Gipsplatten: Richtig Entsorgen

Recyclinggips-Verordnung kundgemacht

Mit der Recyclinggips-Verordnung gibt es nun erstmals ein Abfallende für Recyclinggips und damit eine wichtige Grundlage für die Kreislaufführung von Gips. Der BRV unterstützt dies, auch durch entsprechendes Infomaterial dazu.

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Recyclinggips-Verordnung kundgemacht

Die Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Behandlung von Gipsabfällen und die Herstellung und das Abfallende von Recyclinggips (Recyclinggips-Verordnung) wurde in den letzten Tagen des Jahres 2024 verlautbart. Ziel dieser Verordnung ist die Erfüllung unionsrechtlicher Zielvorgaben in Bezug auf das hochwertige Recycling und die Kreislaufführung von Gips durch den Rückbau und die Trennpflicht beim Bau oder Abbruch von Bauwerken und die Sicherstellung einer hohen Qualität von Recyclinggips.

Diese Recyclinggips-Verordnung gilt für

  1. bei Bau- oder Abbruchtätigkeiten anfallende Gipsplattenabfälle und Calciumsulfatestrichabfälle und
  2. Gipsabfälle  zur Verwendung für die Herstellung von Gipsplatten im Baubereich (Recyclinggips).

Bei Einhaltung der in der Recyclinggips-Verordnung geregelten Qualitätsanforderungen kann Gips der SN 31438 (ohne Calciumsulfatestrichabfälle) so aufbereitet werden, dass der hergestellte RC-Gips ein vorzeitiges Abfallende mit der Abfallart SN 31443 „Recyclinggips, qualitätsgesichert“ erhalten. Hervorzuheben ist aber, dass RC-Gips gemäß dieser Verordnung nur für die Herstellung von Gipsplatten im Baubereich verwendet werden darf.

Weiters enthalten ist sind die Pflichten bei Bau- oder Abbruchtätigkeiten (Trennpflicht), die mit 1. April 2025 in Kraft treten werden. Gipsplattenabfälle, einschließlich der Verschnitte, und Calciumsulfatestrichabfälle sind im Zuge des Abbruchs oder des Neubaus eines Bauwerks vor Ort von anderen Abfällen in folgende drei Gruppen zu trennen und trocken zu lagern:

  1. Gipsplatten, Gips-Wandbauplatten, Gips-Feuerschutzplatten und Gipsplatten mit Vliesarmierung (Gipsvliesplatten) sowie imprägnierte Gipsplatten, imprägnierte Gips-Wandbauplatten, imprägnierte Gips-Feuerschutzplatten und imprägnierte Gipsplatten mit Vliesarmierung (Gipsvliesplatten);
  2. Gipsfaserplatten;
  3. Calciumsulfatestrich.

Auch die nicht für eine Verwertung geeigneten Gipsplattenabfälle und Calciumsulfatestrichabfälle müssen vor Ort getrennt werden, sofern 750t an Baurestmassen bei einem Objekt anfallen. Der Bauherr und der Bauunternehmer sind für die Trennung und die trockene Lagerung der Abfälle verantwortlich.

Abschließend wird darauf verwiesen, dass der BRV zum Thema Gips schon insgesamt vier Informationsmaterialien vorbereitet hat:

  • Infofolder f. Planer + Bauherren: “Verwertung von Gipsplatten und Gipsbauteilen aus dem Rückbau”
  • Infofolder f. Sammler + Behandler: “Verwertung von Gipsplatten und Gipsbauteilen aus dem Rückbau”
  • Infofolder f. Trockenbauer und Bauherren: “Verwertung von Gipsplattenverschnitt”
  • Baustellenplakat “Gipsplatten richtig entsorgen”

Gerne können diese bei der Geschäftsstelle bezogen werden.

EU: C & D Waste Management Protocol neu aufgelegt

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Die Europäische Union hat das von ihr veröffentlichte Dokument „EU Construction & Demolition Waste Management Protocol“ mit August 2024 neu aufgelegt. Es enthält auch neue Richtlinien für „pre-demolition and pre-renovation audits“, also von Untersuchungen im Vorfeld eines Rückbaus bzw. der Renovierung.

Das Papier weist auf die Wichtigkeit dieses größten Abfallstroms in Europa hin. Es ist daher ein eigenes Management für Bauabfälle erforderlich, welches signifikante Auswirkungen auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft hat.

