Mitgliederinformation 09/2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Anbei finden Sie das Rundschreiben 9/2023 mit aktuellen Informationen.

Unsere nächsten Veranstaltungen:

– 14.9.           Seminar: Anforderungen des Bundes-Abfallwirtschaftsplanes 2023 (Wien/Web)

– 25.-27.9.      Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person (Wien)

– 11.10.         BRV-Seminar: Baustellenaushub – von der Ausschreibung bis zur Verwendung (Wien)

– 17.10.         BRV-Seminar: Eingangsleiter Baustoff-Recycling (Wien)

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


 MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 09/2023 

1 Rechtsangelegenheiten

1.1 Wiener Bauordnungsnovelle

Die Wiener Bauordnung wird novelliert – Gründe dafür sind Änderungen in Richtung Photovoltaik, Klimaschutz, Fahrräder, etc.

Das Thema Recycling ist leider nicht direkt angesprochen. Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband nimmt jedoch die Begutachtung, die bis 8.8.2023 möglich ist, zum Anlass, um eine Stellungnahme abzugeben. Im Rahmen der Stellungnahme betonen wir die Ressource Recycling-Baustoff, die klimaschonend und zugleich deponievolumenschonend den wichtigsten Part der Kreislaufwirtschaft der Bauwirtschaft darstellt. Wir sprechen dabei auch das Thema Zwischenlagerung bzw. das Thema Rückbau an.

1.2 Entwurf der Verordnung über das Abfallende von feuerfesten Abfällen

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sandte im Juli eine Verordnung über das Abfallende von feuerfesten Abfällen zur Begutachtung aus. Stellungnahmefrist ist bis Ende August.

Der BRV plant nicht, zu dieser Verordnung Stellung zu beziehen.

2 EU und Ausland

2.1 Gipskarton-Verwertung, Firmenanfrage

Seitens der italienischen Unternehmung La Cart S.r.l., 47924 Rimini, Italien, wurden wir angefragt, ob eine 1.000 Tonnen umfassende Gipskartonlieferung, EWC 17.08.02, nach Österreich zur Verwertung in einem österreichischen Recyclingbetrieb gesendet werden kann.

Sollten Sie Interesse an einem Kontakt zu der Firma haben, ersuchen wir Sie, mit der BRV-Geschäftsstelle zu sprechen.

3 Verbandsangelegenheiten

3.1 Baustoff-Recycling in Österreich

Unter dem Titel „Baustoff-Recycling in Österreich“ wurde im Sommer 2023 erneut das Mitglieder- und Anlagenverzeichnis des BRV publiziert.

Das Anlagenverzeichnis enthält nach Bundesländern sortiert alle Anlagen der BRV-Mitglieder sowie die Hervorhebung der Mitglieder, die dem Güteschutzverband angehören.

Der BRV verwendet dieses Verzeichnis, um bei Veranstaltungen, Tagungen und auf Anfrage dieses aufzulegen bzw. zuzusenden. Gerne können wir Ihnen bei Bedarf gedruckte Exemplare zukommen lassen.

4 Veranstaltungen

4.1 BRV-Veranstaltungen Herbst 2023

Wir möchten darauf hinweisen, dass der BRV im Herbst 2023 derzeit schon 7 Veranstaltungen anbietet.

Auch für 2024 sind weitere Veranstaltungen schon vorgesehen.

Einen Überblick über alle Veranstaltungen können Sie dem beiliegenden Veranstaltungsfolder des BRV entnehmen.

4.2 BRV-Seminar: Anforderungen des Bundes-Abfallwirtschaftsplanes 2023

Am 14. September veranstaltet der BRV in Wien – aber auch eine Zugangsmöglichkeit über Web ist vorgesehen – ein Seminar zum Thema Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2023.

Der BAWP 2023 bietet insbesondere für die Verwertung von Bodenaushub Neuerungen gegenüber den bislang gültigen BAWP. Das Seminar bietet die einmalige Möglichkeit, sich über den BAWP insgesamt zu informieren und die Neuerungen kennenzulernen.

Anmeldungsmöglichkeit laut beiliegendem Seminarfolder.

4.3 Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person

Von 25. bis 27. September findet in Wien der Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person statt.

Dieser Ausbildungskurs wendet sich einerseits an Personen, die als Rückbaukundige Person tätig werden wollen und eine bautechnische oder chemische Ausbildung besitzen.

Weiters wird all jenen, die an vertiefenden Informationen zu Abbrucharbeiten interessiert sind, eine Möglichkeit geboten, dieses Thema vertieft kennenzulernen.

Für Ihre Anmeldung nützen Sie bitte das Formular im beiliegenden Kursfolder – es gibt nur mehr wenige Restplätze!

4.4 BRV-Seminar: Baustellenaushub – von der Ausschreibung bis zur Verwendung

Am 11. Oktober findet in Wien zum Thema Baustellenaushub ein BRV-Seminar statt.

Zielpublikum dieses Seminars sind Recyclingbetriebe, VertreterInnen von Bauunternehmungen aus der Kalkulation und der Baudurchführung, Sachverständige, Ausschreibende (Bauherren), PlanerInnen und VertreterInnen von Recyclingbetrieben.

In diesem Seminar wird das Thema Baustellenaushub von der Ausschreibung bis zur Verwendung/Deponierung im Detail erläutert.

Anmeldeformular im beiliegenden Seminarfolder.

4.5 Eingangsleiter Baustoff-Recycling

Am 17. Oktober findet in Wien das BRV-Seminar „Eingangsleiter Baustoff-Recycling; Annahme – Produktion – Vertrieb“ statt.

Dieses Seminar soll vorwiegend jenen, die in der Eingangsleitung tätig sind, aber auch zusätzliches Personal von Baustoff-Recycling-Anlagen einen Einblick in die fachlich richtige Produktion von Recycling-Baustoffen liefern. Von der Eingangskontrolle über die Produktion und Prüfung bis hin zum Vertrieb wird das Thema Baustoff-Recycling beleuchtet.

Anmeldungsmöglichkeit laut beiliegendem Seminarfolder.

5 Wissenswertes

5.1 Studiengang Recyclingtechnik

Die Montanuniversität Leoben hält Studiengänge zum Thema „Recyclingtechnik“ sowie „Umwelt- und Klimaschutztechnik“ ab.

Das Bachelor-Studium Recyclingtechnik wird in deutscher Sprache an der Montanuniversität Leoben abgehalten. Entlang des Wertschöpfungskreislaufs lernen Recyclingtechniker/innen alle Konzepte der Recyclingtechnik, angefangen von der Entwicklung, Konstruktion, Werkstofftechnik, Produktion über die Sammlung, Rohstofftechnik, Aufbereitung, stoffliche und energetische Verwertung bis hin zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen kennen. Es werden naturwissen-schaftliche und ingenieurwissenschaftliche Grundlagen gelehrt. Ein verpflichtendes Praktikum in der Industrie und das Erstellen einer Bachelorarbeit sind Voraussetzung für den Abschluss „Bachelor of Science (BSc)“. Anschließend kann das Masterstudium aus Recyclingtechnik absolviert werden. Das Bachelor-Studium dauert 7 Semester.

Nähere Informationen direkt bei der Montanuniversität Leoben: https://www.unileoben.ac.at/studium

5.2 BRV unterstützt Projekt CIRCON

Das Österreichische Forschungsinstitut für Chemie und Technik beantragte bei FFG ein Forschungsprojekt „Circular Construction“, welches die EU-taxonomiefähige Sanierung von Bestandsbauten beinhaltet. Das Projekt soll über 3 Jahre laufen.

Im Zusammenhang mit der Sanierung und Revitalisierung von Gebäuden sind unter anderem Ziele der Taxonomieverordnung zum Thema Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft enthalten. Zentraler Forschungsinhalt des Projektes ist es, die Anwendbarkeit der Taxonomiekriterien für Sanierungs-projekte, basierend auf Pilotprojekten, zu evaluieren und zu verbessern. Objekte in Wien und Graz sowie Deutschlandsberg dienen als Referenz.

Der Themenschwerpunkt Kreislaufwirtschaft betrachtet die Methoden des Recyclings und der Wiederverwendung und untersucht, mit welchen Methoden bei unterschiedlichen Gebäude-strukturen eine möglichst hohe Quote der Wiederverwertung erreicht werden kann.

Der Projektstart ist für 1. September 2023 vorgesehen.

5.3 BRV unterstützt INTERREG Projekt

Die Zielvorgaben der EU zur Klimaneutralität 2050 verschärfen auch in Deutschland und Österreich die Nachhaltigkeitsbewertung von Bauwerken und Bauprodukten. Durch den Green Deal, die Europäische Gebäuderichtlinie, Bauprodukten- sowie Taxonomieverordnung müssen Kreislauf-wirtschaftsprodukte vermehrt zum Einsatz kommen.

Ziel des Projektes „Recycling in Use“ ist es, den Einsatz von Recycling-Massivbaustoffen in der Baubranche zu erhöhen, um Bauunternehmen auf die erfolgreiche Anwendung von Kreislauf-wirtschaft vorzubereiten. Dazu wird das Thema im Projekt zielgruppengerecht aufbereitet und in der Anwendung getestet. Hindernisse werden analysiert und Lösungen angeboten.

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband unterstützte dieses Vorhaben mit einem Letter of Interest. Wie wir erfahren haben, startet das Projekt im September, nachdem es seitens der Förderstelle genehmigt wurde.

5.4 Technische Harmonisierung (Bauprodukte)

Mitte Juli wurde auf EU-Ebene das Präsidentschaftsteam sowie das Arbeitsprogramm für September und Oktober vorgestellt. Ein Meinungsaustausch zu den am 11. Juli im Plenum angenommenen Änderungen des Europäischen Parlaments zum Verordnungsvorschlag zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten fand statt, mit Fokus auf Kapitel I (allgemeine Bestimmungen) und Kapitel III (Pflichten und Rechten der Wirtschaftsakteure). Die Mitgliedstaaten zeigten wenig Flexibilität gegenüber den Vorschlägen des Europäischen Parlaments und kritisierten insbesondere die Beibehaltung des Konzeptes der im 3-D-Druckverfahren hergestellten Bauprodukte, die zusätzlichen Ausnahmen aus dem Anwendungs-bereich, die Einführung von DIRA der Europäischen Kommission in mehreren Artikeln. Weitere technische Sitzungen mit der Europäischen Kommission zum Thema Bauprodukte finden ab dem 6. September statt.

5.5 Aufbereitungsanlage für Gipskarton

Der BRV wurde informiert, dass sich die Unternehmen PORR Umwelttechnik GmbH, Saint Gobain Austria GmbH und Saubermacher Baurecycling GmbH für die Projektumsetzung und somit die gemeinsame Errichtung der ersten Aufbereitungsanlage für Gipskartonabfall- und Rückbaumaterial in Ostösterreich entschieden haben. Gedacht ist eine Umsetzung unter dem Namen GzG Gips-recycling GmbH, welche Mitte 2025 starten soll.

Zielsetzung der branchenübergreifenden Partnerschaft ist es, die erste überregionale Sammlung und kreislaufwirtschaftliche Verwertung von Gipskarton zu etablieren. Die Kooperation setzt sich das klare Ziel, die Abfallmengen bei Neubau, Sanierung und Abbruch zu reduzieren, um die natürlichen Rohstoffvorkommen in Österreich zu schonen. Nähere Informationen zur Projekt-umsetzung werden bei einer Pressekonferenz am 3. Oktober 2023 in Wien bekannt gegeben.

Beilagen

Mitgliederinformation 08/2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Anbei finden Sie das Rundschreiben 8/2023 mit aktuellen Informationen.

Unsere nächsten Veranstaltungen:

– 14.9.    Seminar „Anforderungen des Bundes-Abfallwirtschaftsplanes 2023“ (Wien/Web)

– 25.-27.9.    Ausbildungskurs Abbrucharbeiten (Wien)

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


 MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 07/2023 

1 Rechtsangelegenheiten

1.1 Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle

Mit BGBl. I Nr. 66/2023 wurde das AWG 2002 novelliert. Diese Novelle betrifft nur die Transparenz zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen und ist somit nicht baurelevant.

1.2 Neues BRV-Merkblatt „Bodenaushubmaterial“

Die Deponieverordnung soll grundlegend novelliert werden. Geplant war die Novelle für 2022, nunmehr ist angedacht, diese mit 1. Jänner 2024 in Kraft zu setzen. Im Herbst 23 soll eine Begutachtung stattfinden (Anm.: Erfahrungsgemäß ist zwischen Begutachtung und Inkrafttreten zumindest ein halbes Jahr anzusetzen, so dass seitens der Geschäftsstelle des BRV diese für Frühjahr 2024 zu erwarten ist.)

