Mitgliederinformation 06/2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Mit diesem Rundschreiben möchten wir Sie an die BRV-Jahrestagung 2023 erinnern: Am 14. Juni kommt die Recycling-Branche in Wien zusammen – neben spannenden Vorträgen zu den Themen „Nachhaltige neue Ausschreibungsgrundlagen“, „Gipsplatten-Verwertungsverordnung“ und „Bodenverwertung“ wird auch die aktuelle Entwicklung bei der europäischen Normungsinstitution CEN dargestellt. Melden Sie sich und Verantwortliche Ihres Betriebes zu dieser Tagung an, die auch Raum für Gespräche bietet.

Wir erinnern ebenso an die im Anschluss stattfindende ordentliche Mitgliederversammlung, bei der auch die Neuwahl des Vorstandes ansteht.

Nähere Informationen finden Sie im beiliegenden Rundschreiben.

Unsere nächsten Veranstaltungen:

– 14.6.          BRV-Tagung „Innovative Umsetzungswege für die Kreislaufwirtschaft Bau –
Neue Chancen für das Baustoff-Recycling“ (Wien)

– 27.6.          Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Personen (Wien)

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


 MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 06/2023 

1 Rechtliche Angelegenheiten

1.1 Verordnung betreffend die Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen 2023

Das BMK hat Mitte Mai eine Begutachtungsversion der Verordnung betreffend die Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen 2023 veröffentlicht.

Der BRV plant zu diesem Entwurf, keine Stellungnahme abzugeben.

2 Technische Angelegenheiten

2.1 Start der Überarbeitung der Abbruchnorm

Im Juli 2023 findet die erste Sitzung zur Überarbeitung der ÖN B 3151 „Rückbau als Standard Abbruchmethode“ statt. Ziel ist es, einerseits die Erfahrungen und Änderungen der letzten 2 Jahre einzuarbeiten, andererseits kommende Anforderungen – z.B. die Gipsplattenverwertungs-Verordnung – zu berücksichtigen.

Zu den Erfahrungen zählen auch die Ergebnisse der jährlich vom BRV abgehaltenen Veranstaltung „Erfahrungsaustausch für Rückbaukundige Personen“, der heuer am 27. Juni in Wien stattfinden wird.

Mit der Veröffentlichung der Überarbeitung ist Ende 2024/Beginn 2025 zu rechnen.

3 Recycling-Wirtschaft

3.1 FFG: Kreislaufwirtschaft – 3. Ausschreibung

Die übergeordnete Zielsetzung der FTI-Initiative Kreislaufwirtschaft ist die Unterstützung bei der Transformation linearer Wirtschaftsmuster hin zu einer Kreislaufwirtschaft. Dabei werden Herausforderungen entlang des gesamten Wertschöpfungskreislaufs thematisiert.

Die FTI-Initiative verfolgt drei operative Ziele, die von den eingereichten Projektvorhaben adressiert werden müssen:

Ziel 1: Intelligente und regionale Nutzung und Herstellung von Produkten und Infrastruktur / Optimierung des Ressourceneinsatzes (Refuse, Rethink, Reduce)

Ziel 2: Verlängerung der Lebensdauer von Produkten, Komponenten und Infrastruktur / Intensivierung der Produktnutzung (Reuse, Repair, Refurbish, Remanufacture, Repurpose)

Ziel 3: Wiederverwerten von Materialien / Schließen von Stoffkreisläufen (Recycling, Recover)

Für die Ausschreibung steht ein indikatives Budget von 14,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Es werden Kooperative F&E-Projekte in folgenden Ausschreibungsschwerpunkten gefördert:

  1. Innovationen für kreislauffähiges Wirtschaften
  2. Nutzungsintensivierung von Gütern
  3. Reststoffe und Recycling (nur Experimentelle Entwicklung)
  4. Bildungsinitiative “Grüne Chemie” (max. 4-jährig)

Es können Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Unternehmen und sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen gefördert bzw. finanziert werden. Die Teilnahme ausländischer Partner ist unter Berücksichtigung der in den Instrumentenleitfäden festgehaltenen Kriterien möglich.

Die Ausschreibung ist bis 28. Juni offen.

Nähere Infos unter Kreislaufwirtschaft – 3. Ausschreibung (2023) | FFG.

4 EU und Ausland

4.1 EDA-Jahrestagung 2023

Die diesjährige Jahrestagung der European Demolition Association (EDA), bei der der BRV mitwirkt, findet vom 15.-17. Juni in Amsterdam statt.

Am 16. Juni 2023 werden dabei Referate zu den Themen Abbruch und Verwertung gehalten.

Seitens Österreich referiert DI Martin Car zum Thema “Developing a market for recycled products. The Austrian experience”.

Das Programm der Tagung sowie Anmeldemöglichkeit sind online unter https://www.europeandemolition.org/activities/annual/eda-annual-convention-2023 verfügbar.

5 Verbandsangelegenheiten

5.1 BRV-Mitgliederversammlung 14. Juni, 16 Uhr

Wir möchten Sie auf diesem Wege offiziell zur BRV-Mitgliederversammlung einladen, wie dies auch schon mehrfach angekündigt worden ist.