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband (BRV) weist darauf hin, dass Österreich mit der ÖNORM B 3151 auch als vorbildliches Beispiel angeführt ist. Gerade das Thema selektiver Rückbau und die verbindliche Tätigkeit der Rückbaukundigen Person (für mittlere und größere Abbruchvorhaben) ist in Österreich schon gut etabliert – Neuerungen werden derzeit bei der Überarbeitung dieser Norm eingepflegt und werden 2025 zur Verfügung stehen. Der BRV und die EQAR, die European Quality Association for Recycling e.V., sehen in der Neuauflage eine große Chance für die europäische Recycling-Wirtschaft, die Qualität der Recycling-Baustoffe zu heben.

Im EU-Protokoll wird auf sechs Prozesse speziell hingewiesen:

  1. Identifizierung von Abfallströmen durch vorgelagerte Audits (vor Abbruch bzw. Renovierung)
    Ziel dabei ist es, Potentiale qualitativ und quantitativ zu erfassen, gefährliche Substanzen zu erkennen und Abfallströme festzustellen. Speziell wird darauf verwiesen, dass sowohl planliche Studien als auch Begehungen sowie Probenahmen notwendig sind. Speziell geschulte Auditoren werden als wichtig angesehen.
  2. Selektiver Rückbau
    Der selektive Rückbau soll die Rückgewinnung von Materialien, die Auslösung von gefährlichen Substanzen sowie die Abtrennung von wiederverwendbaren bzw. verwertbaren Substanzen vorsehen. Ein Abbruchplan soll dafür dienen.
  1. Abfalllogistik
    Ziel ist die Minimierung von Transportdistanzen, Vermeidung von Staub und anderen Umweltrisken.
  1. Abfallbehandlung
    Es ist speziell auf die Abfallhierarchie verwiesen, die gesichert eingehalten werden soll. Dabei wird insbesondere auf die Wiederverwendung vor Ort oder off-site eingegangen.
  1. Qualitätsmanagement
    Die Qualität soll in allen Stadien (Audits, Rückbau, Logistik, Abfallbehandlung) sichergestellt werden. Dies bedeutet einerseits Monitoring, Dokumentation, Zertifizierungen bis hin zum Produktstatus und Abfallendekriterien.
  1. Politisches Umfeld
    Das Protokoll enthält Empfehlungen für Behörden für das Entwickeln von entsprechenden Strategien, Regulativen und Mechanismen zur verbindlichen Einhaltung von Vorschriften.

In dem ca. 90 Seiten starken Papier wird anfangs darauf verwiesen, dass die Wiederverwendung und die Vorbereitung für Recycling nicht ausreichend in den Mitgliedsstaaten implementiert sind. Das Dokument enthält Beispiele und Best Practice-Fälle, die aus verschiedenen europäischen Staaten gewonnen wurden für folgende Bereiche:

  • Identifikation des Bauabfalls durch vorausgesetzte Audits
  • Selektiver Rückbau
  • Rohstoff-Trennung an der Quelle inkl. Erfassung der Rohstoffe
  • Vorbereitung für die Wiederverwendung und Recycling
  • Abfall-Logistik
  • Abfall-Aufbereitung
  • Qualitätsmanagement
  • Rahmenrechtliche Anforderungen

Dabei wird festgehalten, dass vorauseilende Audits für Rückbau und Renovierung zwischenzeitlich in vielen Ländern Eingang gefunden haben. Diese bilden die Basis für qualitative und quantitative Aussagen zu Bauabfällen.

Ein Kapitel widmet sich der Renovierung, die als bessere Lösung für viele Fälle empfohlen wird. Eine Hilfestellung dazu soll das digitale Gebäudebuch liefern.

Ein weiteres Kapitel widmet sich den Audits. Diese Audits werden europaweit typischerweise in die Sphäre des Bauherrn gesetzt.

Das Ziel der Audits ist es,

  • gefährliche Abfälle zu identifizieren und zu lokalisieren.
  • ein Verzeichnis nicht gefährlicher Abfälle zu erstellen.
  • Gebäudekomponenten und -materialien zu identifizieren für eine Wiederverwendung und Recycling.
  • Erfassung von Informationen für den Eigentümer oder die Behörde hinsichtlich der Werte der Abbruchmaterialien sowie deren Fußabdruck

Als Best Practice-Beispiel wird unter anderem Österreich angeführt, wo über die ÖNORM B 3151 ab einer gewissen Größenordnung derartige Audits vorgeschrieben sind.

Die Anforderung an den Auditor ist einerseits hinsichtlich der Qualifikation andererseits hinsichtlich der Ausbildung/Weiterbildung festgelegt. Hinsichtlich Unabhängigkeit wird dessen Neutralität und Unabhängigkeit verlangt, insbesondere vom Ausführenden bzw. Abbruchunternehmen.