Im Rahmen mehrerer Vorträge durch Mitarbeitende des BMK ergeben sich, aus Sicht der Bauwirtschaft/Recyclingwirtschaft folgende Änderungen (Stand Juni 2023):

  • Begrifflichkeiten: Streichung der Begriffe Primärabfall/Sekundärabfall; neue Begriffsbestimmungen für Bankettschälgut, Sickerwassereinrichtung, Tunnelausbruchmaterial
  • Kleinmengen Bodenaushub soll nur mehr auf Bodenaushubdeponien abgelagert werden dürfen; Unterschrift durch Bauherrn und nicht mehr Abfallbesitzer
  • Präzisierung Deponieverbot für Gips(platten)abfälle
  • Erhöhter Grenzwert für Sulfat bei Bodenaushubdeponie
  • Ablagerung von Bankettschälgut von Straßen mit geringem Verkehrsaufkommen ohne analytische Untersuchung auf Bodenaushubdeponien
  • Tunnelausbruchmaterial: Verpflichtung zur getrennten Erfassung des Rückpralls an Spritzbeton/ Untersuchung von Bohrhilfsmitteln auf Umweltverträglichkeit
  • Identitätskontrolle: eine Identitätskontrolle pro max. 20.000t bei nicht verunreinigten Bodenaushubmaterial, eine pro 5.000t für nicht verunreinigte Bodenbestandteile
  • Anhang 1: Ergänzung fehlender Parameter und Anpassung der Grenzwerte
  • Anhang 2: Ablagerung ohne Analytik nur mehr für Baurestmassen, wenn Schad- und Störstofferkundung gem. §4 RBV und Rückbau gem. §5 RBV
  • Anhang 2: Analytische Untersuchung bei nicht mehr als 750t Abbruchabfälle gem. §10a, wenn Ablagerung auf Inertabfalldeponie oder Reststoffdeponie
  • Anhang 2: bei Linien- und Verkehrsflächen: Ohne analyt. Untersuchung bei diesen Abfällen, wenn bereits eine analytische Untersuchung vorliegt
  • Anhang 2: Die 10% – Grenze für nicht min. Bauwerksbestandteile, die bei Baurestmassen enthalten war, wird auf 3% abgesenkt, sofern Abfälle aus dem Neubau bzw. Kleinmengen unter 750t (gem. §10a RBV)
  • Verstärkter Einsatz von Recycling-Baustoffen im Sinne des Anhang 3:
    • Basisentwässerung (Flächenfilter: RC-Baustoffe bevorzugt): Bei Inertabfalldeponien Qualität A1, A2, A2-G, BA oder U-A nach RBV. Bei BRM, RSD und MAD zusätzlich U-B und U-E
    • Ausgleichsschichte: RC-Baustoffe möglich
    • Gasdrainageschichte: RC-Baustoffe möglich
    • Entwässerungsschichte: wie Flächenfilter (s.o.)
    • Rekultivierung: Recycling-Baustoffe gem. Nachnutzung (A1, A2, A2-G, BA)

Wie erwähnt, handelt es sich um den Stand des Beamtenentwurfes des BMK – weder verhandelt noch in Begutachtung oder in Kraft. Wir wollen Sie nur vorinformieren, mit was in nächster Zeit zu rechnen sein wird. Weitere Neuerungen betreffen die Bauwirtschaft in geringerem Ausmaß.

2 Technische Angelegenheiten

2.1 Ergänzungsblatt: Richtlinie für Recycling-Baustoffe, Stand 2023

Die seitens des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes veröffentlicht Richtlinie für Recycling-Baustoffe, 10. Auflage, 1. Jänner 2017, wird durch das vom BRV neu herausgegebene „Ergänzungsblatt, Stand Jänner 2023“ ergänzt bzw. abgeändert.

Die Änderungen waren durch die Neuauflage des Bundesabfallwirtschaftsplans 2023 notwendig.

Das Ergänzungsblatt liegt diesem Rundschreiben zur Information bei. Gedruckte Fassungen können gerne bei der Geschäftsstelle kostenfrei angefordert werden.

2.2 Ergänzungsblatt: Richtlinie für Recycling-Baustoffe, Aushubmaterialien, Stand 2023

Mit Erscheinen des Bundes-Abfallwirtschaftsplanes 2023 wurden einige umwelttechnische Anforderungen an die Herstellung von Recycling-Baustoffen aus Aushubmaterialien neu festgelegt. Daher war eine entsprechende Abänderung der Richtlinie für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien, 2. Auflage, notwendig.

Das Ergänzungsblatt enthält auch Hinweise auf den neuen Parameterumfang, der tw. abgeänderte Grenzwerte, aber auch zusätzliche Parameter enthält.

Das Ergänzungsblatt liegt diesem Rundschreiben zur Information bei. Gedruckte Fassungen können gerne bei der Geschäftsstelle kostenfrei angefordert werden.

2.3. BRV-Merkblatt Verwendung und Verwertung von Bodenaushubmaterial

Wie schon erwähnt, hat der BRV auch dieses Merkblatt neu aufgelegt (Auflage 04, Stand: Jänner 2023). Dieses Merkblatt dient als Leitfaden bei der Verwendung und Verwertung von Bodenaushubmaterial. Durch dieses Merkblatt sollen Scheinverwertungen und unökologische Vermischungen bei Erdarbeiten und Rekultivierungsmaßen vermieden werden.

Gerne können Sie dieses über die Geschäftsstelle kostenfrei beziehen.

3 Veranstaltungen

3.1 BRV-Seminar: Anforderungen des Bundes-Abfallwirtschaftsplanes 2023

Der BRV bietet dieses Seminar sowohl in Wien als auch über Web am 14.9. an.

Der BAWP 2023 enthält einige baurelevante Neuerungen – von veränderten Grenzwerten bis zur abfallchemischen Bauaufsicht. Diese Änderungen sind für alle Baupraktiker, aber auch für die Recycling-Wirtschaft von Interesse. Das Seminar wird speziell für Bauleitungen, Kalkulierende, Baumeister, Behördenvertretungen und Vertretungen der Baustoff-Recycling Wirtschaft angeboten.

3.2 BRV-Abbruchkurs Herbsttermin

Der BRV bietet dieses Seminar am 25.-27.9. in Wien an.

Dieser 2 ½ tägige Kurs soll jene Kenntnisse über Abbrucharbeiten, Abfallrecht, Umweltchemie und Abfalltechnik vermitteln, die neben der bautechnischen oder chemischen Ausbildung für Rückbaukundige Personen benötigt werden. Darüber hinaus ist der Kurs für alle Interessierten offen, die sich mit dem Rückbau näher beschäftigen wollen.

Anmeldemöglichkeiten sowie weitere Details können Sie der Beilage entnehmen.

Beilagen

Mitgliederinformation 07/2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Anbei finden Sie das Rundschreiben 7/2023.

Unsere BRV-Jahrestagung von vergangener Woche war ein voller Erfolg: über 150 Personen füllten den Vortragssaal zur Gänze aus, die Vorträge wurden sehr positiv beurteilt, es fanden viele Diskussionen zu den Referaten statt.

Eine Presseaussendung zu der Veranstaltung finden Sie im Mitgliederrundschreiben.

Letzte Woche wurde auch das erste OIB-Grundlagendokument zur Ausarbeitung einer OIB-Richtlinie 7 „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“ veröffentlicht. Dieses Dokument wurde von der Generalversammlung des OIB beschlossen und soll im Wesentlichen den Aspekt Ressourceneffizienz abdecken. Näheres entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Mitgliederrundschreiben.

Unsere weiteren Veranstaltungen:

– 27.6.          Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Personen (Wien)

– 25.-27.9.     Ausbildungskurs Abbrucharbeiten (Wien)

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


 MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 07/2023 

1 Technische Angelegenheiten

1.1 OIB-Grundlagendokument – OIB-Richtlinie 7

Das Österreichische Institut für Bautechnik veröffentlichte vor kurzem ein Grundlagendokument zur Ausarbeitung einer OIB-Richtlinie 7 „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“. Dieses basiert auf den Beratungsergebnissen der von den Ländern zur Ausarbeitung eines Vorschlages zur Harmonisierung bautechnischer Vorschriften eingesetzten Länderexpertengruppe. Die Arbeit dieses Gremiums wurde vom OIB in Entsprechung des Auftrags des Vorstands des OIB im Sinne des § 3 Abs. 1, Ziff. 7 der Statuten des OIB koordiniert und im Sachverständigenbeirat für bautechnische Richtlinien fortgeführt.

Die bestehenden 6 OIB-Richtlinien gliedern sich entsprechend in Grundanforderungen an Bauwerke der Verordnung (EU) Nr. 305/211 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten. Für die dort formulierte 7. Grundanforderung „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“ wurde bisher kein europäisches Grundlagendokument veröffentlicht.

Diese 7. Grundanforderung an Bauwerke deckt im Wesentlichen den Aspekt Ressourceneffizienz des weiter gefassten Begriffs Nachhaltigkeit ab.

Mit der sogenannten Bauproduktenverordnung und der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden werden aktuell zwei zentrale aktuelle Regelwerke für das Bauwesen überarbeitet, die wesentlichen Einfluss auf eine OIB-Richtlinie 7 haben werden. Mit der zukünftigen Bauproduktenverordnung soll diese um Anforderungen hinsichtlich einer Deklaration des Umweltverhaltens von Bauprodukten erweitert werden, um damit auch die Nachhaltigkeit von Bauwerken bewertbar zu machen. Diese Umweltdeklarationen werden als Datengrundlage für die Berechnung von Umweltindikatoren und davon obligatorisch des Treibhauspotentials von Bauwerken benötigt. Die Ausweisung des GWB (Global Warming Potential) im Rahmen der Grundanforderung 7 wird dann voraussichtlich bis zum Jahr 2027 in nationales Recht umzusetzen sein.

Das OIB wird demnach demnächst mit der Ausarbeitung einer Richtlinie beginnen, die voraussichtlich 2025 finalisiert wird.

Sie können gerne das Grundlagendokument zu dieser OIB-Richtlinie unter folgendem Link downloaden:

https://www.oib.or.at/de/oib-richtlinien/richtlinien/2023/oib-richtlinie-7-grundlagendokument

1.2 Neues BRV-Merkblatt „Bodenaushubmaterial“

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat das Merkblatt „Verwenden und Verwerten von Bodenaushubmaterial“ schon mehrfach aktualisiert aufgelegt. Im Rahmen der BRV-Jahrestagung „Innovative Umsetzungswege für die Kreislaufwirtschaft Bau – Neue Chancen für das Baustoff-Recycling“ und der Mitgliederversammlung wurde das aktualisierte Merkblatt unter Berücksichti-gung der Anforderungen des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2023 aufgelegt.

Das Merkblatt beschäftigt sich im Wesentlichen mit Bodenaushubmaterial. Dies umfasst auch Tunnelausbruchmaterial, soweit es den Kriterien für Bodenaushubmaterial entspricht sowie Material aus natürlichen Massenbewegungen. Typische Anwendung findet das BRV-Merkblatt bei Erdbaumaßnahmen wie Schüttungen, Hinterfüllungen, Anschüttungen zur Geländeanpassung und Verfüllung von Geländeunebenheiten sowie Bodenrekultivierungsmaßnahmen.

Die Herstellung von Recycling-Baustoff aus Aushubmaterial und Bodenbestandteilen ist nicht Inhalt dieses Merkblatts sondern werden in der BRV-Richtlinie für Recycling-Baustoffe aus Aushub-materialien behandelt.

Gerne kann das Merkblatt bei der Geschäftsstelle des BRV – für BRV-Mitglieder kostenfrei – bezogen werden.

1.3 Richtlinie Recycling-Baustoffe: Aushubmaterialien – Ergänzungsblatt

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat mit Stand Jänner 2021 die Richtlinie für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien aufgelegt.

Mit Erscheinen des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2023 (BAWP) wurden einige umwelttechnische Anforderungen an die Herstellung von Recycling-Baustoffen aus Aushubmaterialien neu festgelegt. Daher ist eine entsprechende Abänderung der Richtlinie für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien, 2. Auflage 2021, notwendig geworden.

Mit einem Ergänzungsblatt, welches wir Ihnen in digitaler Form diesem Rundschreiben beilegen, wird die umfassende Richtlinie auf den aktuellen Stand 2023 gehoben.

Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Richtlinie die derzeit einzige zusammenfassende Darstellung der notwendigen bautechnischen und umwelttechnischen Anforderungen an Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien ist. Die Richtlinie sieht auch, wie seitens des BMK im Rahmen der BRV-Jahrestagung festgestellt wurde, die derzeitige Möglichkeit zur Bezeichnung derartiger Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien vor. Bis zur Herausgabe der neuen ÖNORM B 3141, die frühestens 2024 erscheinen wird, wird die Verwendung der Richtlinie für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien, erweitert um das Ergänzungsblatt, empfohlen.

Die gedruckte Fassung des Ergänzungsblatts kann ebenfalls bei der Geschäftsstelle angefordert werden.

