Mitgliederinformation 01/2024

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Der BRV wünscht Ihrem Betrieb viel Erfolg für das Jahr 2024, Ihnen und Ihrer Familie alles Gute und Gesundheit!

Anbei finden Sie die Mitgliederinformation Nummer 01/2024, die unter anderem Hinweise zur erhöhten AlSAG ab 1. Jänner 2025 enthält.

Der BRV hat in verschiedenen Meldungen (Presseinformationen, Schreiben, …) auf das Deponierungsverbot von Beton-, Asphalt-, Gleisschotter und Straßenaufbruch per 1.1.2024 hingewiesen.

Unsere nächsten Veranstaltungen:

– 23.01.2024 Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe (Wien/Web)

– 31.01.2024 Abfallrechtliche Aufzeichnungen und Meldung für Bau- und Recyclingbetriebe
in Theorie und Praxis (Leoben)

– 04.03.2024 Workschop „Abfallbilanz“ – von EDM bis ZAReg (Linz)

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 01/2024 

1 Rechtsangelegenheiten

1.1  Neue Beitragshöhe für Altlastenbeiträge

Wie schon im letzten Rundschreiben des BRV angekündigt, wurde nunmehr die Beitragshöhe im § 6 AlSAG für die Beiträge ab 1. Jänner 2025 wie folgt angehoben:

Der Altlastenbeitrag beträgt für beitragspflichtige Tätigkeiten gemäß § 3 Abs. 1 Zif. 1 bis 4 je angefangene Tonne für

1. a) Aushubmaterial oder
b) Baurestmassen oder gleichartige Abfälle aus der Produktion von Baustoffen gemäß Anhang 2.  der Deponieverordnung 2008 oder
c) sonstige mineralische Abfälle, welche die Grenzwerte für die Annahme von Abfällen auf einer Baurestmassendeponie gemäß DepVO 2008 einhalten

ab 1. Jänner 2025 10,60 Euro (derzeit 9,20 Euro)

2. alle übrigen Abfälle ab 1. Jänner 2024 100,10 Euro (bislang 87,00 Euro).

Der Altlastenbeitrag für die Ablagerung von Abfällen auf einer Deponie beträgt je angefangene Tonne für Bodenaushub-, Inertabfall- oder Baurestmassendeponien ab 1. Jänner 2025 10,60 Euro (derzeit 9,20 Euro), für Reststoffdeponien ab 1. Jänner 2025 23,70 Euro (derzeit 20,60 Euro) und für Massenabfalldeponien ab 1. Jänner 2025 34,30 Euro (derzeit 29,80 Euro).

Der Altlastenbeitrag beträgt für das Verbrennen in einer Verbrennungs- oder Mitverbrennungs-anlage im Sinne der Abfallverbrennungsverordnung ab 1. Jänner 2025 9,20 Euro (derzeit 8,00 Euro).

1.2 Stellungnahmefrist für ÖNORM B 3141 endet

Das Österreichische Normungsinstitut hat mit 15. Dezember 2023 die ÖNORM B 3141 „Herstellung von Recycling-Baustoffen aus Aushubmaterialien (überwiegend natürliche Gesteins-körnungen) – Anforderungen“ zur Begutachtung aufgelegt. Die Stellungnahmefrist endet per 26. Jänner 2024.

Die ÖNORM bildet eine Art Zusammenstellung aus den bautechnischen Anforderungen über-wiegend europäischer Normen und nationaler umwelttechnischer Anforderungen. Speziell neu festgelegt werden die Materialbezeichnungen für diese Recycling-Baustoffe.

Eine detaillierte Auflistung der wichtigsten Inhalte der ÖNORM B 3141 können Sie unserem Rundschreiben Nr. 15/2023 entnehmen.

Sollten Sie eine Stellungnahme abgeben, ersuchen wir, diese an die Geschäftsstelle des BRV in CC: zu übermitteln.

1.3 Deponieverbot ab 1.1.2024

Der BRV hat in mehreren Rundschreiben darauf verwiesen, dass seit 1. Jänner 2024 die Deponierung von Beton, Asphalt, Straßenaufbruch, Gleisschotter und weiteren Stoffen nicht mehr erlaubt ist.

Eine entsprechende Presseaussendung des BRV wurde verfasst, insbesondere auch die Information an Gemeinden weitergegeben. Erfreulicherweise fand die Pressemitteilung in der Zeitschrift Kommunal (Zeitschrift für Gemeinden) aber auch in der Baufachzeitung „Report“ einen entsprechenden Widerhall. Die entsprechenden publizierten Artikel können Sie in Kürze auf der Homepage des BRV www.brv.at unter „Pressespiegel“ finden.

1.4 Revision der EU-Bauprodukteverordnung (CPR)

Seitens des BMAW wurde der BRV informiert, dass die Verhandlungen (Trilog) zwischen Rat und Europaparlament am 13. Dezember 2023 betreffend Revision der EU-Bauprodukteverordnung zu einer vorläufigen politischen Einigung geführt hatten. Auf der sogenannten technischen Arbeits-ebene ist noch eine Finalisierung nötig, bevor eine formale Bestätigung der Gesetzgebungs-organe erfolgen kann.

Aktuell liegt noch kein konsolidiertes Dokument zum Ergebnis vor. Es gibt ein umfangreiches Dokument in Englisch, das auf 1.106 A 4-Seiten die Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag sowie gegenüber den Positionen von Rat und EU-Parlament enthält.

Wir werden Sie im Falle weiterer Schritte gerne informieren. Eine sehr lange Übergangszeit für die Umsetzung in harmonisierten Normen ist in der Bauproduktenverordnung vorgesehen.

2. Verbandsangelegenheiten

2.1 Güteschutz in Österreich – Neuauflage der Broschüre

Der Österreichische Güteschutzverband Recycling-Baustoffe hat zum Ende des vergangenen Jahres die Broschüre „Güteschutz in Österreich“, die qualitätsgesicherte Recycling-Baustoffe und mobile Recycling-Anlagen enthält, neu aufgelegt. Die Publikation enthält alle Recycling-Baustoffe, die von den im Güteschutzverband befindlichen Mitgliedsunternehmen als gütegeschützte Recycling-Baustoffe produziert werden.

Mitglieder des Österreichischen Güteschutzverbandes Recycling-Baustoffe erhalten die Broschüre kostenfrei zugesandt. Bei Bedarf ersuchen wir um Bestellung über die Geschäftsstelle.

3 Veranstaltungen

3.1 Ausschreibung und Vergabe – aber recyclinggerecht

Am 23. Jänner 2024 veranstaltet der BRV das Seminar „Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe“, welches insbesondere auf die Möglichkeit des Bundesvergabegesetzes aber auch auf den (neuen) naBe-Katalog für nachhaltige Beschaffung eingeht. Vertreter des BMK, der ÖBB und einer Rechtsanwaltskanzlei bringen dazu aktuelle Entwicklungen vor.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Beilage.

3.2 BRV-Seminar: Abfallrechtliche Aufzeichnung und Meldung für Bau- und Recyclingbetriebe

Am 31. Jänner 2024 veranstaltet der BRV in der Steiermark (Leoben) ein Seminar zum Thema „Abfallrechtliche Aufzeichnung und Meldung für Bau- und Recyclingbetriebe in Theorie und Praxis“.

Dieses Seminar bietet die einmalige Möglichkeit, die notwendigen Aufzeichnungsverpflichtungen und Meldepflichten in einem kurz zusammengefassten Seminar zu erfahren.

Für nähere Details liegt der Seminarfolder zu Ihrer Information bei.

3.3 BRV-Workshop: „Abfallbilanz“

Am 4. März 2024 veranstaltet der BRV in Linz/Oberösterreich einen Workshop zur Abfallbilanz-verordnung. Die Themen sind dabei von EDM bis ZAReg gesteckt. Bitte beachten Sie, dass dies das letzte Seminar vor dem 15. März 2024 ist, der gleichzeitig Abgabefrist für die Abfallbilanz-meldung für das Jahr 2023 darstellt.

Für Ihre Anmeldungen nutzen Sie bitte das Anmeldeformular im beiliegenden Folder.

4. Wissenswertes

4.1 EDM-Partnervergleich

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie informierte mit einem Schreiben über die neue Möglichkeit des EDM-„Partnervergleiches“ für Plausibilitätsprüfung von Abfallbilanzmeldungen.

Seit kurzem steht im EDM den Abfallsammlern und -behandlern sowie den zuständigen Behörden ein „Partnervergleich“ zur Unterstützung der behördlichen Plausibilitätsprüfung von Abfallbilanz-meldungen zur Verfügung.

Das Service, das die Daten der Meldenden mit den Eingaben der Partner vergleicht, ist in der EDM-Anwendung „eBilanzen“ verfügbar und wurde zuletzt erweitert, unter anderem um die Anzeige der Differenz zwischen der von den Partnern gemeldeten Masse und der vom Betroffenen gemeldeten Masse.

Damit wird ein unmittelbarer Vergleich gemeldeter Abfallübernahmen und Abfallübergaben nicht nur den Behörden sondern auch den Meldepflichtigen ermöglicht.

Beilagen

Mitgliederinformation 15/2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband übersendet Ihnen in der Beilage das Mitglieder-rundschreiben Nr. 15/2023.

Hauptthema dieses Rundschreibens ist der Begutachtungsentwurf der ÖN B 3141, der vor wenigen Tagen vom ASI zur Stellungnahme aufgelegt wurde. Dieser wendet sich an die Anforderungen an Bodenaushub, wenn dieser zu Recycling-Baustoffen aufbereitet werden soll.

Erfreulicherweise möchte das BMK für einige Produkte dieser Norm ein Abfallende vorsehen – ein Wunsch, der vom BRV gerne mitgetragen wird, allerdings frühestens 2025 realisiert werden wird.

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 15/2023 

1 Technische Angelegenheiten

1.1  ÖN B 3141 im Stellungnahmeentwurf

Mit 15.12.2023 legte Austrian Standards International die ÖN B 3141 „Herstellung von Recycling-Baustoffen aus Aushubmaterialien (überwiegend natürliche Gesteins-körnungen) – Anforderungen“ zur Begutachtung auf. Stellungnahmefrist ist der 26. Jänner 2024.

Mit dieser Norm wird ein Regelwerk mit Anforderungen an Recycling-Baustoffe aus Aushub-materialien gemäß Bundesabfallwirtschaftsplan 2023 angeboten. Es ist eine Art Zusammen-stellung aus den bautechnischen Anforderungen überwiegend europäischer Normen und nationaler umwelttechnischer Anforderungen. Speziell neu festgelegt werden die Material-bezeichnungen für diese Recycling-Baustoffe.

Nicht Gegenstand dieser Norm sind Recycling-Baustoffe, die der Recycling-Baustoff-verordnung unterliegen, also insbesondere diejenigen, die der ÖN B 3140 unterliegen (RB, RA, RH, RMH, :…)

Im Folgenden wird detailliert auf den Begutachtungsentwurf aus Sicht der Recyclingwirtschaft eingegangen:

Die 31 Seiten umfassende (ohne Anhänge) ÖNORM regelt die Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien für verschiedene Anwendungen:

  • nach ÖNORM EN 12620 und ÖNORM B 3131 – Gesteinskörnungen für Beton
  • nach ÖNORM EN 13139 und ÖNORM B 3135 – Gesteinskörnungen für Mörtel
  • nach ÖNORM EN 13242 und ÖNORM B 3132 – Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulisch gebundene Gemische für Ingenieur- und Straßenbau
  • nach ÖNORM EN 13043 und ÖNORM B 3130 – Gesteinskörnungen für Asphalte und Oberflächenbehandlungen für Straßen, Flugplätze und andere Verkehrsflächen
  • nach ÖNORM EN 13383-1 und ÖNORM B 3134 Wasserbausteine

Als Ausgangsstoffe für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterial sind zulässig:

  • nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial bzw. daraus (z. B. durch Siebung) gewonnene, nicht verunreinigte Bodenbestandteile,
  • nicht verunreinigte Bodenbestandteile aus der Behandlung von verunreinigtem Aushubmaterial gemäß BAWP 2023, 4.7.7,
  • Aushubmaterial (auch nach Behandlung) von im Wesentlichen natürlich gewachsenem Boden oder Untergrund mit mehr als 5 % des Volumens und mit maximal 30 % des Volumens bodenfremden Bestandteilen,
  • Aushubmaterial von Tunnelbauvorhaben, das nicht mehr als 10 % des Volumens Spritzbeton und nicht mehr als 1 % des Volumens organische Bestandteile enthält

Das Material muss bereits vor der Herstellung des Recycling-Baustoffs gemäß BAWP 2023, 4.7.8 grundlegend charakterisiert und einer Qualitätsklasse zugeordnet worden sein.

Zur technischen Verbesserung von Aushubmaterial (z. B. Verbesserung der Korngrößenverteilung) darf Material der Qualitätsklasse U-A gemäß RBV in untergeordnetem Ausmaß (unter 50 %) zugegeben werden. Diese Materialien sind als NAB, NAA, NAG, NAM oder NAH gemäß Tabelle 1 zu bezeichnen. Die jeweiligen Anteile sind seitens des Herstellers zu deklarieren und diese Deklaration ist dem Prüfbericht beizulegen.

Wenn zur technischen Verbesserung Primärrohstoff in einem Anteil von mehr als 5 % bis unter 50 % der Masse zugegeben wird, sind diese Mischungen mit dem Zusatz „-P“ zur jeweiligen Bezeichnung gemäß Tabelle 1 zu versehen. Die jeweiligen Anteile sind seitens des Herstellers zu deklarieren.