In einem weiteren Kapitel wird der selektive Rückbau im Detail erläutert. Dieser soll mit einem Abbruchplan, der prozessorientiert gestaltet sein soll, beginnen. Ebenfalls als führendes Beispiel wird der österreichische Standard ÖNORM B 3151 hinsichtlich der Liste der Störstoffe angesprochen.

Hinsichtlich Abfall-Logistik wird insbesondere auf kurze Distanzen für den Baurestmassentransport eingegangen.

Hinsichtlich der Abfallbehandlung wird auf vor-Ort und Wiederverwendung auf anderen Baustellen hingewiesen. Die Vorbereitung für die Wiederverwendung ist massiv zu stärken, ein Markt für diese Produkte ist zu etablieren. Als Beispiel wird dazu Schweden angeführt, die eine Datenbasis für gebrauchte Produkte anbieten.

Im Schlusskapitel wird auf rahmenrechtliche Bedingungen eingegangen. So wird empfohlen, für die Wiederverwendung von Materialien entsprechende harmonisierte europäische Normen oder EADs im Sinne der Bauproduktenverordnung zu initiieren. Die Limitierung der Deponierung bzw. ein Verbot der Deponierung sind starke Instrumente, um den Markt für Recycling-Produkte zu stärken.

Darüber hinaus werden wirtschaftliche Instrumente wie Steuern (Deponieabgaben, Verbrennungs-abgaben), Pfandabgaben sowie ausführliche Erzeugerverantwortungen angeführt. Weiters wird auf die Notwendigkeit der öffentlichen Ausschreibungen zur Verwendung von Recycling-Baustoffen bzw. der Wiederverwendung von Bauelementen eingegangen.

Das EU C&D Waste Management Protocol kann kostenfrei im Internet unter der Adresse
EU Construction & Demolition Waste Management Protocol including guidelines for pre-demolition and pre-renovation audits of construction works – Publications Office of the EU (europa.eu) bezogen werden.

Weitere sprachliche Fassungen werden voraussichtlich bis Jahresende zur Verfügung stehen.

Zusammenfassung erstellt von DI Martin Car,

Österreichischer Baustoff-Reycling Verband, 1040 Wien, www.brv.at

Ernst Hofer (SSK) geehrt!

Der BRV | Baustoff-Recycling Verband und seine Mitglieder bedankten sich im Rahmen der Generalversammlung am 11.06.2024 herzlich bei Herrn Ernst Hofer für seine langjährige und engagierte Mitarbeit als Vorstandsmitglied. Er und die Salzburger Sand- & Kieswerke GmbH haben als Gründungsmitglied den BRV von Anfang an unterstützt und maßgeblich zu dessen Erfolg beigetragen. Wir sprechen Herrn Hofer besonderen Dank und Anerkennung für sein Engagement in den vergangenen Jahren aus!

Förderpreis ,,Baustoff-Recycling 2023/24” verliehen!

Für herausragende wissenschaftliche Publikationen über das Recycling von mineralischen Baustoffen an Dipl. -Ing. Jan Bruns, Absolvent der FH Campus Wien | University of Applied Sciences, vergeben. Die Präsentation der prämierten Arbeit und Übergabe des Preises fand im Rahmen der Generalversammlung am 11.06.2024 statt. Wir gratulieren sehr herzlich und wünschen dem Preisträger alles Gute!

Das war die BRV-Tagung 2024

Am 22. Mai 2024 fand die BRV-Jahrestagung 2024 im Austria Trend Parkhotel Schönbrunn in Wien statt. Unter dem Motto “Neue Wege des Baustoff-Recyclings in der Kreislaufwirtschaft” wurden den über 250 Teilnehmenden Vorträge zu neuen Recycling-Baustoffen, kreislauforientierter Ausschreibung und der Forcierung des Baustoff-Recyclings nahegebracht. Diese Tagung bot Antworten auf die Herausforderungen der Kreislaufwirtschaft im Baubereich. Ein wichtiger Hebel für den Einsatz nachhaltiger, kreislauforientierter Baustoffe ist die Ausschreibung. Die EU-Taxonomieverordnung fordert hohe Recyclingquoten für viele Baubereiche, und die EU-Bauprodukteverordnung setzt ebenfalls auf die Kreislauffähigkeit von Baustoffen und den verstärkten Einsatz von Recycling-Baustoffen. Die österreichische Bauwirtschaft bereitet sich rechtzeitig vor, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Falls Sie weitere Informationen wünschen, können Sie sich gerne an den BRV wenden.

Einen kurzen Bericht dazu und Fotos finden Sie hier: BRV-Jahrestagung 2024 “Neue Wege für das Baustoff-Recycling” | Österr. Baustoff-Recycling Verband | APA-Fotoservice.