2 EU und Ausland

2.1 BRV bei EDA-Jahrestagung, Amsterdam

Die European Demolition Association (EDA), bei der der BRV Mitglied ist, veranstaltete am 15./16. Juni 2023 in Amsterdam ihre Jahrestagung „Demolition Convention 2023“.

Die Tagung widmete sich erstmals nicht nur dem eigentlichen Abbruch und der Schadstoffentfrachtung sondern auch dem Thema Recycling. Aus diesem Grunde wurde der BRV eingeladen, die Entwicklung eines Baustoff-Recycling-Marktes entsprechend als Referat vorzustellen.

Der Geschäftsführer des BRV, Dipl.-Ing. Martin Car, hielt in seinem Referat 5 Eckpunkte zur Etablierung eines gut funktionierenden Baustoff-Recycling-Marktes fest. Neben einem hochwertigen Rückbau mit einer Schad- und Störstoffentfrachtung ist dies die Herstellung von Recycling-Baustoffen mit Leistungserklärung nach CEN-Vorgaben, entsprechende Ausschreibungsgrundlagen zur Beschaffung, rahmenrechtliche Vorgaben, wie beispielsweise eine Lenkungsabgabe im Falle von Deponierung oder rechtswidriger Verwertung.

An der Tagung nahmen ca. 200 Personen teil, Rückfragen zeigten das Interesse aus diversen EU-Mitgliedsstaaten an dem Thema.

3 Verbandsangelegenheiten

3.1 GSV-Mitgliederversammlung 2023

Am Mittwoch, 28. Juni 2023 findet die nächste offizielle Mitgliederversammlung des Österreichischen Güteschutzverbandes Recycling-Baustoffe statt. Eine offizielle Einladung zu der am 28.6., 10 Uhr, in 1040 Wien, Karlsgasse 5, abgehaltenen Mitgliederversammlung erging an die GSV Mitglieder rechtzeitig mit eigenem Schreiben.

3.2 BRV-Mitgliedsbeitrag neu

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband konnte seit 2011 mit dem damals beschlossenen Mitgliedsbeitrag effizient und kostengünstig wirtschaften.

Durch Steigerung der Mitgliederzahlen, Nutzung von Einsparungspotential und kurzfristiger Verwendung von Rücklagen war es möglich, über 12 Jahre keine Beitragserhöhung durchzuführen.

Die hohe Inflationsrate von über 10 % sowie die gestiegenen Kosten seit der letzten Mitgliedsbeitragsanpassung von über 63 % veranlassten die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes eine Anpassung der Mitgliedsbeiträge für 2023 bzw. ab 2024 wie folgt vorzunehmen:

Der Mitgliedsbeitrag und Förderbeitrag 2023 wird um 12 % angehoben. Damit können die finanziellen Abgänge des Jahres 2023 voraussichtlich nicht aufgefangen werden, aber in ihrer Größenordnung halbiert werden. Aufgrund vorhandener Rücklagen erfolgt die entsprechende finanzielle Deckung.

Ab 2024 wird eine Erhöhung von 15 % greifen. Damit soll aus heutiger Sicht eine ausgeglichene Jahresrechnung für 2024 erfolgen können.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die extremen Preissteigerungen der letzten Monate wieder auf das ursprüngliche Normalmaß von 2-4 % abgesenkt werden. Die letzte vom statistischen Zentralamt veröffentlichte Inflationsrate wurde mit 9 % angegeben, wir hoffen auf einen raschen Rückgang dieser extremen Geldentwertung.

Alle BRV-Mitglieder erhalten damit eine kleine Nachforderung für das Jahr 2023 mit getrennten Schreiben in den nächsten Wochen.

4 Veranstaltungen

4.1 Rückblick BRV-Jahrestagung 2023

Die BRV-Jahrestagung 2023 war von gut 150 Personen besucht. Wir möchten Ihnen mit ein paar Fotos und der im Nachhinein erfolgten Presseaussendung einen kurzen Überblick über diese Jahrestagung geben:

“Ob Auftraggeber oder Auftragnehmer – alle sind sich bei der gemeinsamen Verfassung der Zuschlagskriterien einig, dass die Kreislaufwirtschaft und damit Recycling-Baustoffe vermehrt in die Ausschreibung einfließen sollen”, so Wolfgang Wiesner, federführend bei der Abfassung der RVS 10.02.12 zuständig.

Auch Judith Engel, ÖBB-Infra Vorstandsmitglied, stellt eingangs die ÖBB-Nachhaltigkeitsstrategie im Einkauf vor, die Kriterien zur Kreislaufwirtschaft (z.B. Recyclingfähigkeit) zu enthalten hat. “Der Baustoff-Recycling Verband hat vor 30 Jahren begonnen, Recycling-Baustoffe technisch zu beschreiben – heute ist das Thema in der Bauproduktenverordnung, in der EU-Taxonomieverordnung und durch den Green Deal der EU so präsent, dass die Nachfrage steigt“, so Thomas Kasper, Präsident des BRV.

Innovative Umsetzungswege für die Kreislaufwirtschaft

Das Thema der “Neuen Chancen für das Baustoff-Recycling” füllte den Vortragssaal bis zum letzten Platz – der Österreichische Baustoff-Recycling Verband lud zu seiner Jahrestagung, die sich heuer Innovationen widmete.

Schwerpunkte der Tagung waren die wichtigen Themen der Bodenverwertung, des Gipsplatten-recyclings und der zukünftigen CEN-Vorgaben zum Thema Kreislaufwirtschaft (“Circular Economy”).

Eingangs stellte auftraggeberseits Fr. DI Judith Engel fest, dass es die Vorgaben – ob seitens der EU oder Österreichs – erfordern, als Verkehrsträger die Kreislaufwirtschaftsprodukte bei jedem Bauvorhaben zu berücksichtigen. Einen Weg dazu, nämlich die optimale Einbeziehung in die Ausschreibung, zeigte Dr. Wolfgang Wiesner mit neuen optionalen Zuschlagskriterien, die in einer RVS demnächst veröffentlicht werden, auf: Damit könne beispielsweise die Zugabe von Ausbauasphalt in Asphaltmischgut erhöht werden oder die Umweltbelastung der LKW-Transporte zur Baustelle reduziert werden. Zum Thema Recycling werden Zuschlagskriterien für die Materialverwertung und -disposition formuliert, die den Auftragnehmern einen Anreiz bieten sollen, noch mehr Recycling-Baustoffe anzubieten, als der Bauherr schon bisher in der Ausschreibung vorgesehen hat. Komplett neu ist die Aufbereitung von Bodenaushub zu Recycling-Baustoffen; die Berücksichtigung nunmehr als Zuschlagskriterium wird einen monetären Vorteil demjenigen bieten, der in seinem Angebot diese Möglichkeit vorsieht. Viel Diskussion brachte der Vorschlag, die Verwendung von Bodenaushub auch auf anderen Baustellen zu fördern – auch wenn der Bauherr selbst damit keinen Vorteil lukriert, kommt er seinen Verwertungspflichten damit vermehrt nach.

Dr. Reka Krasznai betrachtete Boden von der juristischen Seite: Unter gewissen Voraussetzungen wäre Boden gar kein Abfall, auch wenn er als Aus-hub anfällt. So stelle die Verwendung von Boden vor Ort i.a. keinen Abfall dar, da keine Entledigungsabsicht des Bau-herrn besteht und damit der Abfallbe-griff nicht greife. Aufgrund eines Urteils des EUGH aus dem Vorjahr kann Boden auch unter gewissen Voraussetzungen als Nebenprodukt angesehen werden und ist dann ebenfalls kein Abfall. Jedenfalls müsse der Boden direkt einer Weiterverwendung zugeführt werden, diese müsse zulässig sein und weitere Voraussetzungen nach AWG §2 Abs. 3a müssen geschaffen werden.

Gipsplatten müssen verwertet werden

Seitens des Ministeriums stellte Fr. Dr. Jutta Kraus den Vorentwurf einer Gipsplattenverordnung dar. Ziel ist es, mit dem Verbot der Deponierung von Gipsplatten im Jahre 2026 schon eine funktionierende Kreislaufwirtschaft für diese Platten anbieten zu können. Mag.(FH) Monika Döll zeigte als Vertreterin der Gipsplattenindustrie, dass Recyclinggips eine hochwertige Verwertung für neue Gipsplatten bietet. Bis zu 30% könne bei der Plattenproduktion durch Recyclinggips substituiert werden und damit Rohstoffe eingespart werden. Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat dazu auch schon vorgearbeitet: Merkblätter für die richtige, getrennte Lagerung von Gipsplatten wurden für Bauherrn, aber auch für Sammler und Behandler erstellt. Auch für den Trockenbauer, der Verschnitte entsorgen muss, gibt es entsprechende Hinweise – ebenso wie einen vom BRV erstellten Baustellenaushang, sodass auch in einfacher, bebildeter Form diese Informationen auf der Baustelle dargestellt werden (Bezug über www.brv.at).

Recycling-Baustoffe werden bevorzugt

DI Philipp Neumüller, BMK, möchte in der kommenden Novelle der Deponieverordnung Recycling-Baustoffe bevorzugt sehen – ob Deponieoberflächenabdeckung, Flächenfilter, Ausgleichsschichten oder Oberflächen-entwässerung, überall ist der Einsatz von Recycling-Baustoffen möglich und sinnvoll. Es ist schade, dass jährlich zigtausend Tonnen von Naturbaustoffen für den Deponiebau Verwendung finden, wenn Produkte der Recycling-Wirtschaft zur Verfügung stehen.

So könnten Fahrstraßen selbst für Bodenaushubdeponien beispielsweise aus Recycling-Baustoffen aus Bodenaushub ebenso gefertigt werden wie Recycling-Baustoffe aus Baurestmassen, sofern letztere die Qualitätsklasse U-A einhalten. „Diese Entwicklung wird massiv vom Baustoff-Recycling Verband unterstützt, ja seit Jahren gefordert: Damit könnten über 100.000 Tonnen Kreislauf-wirtschaftsprodukte sinnvoll und ökologisch vorteilhaft Verwendung finden, selbst Recycling-Baustoffe aus Hochbaurestmassen könnten einen guten Absatz für gewisse Anwendungsbereiche im Deponiebau in der Zukunft finden“, so DI Martin Car, Geschäftsführer des BRV.

Neue ÖNORM für Bodenaushub

Dr. Wolfgang Mörth zeigte als Vorsitzender der entsprechenden Arbeitsgruppe im Normungs-institut die wichtigsten technischen Grundlagen, um Bodenaushub einer Verwertung als Recycling-Baustoffe zuzuführen, in Form des Entwurfes der ÖNORM B 3141 auf: Diese neue Norm werde im Herbst in Begutachtung gehen und soll die technischen Grundlagen bieten, um über eine “Bodenverordnung” ein Abfallende für derartige Baustoffe festzulegen.

Ob Tunnelausbruch, Baustellenaushub oder die Verbesserung von Aushub mit Primärbaustoffen – der zukünftige Standard wird neue Bezeichnungen für all diese Produkte der Kreislaufwirtschaft festlegen, verbunden mit den dazu gehörenden technischen Anforderungen. Bis dahin gelten die Bezeichnungen nach der BRV-Richtlinie für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterial.

“Baustoff-Recycling ist nicht nur marktfähig, sondern auch zunehmend Voraussetzung, um nach den Vorgaben der EU taxonomiekonform zu sein”, stellt DI Mag. Thomas Kasper, Präsident des BRV, fest. Der Markt für Recycling-Baustoffe ist somit belebt und ergänzt perfekt die notwendigen, konventionellen Rohstoffe.

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4.2 Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Personen

Am 27. Juni findet im Hause des BRV der „Erfahrungsaustausch für Rückbaukundige Personen“ statt.

Der BRV bietet schon seit mehr als 10 Jahren Seminare für Rückbaukundige Personen an und hat über 800 Personen ausgebildet. Damit ist der BRV federführend in der Weiterbildung für dieses für das Recycling wichtige Tätigkeitsfeld.

Um einerseits ein Forum für neue Anliegen zu bieten, andererseits die Möglichkeit, sich kennen zu lernen und sich auszutauschen, bietet der Baustoff-Recycling Verband einen jährlich stattfindenden Erfahrungsaustausch an, der gut angenommen wird.

Heuer findet dieser Ende Juni (27.6.) im Hause des BRV statt. Besonders interessant ist dabei die Präsentation eines Umfrageergebnisses unter Rückbaukundigen Personen über deren Betätigungs-feld bzw. über die Praxis der Ausübung der gesetzlichen Anforderungen.

Lassen Sie sich dieses Event nicht entgehen und melden Sie sich mittels beiliegenden Programm-abschnitts an!

4.3 BRV-Abbruchkurs Herbsttermin

Der nächste Termin des Ausbildungskurses „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“ findet von 25. bis 27. September in Wien statt. Dieser Kurs widmet sich unter anderem der neuen ÖNORM
B 2251, die Basis für die Arbeit der Rückbaukundigen Person ist.