Der Anteil an Aushubmaterialien muss zumindest 50 % der Masse im Recycling-Baustoff betragen.

Als Materialbezeichnung wird vorgesehen:

Vereinfacht ausgedrückt, gelten als zulässige Einsatzbereiche für diese Recycling-Baustoffe:

  • Für die ungebundene Anwendung die Qualitätsklassen A1, A2, A2-G, BA
  • Für die Anwendung im Grundwasserschwankungsbereich A2-G
  • Für die gebundene Anwendung alle Qualitätsklassen (A1, A2, A2-G, BA, IN)

Für die Betonherstellung:

Die Verwendung von Gesteinskörnungen in der Betonerzeugung muss gemäß ÖNORM B 4710-1 erfolgen.

Für die Herstellung von Recycling-Baustoffen aus Aushubmaterial mit der Schlüsselnummer
SN 31411 mit den Spezifizierungen 29, 30, 31, 32, 33 (mit nicht mehr als 5 % des Volumens anorganischen bodenfremden Bestandteilen), 38 oder 39 gemäß Abfallverzeichnisverordnung 2020 sind diese Materialien aufgrund ihrer Zusammensetzung von der Beurteilung der stofflichen Zusammensetzung nach Tabelle 5 ausgenommen. Diese Materialien sind mit „NA“ (gemäß 5.1) zu bezeichnen. Für diese Materialien muss eine vereinfachte petrografische Beschreibung gemäß ÖNORM EN 932‑3 erstellt werden.

Die Bezeichnung von Gesteinskörnungen setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • Materialbezeichnung,
  • Korngröße d/D und
  • die entsprechende Qualitätsklasse gemäß BAWP 2023

z.B.: NA 0/4, A2-G

Für ungebundene und hydraulisch gebundene Gemische für Ingenieur- und Straßenbau:

Es werden bautechnische Verwendungsklassen definiert (U-Klasse gem. RVS 08.15.01), wobei jeweils einzelne U-Klassen zusammengefasst werden. Zulässige Verwendungsmöglichkeiten werden wie folgt festgelegt:

Bautechnische und Umwelttechnische Anforderungen ergeben sich aus obigen Anforderungen und werden detailliert in der ÖNORM wiedergegeben.

Die Bezeichnung von Gesteinskörnungen setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • Materialbezeichnung,
  • Korngröße d/D,
  • anwendungsspezifische Bezeichnung (U-Klasse) und –
  • die entsprechende Qualitätsklasse gemäß BAWP 2023

Für die Asphaltherstellung:

Die Verwendung von Gesteinskörnungen in der Asphaltherstellung muss gemäß ÖNORM B 3580-1, ÖNORM B 3580-2, ÖNORM B 3581, ÖNORM B 3582, ÖNORM B 3583, ÖNORM B 3584-1, ÖNORM B 3584-2, ÖNORM B 3585-1, ÖNORM B 3586-1 und ÖNORM B 3586-2 erfolgen. Die Mindestanforderungen an Gesteinskörnungen für die verschiedenen Sorten bzw. die Gesteinsklassen sind ÖNORM B 3580-1, ÖNORM B 3580-2, ÖNORM B 3581, ÖNORM B 3582, ÖNORM B 3583, ÖNORM B 3584-1, ÖNORM B 3584-2, ÖNORM B 3585-1, ÖNORM B 3586-1 und ÖNORM B 3586-2 zu entnehmen.

Auf die Regelung für Mörtel und Wasserbausteine wird im Rahmen dieser Zusammen-fassung nicht eingegangen.

Im normativen Anhang A werden zusätzliche Anforderungen an die Korngrößenverteilung von Gesteinskörnungen eingegangen.

Einen weiteren Anhang bildet die „Vereinfachte petrographische Chrarakterisierung“.

Der BRV war mit mehreren Vertretern im bearbeitenden Ausschuss des ASI vertreten und unterstützt die ÖNORM. Im Einvernehmen mit dem BMK soll diese Norm (auch) Basis für eine AbfallendeVO für Bodenaushub, der zu Recycling-Baustoffen verarbeitet wird, werden.

Da die ÖNORM nach Begutachtung noch bearbeitet werden muss, wird sie voraussichtlich mit Mai in Kraft treten.

Wichtiger Hinweis: Bis 2030 sollen nach der Österreichischen Kreislaufwirtschaftsstrategie 25% an Primärbaustoffen eingespart werden. Da die konventionelle Recycling-Quote für Asphalt und Beton schon über 95% liegt, sind hier kaum mehr Potentiale zur Hebung des Einsatzes von Recycling-Baustoffen zu lukrieren. Ein wenig Potential ist noch bei Mauerwerk bzw. aufbereiteten Hochbaurestmassen zu holen. Damit könnte ein weiterer Prozentpunkt noch aufgeholt werden, was gut, aber nicht viel ist.

Das eigentliche Potential liegt beim Bodenaushub:

  • Bodenaushub kann durch Umlagerung in und außerhalb der Baustelle als solcher wieder eingesetzt werden, also als Bodenausgleich etc. (was tägliche Praxis ist).
  • Bodenaushub kann aber auch durch Bearbeitung zu einem Recycling-Baustoff werden (siehe dazu die BRV-Richtlinie „Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterial“) und obige Ausführungen. Hier ist ein riesiges Potential noch zu lukrieren: 2019 wurden in Österreich 30 Mio. t Bodenaushub abgelagert (84% der gesammten Abfälle, die deponiert wurden) – wenn nur 1/3 dieses Bodenaushubes als Recycling-Baustoff aufbereitet würde, VERDOPPELT sich in Österreich die RECYCLING-QUOTE mineralischer Abfälle!

Die Anforderung der Österr. Kreislaufwirtschaftsstrategie (-25% Primärrohstoffe) könnte für das Bauwesen zur Hälfte durch diese „neuen“ Recycling-Baustoffe erfüllt werden!

Daher ist es wichtig, dass die Auftraggeber entsprechend im Rahmen der Ausschreibung derartige Materialien abfragen bzw. zulassen.

In diesem Zusammenhang wird auf die mit 1. Dezember 2023 in Kraft getretene RVS 10.02.12 „Zuschlagskriterien für Bauaufträge im Verkehrswegebau“ verwiesen (siehe Pkt. 1.2 des Rundschreibens), das speziell für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien Zuschlagskriterien vorsieht.

Sollten Sie eine Stellungnahme zu der ÖN abgeben wollen, ersuchen wir Sie, diese an die Geschäftsstelle des BRV zu richten bzw. uns eine Kopie (CC:) zukommen zu lassen.

1.2 RVS 10.02.12 mit 1. Dezember veröffentlicht

Die Österreichische Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr (FSV) veröffentlichte mit
1. Dezember 2023 das RVS-Merkblatt 10.02.12 „Zuschlagskriterien für Bauaufträge im Verkehrswegebau“. Diese RVS (wir berichteten schon in vorangegangenen Rundschreiben) enthält Textierungen für Zuschlagskriterien, die die Nachhaltigkeit unterstützen.

Unter den ökologischen Kriterien findet sich unter 7.15 „Aufbereitung von Bodenaushub
als Recycling-Baustoff innerhalb der Baustelle“
– ein Kriterium, das auf die Recycling-Baustoffe, hergestellt im Sinne der ÖN B 3141, eingeht.

Mit diesem Kriterium sollen die Auswirkungen auf die Umwelt durch die Aufbereitung von Bodenaushub als Recycling-Baustoff innerhalb der Baustelle reduziert werden. Dies betrifft insbesondere die Reduktion des GWP durch Wegfall bzw. Reduktion von Transporten sowie die Lärmbelastung in der Umgebung der Baustelle.

Voraussetzung für die Anwendung des Kriteriums sind die Zurverfügungstellung der Grund-legenden Charakterisierung und von Bodengutachten durch den Auftraggeber.

Die RVS ist bei der Österreichischen Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr unter www.fsv.at zu beziehen.

2 Verbandsangelegenheiten

2.1  Güteschutz in Österreich – Neuauflage der Broschüre

Der Österreichische Güteschutzverband Recycling-Baustoffe hat vor Kurzem die Broschüre „Güteschutz in Österreich – Qualitätsgesicherte Recycling-Baustoffe und mobile Recycling-Anlagen“ veröffentlicht. Diese Auflage „Herbst 2023“ führt alle dem Güteschutz unterliegenden und nach der Richtlinie für Recycling-Baustoffe sowie der Richtlinie für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien geprüften Recycling-Baustoffe an. Weiters sind jene mobilen Recycling-Anlagen angeführt, welche nach der Richtlinie für die mobile Aufbereitung von mineralischen Baurestmassen geprüft und mit dem Gütezeichen ausgezeichnet sind.

Die Broschüre kann kostenfrei bei der Geschäftsstelle angefordert werden.

Beilagen

Mitgliederinformation 14/2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband übersendet Ihnen in der Beilage das Mitglieder-rundschreiben Nr. 14/2023.

Im Rundschreiben wird speziell auf die delegierten Rechtsakte zur EU-Taxonomieverordnung, die im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden und nun in Kraft sind, eingegangen. Diese verlangt u.a. hohe Recycling-Quoten auch im Tiefbau. (Wir hatten mit RS Nr. 5/2023 über den Entwurf dieser Rechtsakte berichtet.)

Nochmals möchten wir Sie auf unsere BRV-Jahrestagung am 22. Mai 2024, hinweisen.

Wir würden uns freuen, Sie bei unseren Veranstaltungen begrüßen zu dürfen:

  • 16.-18.1.2024   Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person (Wien)
  • 23.1.2024        Recyclinggerechte Ausschreibung und (Wien)
  • 31.1.2024    Abfallrechtliche Aufzeichnung und Meldung für Bau- und Recyclingbetriebe
    in Theorie und Praxis (Leoben)

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 14/2023 

1 Rechtliche Angelegenheiten

1.1 Delegierte Rechtsakte zu EU-Taxonomie-Verordnung in Kraft

Mit Beschluss der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 durch die EU-Kommission im Jahr 2020 und der auf diese folgende delegierte Verordnung der Kommission im Jahr 2021 lagen erstmals EU-weit konsolidierte Vorgaben zur Beurteilung von Investitionen und damit zusammenhängenden Wirtschaftstätigkeiten für die sechs Umweltziele

  • Klimaschutz (Artikel 1 und Anhang I der Verordnung)
  • Klimawandelanpassung (Artikel 2 und Anhang II der Verordnung)
  • Schonung der Wasserressourcen
  • Beitrag zur Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung von Umweltverschmutzung
  • Wahrung der Biodiversität

vor.

Im Juni 23 wurden für die oben angeführten, weiteren Umweltziele konkrete, weitere Rechtsakte im Entwurf vorgelegt, die mit 21. November 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden. Das Inkrafttreten erfolgt 20 Tage danach, also mit 11. Dezember 2023. Gültig sind die Regelungen mit 1. Jänner 2024.

Da die EU-Taxonomie bereits mit Verlautbarung gültig ist und seit 1.1.2022 anzuwenden ist, ist eine gute Orientierung der konkreten Anforderungswerte insbesondere für all jene „großen Kapitalgesellschaften von öffentlichem Interesse“ von hoher Relevanz, die in Österreich dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz, BGBl. I Nr. 20/2017, unterliegen und eine nichtfinanzielle Erklärung im Rahmen ihrer Jahresbilanzen und Geschäftsberichte veröffentlichen müssen. Dies betrifft auch einige Unternehmen, die durch ihre Tätigkeiten nicht unwesentlich die nationale Entwicklung der Bau- und Immobilienwirtschaft stark mitprägen. Es ist absehbar, dass der Anwendungsbereich der Taxonomie in den nächsten Jahren ausgeweitet werden wird und sich sukzessive auch auf mittlere Unternehmen ausdehnen könnte. So wurde im Dezember 2022 im Amtsblatt der EU eine neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (EU) 2022/2462 veröffentlicht; ab 2024 ist darin eine deutliche Ausweitung der betroffenen Unternehmen vorgesehen.

Diese Entwicklung wird zumindest indirekt eine Vielzahl an Planungsunternehmen, Baufirmen und Bauträgern im Bereich des nachhaltigen Bauens betreffen.

