai bis 3. Juni 2022 in München stattfindet, nutzen, um gemeinsam mit weiteren nationalen Verbänden für Baustoff-Recycling (ARSM/Tschechien, ARV/Schweiz, Bauschutt-Konsortium Südtirol, …) einen Tag den Stand der European Quality Association for Recycling (EQAR) zu betreuen. Dabei werden auch Österreichs Erfolge im Baustoff-Recycling entsprechend präsentiert werden und österreichische Informationsfolder aufliegen.

Sollten Sie selbst Interesse haben, an der IFAT als Aussteller mitzuwirken, ersuchen wir Sie um Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle des BRV.

Nähere Informationen werden wir Ihnen in den nächsten Rundschreiben liefern. 

 

  1. Veranstaltungen

5.1  Baustoff-Recycling – BRV-Tagung 2022

Am 7.4.2022 veranstaltet der BRV im höchsten Gebäude Österreichs seine BRV-Tagung „Baustoff-Recycling: Best Practice für die Kreislaufwirtschaft“.

Diese Tagung widmet sich den Themen: Qualität beim Abbruch, Neues aus der Technik und neue Anwendungsformen von Recycling-Baustoffen

Ein detailliertes Programm für diese Tagung erhalten Sie noch im Dezember 2021.

Wir ersuchen Sie, in Ihrem Kalender diesen Termin für die Tagung zu reservieren!

 

5.2  Europäischer Baustoff-Recycling-Kongress 2022

Unter federführender Mitwirkung des BRV veranstaltet die European Quality Association for Recycling e.V. (EQAR), die in Österreich durch den Österreichischen Güteschutzverband Recycling-Baustoffe vertreten ist, einen Baustoff-Recycling-Kongress mit dem Thema „Baustoff-Recycling 2030“.

Dieser Kongress wird im Rahmen der IFAT in München abgehalten.

Die IFAT ist eine internationale Messe für Wasser-, Abwasser-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft und findet von 30. Mai bis 3. Juni 2022 in München statt. Themen der IFAT sind dabei auch die Nachhaltigkeit im Straßenbau und in der Straßenerhaltung (Baustoffe, Verfahren, Maschinentechnik, Digitalisierung) aber auch Dienstleistungen im Bereich Recycling.

Der BRV wird für seine Mitglieder kostenlose Eintrittskarten für die IFAT zeitgerecht bereitstellen.

Der EQAR-Kongress „Baustoff-Recycling 2030“ findet am Messegelände in jener Ausstellungshalle statt, die sich dem Recycling insgesamt widmet.

Als Programmschwerpunkte sind vorgesehen:

  • Ausschreibung und Vergabe bei Recycling-Baustoffen – Best Practice
  • Ressourcenschonung im Einsatz von Recycling-Baustoffen
  • Bauprodukteverordnung als Motor der Kreislaufwirtschaft im Bausektor

Der Vorstand des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes wird seine Sitzung auch im Rahmen dieser Tagung abhalten.

Bitte reservieren Sie sich den 1. Juni 2022 für den Besuch der IFAT und insbesondere des Europäischen Baustoff-Recycling-Kongresses der EQAR.

 

5.3  Abfallbilanzen und EDM-Stammdatenverwaltung für Recyclingbetriebe – Webseminar

Am 9. Dezember 2021 findet ein Halbtagesseminar zum Thema Abfallbilanzen für Recyclingbetriebe statt. Die Abfallbilanzverordnung verlangt von Abfallsammlern und
-behandlern die Eintragung der Stammdaten ins elektronische Register des Bundesministeriums (EDM). Bewegungsdaten, also die abfallwirtschaftlichen Daten über Abfallart und -menge, Input und Output für das Jahr 2021 sind bis 15. März 2022 elektronisch zu melden.

Das Seminar richtet sich an all jene, die Recycling im Bauwesen betreiben – ob mobil oder stationär.

Nützen Sie die Möglichkeit, noch vor Jahresende neue Informationen zum Thema Abfallbilanz zu erfahren.

Den Anmeldeabschnitt finden Sie im beiliegenden Detailfolder.

 

5.4  Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe – Webseminar

Am 13. Jänner 2022 bietet der BRV eine Informationsveranstaltung zur recyclinggerechten Ausschreibung an. Erstmalig wird dabei auch der naBe-Katalog vorgestellt: Die Bundeskriterien für nachhaltige Beschaffung sind im Juli 2021 veröffentlicht worden und enthalten für Hoch- und Tiefbau teilweise verbindliche und teilweise optionale Kriterien, die das Baustoff-Recycling enthalten.

Vortragende aus dem BMK, der ÖBB, dem BMDW sowie eines Rechtsanwaltbüros geben einen sehr guten Überblick über das Thema.

Für Ihre Anmeldungen verwenden Sie bitte das Anmeldeformular im beigeschlossenen Seminarfolder.

 

5.5  Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – rückbaukundige Person – Wien

Der nächste Ausbildungskurs für Abbrucharbeiten/rückbaukundige Person findet von 17. bis 19. Jänner 2022 in Wien statt.

Dieser 2 ½-tägige Ausbildungskurs bietet jene Kenntnisse, die  rückbaukundige Personen für ihre Tätigkeit aufweisen sollen.

Bitte melden Sie sich mittels beiliegenden Folders an.

Nähere Informationen zu aktuellen BRV-Veranstaltungen finden Sie auch auf unserer Website (https://brv.at/veranstaltungen/).

 

  1. Wissenswertes

6.1  Expertengruppe Bauprodukte

Seitens der Europäischen Kommission ist eine „Expert Group on the CPR technical acquis process“ eingesetzt.

Ziel der Europäischen Kommission ist es, eine Revision der Bauproduktenverordnung durchzuführen. Die oben genannte Expertengruppe soll gewissermaßen den „technical acquis“ feststellen, somit den „Besitzstand“ an Rechtsakten, etc. zu dem Thema.

Zusammengefasst kann festgestellt werden:

  • Zwei Untergruppen haben ihren technischen Input dieser Tage präsentiert.
  • Zwei weitere Untergruppen werden kurzfristig ihre Arbeit im Produktbereich starten.
  • Eine „horizontale“ Gruppe zum Thema „environmental sustainability of construction products“ wird in den nächsten Monaten etabliert werden.

Nominierungen für diese drei neue Gruppen können bis zum Ende des ersten Quartals 2022 durchgeführt werden.

Damit soll sichergestellt werden, dass die Durchsetzung der Bauproduktenverordnung und der technischen Grundlagen in naher Zukunft mit hoher Qualität gesichert werden, wobei nicht alle Bereiche gleichzeitig angegangen werden, sondern Prioritäten für gewisse Produktfamilien gesetzt werden.

Der BRV ist bemüht, in Abstimmung mit dem Vorstand bei der neu gegründeten Subgroup „environmental sustainability of construction products“ entsprechend mitzuwirken.

 

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