Mit Nachweis der Kenntnisse dieses Kurses sowie einer bautechnischen oder chemischen Ausbildung ist es möglich, als Rückbaukundige Person im Sinne der Recycling-Baustoffverordnung und der ÖNORM B 3151 tätig zu werden.

Für Ihre Anmeldungen nutzen Sie bitte den Anmeldeabschnitt im beiliegenden Kursfolder.

5 Allgemeines

5.1 Stellenausschreibung FH-Lektor „Abfallwirtschaft“

Für den Studienbereich „Bauingenieurwesen und Architektur“ im Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen der FH Kärnten wird ab dem Wintersemester 2023/24 für folgende Lehrveranstaltung ein€ nebenberufliche® FH-Lektor(in) gesucht:

Folgende Inhalte sind zu lehren:

  • Abfallvermeidung, Abfallverwertung, Abfallbehandlung
  • Herausforderungen und Trends in der Abfallwirtschaft
  • Gesetze und ihre Auswirkungen auf die Abfallwirtschaft
  • Gesetzliche Grundlagen und Regelungen der Abfallwirtschaft
  • Grundlagen der Wasserversorgung, Grundlagen der Abwasserentsorgung, Wasseraufbereitung

Die Qualifikation als FH-Lektor(in) ist ausgewiesen durch einen fachlich-einschlägigen akademischen Abschluss sowie mehrjährige einschlägige berufspraktische Erfahrung. Freude an der Wissensvermittlung, didaktische Kompetenz bzw. Erfahrungen in der Lehre werden vorausgesetzt.

Bewerbungsfrist: 2.7.2023

Beilagen

Mitgliederinformation 06/2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Mit diesem Rundschreiben möchten wir Sie an die BRV-Jahrestagung 2023 erinnern: Am 14. Juni kommt die Recycling-Branche in Wien zusammen – neben spannenden Vorträgen zu den Themen „Nachhaltige neue Ausschreibungsgrundlagen“, „Gipsplatten-Verwertungsverordnung“ und „Bodenverwertung“ wird auch die aktuelle Entwicklung bei der europäischen Normungsinstitution CEN dargestellt. Melden Sie sich und Verantwortliche Ihres Betriebes zu dieser Tagung an, die auch Raum für Gespräche bietet.

Wir erinnern ebenso an die im Anschluss stattfindende ordentliche Mitgliederversammlung, bei der auch die Neuwahl des Vorstandes ansteht.

Nähere Informationen finden Sie im beiliegenden Rundschreiben.

Unsere nächsten Veranstaltungen:

– 14.6.          BRV-Tagung „Innovative Umsetzungswege für die Kreislaufwirtschaft Bau –
Neue Chancen für das Baustoff-Recycling“ (Wien)

– 27.6.          Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Personen (Wien)

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


 MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 06/2023 

1 Rechtliche Angelegenheiten

1.1 Verordnung betreffend die Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen 2023

Das BMK hat Mitte Mai eine Begutachtungsversion der Verordnung betreffend die Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen 2023 veröffentlicht.

Der BRV plant zu diesem Entwurf, keine Stellungnahme abzugeben.

2 Technische Angelegenheiten

2.1 Start der Überarbeitung der Abbruchnorm

Im Juli 2023 findet die erste Sitzung zur Überarbeitung der ÖN B 3151 „Rückbau als Standard Abbruchmethode“ statt. Ziel ist es, einerseits die Erfahrungen und Änderungen der letzten 2 Jahre einzuarbeiten, andererseits kommende Anforderungen – z.B. die Gipsplattenverwertungs-Verordnung – zu berücksichtigen.

Zu den Erfahrungen zählen auch die Ergebnisse der jährlich vom BRV abgehaltenen Veranstaltung „Erfahrungsaustausch für Rückbaukundige Personen“, der heuer am 27. Juni in Wien stattfinden wird.

Mit der Veröffentlichung der Überarbeitung ist Ende 2024/Beginn 2025 zu rechnen.

3 Recycling-Wirtschaft

3.1 FFG: Kreislaufwirtschaft – 3. Ausschreibung

Die übergeordnete Zielsetzung der FTI-Initiative Kreislaufwirtschaft ist die Unterstützung bei der Transformation linearer Wirtschaftsmuster hin zu einer Kreislaufwirtschaft. Dabei werden Herausforderungen entlang des gesamten Wertschöpfungskreislaufs thematisiert.

Die FTI-Initiative verfolgt drei operative Ziele, die von den eingereichten Projektvorhaben adressiert werden müssen:

Ziel 1: Intelligente und regionale Nutzung und Herstellung von Produkten und Infrastruktur / Optimierung des Ressourceneinsatzes (Refuse, Rethink, Reduce)

Ziel 2: Verlängerung der Lebensdauer von Produkten, Komponenten und Infrastruktur / Intensivierung der Produktnutzung (Reuse, Repair, Refurbish, Remanufacture, Repurpose)

Ziel 3: Wiederverwerten von Materialien / Schließen von Stoffkreisläufen (Recycling, Recover)

Für die Ausschreibung steht ein indikatives Budget von 14,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Es werden Kooperative F&E-Projekte in folgenden Ausschreibungsschwerpunkten gefördert:

  1. Innovationen für kreislauffähiges Wirtschaften
  2. Nutzungsintensivierung von Gütern
  3. Reststoffe und Recycling (nur Experimentelle Entwicklung)
  4. Bildungsinitiative “Grüne Chemie” (max. 4-jährig)

Es können Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Unternehmen und sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen gefördert bzw. finanziert werden. Die Teilnahme ausländischer Partner ist unter Berücksichtigung der in den Instrumentenleitfäden festgehaltenen Kriterien möglich.

Die Ausschreibung ist bis 28. Juni offen.

Nähere Infos unter Kreislaufwirtschaft – 3. Ausschreibung (2023) | FFG.

4 EU und Ausland

4.1 EDA-Jahrestagung 2023

Die diesjährige Jahrestagung der European Demolition Association (EDA), bei der der BRV mitwirkt, findet vom 15.-17. Juni in Amsterdam statt.

Am 16. Juni 2023 werden dabei Referate zu den Themen Abbruch und Verwertung gehalten.

Seitens Österreich referiert DI Martin Car zum Thema “Developing a market for recycled products. The Austrian experience”.

Das Programm der Tagung sowie Anmeldemöglichkeit sind online unter https://www.europeandemolition.org/activities/annual/eda-annual-convention-2023 verfügbar.

5 Verbandsangelegenheiten

5.1 BRV-Mitgliederversammlung 14. Juni, 16 Uhr

Wir möchten Sie auf diesem Wege offiziell zur BRV-Mitgliederversammlung einladen, wie dies auch schon mehrfach angekündigt worden ist.

Die ordentliche BRV-Mitgliederversammlung findet am 14. Juni 2023 um 16 Uhr im Arcotel Wimberger, Neubaugürtel 34-36, 1070 Wien, statt. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Neuwahl des Vorstandes sowie die Festlegung des Mitgliedsbeitrages.

Wir würden uns über Ihre Teilnahme sehr freuen.

5.2 BRV: Neuer Veranstaltungsbetreuer

Aufgrund eines Personalwechsels konnte nun ein Betreuer für unsere Veranstaltungen aufge-nommen werden: Herr Stefan PREMROU begann im Mai seinen Dienst und hat sich bislang gut eingearbeitet. Er betreut überwiegend den Veranstaltungsbereich, aber auch die Agenden der Geschäftsstelle der EQAR, die seit heuer interimistisch in Wien beim BRV angesiedelt sind.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und hoffen daher, den Veranstaltungsbereich des BRV weiterhin gut ausbauen zu können.

5.3 GSV: Güteschutz in Österreich

Der Österreichische Güteschutzverband Recycling-Baustoffe hat die Broschüre „Güteschutz in Österreich“, die auf Messen, Tagungen und Seminaren aufgelegt wird, neu erstellt. Mitglieder des GSV erhalten diese demnächst zugesendet. Eine elektronische Fassung wird auch auf der Homepage des BRV veröffentlicht.

Die Broschüre führt alle dem Güteschutz unterliegenden und nach der Richtlinie für Recycling-Baustoffe, 10. Auflage, bzw. nach der Richtlinie für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien, 2. Auflage, geprüften Recycling-Baustoffe an. Weiters sind jene mobilen Recycling-Anlagen angeführt, welche nach der Richtlinie für die mobile Aufbereitung von mineralischen Baurest-massen geprüft und mit dem Gütezeichen für mobile Recycling-Anlagen ausgezeichnet sind.

Die nächste Auslage wird bei der BRV-Jahrestagung stattfinden. Gerne senden wir Ihnen weitere Exemplare auf Anforderung postalisch zu.

6 Veranstaltungen

6.1 BRV-Jahrestagung: Neue Chancen für das Baustoff-Recycling

In 3 Wochen findet das jährliche Großevent der Baustoff-Recycling Branche statt: Die BRV-Jahrestagung widmet sich heuer dem Thema „Innovative Umsetzungswege für die Kreislauf-wirtschaft Bau“ mit dem Schwerpunkt „Neue Chancen für das Baustoff-Recycling“.

Erfreulicherweise haben wir derzeit schon an die 100 Anmeldungen und hoffen auf einen neuen Besucherrekord. Wichtige Repräsentanten/innen aus dem Kreise der Auftraggeber (Fr. DI Judith Engel, Vorstand ÖBB), des BMK (Fr. Mag. Wolfslehner, Leiterin der Rechtsabteilung, BMK; Fr. Dr. Kraus, BMK) und Normung (Dr. Mörth) sind ebenso vertreten, wie weitere Experten/innen zum Thema Bodenverwertung und CEN-Aktivitäten.

Das aktuelle Programm dieser Tagung liegt dem Rundschreiben bei. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, dieses Programm auch Ihren Kunden bzw. Kontakten (Behörden, verbundenen Betrieben) weiterzuleiten.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

6.2 Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Personen

Am 27. Juni findet im BRV in Wien der „Erfahrungsaustausch für Rückbaukundige Personen“ statt.

Der BRV bietet schon seit mehr als 10 Jahren Seminare für Rückbaukundige Personen an und hat über 800 Personen ausgebildet. Damit ist der BRV federführend in der Weiterbildung für dieses für das Recycling wichtige Tätigkeitsfeld.

Um einerseits ein Forum für neue Anliegen zu bieten, andererseits die Möglichkeit, sich kennen zu lernen und sich auszutauschen, bietet der Baustoff-Recycling Verband einen jährlich stattfindenden Erfahrungsaustausch an, der gut angenommen wird.

Heuer findet dieser Ende Juni (27.6.) im Hause des BRV statt. Besonders interessant ist dabei die Präsentation eines Umfrageergebnisses unter Rückbaukundigen Personen über deren Betätigungsfeld bzw. über die Praxis der Ausübung der gesetzlichen Anforderungen.

Lassen Sie sich dieses Event nicht entgehen und melden Sie sich mittels beiliegenden Programmabschnitts an!

6.3 BRV-Abbruchkurs ausgebucht

Der derzeit stattfindende Abbruchkurs des BRV, der Grundlage für Rückbaukundige Personen sein kann, kommt sehr gut an und ist überbucht. Wir freuen uns, damit weiteres Personal zum Thema „Rückbaukundige Person“ weiterbilden zu können. Der BRV ist auch derjenige, auf dessen Homepage die Liste der Rückbaukundigen Personen bundesweit eingesehen werden kann.

Der nächste BRV-Abbruchkurs, zu dem jetzt schon Anmeldungen vorliegen, findet vom 25. bis 27. September 2023 statt. Anmeldungen sind mittels beiliegenden Anmeldeformulars schon jetzt möglich (begrenzte Teilnehmerzahl!).

Beilagen

Mitgliederinformation 05/2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband übersendet Ihnen in der Beilage das Mitglieder-rundschreiben Nr. 5/2023.

Im Rundschreiben wird speziell auf die Entwürfe der delegierten Rechtsakte zur EU-Taxonomieverordnung, die sich derzeit in Begutachtung befindet, eingegangen. Diese verlangt u.a. hohe Recycling-Quoten auch im Tiefbau.

Speziell möchten wir Sie auf unsere BRV-Jahrestagung am Mittwoch, 14. Juni 2023, hinweisen. Es ist uns gelungen, Fr. DI Judith Engel, Vorstand der ÖBB, für ein Statement zur nachhaltigen Ausschreibung der ÖBB-Infra, zu gewinnen; sie wird auch einen der Vortragsblöcke moderieren. Auch seitens des BMK werden Fr. Dr. Wolfslehner und Fr. Dr. Kraus (neue Gipsplattenverordnung!) mitwirken – neben vielen weiteren Spitzenreferenten, wie Hrn. Blum, der eine Workinggroup von CEN TC 351/SC1 „Circular Economy in the Construction Industry“ leitet.