Als technische Bewertungskriterien wird im Dokument unter Punkt 3 „Bau- und Immobilien-tätigkeiten“ auszugsweise Folgendes festgehalten:

Neubau von Gebäuden: Als wesentlicher Beitrag zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft wird u.a. verlangt (Anm.: recyclingrelevanter Auszug):

  • Baurestmassen haben behandelt zu werden, Sortiersysteme sind vorzusehen. Zumindest 90 M-% des nicht gefährlichen Abfalls müssen für die Wiederverwendung oder Verwertung vorgesehen werden; Nachweis durch „Betreiber der Tätigkeit“.
  • Die Verwendung von Primärbaustoffen für die Errichtung von Gebäuden ist zu minimieren, die Verwendung von Sekundärrohstoffen – rezyklierte oder wiederverwendete Produkte – vorzusehen.
  • Es ist sicherzustellen, dass die drei schwersten, eingesetzten Materialkategorien folgende Anforderungen erfüllen:
    • Beton, mind. 30% stammen aus Sekundärrohstoffen (nicht Primärmaterialien)
    • Ziegel, Fliesen etc., mind. 30% stammen aus Sekundärrohstoffen (nicht Primärmaterialien)
    • Biobasierte Kunststoffe, mind. 20% stammen aus Sekundärrohstoffen (nicht Primärmaterialien)
    • Glas, Dämmstoffe aus Mineralwolle: mind. 30% stammen aus Sekundärrohstoffen (nicht Primärmaterialien)
    • Nicht biobasierte Kunststoffe, mind. 50% stammen aus Sekundärrohstoffen (nicht Primärmaterialien)
    • Metalle, mind. 70% stammen aus Sekundärrohstoffen (nicht Primärmaterialien)
    • Gips, mind. 35% stammen aus Sekundärrohstoffen (nicht Primärmaterialien)

(Anm.: Wiederverwendete Materialien zählen zu 0% zu Primärmaterialien)

Renovierung von Gebäuden: Als wesentlicher Beitrag zum Übergang zu einer Kreislauf-wirtschaft wird u.a. verlangt (Anm.: recyclingrelevanter Auszug):

  • Baurestmassen haben behandelt zu werden, Sortiersysteme sind vorzusehen. Zumindest 70 M-% des nicht gefährlichen Abfalls müssen für die Wiederverwendung oder Verwertung vorgesehen werden.
  • Die Verwendung von Primärbaustoffen für die Renovierung von Gebäuden ist zu minimieren, die Verwendung von Sekundärrohstoffen – rezyklierte oder wiederverwendete Produkte – vorzusehen.
  • Es ist sicherzustellen, dass die drei schwersten, eingesetzten Materialkategorien folgende Anforderungen erfüllen:
    • Beton, mind. 15% stammen aus Sekundärrohstoffen (nicht Primärmaterialien)
    • Ziegel, Fliesen und Keramik., mind. 15% stammen aus Sekundärrohstoffen (nicht Primärmaterialien)
    • Biobasierte Kunststoffe, mind. 10% stammen aus Sekundärrohstoffen (nicht Primärmaterialien)
    • Glas, Dämmstoffe aus Mineralwolle: mind. 15% stammen aus Sekundärrohstoffen (nicht Primärmaterialien)
    • Nicht biobasierter Kunststoff, mind. 25% stammen aus Sekundärrohstoffen (nicht Primärmaterialien)
    • Metalle, mind. 35% stammen aus Sekundärrohstoffen (nicht Primärmaterialien)
    • Gips, mind. 17% stammen aus Primärmaterialien

(Anm.: Wiederverwendete Materialien zählen zu 0% zu Primärmaterialien)

Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken: Darunter zählen die meisten Bauwerke, wie Gebäude, Straßen, Schienenwege, Brücken, Tunnel, Pipelines, Brunnen und Bohrlöcher, Kraftwerke, Speicherbecken, Dämme usw. In diesen Fällen gelten die oben genannten technischen Bewertungskriterien, wenn der Abbruch im Zusammenhang mit dem Neubau steht (Bauvertrag enthält beides).

Vor Beginn der Abbruchtätigkeit

  • Festlegung der wesentlichen Leistungsindikatoren und Zielvorgaben
  • Ermittlung projektspezifischer Sachzwänge, die die Zielvorgaben beeinträchtigen können (z.B. Zeit, Arbeit und Raum), und Möglichkeiten zur Minimierung dieser Sachzwänge
  • Rahmen-Abfallbewirtschaftungsplan, in dem der selektive Rückbau, die Dekontamination und die Quellentrennung von Abfallströmen Vorrang haben.
    ACHTUNG: Kosten oder finanzielle Erwägungen sind KEIN AKZEPTABLER GRUND für die Nichterfüllung dieser Anforderung
  • Audit vor dem Abbruch

Mind. 90 M-% der auf der Baustelle anfallenden nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle werden für die Wiederverwendung oder das Recycling vorbereitet, mit Ausnahme der Ver-füllung. Alternativ: 95 M-% der mineralischen Fraktion und 70 % der nicht mineralischen Fraktion

Wartung von Straßen und Autobahnen: Darunter fallen viele Verkehrswege, wie Straßen, Wege, Autobahnen, Flugfelder oder Gehsteige (aber nicht das Tunnelbauwerk oder das Brückenbauwerk als solches). Hauptsächlich betroffen sind Binderschichten, Deckschichten, Betonplatten. Bei Straßen werden Asphalt, Beton und Asphaltbeton betrachtet.

  • Binder-, Fahrbahndeckschichten, Betonplatten: 100 M-% der ungefährlichen Baurestmassen müssen wiederverwendet oder rezykliert
  • Neue Elemente müssen – nach dem Abbruch – zumindest mit 50 M-% aus wiederverwendeten oder rezyklierten Baustoffen bestehen
  • Wiederverwendetes oder rezykliertes Material darf nicht weiter als 2,5-mal den Weg zwischen Baustelle und der nächsten Rohstoffproduktion für vergleichbare Primärrohstoffe liegen.
  • Die Binderschicht sollte eine Lebensdauer von 20 Jahren aufweisen.
  • Metalle, mind. 70 % stammen aus Sekundärrohstoffen (nicht Primärmaterialien)

Verwendung von Beton im Tiefbau:

Hier wird die generelle Verwendung von Beton für den Neubau, den Wiederaufbau oder die Wartung von Ingenieurbauwerken – ausgenommen zu obigen Punkt „Straßen und Autobahnen“ – festgelegt:

  • Baurestmassen haben behandelt zu werden, Sortiersysteme sind vorzusehen. Zumindest 90 M-% des nicht gefährlichen Abfalls muss für die Wiederverwendung oder Verwertung vorgesehen werden.
  • Die Verwendung von Primärbaustoffen für Beton ist zu minimieren, die Verwendung von Sekundärrohstoffen – rezyklierte oder wiederverwendete Produkte – vorzusehen.
  • Es ist sicherzustellen, dass bei Beton mind. 30% aus Sekundärrohstoffen (nicht Primärmaterialien) stammen.
  • Wiederverwendetes oder rezykliertes Material darf nicht weiter als 2,5 mal den Weg zwischen Baustelle und der nächsten Rohstoffproduktion für vergleichbare Stoffe liegen.

Allgemein wird darauf verwiesen, dass natürlich vorkommende Materialien der Kategorie 17 05 04 Boden und Steine (mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen) von den
obigen Regelungen ausgenommen sind.

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hatte rechtzeitig eine Stellungnahme zum Entwurf abgegeben, die allerdings keine relevante Berücksichtigung fand.

2 Verbandsangelegenheiten

2.1 BRV-Jahrestagung 22. Mai 2024

Die Jahrestagung des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes findet am 22. Mai 2024 statt.

Themen der Jahrestagung werden sein:

  • Neue Recycling-Baustoffe
  • Kreislauforientierte Ausschreibung
  • Forcierung des Baustoff-Recyclings

Veranstaltungen

3.1 Ausbildungskurs Abbrucharbeiten

Der nächste Termin des 2 ½-tägigen Ausbildungskurses „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“ findet von 16.-18.1.2024       in Wien statt. Für Ihre Anmeldungen verwenden Sie bitte das Anmeldeformular im beiliegenden Kursfolder.

3.2  Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe

Am 23.1.2024 findet in Wien das Seminar „Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe“ statt, das auch als Webseminar buchbar ist.

Auf Basis des Bundesvergabegesetzes und der neuen aktuellen standardisierten Leistungsbe-schreibung LB-VI werden Möglichkeiten einer recyclinggerechten Ausschreibung und Vergabe dargelegt. Die Teilnehmenden erhalten damit ein Werkzeug zur eigenen Umsetzung einer recyclinggerechten Ausschreibung und Vergabe (siehe auch beiliegenden Detailfolder inkl.
Anmeldeformular).

3.3. Abfallrechtliche Aufzeichnung und Meldung für Bau- und Recyclingbetriebe in Theorie und Praxis

Für die Bau- und Recyclingwirtschaft gibt es zahlreiche Vorgaben in Bezug auf Abfall-management, Aufbereitung, Transport und Lagerung. Welche das sind, und wie man damit rechtskonform und effizient umgeht, erfahren Sie am 31. Jänner 2024 in Leoben.

Das Seminar richtet sich nicht nur an Praktiker; Die Vielfalt an rechtlichen Anforderungen wird kompakt und praxisorientiert vorgestellt.

Ziel ist es, notwendige eigene Meldungen im Betrieb zu erkennen und richtig auszuführen. Daher beinhaltet dieses Seminar auch den Workshop „Abfallbilanz – von EDM bis ZAReg“, der einen praxisnahen Zugang durch den Live-Einstieg ins EDM gewährleistet.

Nähere Informationen und Anmeldemöglichkeit können Sie der Beilage entnehmen.

Beilagen

Mitgliederinformation 13/2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Beiliegend erhalten Sie das Rundschreiben Nr. 13/2023, welches Ihnen einen allgemeinen Überblick
über die derzeitigen Aktivitäten im Bereich des Baustoff-Recyclings in Österreich darlegt.

Save the date für die BRV-Jahrestagung am 22.5.2024!

Weiters möchten wir auf die nächsten Veranstaltungen im Jänner 2024 hinweisen:

  • 16.-18.1.2024 Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person (Wien)
  • 23.1.2024 Recyclinggerechte Ausschreibung und (Wien)
  • 31.1.2024 Abfallrechtliche Aufzeichnung und Meldung für Bau- und Recyclingbetriebe
    in Theorie und Praxis (Leoben)

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 13/2023 

1 Rechtsangelegenheiten

1.1 Taxonomieverordnung: neu delegierte Rechtsakte in Kraft

Die Kommission hat im Juni 2023 einen Entwurf der neuen delegierten Rechtsakte zur EU-Taxonomieverordnung angenommen, die nunmehr veröffentlicht ist. Am 11. Dezember tritt der
delegierte Rechtsakt in Kraft und ist ab 1. Jänner 2024 anwendbar.

Die EU-Taxonomie soll eine Neuausrichtung der Investitionen bewirken: Nachhaltige Investitionen
sollen gefördert werden, Kapitalaufnahmen durch Betriebe bei Banken können günstiger
abgewickelt werden. Durch die Taxonomieverordnung sollen Umweltziele wie Klimaschutz,
Klimawandelanpassung, nachhaltige Nutzung von Wasser, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und Schutz und Wiederherstellung der
Biodiversität gefördert werden.

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband informierte schon mit Rundschreiben Nr. 05/2023
über den Entwurf, der nun grundlegend in Kraft treten wird.

2 Technische Angelegenheiten

2.1 Mehrfachrecycling im Asphaltstraßenbau

Am 24. Oktober fand eine Kooperationsveranstaltung zwischen der FSV und dem BRV zum Thema
„Mehrfachrecycling im Asphaltstraßenbau“ statt. Das Seminar wurde von Dipl.-Ing. Dr. Karl Kappl,
Land Niederösterreich, moderiert, als Vortragende konnten Universitätsprofessor Dr. Hofko sowie
Universitätsprofessor Dr. Wistuba sowie weitere Referenten gewonnen werden.

Hauptthema der Veranstaltung war die Untersuchung der Alterung von Bitumen sowie die Frage,
wie negative Auswirkungen ausgeglichen werden können (Regeneration). Alterungsfaktoren für
Bitumen sind Luft und ROS(O3, Nox), Luftfeuchtigkeit, Strahlung, Temperaturdifferenzen und
mechanische Belastung. Im Labor wurden diese Alterungseigenschaften simuliert. Anschließend
wurden Additive für die Regeneration unter dem Aspekt Sicherheit, Wirksamkeit und Nachhaltigkeit
getestet. Hinsichtlich Sicherheit wurde neben der Arbeitssicherheit auch der Umweltschutz
einbezogen.

Zusammenfassend konnte festgestellt werden, dass Asphalt und seine Komponenten zu 100 % in
ihrer ursprünglichen Funktion rezyklierbar sind. Voraussetzung ist die richtige Handhabung der
Bitumenalterung, dann ist Bitumen ein perfekter Kandidat für die Kreislaufwirtschaft.

Seitens Dipl.-Ing. (FH) Peter Riederer wurde die Umsetzung der Ergebnisse in die RVS angesprochen. Im Rahmen der Österreichischen Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr
wurde im Arbeitsausschuss Asphalt 06 ein eigener Arbeitskreis zu diesem Thema unter der Leitung
von Professor Hofko gebildet. Ein erster interner Entwurf wurde am 1. September 2023 mit dem
Titel „Zulassungsrahmen für Regenerationsmittel von gealterten bituminösen Bindemitteln“
erarbeitet. In einem weiteren Arbeitskreis unter der Leitung von Dipl.-Ing. Christine Pesendorfer wurde das Thema Fundationsschichten begonnen zu erörtern; Ziel ist die Erhöhung der Zugabemengen von RA im Sinne der Kreislaufwirtschaft und Einbeziehung in die RVS 08.16.09 „Bituminöse
Schichten auf gering belasteten Verkehrsflächen und Wegen mit hohem Ausbauasphaltanteil (RA)“.
Angestrebt wird, diese RVS für die Bausaison 2025 in Kraft zu setzen.
Seitens Dipl.-Ing. Wiesner wurde über Zuschlagskriterien in Bezug auf Asphalt referiert. Das RVS-Merkblatt 10.02.12 „Zuschlagskriterien für Bauaufträge im Verkehrswegebau“ ist mit 1. Dezember
2023 neu aufgelegt worden. Wiesner ging dabei speziell auf Zuschlagskriterien mit Bezug zu Asphalt
ein, die in Kapitel 7.8 (Zugabe von Ausbauasphalt in Asphaltmischgut) und 7.9 (Ökobilanz Asphalt)
Berücksichtigung finden.