Neues Seminar: Abfallrecht am Bau von A – Z

Während der Umgang mit technischen Standards zum Alltag im Bauwesen gehört, kommt es immer dann, wenn es um Aushub, Abbruch, Transport, Verwenden vor Ort, den Einsatz von Recycling-Baustoffen oder um Deponierung geht, zu rechtlichen Fragestellungen rund um das Thema Abfall. Die Befürchtung ist groß, dass es durch das Übersehen oder Missverstehen rechtlicher Bestimmungen zu hohen Kosten oder langwierigen Verfahren kommen kann. Es gilt daher Aufzuklären und Missverständnisse zu bereinigen.

Das Seminar, das keine juristischen Vorkenntnisse voraussetzt, gibt daher einen Ein- und Überblick in das Abfallwirtschaftsrecht. Anhand von Beispielen aus der Praxis sowie Fragen aus dem Kreis der Teilnehmerin:Innen werden rechtliche Vorgaben ermittelt und Lösungsvorschläge für komplexe Situation dargestellt.

Erstmals wird dieses Seminar am 16. Oktober 2024, von 09:00 bis 16:15, angeboten. Die Anmeldung ist ab sofort möglich!

Rückbaukundige Person und Neues zum Umgang mit Aushub – der BRV schult noch im Juni!

Sehr geehrte Damen und Herren,

kennen Sie schon die neuen Möglichkeiten zum Umgang mit Aushub, wie die Herstellung von Recycling-Baustoff nach der mit 1. Mai erstmals erschienen ÖNORM B 3141?

Sind Sie “Rückbaukundige Person” oder wollen Sie die Ausbildung dazu machen?

In folgenden Seminaren des BRV können Sie noch vor dem Sommer entsprechend geschult werden:

  • Ausbildungskurs Abbrucharbeiten “Rückbaukundige Person” von 12. – 14. Juni in Wien (Hier Anmelden)
  • Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Person  am 6. Juni in Wien (Hier Anmelden)
  • Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien: Die neue ÖNORM B 3141 am 24. Juni in Wien (Hier Anmelden)

 

Für Mitglieder des BRV gibt es Rabatt!

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr BRV-Veranstaltungsteam

 

Österreichischer Baustoff-Recycling Verband

Karlsgasse 5, 1040 Wien
Tel.: +43/1/504 72 89-14
Fax: +43/1/504 72 89-99
E-Mail: veranstaltung@brv.at

Internet: www.brv.at

 

Bitte um Information an brv@brv.at, sofern Sie keine weiteren Mail-Zusendungen wünschen – andernfalls dürfen wir von Ihrem Interesse an unseren Aussendungen ausgehen.

BRV Förderpreis 2023

Österreichischer Baustoff-Recycling Verband
Förderpreis 2023/24

 

für wissenschaftliche Arbeiten über das Recycling von mineralischen Baustoffen

Der BRV schreibt in periodischen Abständen den BRV-Förderpreis für wissenschaftliche Arbeiten über das Recycling von mineralischen Baustoffen zur Prämierung und Präsentation von Diplomarbeiten und Masterarbeiten und Dissertationen im Fachbereich mineralisches Baustoff-Recycling aus.

Die Siegerin / der Sieger des BRV-Förderpreises 2023/24, dessen Einreichfrist am 4.12.2023 endete, wird im Rahmen der BRV-Mitgliederversammlung im Juni 2024 zur Vorstellung des Themas in Form eines Referates eingeladen.

Wir freuen uns, auf diese Weise nicht nur Jungakademiker/innen fördern zu können, sondern auch eine Vernetzung dieser mit der Fachcommunity im Rahmen der Jahrestagung zu initiieren. Wir freuen uns auf Ihre Einreichung!

Mehr Informationen zu den Ausschreibungsbedingungen finden Sie HIER

Das war die BRV-Tagung 2023

Im Bild v.l.n.r.: Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Wiesner (PORR), Dipl.-Ing. Judith Engel MBA, MSc, (ÖBB-Infrastruktur AG), Dipl.-Ing. Martin Car (BRV-GF), Dipl.-Ing.Mag. Thomas Kasper (Vorsitzender des BRV)

Innovative Umsetzungswege für die Kreislaufwirtschaft Bau

Neue Chancen für das Baustoff-Recycling

 

Am 14. Juni 2023 fand die BRV-Jahrestagung 2023 im Arcotel Wimberger statt. Themen dieser Jahrestagung waren die ökologischen Zuschlagskriterien für eine nachhaltige Vergabe, der Themenbereich Boden, die neue zukünftige Recyclinggips-Verordnung sowie der aktuelle Stand der ÖNORM B 3141 für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien.

Einen kurzen Bericht dazu finden Sie demnächst in unserer Pressemeldung.