Wir würden uns freuen, Sie bei unseren Veranstaltungen begrüßen zu dürfen:

– 26.4.          Eingangsleiter Baustoff-Recycling (Linz)

– 22. – 24.5  Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person (Wien)

– 14.6.          BRV-Tagung „Innovative Umsetzungswege für die Kreislaufwirtschaft Bau“ (Wien)

– 27.6.          Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Person (Wien)

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


 MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 05/2023 

1 Rechtliche Angelegenheiten

1.1 Delegierte Rechtsakte zu EU-Taxonomie-Verordnung (Entwurf)

Mit Beschluss der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 durch die EU-Kommission im Jahr 2020 und der auf diese folgenden delegierten Verordnung der Kommission im Jahr 2021 lagen erstmals EU-weit konsolidierte Vorgaben zur Beurteilung von Investitionen und damit zusammenhängenden Wirtschaftstätigkeiten für die sechs Umweltziele

  • Klimaschutz (Artikel 1 und Anhang I der Verordnung)
  • Klimawandelanpassung (Artikel 2 und Anhang II der Verordnung)
  • Schonung der Wasserressourcen
  • Beitrag zur Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung von Umweltverschmutzung
  • Wahrung der Biodiversität

vor.

Nunmehr wurden für die oben angeführten, weiteren Umweltziele konkrete weitere Rechtsakte im Entwurf vorgelegt – Stellungnahmen dazu können bis 3. Mai 2023 (sehr kurze Begutachtungsfrist!) abgegeben werden.

Da die EU-Taxonomie bereits mit Verlautbarung gültig ist und seit 1.1.2022 anzuwenden ist, ist eine gute Orientierung der konkreten Anforderungswerte insbesondere für all jene „großen Kapitalgesellschaften von öffentlichem Interesse“ von hoher Relevanz, die in Österreich dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz, BGBl. I Nr. 20/2017, unterliegen und eine nichtfinanzielle Erklärung im Rahmen ihrer Jahresbilanzen und Geschäftsberichte veröffentlichen müssen. Dies betrifft auch einige Unternehmen, die durch ihre Tätigkeiten nicht unwesentlich die nationale Entwicklung der Bau- und Immobilienwirtschaft stark mitprägen. Es ist absehbar, dass der Anwendungsbereich der Taxonomie in den nächsten Jahren ausgeweitet werden, sich sukzessive auch auf mittlere Unternehmen ausdehnen könnte. So wurde im Dezember 2022 im Amtsblatt der EU eine neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (EU) 2022/2462 veröffentlicht; ab 2024 ist darin eine deutliche Ausweitung der betroffenen Unternehmen vorgesehen.

Diese Entwicklung wird zumindest indirekt eine Vielzahl an Planungsunternehmen, Baufirmen, Bauträgern im Bereich des nachhaltigen Bauens betreffen.

Am 5. April 2023 startete die Kommission eine vierwöchige Feedback-Phase zu einer neuen Reihe von EU-Taxonomiekriterien für Wirtschaftstätigkeiten, die einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der nicht klimabezogenen Umweltziele leisten, nämlich: nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen.

Als technische Bewertungskriterien werden im dzt. im Entwurf befindlichen Dokument unter Punkt 3 „Bau- und Immobilientätigkeiten“ auszugsweise Folgendes festgehalten:

Neubau von Gebäuden: Als wesentlicher Beitrag zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft wird u.a. verlangt (Anm.: recyclingrelevanter Auszug):

  • Baurestmassen haben behandelt zu werden, Sortiersysteme sind vorzusehen. Zumindest 90M-% des nicht gefährlichen Abfalls muss für die Wiederverwendung oder Verwertung vorgesehen werden.
  • Die Verwendung von Primärbaustoffen für die Errichtung von Gebäuden ist zu minimieren, die Verwendung von Sekundärrohstoffen – rezyklierte oder wiederverwendete Produkte – vorzusehen.
  • Es ist sicherzustellen, dass die drei an Gewicht schwersten, eingesetzten Baustoffe folgende Anforderungen erfüllen:
    • Beton, max. 70% stammt aus Primärmaterialien
    • Ziegel, Fliesen etc., max. 70% stammt aus Primärmaterialien
    • Biobasierte Produkte, max. 80% stammt aus Primärmaterialien
    • Glas, mineralische Dämmstoffe: max. 70% stammt aus Primärmaterialien
    • Plastik, max. 50% stammt aus Primärmaterialien
    • Metalle, max. 30% stammt aus Primärmaterialien
    • Gips, max. 65% stammt aus Primärmaterialien

(Anm.: Wiederverwendete Materialien zählen zu 0% zu Primärmaterialien)

Renovierung von Gebäuden: Als wesentlicher Beitrag zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft wird u.a. verlangt (Anm.: recyclingrelevanter Auszug):

  • Baurestmassen haben behandelt zu werden, Sortiersysteme sind vorzusehen. Zumindest 70M-% des nicht gefährlichen Abfalls muss für die Wiederverwendung oder Verwertung vorgesehen werden.
  • Die Verwendung von Primärbaustoffen für die Renovierung von Gebäuden ist zu minimieren, die Verwendung von Sekundärrohstoffen – rezyklierte oder wiederverwendete Produkte – vorzusehen.
  • Es ist sicherzustellen, dass die drei an Gewicht schwersten, eingesetzten Baustoffe folgende Anforderungen erfüllen:
    • Beton, max. 85% stammt aus Primärmaterialien
    • Ziegel, Fliesen etc., max. 85% stammt aus Primärmaterialien
    • Biobasierte Produkte, max. 90% stammt aus Primärmaterialien
    • Glas, mineralische Dämmstoffe: max. 85% stammt aus Primärmaterialien
    • Plastik, max. 75% stammt aus Primärmaterialien
    • Metalle, max. 65% stammt aus Primärmaterialien
    • Gips, max. 83% stammt aus Primärmaterialien

(Anm.: Wiederverwendete Materialien zählen zu 0% zu Primärmaterialien)

Abbruch von Gebäuden und Weiterem: Darunter zählen die meisten Bauwerke, wie Gebäude, Straßen, Schienenwege, Brücken, Tunnel, Pipelines, Dämme usw. In diesen Fällen gelten die oben genannten technischen Bewertungskriterien, wenn der Abbruch im Zusammenhang mit dem Neubau steht (Bauvertrag enthält Beides).

Instandhaltung („Maintenance“) von Straßen und Autobahnen: Darunter fallen viele Verkehrswege, wie Straßen, Wege, Autobahnen, Flugfelder oder Gehsteige (aber nicht das Tunnelbauwerk oder das Brückenbauwerk als solches). Hauptsächlich betroffen sind Binderschichten, Deckschichten, Betonplatten. Bei Straßen werden Asphalt, Beton und Asphaltbeton betrachtet.

  • Binder-, Deckschichten, Betonplatten: 100 M-% der ungefährlichen Baurestmassen muss wiederverwendet oder rezykliert werden.
  • Neue Elemente müssen – nach dem Abbruch – zumindest mit 50% aus wiederverwendeten oder rezyklierten Baustoffen bestehen
  • Wiederverwendetes oder rezykliertes Material darf nicht weiter als 2,5 mal den Weg zwischen Baustelle und der nächsten Rohstoffproduktion für vergleichbare Stoffe liegen.
  • Die Binderschicht muss eine „Service lifetime“ von 20 Jahren aufweisen.

Verwendung von Beton im Bauwesen („civil engeneering“):

Hier wird die generelle Verwendung von Beton – ausgenommen zu obigen Punkt „Straßen und Autobahnen“ – festgelegt:

  • Baurestmassen haben behandelt zu werden, Sortiersysteme sind vorzusehen. Zumindest 90M-% des nicht gefährlichen Abfalls muss für die Wiederverwendung oder Verwertung vorgesehen werden.
  • Die Verwendung von Primärbaustoffen für Beton ist zu minimieren, die Verwendung von Sekundärrohstoffen – rezyklierte oder wiederverwendete Produkte – vorzusehen.
  • Es ist sicherzustellen, dass max. 70% aus Primärmaterialien stammt.
  • Wiederverwendetes oder rezykliertes Material darf nicht weiter als 2,5 mal den Weg zwischen Baustelle und der nächsten Rohstoffproduktion für vergleichbare Stoffe liegen.

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband plant eine Stellungnahme dazu abzugeben. Sollten Sie ebenso eine Begutachtung vornehmen, ersuchen wir um entsprechende Information der Geschäftsstelle, um diese in der BRV-Stellungnahme zu berücksichtigen.

2 EU und Ausland

2.1 Europäischer Bericht Abbrucharbeiten

Der BRV ist Mitglied bei der European Demolition Association. EDA erstellt soeben den „European Demolition Industry Report 2023“ und benötigt dafür Rückmeldungen von Abbruchunternehmen sowie Auftraggebern von Abbrüchen.

Wir ersuchen daher nochmals (vgl. RS Nr. 3) um Unterstützung, damit Österreich entsprechend repräsentativ in dieser Publikation vertreten ist. Bitte nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit, um die von EDA erstellten Fragebögen elektronisch bis 30. April 2023 zu beantworten.

Fragebogen für Bauherrn: https://de.surveymonkey.com/r/Con_AT

Fragebogen für Hersteller/Abbrechende: https://de.surveymonkey.com/r/Sup_DE

3 Verbandsangelegenheiten

3.1 BRV-Mitgliederversammlung 14. Juni 2023

Die ordentliche Mitgliederversammlung des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes findet am 14. Juni 2023 im Arcotel Wimberger, 1070 Wien, um 16 Uhr statt. Im Rahmen der Mitgliederversammlung wird auch die Neuwahl des Vorstandes durchgeführt werden.

Die Tagesordnung zur Mitgliederversammlung wird Ihnen rechtzeitig vor der Sitzung zugesendet werden. Im Vorfeld der Mitgliederversammlung findet die BRV-Jahrestagung 2023 statt.

4 Veranstaltungen

4.1 BRV-Jahrestagung 2023

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband veranstaltet am 14. Juni 2023 seine Jahres-tagung „Innovative Umsetzungswege für die Kreislaufwirtschaft Bau – Neue Chancen für das Baustoff-Recycling“.

Hoch interessante Themen, von der Gipsplattenrecycling-Verordnung, die in den nächsten Wochen in Begutachtung gehen wird, bis zum Aushubmaterial und der neuen ÖNORM B 3141 für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterial werden spannende Themen präsentiert werden. Den Tag beschließt der Leiter der CEN-working group „circular economy in the construction industry“, Mark Blum.

Im Anschluss an die Veranstaltung findet um 16 h die Mitgliederversammlung des BRV statt. Nützen Sie die preislich vergünstigte Möglichkeit für BRV-Mitglieder und melden Sie sich mittels beiliegendem Folder beim BRV an. Wir würden uns auch freuen, wenn Sie an interessierte Kunden oder Behördenvertreter das Programm weiterleiten könnten.

4.2 BRV-Ausbildungskurs „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“

Vom 22. bis 24. Mai findet in Wien der Ausbildungskurs „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“ statt. Dieser Kurs widmet sich unter anderem der neuen ÖNORM B 2251, die Basis für die Arbeit der Rückbaukundigen Person ist.

Mit Nachweis der Kenntnisse dieses Kurses sowie einer bautechnischen oder chemischen Ausbildung ist es möglich, als Rückbaukundige Person im Sinne der Recycling-Baustoffverordnung und der ÖNORM B 3151 tätig zu werden.

Für Ihre Anmeldungen nutzen Sie bitte den Anmeldeabschnitt im beiliegenden Kursfolder.

4.3 Linz: Eingangsleiter Baustoff-Recycling

Am 26.4. kommt der BRV nach Linz, um Praktikern und Praktikerinnen notwendige Kenntnisse über Abfallannahme, Produktion, Lagerung, Einsatzmöglichkeiten und Dokumentation vorzustellen.

Neben dem Eingangspersonal ist natürlich der/die Stellvertreter/in und sonstiges Personal zu schulen. Das Seminar bietet auch für Abbruchunternehmen und Bauunternehmen für die Herstellung von Recycling-Baustoffen gute Grundlagen.

Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung das beiliegende Formular.

4.4 Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Person

Der Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Person wird am 27. Juni 2023 in Wien angeboten.

Dieser Erfahrungsaustausch dient einerseits dem Netzwerken von Rückbaukundigen Personen (Anmerkung: Der BRV verfügt über die einzige in Österreich veröffentlichte bundesweite Liste Rückbaukundiger Personen.).

In der Podiumsdiskussion werden Vertreter der Auftraggeberseite (BIG), der Recyclingwirtschaft und Rückbaukundige Personen neue Aufgaben für Rückbaukundige Personen diskutieren, die sich aus der zu erwartenden Recycling-Gips-Verordnung und anderes ergeben.