Harald Nowotny, Bautech Labor GmbH, zeigte die Notwendigkeit der Verwendung von Asphaltgranulat im Mischgut auf. Die Anforderungen Asphaltmischgut mit oder ohne Zugabe von Ausbauasphalt sind einheitlich in der ÖNORM B 3580-Serie geregelt. Die Anforderungen Asphaltgranulat
sind in der ÖNORM EN 13108-8 geregelt. Für die vertragliche Umsetzung sind die RVS 08.97.05
und RVS 08.97.06 anwendbar. Auf das Merkblatt „Verwertung von Ausbauasphalt“ des BRV wurde
entsprechend hingewiesen. Nowotny stellte fest, dass bei der in Österreich derzeit üblichen Kaltzugabe von Ausbauasphalt ein Asphaltgranulatanteil von bis zu ca. 25 % möglich ist. Mit Paralleltrommelsystemen und Warmzugabe kann der Anteil auf bis zu 60 %, mit nachgeschaltetem
Durchlaufmischer bis zu 100 % erhöht werden.

3 EU und Ausland

3.1 B 3151 im europäischen Spitzenfeld

Im Rahmen des CEN TC 350 SC1 wurde eine Task Group zum Thema „Vorarbeiten zu
Abbrucharbeiten“ geschaffen, in der der BRV durch die Geschäftsführung vertreten ist.

Im Rahmen dieser Sitzungen wurde die österreichische Norm für den Rückbau als besonders
herausstechend und musterhaft für die weitere Entwicklung auf europäischer Ebene bezeichnet.
Bis Juni 2024 soll zu dem Thema durch die Task Group eine entsprechende Ausarbeitung vorliegen,
wobei Österreich voraussichtlich starken Einfluss auf die Anforderungen im Vorlauf zum Abbruch
nehmen wird können.

4 Verbandsangelegenheiten

4.1 Baustoff-Recycling in Österreich

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband bringt in periodischen Abständen ein Mitgliederverzeichnis mit Anlagenverzeichnis heraus, das in gedruckter Form bei Veranstaltungen, Messen
oder durch Direct Mailing an diverse Auftraggeber und öffentliche Stellen weitergegeben wird.

Die Ausgabe Herbst 2023 wurde Ihnen per Rundschreiben Nr. 12/2023 postalisch zugestellt. Alle
darin enthaltenen Informationen sind auch elektronisch über unsere Homepage erhältlich. Sollten
Sie weitere Exemplare benötigen, senden wir Ihnen diese gerne kostenfrei auf Anforderung zu.

5 Veranstaltungen

5.1 Ausbildungskurs Abbrucharbeiten

Der nächste Termin des 2 ½-tägigen Ausbildungskurses „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige
Person“ findet von 16.-18.1.2024 in Wien statt. Für Ihre Anmeldungen verwenden Sie bitte das
Anmeldeformular im beiliegenden Kursfolder.

5.2 Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe

Am 23.1.2024 findet in Wien das Seminar „Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe“ statt,
das auch als Webseminar buchbar ist.
Auf Basis des Bundesvergabegesetzes und der neuen aktuellen standardisierten Leistungsbeschreibung LB-VI werden Möglichkeiten einer recyclinggerechten Ausschreibung und Vergabe
dargelegt. Die Teilnehmenden erhalten damit ein Werkzeug zur eigenen Umsetzung einer
recyclinggerechten Ausschreibung und Vergabe (siehe auch beiliegenden Detailfolder inkl.
Anmeldeformular).

5.3. Abfallrechtliche Aufzeichnung und Meldung

für Bau- und Recyclingbetriebe in Theorie und Praxis
Für die Bau- und Recyclingwirtschaft gibt es zahlreiche Vorgaben in Bezug auf Abfallmanagement,
Aufbereitung, Transport und Lagerung. Welche das sind, und wie man damit rechtskonform und
effizient umgeht, erfahren Sie am 31. Jänner 2024 in Leoben. Das Seminar richtet sich nicht nur an
Praktiker; Die Vielfalt an rechtlichen Anforderungen wird kompakt und praxisorientiert vorgestellt.
Ziel ist es, notwendige eigene Meldungen im Betrieb zu erkennen und richtig auszuführen. Daher
beinhaltet dieses Seminar auch den Workshop „Abfallbilanz – von EDM bis ZAReg“, der einen
praxisnahen Zugang durch den Live-Einstieg ins EDM gewährleistet.

Nähere Informationen und Anmeldemöglichkeit können Sie der Beilage entnehmen.

6. Wissenswertes

6.1 Niederösterreichischer Abfallwirtschaftsplan vorgestellt

Der Niederösterreichische Abfallwirtschaftsplan wurde im Entwurf im Dezember 2023 Fachexperten
und -expertinnen vorgestellt. Dieser regelt nicht gefährliche Abfälle, ausgenommen die vom Bund
geregelten (also z.B.: Baurestmassen) und enthält neu ein Abfallvermeidungsprogramm sowie
gewerbliche Siedlungsabfälle und ein Konzept für die Kreislaufwirtschaft. Dieser Abfallwirtschaftsplan wird im Jahre 2024 durch Beschluss der Landesregierung in Kraft gesetzt werden, sofern nicht
die Stellungnahmen noch eine Veränderung herbeiführen.

Unter anderem ist vorgesehen, dass Sperrmüll bis 2030 von 80.000 Tonnen auf 60.000 Tonnen
jährlich reduziert wird und Restmüll von 243.000 Tonnen auf 212.000 Tonnen.

6.2 RVS 10.02.12 Zuschlagskriterien überarbeitet
Mit 1. Dezember 2023 wurde die RVS 10.02.12 „Zuschlagskriterien für Bauaufträge im Verkehrswegebau“ neu aufgelegt. Diese RVS ist im gesamten Verkehrswegebau anwendbar. Sie enthält
Vorschläge für Zuschlagskriterien für Bauaufträge und Verkehrswegebau, welche bei den Vergaben
nach dem technischen und wirtschaftlich günstigsten Angebot nach allfälliger projektspezifischer
Adaptierung zur Anwendung kommen können.

Nach dem BVergG ist auf die Umweltgerechtheit der Leistung, zum Beispiel durch die Feststellung
konkreter Zuschlagskriterien, Bedacht zu nehmen (BVergG § 20 Abs. 5 bzw. § 193 Abs. 5).
Zuschlagskriterien haben zum einen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung zu stehen und
dürfen zum anderen nicht diskriminierend sein. Die Zuschlagskriterien sind bereits in der Ausschreibung so weit zu konkretisieren, dass für die Bieter i.S. des Transparentgebotes und des
Gleichbehandlungsprinzips vorhersehbar ist, wie die Angebotsbewertung erfolgt.

Folgende recyclingbezogene Zuschlagskriterien sind in der RVS angeführt:

  • Zugabe von Ausbauasphalt (RA) in Asphaltmischgut (Pkt. 7.8)
  • Ökobilanz-Asphalt (Pkt. 7.9)
  • Materialverwertung und Disposition (Pkt. 7.14 Wiederverwendung von Aushub/Abtragsmaterialien)
  • Aufbereitung von Bodenaushub als Recycling-Baustoff innerhalb der Baustelle (Pkt. 7.15)
  • Nachweisliche Wiederverwendung oder Verwertung von Bodenaushubmaterial auf anderen
    Baustellen innerhalb der Bauzeit (Pkt. 7.16)
  • Zulieferung von Recycling-Baustoffen zur Schonung von Primärbaustoffen (Pkt. 7.17)

Die RVS kann über www.fsv.at bezogen werden.

6.3 Erhöhung des Altlastenbeitrages

Seitens des BMK wurde bekannt gegeben, dass an eine Erhöhung des Altlastenbeitrages um ca.
15 % gedacht ist.

Der Altlastenbeitrag wurde ab dem Jahre 2012 mit 9,20 Euro/angefangener Tonne im Altlastensanierungsgesetz festgelegt. Seit Inkraftsetzen dieses Altlastenbeitrages ist die Inflation ungefähr
um 40,6 % angewachsen. Das Nachziehen des Altlastenbeitrages um 15 % deckt daher nur einen
Teil der Geldentwertung ab. Der Altlastenbeitrag könnte somit mit 10,60 Euro/angefangener Tonne
für Baurestmassen auf Deponien bzw. bei nicht ordnungsgemäßer Verwertung festgelegt werden.
Entsprechende Beschlüsse müssen erst gefasst werden.

Beilagen

Mitgliederinformation 12/2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat mit November 2023 die Herbstausgabe der
Broschüre „Baustoff-Recycling in Österreich“ neu aufgelegt.

Die zweiteilige Kombibroschüre „Baustoff-Recycling in Österreich“, die sich aus dem Mitgliederverzeichnis und dem Anlagenverzeichnis (Übersicht über Recycling-Anlagen in den Bundesländern) der einzelnen BRV-Mitgliedsbetriebe zusammensetzt, ist somit österreichweit die einzige Broschüre dieser Art, die den Auftraggebern eine gute Darstellung und Übersicht der
verfügbaren Recycling-Produkte, Recycling-Anlagen und Leistungen unserer Mitgliedsbetriebe
bietet. Damit erhalten potentielle Kunden und weitere Interessierte aktuelle Informationen in
gebündelter Form.

Dieses wichtige Informationsmedium wird gemeinsam mit weiteren aktuellen Unterlagen des
Baustoff-Recycling Verbandes an öffentliche Auftraggeber, Kunden und Interessenten
verteilt, sowie auf sämtlichen Veranstaltungen und Messebeteiligungen des BRV, wie z.B. auf
dem FSV-Verkehrstag und bei sämtlichen Kursen, Seminaren und Tagungen des BRV aufgelegt.

Wir erlauben uns, Ihnen in der Beilage die aktuelle Broschüre zu übermitteln.

Weitere Exemplare für Ihre Kunden bzw. Mitarbeiter/-innen können Sie gerne mittels beiliegenden
Bestellscheins getrennt anfordern.

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


Mitgliederinformation 11/2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Beiliegend erhalten Sie das Rundschreiben Nr. 11/2023, welches Ihnen einen allgemeinen Überblick über die derzeitigen Aktivitäten im Bereich des Baustoff-Recyclings in Österreich darlegt.

Besonders möchten wir auf eine Informationsveranstaltung der FSV, die in Kooperation mit dem BRV stattfindet, hinweisen: „Mehrfachrecycling im Asphaltstraßenbau“ am 24. Oktober 2023 in Wien. Näheres entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben. BRV-Mitglieder erhalten ermäßigten Zugang.

Weiters möchten wir speziell auf den BRV-Förderpreis 2023/24 hinweisen.

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


 MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 11/2023 

1 Technische Angelegenheiten

1.1 B 3154 „Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien“ in Stellungnahme

Boden bildet die größte Abfallmasse. Bodenaushub kann schon derzeit nach Bundes-Abfallwirtschaftsplan einerseits als Boden (z.B. für Schüttungen und Verfüllungen) andererseits als Baustoff (z.B. für Tragschichten oder Gesteinskörnung für Beton) Verwendung finden.

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat schon seit Jahren die Richtlinie für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien herausgegeben. Diese Richtlinie führt die umwelttechnischen und bautechnischen Anforderungen für Aushubmaterialien, die zu Recycling-Baustoffen aufgearbeitet werden, zusammen.

Auch im Normungsinstitut wurde 2020 mit der Erarbeitung einer ÖNORM zum Thema begonnen. Diese ÖNORM B 3141 wurde Anfang Oktober im Austrian Standards Institute vom Komitee 051 zur Stellungnahme verabschiedet.

Die Stellungnahmefrist wird voraussichtlich Mitte November beginnen und bis Jahresende offen sein. Geplant ist, die ÖNORM B 3141 spätestens mit 1. Juni 2024 aufzulegen. Diese würde damit den Stand der Technik für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien bilden.

Eine detaillierte Darstellung des Entwurfes werden wir Ihnen mit dem nächsten Rundschreiben übermitteln.

1.2 B 3151: Überarbeitung beginnt

Die ÖNORM B 3151 „Rückbau als Standardabbruchmethode“ ist durch die Recycling-Baustoff-verordnung obligatorisch anzuwenden. Eine Neuauflage erfolgte 2022. Nunmehr wurde auf Wunsch verschiedener Behörden und Wirtschaftsakteure eine weitere Überarbeitung begonnen.

Unter Vorsitz des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes wurde an einem Motivenbericht gearbeitet, der die Notwendigkeit der Überarbeitung der ÖNORM B 3151 enthält: Einerseits sind Angleichungen auf die aktuelle Gesetzgebung (z.B. die zu erwartende Recycling-Gipsverordnung), andererseits Erfahrungen aus der Praxis (z.B. Thema Mengenschwellen) aber auch Überlegungen zu einem einheitlichen Verfahren zur Feststellung von Schad- und Störstoffen gefragt.

Die Behandlung des Antrages erfolgt im Dezember 2023, bei erwarteter positiver Behandlung kann ab 2024 mit der Überarbeitung der Norm begonnen werden. Die überarbeitete Norm soll auch wieder im Rahmen einer Novelle der Recycling-Baustoffverordnung entsprechend rechtlich verbindlich zur Anwendung kommen. Mit einer Neuauflage der Norm ist allerdings frühestens 2025 zu rechnen.