Nützen Sie die Möglichkeit, sich selbst einzubringen bzw. Erfahrungen anderer zum Thema Abbruch/Rückbau mitzunehmen.

Das Anmeldeformular für diese Veranstaltung finden Sie im kommenden Rundschreiben Nr. 6.

Beilagen

Mitgliederinformation 03/2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband übersendet Ihnen in der Beilage das Mitglieder-rundschreiben Nr. 3/2023.

Im Rundschreiben wird auf die AWG-Novelle Digitalisierung, die sich derzeit in Begutachtung befindet, eingegangen. Darüber hinaus verweisen wir auf weitere Aussagen zum Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2023 verbunden mit einer Korrektur zum Rundschreiben Nr. 1.

Wir würden uns freuen, Sie bei unseren Veranstaltungen – speziell bei der BRV-Jahrestagung 2023 am 14. Juni in Wien – begrüßen zu dürfen:

– 13.4.           Anforderungen des BAWP 2023 (Leoben – Vormittag)

– 13.4.           Deponieverordnung am Bau 2023 (Leoben – Nachmittag)

– 17./18.4.    Ausbildungskurs – Recycling Fachperson (Wien)

– 26.4.           Eingangsleiter Baustoff-Recycling (Linz)

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


 MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 03/2023 

  1. Rechtliche Angelegenheiten
    1. AWG-Novelle Digitalisierung in Begutachtung
      Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sandte Ende März die AWG-Novelle Digitalisierung mit Stellungnahmefrist 25. April 2023 aus.Die Novelle umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

      • Strukturierte Antragsunterlagen für Erlaubnisse und Genehmigungen
      • Vollelektronischer Begleitschein
      • Aufsichtsrechte des BMK

      Detailziele der Novelle sind somit, das derzeit noch weitgehend papierbezogene Begleitschein-system in eine vollelektronische Form überzuführen. Damit soll die vollelektronische Abwicklung, die derzeit im Pilotverfahren getestet ist, zum Standard werden.

      Hinsichtlich der Erlaubnis- als auch der Genehmigungsanträge werden im Regelfall unstrukturierte Listen an Abfallarten, etc. den Behörden übermittelt. Ziel der Novelle ist es, diese vom Antragsteller übermittelten Daten in strukturierter Form bei den Behörden zu erfassen, welche medienbruchfrei in Bearbeitung genommen werden können. Gleichermaßen sollen bei Genehmigungsverfahren die Medienbrüche reduziert bzw. abgeschafft werden.

      Weiters wird für Bodenaushubdeponien unter 100.000 m³ im § 48 Abs. 4 Folgendes geregelt:

      „(4) Für Deponien gemäß § 37 Abs. 3 Z1 (Bodenaushubdeponien unter 100.000 m³, soweit aus-schließlich nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial abgelagert wird) sind Abs. 2 und § 39 Abs. 2 Z1, 4, 6 und 7, § 49 und § 76 Abs. 2 dieses Bundesgesetzes nicht anzuwenden. Den Antrag betreffend Genehmigung einer Bodenaushubdeponie unter 100.000 m³ sind Angaben zur Standorteignung und zur Standsicherheit, einschließlich der erforderlichen Maßnahmen zur Ableitung oberirdischer Wässer während der Ablagerungsphase anzuschließen. Von der Bestellung einer Deponieaufsicht kann abgesehen werden, wenn seitens der Behörde die Deponie regelmäßig kontrolliert wird.“

      Mit dieser Bestimmung soll EU-rechtlichen Vorgaben entsprochen werden.

    2. Novelle Verpackungsverordnung und PfandverordnungParallel zu der in Pkt. 1 erwähnten AWG-Novelle wurden weitere Novellenentwürfe zum Thema Verpackungsverordnung und Pfandverordnung in Begutachtung bis jeweils 18. April 2023 gesandt.Die VVO-Novelle 2023 umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:
      • Übereinstimmung mit der künftigen Pfandverordnung für Einwegkunststoffverpackungen
      • Meldepflicht für wiederverwendbare Verpackungen
      • Meldepflicht der Anzahl an in Verkehr gesetzten Getränkepäckchen und Lebensmittelverpackungen zusätzlich zur Masse

      Die Pfandverordnung verfolgt die Ziele des erhöhten Rücklaufs von Einweg-Getränkever-packungen aus Kunststoff und Metall. Darüber hinaus sollen Verpackungsabfälle qualitativ hochwertig recycelt werden. Der Wiedereinsatz von Kunststoff-Rezyklaten und rezyklierten Metallen und Getränkegebinden wird geregelt. Die Form der Pfandeinhebung und -auszahlung wird ebenfalls beschrieben.

      Der BRV plant nicht, zu diesen beiden Verordnungsentwürfen eine Stellung zu beziehen.

  2. Technische Angelegenheiten
    1. Hinweise zum BAWP 2023
      Mit Rundschreiben Nr. 1/2023 haben wir ausführlich über den neuen Bundes-Abfallwirtschaftsplan mit baurelevanten Aussagen berichtet. Dabei möchten wir noch zusätzliche Hinweise bzw. Korrekturen zu diesem Rundschreiben wiedergeben: 

      Der BAWP 2023 ist am 16. Jänner 2023 veröffentlicht worden. Es gibt keine Übergangsfrist. Damit ist er ab dem Folgetag gültig; dies betrifft insbesondere auch Erweiterungen bzw. Veränderungen des Parameterumfanges zur Prüfung von (Boden)aushub. Mündliche Aussagen von relevanten Mitarbeitern des BMK bestätigen, dass Prüfprotokolle, Gutachten aus der Zeit davor, die diesen Prüfumfang nicht umfassen, ihre Gültigkeit behalten. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies nicht rechtlich verbindliche Aussagen sind.

      Bei der Abfallchemischen Aufsicht möchten wir klar stellen, dass diese vom Bauherrn entsprechend zu beauftragen ist. Die abfallchemische Aufsicht muss eine chemische Bestätigung über die ordnungsgemäße Abwicklung bei Baustellen geben.

      Damit gilt: Der Bauherr hat eine begleitende abfallchemische Aufsicht zu beauftragen, die

      • Im Falle, dass eine Verunreinigung vor Aushubarbeiten durch eine grundlegende Charakterisierung festgestellt ist (Qualitätsklasse IN überschritten, also Baurestmassendeponiequalität oder höher) und
      • Es sollen (Teile davon) einer Verwertung zugeführt werden.

      Hinsichtlich der Herstellung von Recycling-Baustoffen wird auf die Richtlinie für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien verwiesen, die bis zur Inkraftsetzung der neuen B 3141 als
      gute Zusammenfassung der Anforderungen des BAWP sowie der RVS und anderer Grundlagen heranziehbar ist. Wenn bei der Herstellung von Recyclingmaterial aus Aushubmaterial eine technische Verbesserung durch mineralische Baurestmassen (mit einem Anteil von max. 50 %) vorgenommen wird, ist dafür Voraussetzung, dass es sich um zuvor qualitätsgesichertes Material der Qualitätsklasse U-A handelt.

      Wir möchten in diesem Zusammenhang speziell auf die BRV-Tagung 2023 am 14. Juni 2023 hinweisen sowie auf die BRV-Seminare zum Bundes-Abfallwirtschaftsplan. Das nächste BRV-Seminar findet am 13. April vormittags in Leoben statt. Nähere Informationen können Sie dem beiliegenden Programmfolder entnehmen.

  3. EU und Ausland
    1. Europäischer Bericht Abbrucharbeiten
      Der BRV ist Mitglied bei der European Demolition Association. EDA erstellt soeben den „European Demolition Industry Report 2023“ und benötigt dafür Rückmeldungen von Abbruchunternehmen sowie Auftraggebern von Abbrüchen. 

      Wir ersuchen daher um Unterstützung, damit Österreich entsprechend repräsentativ in dieser Publikation vertreten ist. Bitte nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit, um die von EDA erstellten Fragebögen elektronisch bis 30. April 2023 zu beantworten.

      Fragebogen für Bauherrn: https://de.surveymonkey.com/r/Con_AT

      Fragebogen für Hersteller/Abbrechende: https://de.surveymonkey.com/r/Sup_DE

  4. Verbandsangelegenheiten
    1. Delegation aus Sachsen
      Am 28. März 2023 besuchte eine Delegation aus Sachsen den Österreichischen Baustoff-Recycling Verband. Die Delegationsteilnehmer setzten sich aus Wirtschaftsvertretern zusammen, die am Thema Recycling und Kreislaufwirtschaft sowie Klimarelevanz interessiert waren. Besondere Aufmerksamkeit wurde der hohen Recyclingrate in Österreich, dem System der Lenkungsabgabe AlSAG sowie der Qualitätsmaßnahmen bei Rückbauvorhaben gewidmet. 

      Die Delegation beschloss den Tag mit einem Besuch bei einer Mitgliedsfirma des BRV, die den hohen Standard beim Baustoff-Recycling aufzeigen konnte.

    2. BRV-Mitgliederversammlung 14. Juni 2023
      Die ordentliche Mitgliederversammlung des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes findet am 14. Juni 2023 im Arcotel Wimberger, 1070 Wien, um 16 Uhr statt. Im Rahmen der Mitgliederversammlung wird auch die Neuwahl des Vorstandes durchgeführt werden. 

      Die Tagesordnung zur Mitgliederversammlung wird Ihnen rechtzeitig vor der Sitzung zugesendet werden. Im Vorfeld der Mitgliederversammlung findet die BRV-Jahrestagung 2023 statt.

  5. Veranstaltungen
    1. BRV-Jahrestagung 2023
      Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband veranstaltet am 14. Juni 2023 seine Jahres-tagung „Innovative Umsetzungswege für die Kreislaufwirtschaft Bau – Neue Chancen für das Baustoff-Recycling“. 

      Hoch interessante Themen, von der Gipsplattenrecycling-Verordnung, die in den nächsten Wochen in Begutachtung gehen wird, bis zum Aushubmaterial und der neuen ÖNORM B 3141 für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterial werden spannende Themen präsentiert werden. Den Tag beschließt der Leiter der CEN-working group „circular economy in the construction industry“, Mark Blum.

      Im Anschluss an die Veranstaltung findet um 16 h die Mitgliederversammlung des BRV statt. Nützen Sie die preislich vergünstigte Möglichkeit für BRV-Mitglieder und melden Sie sich mittels beiliegendem Folder beim BRV an. Wir würden uns auch freuen, wenn Sie an interessierte Kunden oder Behördenvertreter das Programm weiterleiten könnten.

    2. BRV-Seminar „Anforderungen des BAWP 2023“ (Leoben – Vormittag)
      Der BRV geht beim Seminar in Leoben am 13. April auf recyclingrelevante Passagen des Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2023 ein: Bodenaushubmaterial kann nicht nur als solches innerhalb und außerhalb der Baustelle verwendet werden, sondern bildet auch die Basis für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien. Entsprechende Regelungen sind im BAWP enthalten, die Neuerungen werden im Rahmen des Seminars herausgearbeitet. 

      Näheres entnehmen Sie bitte beiliegendem Folder.

    3. BRV-Seminar „Deponieverordnung am Bau 2023“ (Leoben – Nachmittag)
      Am Nachmittag des 13. April wird in einem BRV-Seminar die Deponieverordnung in Bezug auf Baurelevanz vorgetragen. Speziell wird auf Neuerungen zur Deponieverordnung aus der letzten Novelle sowie aus der geplanten Novelle 2023 eingegangen. Diese Novelle wird auch den vermehrten Einsatz von Recycling-Baustoffen im Deponiebau aufzeigen. 

      Das Anmeldeformular entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Detailfolder.

    4. BRV-Ausbildungskurs „Recycling-Fachperson“
      In diesem zweitägigen Kurs wird auf die wichtigsten Grundlagen des Recyclings im Bauwesen eingegangen. Dieser Ausbildungskurs bietet sich sowohl für Baustellenpersonal als auch für Personen, die im Recyclingbetrieb arbeiten, an. Darüber hinaus ist ein Besuch für jene Personen, die schon lange im Recycling-Geschäft tätig sind und sich die aktuelle Situation vor Augen führen wollen, empfehlenswert. 

      Weitere Infos + Anmeldeformular im beiliegenden Kursfolder.

Beilagen

Mitgliederinformation 19/2022


Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Anbei finden Sie das BRV-Mitgliederrundschreiben Nr. 19/2022.

Nachdem zu Beginn des Jahres der Entwurf der Österreichischen Kreislaufwirtschaftsstrategie seitens des BMK veröffentlicht wurde, folgt gewissermaßen in letzter Minute im Dezember 2022 die Endfassung dieser Kreislaufwirtschaftsstrategie.

Wir widmen uns in diesem Rundschreiben dieser neuen Österreichischen Kreislaufwirtschaftsstrategie, die auf dem „Green Deal“ der Europäischen Union fußend für die Jahre bis 2030 (!) bzw. bis 2050 Vorgaben festlegt. Die Bauwirtschaft ist dabei eine der hauptbetroffenen Branchen.

Weiters möchten wir Sie auf unsere nächsten Veranstaltungen zu Jahresbeginn 2023 hinweisen:

Näheres zu den Seminaren erfahren Sie im beiliegenden Rundschreiben unter „Veranstaltungen“.

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


 

MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 19/2022

 

  1. Rechtliche Angelegenheiten

    1.1 EuGH-Entscheidung zu Abfallende bzw. NebenproduktdiskussionIn einer Entscheidung des EuGH vom 17. November 2022 wurde ein Urteil in Rechtssache PORR Bau GmbH; C238/21 veröffentlicht.In seiner rechtlichen Beurteilung entschied der EuGH zunächst die Frage, ob die Aushub-materialien aufgrund einer (vermeintlichen) Entledigungsabsicht der Baufirma überhaupt als Abfall angesehen werden konnten und dass keine Entledigungsabsicht besteht, weil es eine Vereinbarung mit den Verwendern (Landwirten) gab, nach der die Aushubmaterialien auf den landwirtschaftlichen Flächen aufgebracht werden. Dabei prüfte der EuGH auch die Frage, ob die Voraussetzungen für ein Nebenprodukt vorliegen. Dieses bejahte er dem Grunde nach. Ob die Voraussetzungen aber tatsächlich vorliegen, obliegt jedoch dem inländischen Gericht/der inländischen Behörde.

    Wenngleich der Ausgangsfall lediglich auf (hochwertiges) Bodenaushubmaterial Bezug nimmt, lassen sich die Grundaussagen des EuGH eventuell auch auf andere Materialien/Abfälle übertragen.

    Es stellt sich die Frage, inwiefern die österreichische Grundhaltung, wonach mit dem Weg-schaffen von Aushubmaterial von Baustellen gleichsam eine Entledigungsabsicht anzunehmen ist, aufrecht erhalten werden kann.

    Zusammengefasst muss festgehalten werden, dass dieses EuGH-Urteil richtungsweisend sein wird. Die Diskussion um den Abfallbegriff sowie jene des Nebenproduktes und des Abfallendes wird in den nächsten Monaten die österreichischen Behörden beschäftigen.

    1.2 ÖNORM B 2110 in Begutachtung

    Die grundlegende Vertragsnorm im Bauwesen, die ÖNORM B 2110, wurde in den letzten Monaten überarbeitet und befindet sich derzeit in Begutachtung.

    Eine Angleichung der ÖNORM B 2118 für Großbaustellen bzw. der allgemeinen Vertragsnorm
    A 2060 wird demnächst erfolgen.

     

  2. Technische Angelegenheiten

    2.1 D-A-CH-Forschungsprojekt „Mehrfachrecycling im Straßenbau“ abgeschlossen

    Die Österreichische Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr (FSV) stellte gemeinsam mit den Schwestergesellschaften in der Schweiz und Deutschland Geldmittel für ein Forschungsprojekt zum Thema Mehrfachrecycling von Asphalt im Straßenbau zur Verfügung.
    Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband sowie die Landesstraßenbaudirektionen
    unterstützten dieses Projekt vorwiegend durch Einbringung von Ideen aber auch durch finanzielle
    Zuschüsse.Mit 15. Dezember 2022 wurde das Projekt offiziell abgeschlossen und ein Endbericht sowie ein
    Leitfaden erarbeitet. Dieser Leitfaden soll im kommenden Jahr in eine RVS umgesetzt werden.
    Ziel der RVS wird es sein, Vorgaben für eine effiziente Verwertung von Asphalt unter Berücksichtigung eines Re-Recyclings zu setzen.Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband wird das Endergebnis im Rahmen einer
    Veranstaltung der Öffentlichkeit präsentieren. Darüber hinaus werden wir Sie mit getrenntem
    Rundschreiben über die zentralen Ergebnisse dieses Projektes Anfang kommenden Jahres
    informieren.

  3. Recyclingwirtschaft

    3.1 Österreichische Kreislaufwirtschaftsstrategie veröffentlichtDas Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
    hat am 7. Dezember 2022 die Österreichische Kreislaufwirtschaftsstrategie „Österreich auf dem
    Weg zu einer nachhaltigen und zirkulären Gesellschaft“ veröffentlicht.Grundgedanke der Publikation ist, dass alleine von 2000 bis 2017 der steigende Verbrauch an
    natürlichen Ressourcen um 70 % zulegte. Treiber für dieses starke Verbrauchswachstum ist
    unter anderem unsere lineare Wirtschaftsweise. Die Kreislaufwirtschaft ist der zentrale Ansatz,
    um das gegenwärtige lineare Gesellschafts- und Wirtschaftssystem neu zu gestalten.

    Voraussetzung dafür ist eine umfassende zirkuläre Produktgestaltung, die auf Langlebigkeit,
    nachwachsende Rohstoffe, weitest gehende Schadstofffreiheit, Reparierbarkeit und
    Aufrüstbarkeit ausgerichtet ist.

    Das langfristige Ziel der österreichischen Bundesregierung ist, die österreichische Wirtschaft und
    Gesellschaft bis 2050 in eine umfassend nachhaltige Kreislaufwirtschaft umzugestalten, um
    vorwiegend die Klimaneutralität 2040 zu realisieren. Die Österreichische Kreislaufwirtschaftsstrategie steht im Einklang mit den internationalen, insbesondere den europäischen Zielvorgaben,
    allen voran mit der „UN Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ mit 17 nachhaltigen
    Entwicklungszielen. Die EU veröffentlichte im März 2020 den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft „für ein sauberes und wettbewerbsfähiges Europa“ mit dem Ziel, nachhaltige und
    zirkuläre Produkte zur Norm im europäischen Binnenmarkt zu machen.

    Der Rohstoffbedarf soll künftig prioritär aus nachhaltigen Sekundärquellen gedeckt werden.

    Die Ziele der Österreichischen Kreislaufwirtschaftsstrategie sind:
    1. Ressourcenschonung
    2. Zero Waste (Vermeidung von Abfällen)
    3. Zero Pollution (Vermeidung von Umweltverschmutzung)
    4. Klimaschutz (Verringerung der Treibhausgasemissionen)

    Zu Ziel 1 ist festzuhalten, dass der Material-Fußabdruck in Österreich bei 33 Tonnen pro Kopf
    liegt, der darin enthaltene inländische Materialverbrauch bei 19 Tonnen pro Kopf. Bis 2030 soll
    Letzterer um 25 % auf 14 Tonnen pro Kopf und Jahr reduziert werden! Bis 2050 soll der
    Material-Fußabdruck auf 7 Tonnen pro Kopf und Jahr sinken, das entspricht auf Basis der
    derzeitigen Daten einer Reduktion des konsumierbaren Rohstoffverbrauchs um 80 % (!). Im
    Weiteren wird beim Ressourcenverbrauch insbesondere der Bodenverbrauch bzw. die
    Flächeninanspruchnahme bei Bauleistungen erwähnt. Derzeit beträgt der jährliche Zuwachs der
    Flächeninanspruchnahme 42 km² pro Jahr. Ziel bis 2030 ist, diesen auf 9 km² pro Jahr sinken zu
    lassen – und damit um 75 %!

    Die österreichische Bundesregierung plant daher, Maßnahmen zu setzen um eine Transformation
    zur Kreislaufwirtschaft in Österreich zu erreichen:
    1. rechtliche Rahmenbedingungen anpassen
    2. Marktanreize setzen
    3. Förderungen aussprechen
    4. Forschung intensivieren
    5. Digitalisierung vorantreiben
    6. Information, Wissen und Zusammenarbeit

    Insbesondere das Abfallrecht soll weiter entwickelt werden. Der BRV unterstützt dabei sicherlich
    die Forderung, Kriterien für Abfallende festzulegen sowie die Weiterentwicklung des Abfallrechts
    zur Förderung der Sekundärrohstoffnutzung.

    Als besonderes Anliegen wird der Ausbau der zirkulären Beschaffung angesehen. In Österreich
    wird das Bundesvergabegesetz, das im Vergabeverfahren auf die Umweltgerechtheit der Leistung
    Bedacht zu nehmen ist. Die Kreislaufwirtschaftsstrategie sieht nun vor, dass eine explizite
    Verankerung des die Kreislaufwirtschaft umfassenden Nachhaltigkeitsgrundsatzes in eine Novelle
    des Bundesvergabegesetzes einfließt.

    Die Priorisierung von Recyclingmaterialien und Etablierung und Sorgfaltspflichten bei der
    Beschaffung von Rohstoffen sind vorgesehen. Der Aktionsplan für eine nachhaltige öffentliche
    Beschaffung (naBe) im Bund und möglichst in allen Gebietskörperschaften, insbesondere bei
    Bau- und Infrastrukturprojekten, wird angestrebt.

    Als Ansatzpunkte für die Transformation zur Kreislaufwirtschaft werden in Österreich folgende prioritäre Bereiche angesehen:
    1. Bauwirtschaft und Infrastruktur
    2. Mobilität
    3. …..

    Im Bereich der Bauwirtschaft und Infrastruktur werden folgende Ziele festgelegt:
    – Gebäude werden kreislauforientiert unter Berücksichtigung aller Lebenszyklusphasen entwickelt
    (zum Beispiel modulare Bauweise, Trennbarkeit, Wiederverwendbarkeit von Bauteilen,
    Rezyklierbarkeit der verwendeten Baustoffe, Verwendung von Sekundärbaustoffen)
    – Die Nutzungsdauer von bestehenden Gebäuden wird verlängert
    – Die stoffliche Verwertung von Bodenaushubmaterial, Bau- und Abbruchabfällen wird, sofern
    ökologisch und ökonomisch zweckmäßig, erhöht.

    Als eine der Maßnahmen zur Erreichung der Ziele wird auch die Erarbeitung einer OIB-Richtlinie
    zur Umsetzung der Grundanforderung 7 (nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen) der
    Bauprodukteverordnung in Österreich vorgesehen.

    Zum Thema Wiederverwendung, Recycling und Verwertung wird im Baubereich festgehalten,
    dass finanzielle Anreize für Recyclingprodukte/Sekundärrohstoffe, um Recycling zu fördern,
    angedacht sind. Weiters wird das Schließen von stofflichen Verwertungskreisläufen und
    Bodenaushubmaterial, mineralischen Baustoffen (insbesondere Gips, Asphalt, Beton), Metallen,
    Kunststoff, Glas und Holz mit hohem Verwertungspotential und Sekundärrohstoffnachfrage durch
    entsprechende rechtliche Maßnahmen sowie materialspezifische Mindestanteile von RecyclingBaustoffen in ausgewählten Produkten angedacht.

    Dabei ist auch angedacht, die Reduktion des Verkehrsaufkommens durch Maßnahmen im Bereich
    der Kreislaufwirtschaft (zum Beispiel lokale Nutzung von Bodenaushubmaterial) als Ergänzung
    zum Maßnahmenbereich Raumplanung vorzusehen.

    Abschließend wird seitens der Geschäftsstelle des BRV festgehalten, dass die Österreichische
    Kreislaufwirtschaftsstrategie keinerlei Gesetz oder Verordnung darstellt, sondern die Strategie der
    Bundesregierung darlegt. Klarerweise wird diese in den nächsten Monaten und Jahren aufgrund
    des Regierungsprogrammes und europäischer Vorgaben entsprechend umgesetzt werden.

    Die Österreichische Kreislaufwirtschaftsstrategie kann unter dem Link
    https://www.bmk.gv.at/dam/jcr:9377ecf9-7de5-49cb-a5cf-7dc3d9849e90/Kreislaufwirtschaftsstrategie_2022.pdf
    bezogen werden.

    Gerne steht Ihnen die Geschäftsstelle für weitere Fragen zur Verfügung.

     

  4. Verbandsangelegenheiten

    4.1 BRV-Jahrestagung 2023

    Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband plant, für den 13. Juni 2023 wieder eine Tagung
    zu veranstalten.Wir ersuchen Sie, diesen Termin für dieses umfangreiche Meeting, bei dem wir mehr als 100
    Personen erwarten, freizuhalten. Die Veranstaltung wird in Wien abgehalten werden, nähere
    Details werden wir zu Beginn des Jahres 2023 bekanntgeben.

    4.2 BRV-GeschäftsführungDer Österreichische Baustoff-Recycling Verband (BRV) wird seit seiner Gründung im Jahre 1990
    von Dipl.-Ing. Martin Car als Geschäftsführer geleitet.
    Mit 1. Jänner 2023 wird Dipl.-Ing. (FH) Tristan Tallafuss ebenfalls in die Geschäftsführung
    einbezogen. Eine entsprechende Aufgabenteilung ermöglicht eine effiziente Geschäftsführung im
    Jahre 2023 und damit auch die Möglichkeit, die weitergehende Entwicklung des Verbandes
    sukzessive in neue Hände zu legen.
    Für den Verband werden damit praktisch keine Mehrkosten entstehen.