1.3. Landes-Abfallwirtschaftsplan Steiermark, Fortschreibung 2023-24

Im Referat Abfall- und Ressourcenwirtschaft des Landes Steiermark wird derzeit an der Fortschreibung des Landes-Abfallwirtschaftsplans Steiermark gearbeitet. Bis Mitte Oktober gab es dazu eine Möglichkeit zur Online-Stellungnahme.

Mit einer Veröffentlichung ist heuer noch zu rechnen.

2 Recycling-Wirtschaft

2.1 BRV-Förderpreis 2023/24

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband vergibt den BRV-Förderpreis 2023/24 für wissenschaftliche Arbeiten über das Recycling von mineralischen Baustoffen. Eingereicht werden können Diplomarbeiten/Masterarbeiten, anerkannt von einer österreichischen Universität oder Fachhochschule, und Dissertationen, anerkannt von einer österreichischen Universität.

Die Arbeiten dürfen bei Einreichschluss (4. Dezember 2023, 12 h) nicht älter als 3 Jahre sein.

Für die beste Arbeit wird ein Preisgeld von Euro 1.000,– im Rahmen der BRV-Jahrestagung 2024 vergeben. Der Preisträger bzw. die Preisträgerin ist eingeladen, seine Arbeit in Form eines Referates öffentlich zu präsentieren.

Näheres finden Sie auch auf der Homepage des BRV www.brv.at. (Anmerkung P: ist noch nichts online)

3 EU und Ausland

3.1 EDA-Arbeitskreis Baustoff-Recycling

Im Rahmen der European Demolition Association wird unter Leitung von Martin Car im Arbeitskreis Baustoff-Recycling eine Informationsbroschüre über Recycling-Baustoffe ausgearbeitet. Die finale Fassung soll im Frühjahr 2024 vorliegen. Sollten Sie Interesse haben, geeignetes Fotomaterial zur Verfügung zu stellen, wenden Sie sich bitte direkt an die Geschäftsstelle.

4 Verbandsangelegenheiten

4.1 BRV-Mitgliederversammlung 2024

Wir wollen Ihnen schon heute den Termin der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes bekanntgeben: Am 11. Juni 2024 ist neben der Mitgliederversammlung auch geplant, das Thema Auswirkungen der Taxonomieverordnung auf die Recycling-Branche anzugehen.

Die Taxonomieverordnung betrifft derzeit nur 96 Großbetriebe in Österreich. Durch Herabsetzung der entsprechenden Schwellenwerte werden in Bälde schon Betriebe ab 250 Personen betroffen sein und damit ein großer Bereich der Bauwirtschaft. Auswirkungen werden sich auch auf die Zulieferindustrie ergeben. Eine entsprechende Sensibilisierung für das Thema wollen wir in Verbindung mit der Mitgliederversammlung durchführen.

4.2 Gütezeichen für Abbrucharbeiten

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat sich 2021 sehr stark dem Thema Rückbau-vorhaben geöffnet. Diverse Aktivitäten am Sektor des Abbruchs sollen die Initiativen zur Qualitätssicherung bei Abbrucharbeiten stützen und damit das Ausgangsmaterial für Recycling-Baustoffe hinsichtlich Materialqualität heben.

Zu den Aktivitäten gehören u.a. die Führung der einzigen umfassenden Liste der Rückbaukundigen Personen Österreichs, die Führung der Arbeitsgruppe Abbrucharbeiten im ASI durch den BRV, die Mitgliedschaft bei EDA im internationalen Bereich.

Nunmehr hat der Vorstand des Österreichischen Güteschutzverbandes Recycling-Baustoffe beschlossen, die bisherigen Gütezeichen, die es für Recycling-Baustoffe bzw. mobile Anlagen gibt, um ein weiteres Gütezeichen für Abbrucharbeiten zu erweitern.

Wir laden alle Mitgliedsbetriebe ein, bei dieser neuen Arbeitsgruppe „Gütezeichen für Abbrucharbeiten“ mitzuwirken. Bitte melden Sie sich bzw. Ihre Mitarbeitenden für diese Arbeitsgruppe bei Interesse an (brv@brv.at).

5 Veranstaltungen

5.1 Mehrfachrecycling im Asphaltstraßenbau

Die Österreichische Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr hat im Zusammenwirken mit dem Österreichischen Baustoff-Recycling Verband (BRV) und mit den deutschen und Schweizer Schwestergesellschaften für das Verkehrswesen ein Forschungsprojekt zum Thema „Mehrfachrecycling im Asphaltstraßenbau“ mitfinanziert.

Aufbereiteter Ausbauasphalt (z.B. Fräsasphalt) soll als hochwertiger Rohstoff Verwendung finden. Das D-A-CH-Forschungsprojekt soll die mehrfache Wiederverwendbarkeit dieses Baustoffs aufzeigen. Im Rahmen des Info-Nachmittages werden die Ergebnisse des Forschungsprojektes und damit auch die Anforderungen an die Lagerung von Ausbauasphalt, die Getrennthaltung von ausgebauten Schichten, die Frage der Bindemittelalterung wie auch die wichtigen Fragen der richtigen Zugabe dieses wertvollen Ausbauasphaltes in Asphaltmischgut aufgezeigt.

5.2 Save the date: 22. Mai 2024 BRV-Jahrestagung

Wir möchten Sie nochmals an den Termin der BRV-Jahrestagung 2024 erinnern: Am 22. Mai findet die Jahrestagung im Parkhotel Schönbrunn in Wien statt.

Als Themenvorschau dürfen wir jetzt schon ankündigen:

  • Anforderungen an mittlere Bauindustrieunternehmen aufgrund der EU-Taxonomieverordnung;
  • die neue ÖNORM B 3141 „Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien“, die zu diesem Zeitpunkt neu aufgelegt werden wird;
  • Prämierung der besten Diplomarbeit aus dem Baustoff-Recycling-Bereich;
  • die neue Recycling-Gipsverordnung;
  • und Weiteres!

5.2 BRV-Seminar „Eingangsleiter Baustoff-Recycling“

Am 17. Oktober bietet der BRV für Eingangsleiter/innen von Baustoff-Recycling-Anlagen ein Seminar über die Annahme, die Produktion und den Vertrieb von Recycling-Baustoffen an. Dabei wird neben den Anforderungen nach RBV auch auf Anforderungen nach BAWP 2023 eingegangen.

Dieses Seminar ist natürlich auch für Stellvertretungen von Eingangsleitungen von größtem Interesse. Zielpublikum ist weiteres Personal dieser Anlagen, aber auch von Deponien, in diesem Fall als Weiterbildungsmaßnahme.

Nähere Informationen und Anmeldemöglichkeit können Sie der Beilage entnehmen.

5.3 Abfallrechtliche Registrierungs-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten

Am 21. Oktober vormittags findet im Hause des BRV das Seminar „Abfallrechtliche Registrierungs-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten für Bau- und Recyclingbetriebe“ statt.

Für Ihre Anmeldung benutzen Sie bitte das Anmeldeformular im beiliegenden Folder.

5.4 Workshop „Abfallbilanz – von EDM bis ZAReg“

Am Nachmittag des 21. Oktober haben Sie im Anschluss an das o.a. Seminar die Möglichkeit, am Workshop zum Thema „Abfallbilanz – von EDM bis ZAReg“ teilzunehmen.

Das Anmeldeformular und weitere Informationen finden Sie im beiliegenden Folder.

6 Wissenswertes

6.1 enBa: Tiefbaukriterien neu

Das BMK hat vor einigen Jahren für die öffentliche Beschaffung nachhaltige Ausschreibungs-bedingungen niedergeschrieben.

Der Kriterienkatalog enthält unter anderem auch solche für Hochbau und Tiefbau.

Diese beiden Kataloge werden derzeit in einem Arbeitskreis des BMK weiterbearbeitet. Bis Ende des Jahres soll der Kriterienkatalog so weit fortgeschrieben sein, dass dieser zu einer Begutachtung ausgesendet werden wird. Der BRV ist durch mehrere Vertreter von Mitgliedsbetrieben sowie durch den Geschäftsführer Dipl.-Ing. Martin Car entsprechend vertreten.

Wir werden Sie über weitere Entwicklungen zeitgerecht informieren.

Beilagen

Mitgliederinformation 10/2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Anbei finden Sie das Rundschreiben Nr. 10/2023.

Besonders ersuchen wir Sie zu beachten, dass die BRV-Jahrestagung im kommenden Jahr am
22. Mai 2024 stattfinden wird – bitte reservieren Sie diesen Termin für das Recycling-Event.

Weiters möchten wir Sie auf folgende Veranstaltungen hinweisen:

– 11. Oktober 2023  Seminar „Baustellenaushub- von der Ausschreibung bis zur Verwendung“ (Wien)

– 17. Oktober 2023    Seminar „Eingangsleiter Baustoff-Recycling“ (Wien)

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


 MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 10/2023 

1 EU und Ausland

1.1 Deutschland: keine Regelung zum Abfall-Ende

Nach langjähriger Diskussion wurde mit 1. August 2023 die „Mantelverordnung“, die insbesondere auch Recycling-Baustoffe behandelt, in Kraft gesetzt. Die Regelung ist erstmals bundeseinheitlich gültig. Zu der in der Mantelverordnung enthaltenen „Ersatzbaustoffverordnung“ ist bislang noch keine Regelung zum Abfall-Ende verabschiedet worden; derzeit wird im Umweltbundesministerium Deutschlands an einer Regelung gearbeitet, die aber voraussichtlich heuer nicht mehr verab-schiedet werden wird.

1.2 Deutschland: Neue Regelwerke für Bodenmaterial und Baustoffe

Die deutsche Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen hat die

  • RuA-StB 23 „Richtlinien für die umweltverträgliche Anwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen im Straßenbau“, Ausgabe 2023

soeben herausgegeben. Die Richtlinie betrifft insbesondere Recycling-Baustoffe, aber auch Bodenaushubmaterial, Baggergut, Gleisschotter, Hochofenstückschlacke usw.

Davor erschien die

  • TL BuB E-StB 2023 „Technische Lieferbedingungen für Bodenmaterial und Baustoffe für den Erdbau und Straßenbau“, Fassung 2023

ebenfalls vom FGSV-Verlag.

Bezugsmöglichkeit: www.fgsv-verlag.de

2 Veranstaltungen

2.1 Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person

Erfreulicherweise findet dieser Ausbildungskurs sehr großes Interesse – der kommende Termin vom 25. Sept. – 27. Sept. 2023 ist ausgebucht!

Der nächste, derzeit noch buchbare Kurs findet vom 16. – 18. Jänner 2024 statt – aufgrund des großen Interesses ersuchen wir Sie um zeitnahe Anmeldung.

2.2 BRV – Jahrestagung 2024 – Terminankündigung

Die jährlich stattfindende Großveranstaltung des BRV wird am 22. Mai 2024 in Wien stattfinden.

Wir ersuchen Sie, den Termin für diese Tagung zu reservieren. Ein Detailprogramm wird Ende November festgelegt sein und Ihnen über unser Rundschreiben bekannt gegeben werden.

2.3. BRV-Seminar „Baustellenaushub – von der Ausschreibung bis zur Verwendung“

Dieses BRV-Seminar findet am 11. Oktober 2023 in Wien statt. Themen dieses Seminars sind die richtige Ausschreibung, die technischen Grundlagen sowie die Beprobung und Verwendung von Baustellenaushub. Insbesondere wird dabei auf die Neuerungen aus dem Bundes-Abfallwirtschafts-plan 2023 eingegangen.

Nähere Informationen und Anmeldemöglichkeit können Sie der Beilage entnehmen.

2.4 BRV-Seminar „Eingangsleiter Baustoff-Recycling“

Am 17. Oktober bietet der BRV für Eingangsleiter/innen von Baustoff-Recycling-Anlagen ein Seminar über die Annahme, die Produktion und den Vertrieb von Recycling-Baustoffen an. Dabei wird neben den Anforderungen nach RBV auch auf Anforderungen nach BAWP 2023 eingegangen.

Dieses Seminar ist natürlich auch für Stellvertretungen von Eingangsleitungen von größtem Interesse. Zielpublikum ist weiteres Personal dieser Anlagen, aber auch von Deponien, in diesem Fall als Weiterbildungsmaßnahme.

Nähere Informationen und Anmeldemöglichkeit können Sie der Beilage entnehmen.

3 Wissenswertes

3.1 FFG-Förderprogramm Emissionsfreie Nutzfahrzeuge

Das Förderprogramm „Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur“ unterstützt Unternehmen bei der Flottenumstellung auf nicht-fossil betriebene Nutzfahrzeuge sowie bei der Errichtung der für diese Nutzfahrzeuge erforderlichen Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur. Über die Recovery and Resilience Facility (RRF – Aufbau und Resilienzfazilität) der Europäischen Union und weiteren nationalen Mitteln stehen Österreich insgesamt € 365 Millionen für die Förderung emissionsfreier Nutzfahrzeuge und deren Infrastruktur zur Verfügung.

Gefördert werden Projekte zur Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen und der dazu-gehörigen Ladeinfrastruktur. Förderbar sind Kosten, die mit den Projektzielen (Umstellung der Flotte auf emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Ladeinfrastruktur) in Zusammenhang stehen. – Betriebe – sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine – konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften. Gefördert wird der wirtschaftliche Eigentümer der Investition.

Weitere Informationen über www.ffg.at.

Beilagen

Mitgliederinformation 09/2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Anbei finden Sie das Rundschreiben 9/2023 mit aktuellen Informationen.

Unsere nächsten Veranstaltungen:

– 14.9.           Seminar: Anforderungen des Bundes-Abfallwirtschaftsplanes 2023 (Wien/Web)

– 25.-27.9.      Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person (Wien)

– 11.10.         BRV-Seminar: Baustellenaushub – von der Ausschreibung bis zur Verwendung (Wien)

– 17.10.         BRV-Seminar: Eingangsleiter Baustoff-Recycling (Wien)

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


 MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 09/2023 

1 Rechtsangelegenheiten

1.1 Wiener Bauordnungsnovelle

Die Wiener Bauordnung wird novelliert – Gründe dafür sind Änderungen in Richtung Photovoltaik, Klimaschutz, Fahrräder, etc.

Das Thema Recycling ist leider nicht direkt angesprochen. Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband nimmt jedoch die Begutachtung, die bis 8.8.2023 möglich ist, zum Anlass, um eine Stellungnahme abzugeben. Im Rahmen der Stellungnahme betonen wir die Ressource Recycling-Baustoff, die klimaschonend und zugleich deponievolumenschonend den wichtigsten Part der Kreislaufwirtschaft der Bauwirtschaft darstellt. Wir sprechen dabei auch das Thema Zwischenlagerung bzw. das Thema Rückbau an.

1.2 Entwurf der Verordnung über das Abfallende von feuerfesten Abfällen

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sandte im Juli eine Verordnung über das Abfallende von feuerfesten Abfällen zur Begutachtung aus. Stellungnahmefrist ist bis Ende August.

Der BRV plant nicht, zu dieser Verordnung Stellung zu beziehen.

2 EU und Ausland

2.1 Gipskarton-Verwertung, Firmenanfrage

Seitens der italienischen Unternehmung La Cart S.r.l., 47924 Rimini, Italien, wurden wir angefragt, ob eine 1.000 Tonnen umfassende Gipskartonlieferung, EWC 17.08.02, nach Österreich zur Verwertung in einem österreichischen Recyclingbetrieb gesendet werden kann.

Sollten Sie Interesse an einem Kontakt zu der Firma haben, ersuchen wir Sie, mit der BRV-Geschäftsstelle zu sprechen.

3 Verbandsangelegenheiten

3.1 Baustoff-Recycling in Österreich

Unter dem Titel „Baustoff-Recycling in Österreich“ wurde im Sommer 2023 erneut das Mitglieder- und Anlagenverzeichnis des BRV publiziert.

Das Anlagenverzeichnis enthält nach Bundesländern sortiert alle Anlagen der BRV-Mitglieder sowie die Hervorhebung der Mitglieder, die dem Güteschutzverband angehören.

Der BRV verwendet dieses Verzeichnis, um bei Veranstaltungen, Tagungen und auf Anfrage dieses aufzulegen bzw. zuzusenden. Gerne können wir Ihnen bei Bedarf gedruckte Exemplare zukommen lassen.

4 Veranstaltungen

4.1 BRV-Veranstaltungen Herbst 2023

Wir möchten darauf hinweisen, dass der BRV im Herbst 2023 derzeit schon 7 Veranstaltungen anbietet.

Auch für 2024 sind weitere Veranstaltungen schon vorgesehen.

Einen Überblick über alle Veranstaltungen können Sie dem beiliegenden Veranstaltungsfolder des BRV entnehmen.

4.2 BRV-Seminar: Anforderungen des Bundes-Abfallwirtschaftsplanes 2023

Am 14. September veranstaltet der BRV in Wien – aber auch eine Zugangsmöglichkeit über Web ist vorgesehen – ein Seminar zum Thema Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2023.

Der BAWP 2023 bietet insbesondere für die Verwertung von Bodenaushub Neuerungen gegenüber den bislang gültigen BAWP. Das Seminar bietet die einmalige Möglichkeit, sich über den BAWP insgesamt zu informieren und die Neuerungen kennenzulernen.

Anmeldungsmöglichkeit laut beiliegendem Seminarfolder.

4.3 Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person

Von 25. bis 27. September findet in Wien der Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person statt.

Dieser Ausbildungskurs wendet sich einerseits an Personen, die als Rückbaukundige Person tätig werden wollen und eine bautechnische oder chemische Ausbildung besitzen.

Weiters wird all jenen, die an vertiefenden Informationen zu Abbrucharbeiten interessiert sind, eine Möglichkeit geboten, dieses Thema vertieft kennenzulernen.

Für Ihre Anmeldung nützen Sie bitte das Formular im beiliegenden Kursfolder – es gibt nur mehr wenige Restplätze!

4.4 BRV-Seminar: Baustellenaushub – von der Ausschreibung bis zur Verwendung

Am 11. Oktober findet in Wien zum Thema Baustellenaushub ein BRV-Seminar statt.

Zielpublikum dieses Seminars sind Recyclingbetriebe, VertreterInnen von Bauunternehmungen aus der Kalkulation und der Baudurchführung, Sachverständige, Ausschreibende (Bauherren), PlanerInnen und VertreterInnen von Recyclingbetrieben.

In diesem Seminar wird das Thema Baustellenaushub von der Ausschreibung bis zur Verwendung/Deponierung im Detail erläutert.

Anmeldeformular im beiliegenden Seminarfolder.

4.5 Eingangsleiter Baustoff-Recycling

Am 17. Oktober findet in Wien das BRV-Seminar „Eingangsleiter Baustoff-Recycling; Annahme – Produktion – Vertrieb“ statt.

Dieses Seminar soll vorwiegend jenen, die in der Eingangsleitung tätig sind, aber auch zusätzliches Personal von Baustoff-Recycling-Anlagen einen Einblick in die fachlich richtige Produktion von Recycling-Baustoffen liefern. Von der Eingangskontrolle über die Produktion und Prüfung bis hin zum Vertrieb wird das Thema Baustoff-Recycling beleuchtet.

Anmeldungsmöglichkeit laut beiliegendem Seminarfolder.

5 Wissenswertes

5.1 Studiengang Recyclingtechnik

Die Montanuniversität Leoben hält Studiengänge zum Thema „Recyclingtechnik“ sowie „Umwelt- und Klimaschutztechnik“ ab.

Das Bachelor-Studium Recyclingtechnik wird in deutscher Sprache an der Montanuniversität Leoben abgehalten. Entlang des Wertschöpfungskreislaufs lernen Recyclingtechniker/innen alle Konzepte der Recyclingtechnik, angefangen von der Entwicklung, Konstruktion, Werkstofftechnik, Produktion über die Sammlung, Rohstofftechnik, Aufbereitung, stoffliche und energetische Verwertung bis hin zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen kennen. Es werden naturwissen-schaftliche und ingenieurwissenschaftliche Grundlagen gelehrt. Ein verpflichtendes Praktikum in der Industrie und das Erstellen einer Bachelorarbeit sind Voraussetzung für den Abschluss „Bachelor of Science (BSc)“. Anschließend kann das Masterstudium aus Recyclingtechnik absolviert werden. Das Bachelor-Studium dauert 7 Semester.

Nähere Informationen direkt bei der Montanuniversität Leoben: https://www.unileoben.ac.at/studium

5.2 BRV unterstützt Projekt CIRCON

Das Österreichische Forschungsinstitut für Chemie und Technik beantragte bei FFG ein Forschungsprojekt „Circular Construction“, welches die EU-taxonomiefähige Sanierung von Bestandsbauten beinhaltet. Das Projekt soll über 3 Jahre laufen.

Im Zusammenhang mit der Sanierung und Revitalisierung von Gebäuden sind unter anderem Ziele der Taxonomieverordnung zum Thema Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft enthalten. Zentraler Forschungsinhalt des Projektes ist es, die Anwendbarkeit der Taxonomiekriterien für Sanierungs-projekte, basierend auf Pilotprojekten, zu evaluieren und zu verbessern. Objekte in Wien und Graz sowie Deutschlandsberg dienen als Referenz.

Der Themenschwerpunkt Kreislaufwirtschaft betrachtet die Methoden des Recyclings und der Wiederverwendung und untersucht, mit welchen Methoden bei unterschiedlichen Gebäude-strukturen eine möglichst hohe Quote der Wiederverwertung erreicht werden kann.

Der Projektstart ist für 1. September 2023 vorgesehen.

5.3 BRV unterstützt INTERREG Projekt

Die Zielvorgaben der EU zur Klimaneutralität 2050 verschärfen auch in Deutschland und Österreich die Nachhaltigkeitsbewertung von Bauwerken und Bauprodukten. Durch den Green Deal, die Europäische Gebäuderichtlinie, Bauprodukten- sowie Taxonomieverordnung müssen Kreislauf-wirtschaftsprodukte vermehrt zum Einsatz kommen.

Ziel des Projektes „Recycling in Use“ ist es, den Einsatz von Recycling-Massivbaustoffen in der Baubranche zu erhöhen, um Bauunternehmen auf die erfolgreiche Anwendung von Kreislauf-wirtschaft vorzubereiten. Dazu wird das Thema im Projekt zielgruppengerecht aufbereitet und in der Anwendung getestet. Hindernisse werden analysiert und Lösungen angeboten.

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband unterstützte dieses Vorhaben mit einem Letter of Interest. Wie wir erfahren haben, startet das Projekt im September, nachdem es seitens der Förderstelle genehmigt wurde.

5.4 Technische Harmonisierung (Bauprodukte)

Mitte Juli wurde auf EU-Ebene das Präsidentschaftsteam sowie das Arbeitsprogramm für September und Oktober vorgestellt. Ein Meinungsaustausch zu den am 11. Juli im Plenum angenommenen Änderungen des Europäischen Parlaments zum Verordnungsvorschlag zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten fand statt, mit Fokus auf Kapitel I (allgemeine Bestimmungen) und Kapitel III (Pflichten und Rechten der Wirtschaftsakteure). Die Mitgliedstaaten zeigten wenig Flexibilität gegenüber den Vorschlägen des Europäischen Parlaments und kritisierten insbesondere die Beibehaltung des Konzeptes der im 3-D-Druckverfahren hergestellten Bauprodukte, die zusätzlichen Ausnahmen aus dem Anwendungs-bereich, die Einführung von DIRA der Europäischen Kommission in mehreren Artikeln. Weitere technische Sitzungen mit der Europäischen Kommission zum Thema Bauprodukte finden ab dem 6. September statt.

5.5 Aufbereitungsanlage für Gipskarton

Der BRV wurde informiert, dass sich die Unternehmen PORR Umwelttechnik GmbH, Saint Gobain Austria GmbH und Saubermacher Baurecycling GmbH für die Projektumsetzung und somit die gemeinsame Errichtung der ersten Aufbereitungsanlage für Gipskartonabfall- und Rückbaumaterial in Ostösterreich entschieden haben. Gedacht ist eine Umsetzung unter dem Namen GzG Gips-recycling GmbH, welche Mitte 2025 starten soll.

Zielsetzung der branchenübergreifenden Partnerschaft ist es, die erste überregionale Sammlung und kreislaufwirtschaftliche Verwertung von Gipskarton zu etablieren. Die Kooperation setzt sich das klare Ziel, die Abfallmengen bei Neubau, Sanierung und Abbruch zu reduzieren, um die natürlichen Rohstoffvorkommen in Österreich zu schonen. Nähere Informationen zur Projekt-umsetzung werden bei einer Pressekonferenz am 3. Oktober 2023 in Wien bekannt gegeben.

Beilagen

Mitgliederinformation 08/2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Anbei finden Sie das Rundschreiben 8/2023 mit aktuellen Informationen.

Unsere nächsten Veranstaltungen:

– 14.9.    Seminar „Anforderungen des Bundes-Abfallwirtschaftsplanes 2023“ (Wien/Web)

– 25.-27.9.    Ausbildungskurs Abbrucharbeiten (Wien)

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


 MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 07/2023 

1 Rechtsangelegenheiten

1.1 Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle

Mit BGBl. I Nr. 66/2023 wurde das AWG 2002 novelliert. Diese Novelle betrifft nur die Transparenz zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen und ist somit nicht baurelevant.

1.2 Neues BRV-Merkblatt „Bodenaushubmaterial“

Die Deponieverordnung soll grundlegend novelliert werden. Geplant war die Novelle für 2022, nunmehr ist angedacht, diese mit 1. Jänner 2024 in Kraft zu setzen. Im Herbst 23 soll eine Begutachtung stattfinden (Anm.: Erfahrungsgemäß ist zwischen Begutachtung und Inkrafttreten zumindest ein halbes Jahr anzusetzen, so dass seitens der Geschäftsstelle des BRV diese für Frühjahr 2024 zu erwarten ist.)