     

  5. Veranstaltungen

    5.1 Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person (Wien)Von 16.-18.01.2023 findet in Wien der Ausbildungskurs „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige
    Person“ statt. Dieser Kurs widmet sich unter anderem der neuen ÖNORM B 2251, die Basis für
    die Arbeit der Rückbaukundigen Person ist.Mit Nachweis der Kenntnisse dieses Kurses sowie einer bautechnischen oder chemischen
    Ausbildung ist es möglich, als Rückbaukundige Person im Sinne der Recycling-Baustoffverordnung und der ÖNORM B 3151 tätig zu werden.

    Nähere Details und Anmeldeabschnitt im beiliegenden Kursfolder.

    5.2 Abfallrechtliche Registrierungs-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten für Bau- und Recyclingbetriebe (Leoben)

    Am 26.01.2023 findet das Seminar „Abfallrechtliche Registrierungs-, Aufzeichnungs- und
    Meldepflichten für Bau- und Recycling-Betriebe“ statt.

    In diesem Seminar wird versucht, alle relevanten abfallrechtlichen Verpflichtungen für RecyclingBetriebe – und Baubetriebe – aufzuzeigen und die notwendigen Vorbereitungen dafür zu
    erläutern.

    5.3 Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen (voraussichtl. Salzburg)

    Am 16.2.2023 Vormittag findet voraussichtlich in Salzburg ein Halbtagesseminar zum Thema
    „richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen“ statt, das in Präsenzform
    angeboten wird. So wird das in Anpassung an die neuen Schlüsselnummern neu aufgelegte BRVMerkblatt „Zwischenlager“ vorgestellt werden.

    5.4 Deponieverordnung am Bau (voraussichtl. Salzburg – Nachm.)

    Der Nachmittag des 16.2.2023 steht unter dem Motto „Deponieverordnung am Bau“. Es werden
    baurelevante Vorgaben und deren Umsetzung dargestellt.

 

Beilagen

Mitgliederinformation 18/2022


Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Anbei finden Sie das BRV-Mitgliederrundschreiben Nr. 18/2022, welches sich vorwiegend mit
geplanten gesetzlichen Änderungen beschäftigt.

Wir möchten Sie auch gerne auf unsere neuen Seminare hinweisen:

Näheres zu den Seminaren und der neuen Seminarbetreuung erfahren Sie im beiliegenden
Rundschreiben.

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


 

MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 18/2022

 

  1. Rechtliche Angelegenheiten1.1 Novelle der AbfallnachweisverordnungDie Abfallnachweisverordnung (ANV-Novelle POP) muss aufgrund der Durchführungsregelungen
    zum AWG 2002 im Bereich der Aufzeichnungspflichten und des Begleitscheinsystems aktualisiert
    werden.Mit der Novelle sollen Bestimmungen zur Aufzeichnungspflicht für Abfallersterzeuger und nichtabfallbilanzpflichtige Abfallsammler/-behandler angepasst werden. Weiters werden Regelungen
    zum Begleitscheinverfahren um die notwendigen Vorgaben für POP-Abfälle ergänzt.

    Hinweis: Regelungen für die optionale Nutzung eines vollelektronischen Abwicklungssystems für
    Begleitscheine sind nicht in der Novelle enthalten. Diese sollen mit einer gesonderten Verordnung
    für verbindlich erklärt werden.

    Personen, die als “erlaubnisfreie Auftragsausführer” der Ausnahme von der Erlaubnispflicht
    gemäß §24a Abs.2 Z11 AWG 2002 unterliegen, sollen auch im Hinblick auf die im Rahmen dieser
    Tätigkeit übernommenen Abfälle den Bestimmungen der Abfallnachweisverordnung unterliegen.

    Abfallübernehmern soll es als Erleichterung ermöglicht werden, dem Übergeber nur eine Kopie
    des Begleitscheins oder auch nur die Daten (ohne Unterschriften) zu übermitteln. Die
    Originalbegleitscheine verbleiben beim Übernehmer.

    Die Verordnung ist bis 3. November noch in Begutachtung.

    Der BRV hat keine Stellungnahme zu dieser Begutachtungsfassung geplant – gerne nehmen wir
    aber Anregungen von Ihnen diesbezüglich entgegen.

    1.2 Novelle zur Abfallverbrennungsverordnung

    Die Verordnung des BMK und des BMLFRW über die Verbrennung von Abfällen war im Oktober in
    Begutachtung. Sie ist eine Verordnung zum Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen. Ziel der
    Novelle ist, die Effizienz im Einsatz und in der Verwendung von Energie zu optimieren, schädliche
    Einwirkungen und die Belastung der Umwelt zu reduzieren, Emissionen möglichst gering zu
    halten.

    Neophyten sind den pflanzlichen Abfällen aus der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen und
    fallen daher bei der Verbrennung – vorbehaltlich Abs. 6 – nicht in den Geltungsbereich der
    Verordnung.

    Befugte Fachpersonen und Fachanstalten sollen nicht mehr als Verpflichtete dieser Verordnung
    genannt werden, da die Verpflichtungen der Verordnung Anlageninhaber, Abfallerzeuger und
    Abfallsammler treffen.

    Weiters werden Vorgaben zur Klärschlammbewirtschaftung gegeben. Eine Monoverbrennung des
    Klärschlamms ist nicht erforderlich, sondern kann auch im Rahmen einer Mitverbrennung
    erfolgen.

    1.3 Erarbeitung einer Deponieverordnungsnovelle 2022

    Wie schon berichtet, plant das BMK eine umfassende Novellierung der Deponieverordnung. Unter
    anderem ist es auf Vorschlag des BRV gelungen, vermehrt Recycling-Baustoffe im Anhang zum
    Entwurf der Deponieverordnung für Baumaßnahmen zu integrieren.

    Derzeit werden Anhang 3 und Anhang 4 der Verordnung BMK-intern überarbeitet und
    ausschnittsweise diskutiert. Die Begutachtungsphase zum Entwurf der Deponieverordnungsnovelle war für Spätsommer/Herbst 2022 geplant, wird aber erst 2023 stattfinden. Da es zu
    Verzögerungen in der Bearbeitung gekommen ist, werden auch die vom BRV vorgesehenen
    Seminare zur Novelle nicht, wie geplant, abgehalten werden. Das Seminar am 2.11. wurde
    abgesagt, das Seminar am 12. Dezember nur dann abgehalten, wenn es zu essenziellen
    Aussagen betr. der für das Recycling wichtigen Bereiche kommt. Wir werden Sie diesbezüglich
    am Laufenden halten.

    1.4 Entwurf Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz-Novelle

    Im Sommer stellte das BMK die Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 zur
    Stellungnahme.

    Im allgemeinen Teil des UVP-G 2000 wird die Rechtsprechung des VwGH zu Bürgerinitiativen in
    Genehmigungsverfahren berücksichtigt. Im Weiteren soll den Erfordernissen des Klimaschutzes
    sowie der Reduzierung des Bodenverbrauchs durch detaillierter formulierte Genehmigungsvoraussetzungen Rechnung getragen werden. Auswirkungen auf die Flächeninanspruchnahme
    sind zu dokumentieren, zu bewerten, und durch geeignete Maßnahmen zu begrenzen.

    Der Ausbau von erneuerbaren Energien und der erforderlichen Leitungen ist notwendig und
    voranzutreiben. Es sind daher Erleichterungen für diese Vorhabenstypen – unter Einhaltung eines
    hohen Umweltschutzniveaus – notwendig.

    Im Falle der Veröffentlichung werden wir Sie umgehend informieren.

  1. Technische Angelegenheiten2.1 Berücksichtigung des Recyclings in der Standardisierten Leistungsbeschreibung Verkehr und InfrastrukturDer BRV bemüht sich schon seit langem, Ausschreibungen nachhaltiger zu gestalten und
    insbesondere das Thema Baustoff-Recycling in Standardisierte Leistungsbeschreibungen (LB-HB,
    LB-VI) zu bekommen. Gespräche dazu hat es in den letzten Jahren mit ASFINAG, ÖBB und der FSV gegeben, die die Standardisierte Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur (LB-VI)
    herausgibt.Mit Spätsommer 2022 wurden die Vorschläge, eingebracht durch Präsident Thomas Kasper und
    GF Martin Car, im AA Zuschlagskriterien positiv aufgegriffen. In den ersten Sitzungen wurde nach
    Durchsicht der Vorschläge die vertiefte Bearbeitung auch der vom BRV vorgeschlagenen Themen
    beschlossen. Unter anderem sollen Positionen mit nicht nachhaltigen Materialien aus der LB-VI
    entfernt und umweltfreundliche Materialien ergänzt werden. Positionen für zu lieferndes
    Recycling-Material sollen aufgenommen werden. Auch wird überlegt, Wegschaffen-Positionen zu
    Abtragsleistungen mit Mindestrecyclingquote, vorzusehen.

    Der zuständige FSV-Arbeitsausschuss plant seine Arbeit im Frühjahr 2023 fertigzustellen, so dass
    nach Stellungnahmephase die Texte im Frühsommer 2023 zur Verfügung stehen werden.

  1. Verbandsangelegenheiten3.1 Neuer SeminarbetreuerDer BRV bietet eine Vielzahl an Seminaren, Schulungen und Tagungen an. Die Betreuung dieser
    wurde schon vor einigen Jahren in eigene Hände gelegt, um diese auch in den Bundesländern
    entsprechend abhalten zu können.Mit Dezember wird Herr Lukas Beck die Betreuung der BRV-Seminare sowie der Kooperationsseminare (z.B. mit ÖWAV) übernehmen. Schon ab 2. November wird er von der derzeitigen
    Veranstaltungsreferentin, Fr. Mag. Oberklammer, eingeschult werden. Fr. Oberklammer nimmt
    neue berufliche Agenden wahr und verlässt den BRV mit Ende November. Wir freuen uns auf
    Herrn Beck. Er wird Sie gerne bei einem der nächsten Seminare begrüßen.
  2. Veranstaltungen4.1 Baustellenaushub – von der Ausschreibung bis zur Verwendung (N E U !! Auch per Web!)Baustellenaushub fällt bei jeder Baustelle an. Das Seminar am 14.11. in Linz und auch per
    Web zeigt die kostenmäßig günstige und gesetzeskonform richtige Vorgangsweise bei
    Ausschreibung bis hin zur Verwertung auf. Ob Kleinbaustelle oder Massenaushub, Sie erhalten
    die jeweils richtigen Informationen.
    Nähere Details und Anmeldeabschnitt im beiliegenden Folder.4.2. Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen (Leoben)

    Am Das BRV-Seminar „Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen“ wird
    am 22.11. in Leoben angeboten.

    Das mit Jänner 2022 aktualisierte Merkblatt des BRV für dieses Thema wird ebenso vorgestellt,
    wie die sich mit 1. Jänner 2022 ergebenen neuen Schlüsselnummern für baurelevante Abfälle.
    Das Seminar wird von Praktikern vorgetragen, die notwendigen Ausbildungen für Zwischenlager
    auf Baustellen und Recycling-Plätzen wird im Detail dargelegt.

    Für Ihre Anmeldung nützen Sie bitte das Anmeldeformular im beiliegenden Folder.

    4.3. Abfallbilanzen und EDM-Stammdatenverwaltung für Recycling-Betriebe (Leoben)

    Am 22.11. findet in Leoben ein Halbtagesseminar zum Themenbereich EDM statt, das in
    Präsenzform angeboten wird.

    Die Recycling-Baustoffverordnung verlangt vom Hersteller der Recycling-Baustoffe elektronische
    Meldevorgänge. Die Abfallbilanzverordnung verlangt weiters von Abfallsammlern und -behandlern
    die Eintragung der Stammdaten ins elektronische Register des Bundesministeriums (EDM).

    Das Seminar richtet sich an all jene, die Recycling im Bauwesen betreiben – ob mobil oder
    stationär. Da bei mobiler Aufbereitung auch der Bauherr, der lohnbrechen lässt, in Anspruch
    genommen wird, wird auch auf diese Problematik eingegangen.

    Anmeldung bitte mittels beiliegenden Anmeldeformulars.

    4.4 Eingangsleiter Baustoff-Recycling; Annahme-Produktion-Vertrieb (Leoben)

    Am 23.11. kommt der BRV nach Leoben, um Praktikern und Praktikerinnen notwendige
    Kenntnisse über Abfallannahme, Produktion, Lagerung, Einsatzmöglichkeiten und Dokumentation
    vorzustellen.

    Neben dem Eingangspersonal ist natürlich der/die Stellvertreter/in und sonstiges Personal zu
    schulen. Das Seminar bietet auch für Abbruchunternehmen und Bauunternehmen für die
    Herstellung von Recycling-Baustoffen gute Grundlagen.

    Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung das beiliegende Formular.

     

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