Im Rahmen mehrerer Vorträge durch Mitarbeitende des BMK ergeben sich, aus Sicht der Bauwirtschaft/Recyclingwirtschaft folgende Änderungen (Stand Juni 2023):

  • Begrifflichkeiten: Streichung der Begriffe Primärabfall/Sekundärabfall; neue Begriffsbestimmungen für Bankettschälgut, Sickerwassereinrichtung, Tunnelausbruchmaterial
  • Kleinmengen Bodenaushub soll nur mehr auf Bodenaushubdeponien abgelagert werden dürfen; Unterschrift durch Bauherrn und nicht mehr Abfallbesitzer
  • Präzisierung Deponieverbot für Gips(platten)abfälle
  • Erhöhter Grenzwert für Sulfat bei Bodenaushubdeponie
  • Ablagerung von Bankettschälgut von Straßen mit geringem Verkehrsaufkommen ohne analytische Untersuchung auf Bodenaushubdeponien
  • Tunnelausbruchmaterial: Verpflichtung zur getrennten Erfassung des Rückpralls an Spritzbeton/ Untersuchung von Bohrhilfsmitteln auf Umweltverträglichkeit
  • Identitätskontrolle: eine Identitätskontrolle pro max. 20.000t bei nicht verunreinigten Bodenaushubmaterial, eine pro 5.000t für nicht verunreinigte Bodenbestandteile
  • Anhang 1: Ergänzung fehlender Parameter und Anpassung der Grenzwerte
  • Anhang 2: Ablagerung ohne Analytik nur mehr für Baurestmassen, wenn Schad- und Störstofferkundung gem. §4 RBV und Rückbau gem. §5 RBV
  • Anhang 2: Analytische Untersuchung bei nicht mehr als 750t Abbruchabfälle gem. §10a, wenn Ablagerung auf Inertabfalldeponie oder Reststoffdeponie
  • Anhang 2: bei Linien- und Verkehrsflächen: Ohne analyt. Untersuchung bei diesen Abfällen, wenn bereits eine analytische Untersuchung vorliegt
  • Anhang 2: Die 10% – Grenze für nicht min. Bauwerksbestandteile, die bei Baurestmassen enthalten war, wird auf 3% abgesenkt, sofern Abfälle aus dem Neubau bzw. Kleinmengen unter 750t (gem. §10a RBV)
  • Verstärkter Einsatz von Recycling-Baustoffen im Sinne des Anhang 3:
    • Basisentwässerung (Flächenfilter: RC-Baustoffe bevorzugt): Bei Inertabfalldeponien Qualität A1, A2, A2-G, BA oder U-A nach RBV. Bei BRM, RSD und MAD zusätzlich U-B und U-E
    • Ausgleichsschichte: RC-Baustoffe möglich
    • Gasdrainageschichte: RC-Baustoffe möglich
    • Entwässerungsschichte: wie Flächenfilter (s.o.)
    • Rekultivierung: Recycling-Baustoffe gem. Nachnutzung (A1, A2, A2-G, BA)

Wie erwähnt, handelt es sich um den Stand des Beamtenentwurfes des BMK – weder verhandelt noch in Begutachtung oder in Kraft. Wir wollen Sie nur vorinformieren, mit was in nächster Zeit zu rechnen sein wird. Weitere Neuerungen betreffen die Bauwirtschaft in geringerem Ausmaß.

2 Technische Angelegenheiten

2.1 Ergänzungsblatt: Richtlinie für Recycling-Baustoffe, Stand 2023

Die seitens des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes veröffentlicht Richtlinie für Recycling-Baustoffe, 10. Auflage, 1. Jänner 2017, wird durch das vom BRV neu herausgegebene „Ergänzungsblatt, Stand Jänner 2023“ ergänzt bzw. abgeändert.

Die Änderungen waren durch die Neuauflage des Bundesabfallwirtschaftsplans 2023 notwendig.

Das Ergänzungsblatt liegt diesem Rundschreiben zur Information bei. Gedruckte Fassungen können gerne bei der Geschäftsstelle kostenfrei angefordert werden.

2.2 Ergänzungsblatt: Richtlinie für Recycling-Baustoffe, Aushubmaterialien, Stand 2023

Mit Erscheinen des Bundes-Abfallwirtschaftsplanes 2023 wurden einige umwelttechnische Anforderungen an die Herstellung von Recycling-Baustoffen aus Aushubmaterialien neu festgelegt. Daher war eine entsprechende Abänderung der Richtlinie für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien, 2. Auflage, notwendig.

Das Ergänzungsblatt enthält auch Hinweise auf den neuen Parameterumfang, der tw. abgeänderte Grenzwerte, aber auch zusätzliche Parameter enthält.

Das Ergänzungsblatt liegt diesem Rundschreiben zur Information bei. Gedruckte Fassungen können gerne bei der Geschäftsstelle kostenfrei angefordert werden.

2.3. BRV-Merkblatt Verwendung und Verwertung von Bodenaushubmaterial

Wie schon erwähnt, hat der BRV auch dieses Merkblatt neu aufgelegt (Auflage 04, Stand: Jänner 2023). Dieses Merkblatt dient als Leitfaden bei der Verwendung und Verwertung von Bodenaushubmaterial. Durch dieses Merkblatt sollen Scheinverwertungen und unökologische Vermischungen bei Erdarbeiten und Rekultivierungsmaßen vermieden werden.

Gerne können Sie dieses über die Geschäftsstelle kostenfrei beziehen.

3 Veranstaltungen

3.1 BRV-Seminar: Anforderungen des Bundes-Abfallwirtschaftsplanes 2023

Der BRV bietet dieses Seminar sowohl in Wien als auch über Web am 14.9. an.

Der BAWP 2023 enthält einige baurelevante Neuerungen – von veränderten Grenzwerten bis zur abfallchemischen Bauaufsicht. Diese Änderungen sind für alle Baupraktiker, aber auch für die Recycling-Wirtschaft von Interesse. Das Seminar wird speziell für Bauleitungen, Kalkulierende, Baumeister, Behördenvertretungen und Vertretungen der Baustoff-Recycling Wirtschaft angeboten.

3.2 BRV-Abbruchkurs Herbsttermin

Der BRV bietet dieses Seminar am 25.-27.9. in Wien an.

Dieser 2 ½ tägige Kurs soll jene Kenntnisse über Abbrucharbeiten, Abfallrecht, Umweltchemie und Abfalltechnik vermitteln, die neben der bautechnischen oder chemischen Ausbildung für Rückbaukundige Personen benötigt werden. Darüber hinaus ist der Kurs für alle Interessierten offen, die sich mit dem Rückbau näher beschäftigen wollen.

Anmeldemöglichkeiten sowie weitere Details können Sie der Beilage entnehmen.

Beilagen

Mitgliederinformation 07/2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Anbei finden Sie das Rundschreiben 7/2023.

Unsere BRV-Jahrestagung von vergangener Woche war ein voller Erfolg: über 150 Personen füllten den Vortragssaal zur Gänze aus, die Vorträge wurden sehr positiv beurteilt, es fanden viele Diskussionen zu den Referaten statt.

Eine Presseaussendung zu der Veranstaltung finden Sie im Mitgliederrundschreiben.

Letzte Woche wurde auch das erste OIB-Grundlagendokument zur Ausarbeitung einer OIB-Richtlinie 7 „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“ veröffentlicht. Dieses Dokument wurde von der Generalversammlung des OIB beschlossen und soll im Wesentlichen den Aspekt Ressourceneffizienz abdecken. Näheres entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Mitgliederrundschreiben.

Unsere weiteren Veranstaltungen:

– 27.6.          Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Personen (Wien)

– 25.-27.9.     Ausbildungskurs Abbrucharbeiten (Wien)

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


 MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 07/2023 

1 Technische Angelegenheiten

1.1 OIB-Grundlagendokument – OIB-Richtlinie 7

Das Österreichische Institut für Bautechnik veröffentlichte vor kurzem ein Grundlagendokument zur Ausarbeitung einer OIB-Richtlinie 7 „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“. Dieses basiert auf den Beratungsergebnissen der von den Ländern zur Ausarbeitung eines Vorschlages zur Harmonisierung bautechnischer Vorschriften eingesetzten Länderexpertengruppe. Die Arbeit dieses Gremiums wurde vom OIB in Entsprechung des Auftrags des Vorstands des OIB im Sinne des § 3 Abs. 1, Ziff. 7 der Statuten des OIB koordiniert und im Sachverständigenbeirat für bautechnische Richtlinien fortgeführt.

Die bestehenden 6 OIB-Richtlinien gliedern sich entsprechend in Grundanforderungen an Bauwerke der Verordnung (EU) Nr. 305/211 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten. Für die dort formulierte 7. Grundanforderung „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“ wurde bisher kein europäisches Grundlagendokument veröffentlicht.

Diese 7. Grundanforderung an Bauwerke deckt im Wesentlichen den Aspekt Ressourceneffizienz des weiter gefassten Begriffs Nachhaltigkeit ab.

Mit der sogenannten Bauproduktenverordnung und der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden werden aktuell zwei zentrale aktuelle Regelwerke für das Bauwesen überarbeitet, die wesentlichen Einfluss auf eine OIB-Richtlinie 7 haben werden. Mit der zukünftigen Bauproduktenverordnung soll diese um Anforderungen hinsichtlich einer Deklaration des Umweltverhaltens von Bauprodukten erweitert werden, um damit auch die Nachhaltigkeit von Bauwerken bewertbar zu machen. Diese Umweltdeklarationen werden als Datengrundlage für die Berechnung von Umweltindikatoren und davon obligatorisch des Treibhauspotentials von Bauwerken benötigt. Die Ausweisung des GWB (Global Warming Potential) im Rahmen der Grundanforderung 7 wird dann voraussichtlich bis zum Jahr 2027 in nationales Recht umzusetzen sein.

Das OIB wird demnach demnächst mit der Ausarbeitung einer Richtlinie beginnen, die voraussichtlich 2025 finalisiert wird.

Sie können gerne das Grundlagendokument zu dieser OIB-Richtlinie unter folgendem Link downloaden:

https://www.oib.or.at/de/oib-richtlinien/richtlinien/2023/oib-richtlinie-7-grundlagendokument

1.2 Neues BRV-Merkblatt „Bodenaushubmaterial“

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat das Merkblatt „Verwenden und Verwerten von Bodenaushubmaterial“ schon mehrfach aktualisiert aufgelegt. Im Rahmen der BRV-Jahrestagung „Innovative Umsetzungswege für die Kreislaufwirtschaft Bau – Neue Chancen für das Baustoff-Recycling“ und der Mitgliederversammlung wurde das aktualisierte Merkblatt unter Berücksichti-gung der Anforderungen des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2023 aufgelegt.

Das Merkblatt beschäftigt sich im Wesentlichen mit Bodenaushubmaterial. Dies umfasst auch Tunnelausbruchmaterial, soweit es den Kriterien für Bodenaushubmaterial entspricht sowie Material aus natürlichen Massenbewegungen. Typische Anwendung findet das BRV-Merkblatt bei Erdbaumaßnahmen wie Schüttungen, Hinterfüllungen, Anschüttungen zur Geländeanpassung und Verfüllung von Geländeunebenheiten sowie Bodenrekultivierungsmaßnahmen.

Die Herstellung von Recycling-Baustoff aus Aushubmaterial und Bodenbestandteilen ist nicht Inhalt dieses Merkblatts sondern werden in der BRV-Richtlinie für Recycling-Baustoffe aus Aushub-materialien behandelt.

Gerne kann das Merkblatt bei der Geschäftsstelle des BRV – für BRV-Mitglieder kostenfrei – bezogen werden.

1.3 Richtlinie Recycling-Baustoffe: Aushubmaterialien – Ergänzungsblatt

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat mit Stand Jänner 2021 die Richtlinie für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien aufgelegt.

Mit Erscheinen des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2023 (BAWP) wurden einige umwelttechnische Anforderungen an die Herstellung von Recycling-Baustoffen aus Aushubmaterialien neu festgelegt. Daher ist eine entsprechende Abänderung der Richtlinie für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien, 2. Auflage 2021, notwendig geworden.

Mit einem Ergänzungsblatt, welches wir Ihnen in digitaler Form diesem Rundschreiben beilegen, wird die umfassende Richtlinie auf den aktuellen Stand 2023 gehoben.

Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Richtlinie die derzeit einzige zusammenfassende Darstellung der notwendigen bautechnischen und umwelttechnischen Anforderungen an Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien ist. Die Richtlinie sieht auch, wie seitens des BMK im Rahmen der BRV-Jahrestagung festgestellt wurde, die derzeitige Möglichkeit zur Bezeichnung derartiger Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien vor. Bis zur Herausgabe der neuen ÖNORM B 3141, die frühestens 2024 erscheinen wird, wird die Verwendung der Richtlinie für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien, erweitert um das Ergänzungsblatt, empfohlen.

Die gedruckte Fassung des Ergänzungsblatts kann ebenfalls bei der Geschäftsstelle angefordert werden.

2 EU und Ausland

2.1 BRV bei EDA-Jahrestagung, Amsterdam

Die European Demolition Association (EDA), bei der der BRV Mitglied ist, veranstaltete am 15./16. Juni 2023 in Amsterdam ihre Jahrestagung „Demolition Convention 2023“.

Die Tagung widmete sich erstmals nicht nur dem eigentlichen Abbruch und der Schadstoffentfrachtung sondern auch dem Thema Recycling. Aus diesem Grunde wurde der BRV eingeladen, die Entwicklung eines Baustoff-Recycling-Marktes entsprechend als Referat vorzustellen.

Der Geschäftsführer des BRV, Dipl.-Ing. Martin Car, hielt in seinem Referat 5 Eckpunkte zur Etablierung eines gut funktionierenden Baustoff-Recycling-Marktes fest. Neben einem hochwertigen Rückbau mit einer Schad- und Störstoffentfrachtung ist dies die Herstellung von Recycling-Baustoffen mit Leistungserklärung nach CEN-Vorgaben, entsprechende Ausschreibungsgrundlagen zur Beschaffung, rahmenrechtliche Vorgaben, wie beispielsweise eine Lenkungsabgabe im Falle von Deponierung oder rechtswidriger Verwertung.

An der Tagung nahmen ca. 200 Personen teil, Rückfragen zeigten das Interesse aus diversen EU-Mitgliedsstaaten an dem Thema.

3 Verbandsangelegenheiten

3.1 GSV-Mitgliederversammlung 2023

Am Mittwoch, 28. Juni 2023 findet die nächste offizielle Mitgliederversammlung des Österreichischen Güteschutzverbandes Recycling-Baustoffe statt. Eine offizielle Einladung zu der am 28.6., 10 Uhr, in 1040 Wien, Karlsgasse 5, abgehaltenen Mitgliederversammlung erging an die GSV Mitglieder rechtzeitig mit eigenem Schreiben.

3.2 BRV-Mitgliedsbeitrag neu

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband konnte seit 2011 mit dem damals beschlossenen Mitgliedsbeitrag effizient und kostengünstig wirtschaften.

Durch Steigerung der Mitgliederzahlen, Nutzung von Einsparungspotential und kurzfristiger Verwendung von Rücklagen war es möglich, über 12 Jahre keine Beitragserhöhung durchzuführen.

Die hohe Inflationsrate von über 10 % sowie die gestiegenen Kosten seit der letzten Mitgliedsbeitragsanpassung von über 63 % veranlassten die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes eine Anpassung der Mitgliedsbeiträge für 2023 bzw. ab 2024 wie folgt vorzunehmen:

Der Mitgliedsbeitrag und Förderbeitrag 2023 wird um 12 % angehoben. Damit können die finanziellen Abgänge des Jahres 2023 voraussichtlich nicht aufgefangen werden, aber in ihrer Größenordnung halbiert werden. Aufgrund vorhandener Rücklagen erfolgt die entsprechende finanzielle Deckung.

Ab 2024 wird eine Erhöhung von 15 % greifen. Damit soll aus heutiger Sicht eine ausgeglichene Jahresrechnung für 2024 erfolgen können.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die extremen Preissteigerungen der letzten Monate wieder auf das ursprüngliche Normalmaß von 2-4 % abgesenkt werden. Die letzte vom statistischen Zentralamt veröffentlichte Inflationsrate wurde mit 9 % angegeben, wir hoffen auf einen raschen Rückgang dieser extremen Geldentwertung.

Alle BRV-Mitglieder erhalten damit eine kleine Nachforderung für das Jahr 2023 mit getrennten Schreiben in den nächsten Wochen.

4 Veranstaltungen

4.1 Rückblick BRV-Jahrestagung 2023

Die BRV-Jahrestagung 2023 war von gut 150 Personen besucht. Wir möchten Ihnen mit ein paar Fotos und der im Nachhinein erfolgten Presseaussendung einen kurzen Überblick über diese Jahrestagung geben:

“Ob Auftraggeber oder Auftragnehmer – alle sind sich bei der gemeinsamen Verfassung der Zuschlagskriterien einig, dass die Kreislaufwirtschaft und damit Recycling-Baustoffe vermehrt in die Ausschreibung einfließen sollen”, so Wolfgang Wiesner, federführend bei der Abfassung der RVS 10.02.12 zuständig.

Auch Judith Engel, ÖBB-Infra Vorstandsmitglied, stellt eingangs die ÖBB-Nachhaltigkeitsstrategie im Einkauf vor, die Kriterien zur Kreislaufwirtschaft (z.B. Recyclingfähigkeit) zu enthalten hat. “Der Baustoff-Recycling Verband hat vor 30 Jahren begonnen, Recycling-Baustoffe technisch zu beschreiben – heute ist das Thema in der Bauproduktenverordnung, in der EU-Taxonomieverordnung und durch den Green Deal der EU so präsent, dass die Nachfrage steigt“, so Thomas Kasper, Präsident des BRV.

Innovative Umsetzungswege für die Kreislaufwirtschaft

Das Thema der “Neuen Chancen für das Baustoff-Recycling” füllte den Vortragssaal bis zum letzten Platz – der Österreichische Baustoff-Recycling Verband lud zu seiner Jahrestagung, die sich heuer Innovationen widmete.

Schwerpunkte der Tagung waren die wichtigen Themen der Bodenverwertung, des Gipsplatten-recyclings und der zukünftigen CEN-Vorgaben zum Thema Kreislaufwirtschaft (“Circular Economy”).

Eingangs stellte auftraggeberseits Fr. DI Judith Engel fest, dass es die Vorgaben – ob seitens der EU oder Österreichs – erfordern, als Verkehrsträger die Kreislaufwirtschaftsprodukte bei jedem Bauvorhaben zu berücksichtigen. Einen Weg dazu, nämlich die optimale Einbeziehung in die Ausschreibung, zeigte Dr. Wolfgang Wiesner mit neuen optionalen Zuschlagskriterien, die in einer RVS demnächst veröffentlicht werden, auf: Damit könne beispielsweise die Zugabe von Ausbauasphalt in Asphaltmischgut erhöht werden oder die Umweltbelastung der LKW-Transporte zur Baustelle reduziert werden. Zum Thema Recycling werden Zuschlagskriterien für die Materialverwertung und -disposition formuliert, die den Auftragnehmern einen Anreiz bieten sollen, noch mehr Recycling-Baustoffe anzubieten, als der Bauherr schon bisher in der Ausschreibung vorgesehen hat. Komplett neu ist die Aufbereitung von Bodenaushub zu Recycling-Baustoffen; die Berücksichtigung nunmehr als Zuschlagskriterium wird einen monetären Vorteil demjenigen bieten, der in seinem Angebot diese Möglichkeit vorsieht. Viel Diskussion brachte der Vorschlag, die Verwendung von Bodenaushub auch auf anderen Baustellen zu fördern – auch wenn der Bauherr selbst damit keinen Vorteil lukriert, kommt er seinen Verwertungspflichten damit vermehrt nach.

Dr. Reka Krasznai betrachtete Boden von der juristischen Seite: Unter gewissen Voraussetzungen wäre Boden gar kein Abfall, auch wenn er als Aus-hub anfällt. So stelle die Verwendung von Boden vor Ort i.a. keinen Abfall dar, da keine Entledigungsabsicht des Bau-herrn besteht und damit der Abfallbe-griff nicht greife. Aufgrund eines Urteils des EUGH aus dem Vorjahr kann Boden auch unter gewissen Voraussetzungen als Nebenprodukt angesehen werden und ist dann ebenfalls kein Abfall. Jedenfalls müsse der Boden direkt einer Weiterverwendung zugeführt werden, diese müsse zulässig sein und weitere Voraussetzungen nach AWG §2 Abs. 3a müssen geschaffen werden.

Gipsplatten müssen verwertet werden

Seitens des Ministeriums stellte Fr. Dr. Jutta Kraus den Vorentwurf einer Gipsplattenverordnung dar. Ziel ist es, mit dem Verbot der Deponierung von Gipsplatten im Jahre 2026 schon eine funktionierende Kreislaufwirtschaft für diese Platten anbieten zu können. Mag.(FH) Monika Döll zeigte als Vertreterin der Gipsplattenindustrie, dass Recyclinggips eine hochwertige Verwertung für neue Gipsplatten bietet. Bis zu 30% könne bei der Plattenproduktion durch Recyclinggips substituiert werden und damit Rohstoffe eingespart werden. Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat dazu auch schon vorgearbeitet: Merkblätter für die richtige, getrennte Lagerung von Gipsplatten wurden für Bauherrn, aber auch für Sammler und Behandler erstellt. Auch für den Trockenbauer, der Verschnitte entsorgen muss, gibt es entsprechende Hinweise – ebenso wie einen vom BRV erstellten Baustellenaushang, sodass auch in einfacher, bebildeter Form diese Informationen auf der Baustelle dargestellt werden (Bezug über www.brv.at).

Recycling-Baustoffe werden bevorzugt

DI Philipp Neumüller, BMK, möchte in der kommenden Novelle der Deponieverordnung Recycling-Baustoffe bevorzugt sehen – ob Deponieoberflächenabdeckung, Flächenfilter, Ausgleichsschichten oder Oberflächen-entwässerung, überall ist der Einsatz von Recycling-Baustoffen möglich und sinnvoll. Es ist schade, dass jährlich zigtausend Tonnen von Naturbaustoffen für den Deponiebau Verwendung finden, wenn Produkte der Recycling-Wirtschaft zur Verfügung stehen.

So könnten Fahrstraßen selbst für Bodenaushubdeponien beispielsweise aus Recycling-Baustoffen aus Bodenaushub ebenso gefertigt werden wie Recycling-Baustoffe aus Baurestmassen, sofern letztere die Qualitätsklasse U-A einhalten. „Diese Entwicklung wird massiv vom Baustoff-Recycling Verband unterstützt, ja seit Jahren gefordert: Damit könnten über 100.000 Tonnen Kreislauf-wirtschaftsprodukte sinnvoll und ökologisch vorteilhaft Verwendung finden, selbst Recycling-Baustoffe aus Hochbaurestmassen könnten einen guten Absatz für gewisse Anwendungsbereiche im Deponiebau in der Zukunft finden“, so DI Martin Car, Geschäftsführer des BRV.

Neue ÖNORM für Bodenaushub

Dr. Wolfgang Mörth zeigte als Vorsitzender der entsprechenden Arbeitsgruppe im Normungs-institut die wichtigsten technischen Grundlagen, um Bodenaushub einer Verwertung als Recycling-Baustoffe zuzuführen, in Form des Entwurfes der ÖNORM B 3141 auf: Diese neue Norm werde im Herbst in Begutachtung gehen und soll die technischen Grundlagen bieten, um über eine “Bodenverordnung” ein Abfallende für derartige Baustoffe festzulegen.

Ob Tunnelausbruch, Baustellenaushub oder die Verbesserung von Aushub mit Primärbaustoffen – der zukünftige Standard wird neue Bezeichnungen für all diese Produkte der Kreislaufwirtschaft festlegen, verbunden mit den dazu gehörenden technischen Anforderungen. Bis dahin gelten die Bezeichnungen nach der BRV-Richtlinie für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterial.

“Baustoff-Recycling ist nicht nur marktfähig, sondern auch zunehmend Voraussetzung, um nach den Vorgaben der EU taxonomiekonform zu sein”, stellt DI Mag. Thomas Kasper, Präsident des BRV, fest. Der Markt für Recycling-Baustoffe ist somit belebt und ergänzt perfekt die notwendigen, konventionellen Rohstoffe.

Link zur APA-Bildergalerie: https://www.apa-fotoservice.at/galerie/33239

4.2 Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Personen

Am 27. Juni findet im Hause des BRV der „Erfahrungsaustausch für Rückbaukundige Personen“ statt.

Der BRV bietet schon seit mehr als 10 Jahren Seminare für Rückbaukundige Personen an und hat über 800 Personen ausgebildet. Damit ist der BRV federführend in der Weiterbildung für dieses für das Recycling wichtige Tätigkeitsfeld.

Um einerseits ein Forum für neue Anliegen zu bieten, andererseits die Möglichkeit, sich kennen zu lernen und sich auszutauschen, bietet der Baustoff-Recycling Verband einen jährlich stattfindenden Erfahrungsaustausch an, der gut angenommen wird.

Heuer findet dieser Ende Juni (27.6.) im Hause des BRV statt. Besonders interessant ist dabei die Präsentation eines Umfrageergebnisses unter Rückbaukundigen Personen über deren Betätigungs-feld bzw. über die Praxis der Ausübung der gesetzlichen Anforderungen.

Lassen Sie sich dieses Event nicht entgehen und melden Sie sich mittels beiliegenden Programm-abschnitts an!

4.3 BRV-Abbruchkurs Herbsttermin

Der nächste Termin des Ausbildungskurses „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“ findet von 25. bis 27. September in Wien statt. Dieser Kurs widmet sich unter anderem der neuen ÖNORM
B 2251, die Basis für die Arbeit der Rückbaukundigen Person ist.

Mit Nachweis der Kenntnisse dieses Kurses sowie einer bautechnischen oder chemischen Ausbildung ist es möglich, als Rückbaukundige Person im Sinne der Recycling-Baustoffverordnung und der ÖNORM B 3151 tätig zu werden.

Für Ihre Anmeldungen nutzen Sie bitte den Anmeldeabschnitt im beiliegenden Kursfolder.

5 Allgemeines

5.1 Stellenausschreibung FH-Lektor „Abfallwirtschaft“

Für den Studienbereich „Bauingenieurwesen und Architektur“ im Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen der FH Kärnten wird ab dem Wintersemester 2023/24 für folgende Lehrveranstaltung ein€ nebenberufliche® FH-Lektor(in) gesucht:

Folgende Inhalte sind zu lehren:

  • Abfallvermeidung, Abfallverwertung, Abfallbehandlung
  • Herausforderungen und Trends in der Abfallwirtschaft
  • Gesetze und ihre Auswirkungen auf die Abfallwirtschaft
  • Gesetzliche Grundlagen und Regelungen der Abfallwirtschaft
  • Grundlagen der Wasserversorgung, Grundlagen der Abwasserentsorgung, Wasseraufbereitung

Die Qualifikation als FH-Lektor(in) ist ausgewiesen durch einen fachlich-einschlägigen akademischen Abschluss sowie mehrjährige einschlägige berufspraktische Erfahrung. Freude an der Wissensvermittlung, didaktische Kompetenz bzw. Erfahrungen in der Lehre werden vorausgesetzt.

Bewerbungsfrist: 2.7.2023

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