Die ordentliche BRV-Mitgliederversammlung findet am 14. Juni 2023 um 16 Uhr im Arcotel Wimberger, Neubaugürtel 34-36, 1070 Wien, statt. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Neuwahl des Vorstandes sowie die Festlegung des Mitgliedsbeitrages.

Wir würden uns über Ihre Teilnahme sehr freuen.

5.2 BRV: Neuer Veranstaltungsbetreuer

Aufgrund eines Personalwechsels konnte nun ein Betreuer für unsere Veranstaltungen aufge-nommen werden: Herr Stefan PREMROU begann im Mai seinen Dienst und hat sich bislang gut eingearbeitet. Er betreut überwiegend den Veranstaltungsbereich, aber auch die Agenden der Geschäftsstelle der EQAR, die seit heuer interimistisch in Wien beim BRV angesiedelt sind.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und hoffen daher, den Veranstaltungsbereich des BRV weiterhin gut ausbauen zu können.

5.3 GSV: Güteschutz in Österreich

Der Österreichische Güteschutzverband Recycling-Baustoffe hat die Broschüre „Güteschutz in Österreich“, die auf Messen, Tagungen und Seminaren aufgelegt wird, neu erstellt. Mitglieder des GSV erhalten diese demnächst zugesendet. Eine elektronische Fassung wird auch auf der Homepage des BRV veröffentlicht.

Die Broschüre führt alle dem Güteschutz unterliegenden und nach der Richtlinie für Recycling-Baustoffe, 10. Auflage, bzw. nach der Richtlinie für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien, 2. Auflage, geprüften Recycling-Baustoffe an. Weiters sind jene mobilen Recycling-Anlagen angeführt, welche nach der Richtlinie für die mobile Aufbereitung von mineralischen Baurest-massen geprüft und mit dem Gütezeichen für mobile Recycling-Anlagen ausgezeichnet sind.

Die nächste Auslage wird bei der BRV-Jahrestagung stattfinden. Gerne senden wir Ihnen weitere Exemplare auf Anforderung postalisch zu.

6 Veranstaltungen

6.1 BRV-Jahrestagung: Neue Chancen für das Baustoff-Recycling

In 3 Wochen findet das jährliche Großevent der Baustoff-Recycling Branche statt: Die BRV-Jahrestagung widmet sich heuer dem Thema „Innovative Umsetzungswege für die Kreislauf-wirtschaft Bau“ mit dem Schwerpunkt „Neue Chancen für das Baustoff-Recycling“.

Erfreulicherweise haben wir derzeit schon an die 100 Anmeldungen und hoffen auf einen neuen Besucherrekord. Wichtige Repräsentanten/innen aus dem Kreise der Auftraggeber (Fr. DI Judith Engel, Vorstand ÖBB), des BMK (Fr. Mag. Wolfslehner, Leiterin der Rechtsabteilung, BMK; Fr. Dr. Kraus, BMK) und Normung (Dr. Mörth) sind ebenso vertreten, wie weitere Experten/innen zum Thema Bodenverwertung und CEN-Aktivitäten.

Das aktuelle Programm dieser Tagung liegt dem Rundschreiben bei. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, dieses Programm auch Ihren Kunden bzw. Kontakten (Behörden, verbundenen Betrieben) weiterzuleiten.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

6.2 Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Personen

Am 27. Juni findet im BRV in Wien der „Erfahrungsaustausch für Rückbaukundige Personen“ statt.

Der BRV bietet schon seit mehr als 10 Jahren Seminare für Rückbaukundige Personen an und hat über 800 Personen ausgebildet. Damit ist der BRV federführend in der Weiterbildung für dieses für das Recycling wichtige Tätigkeitsfeld.

Um einerseits ein Forum für neue Anliegen zu bieten, andererseits die Möglichkeit, sich kennen zu lernen und sich auszutauschen, bietet der Baustoff-Recycling Verband einen jährlich stattfindenden Erfahrungsaustausch an, der gut angenommen wird.

Heuer findet dieser Ende Juni (27.6.) im Hause des BRV statt. Besonders interessant ist dabei die Präsentation eines Umfrageergebnisses unter Rückbaukundigen Personen über deren Betätigungsfeld bzw. über die Praxis der Ausübung der gesetzlichen Anforderungen.

Lassen Sie sich dieses Event nicht entgehen und melden Sie sich mittels beiliegenden Programmabschnitts an!

6.3 BRV-Abbruchkurs ausgebucht

Der derzeit stattfindende Abbruchkurs des BRV, der Grundlage für Rückbaukundige Personen sein kann, kommt sehr gut an und ist überbucht. Wir freuen uns, damit weiteres Personal zum Thema „Rückbaukundige Person“ weiterbilden zu können. Der BRV ist auch derjenige, auf dessen Homepage die Liste der Rückbaukundigen Personen bundesweit eingesehen werden kann.

Der nächste BRV-Abbruchkurs, zu dem jetzt schon Anmeldungen vorliegen, findet vom 25. bis 27. September 2023 statt. Anmeldungen sind mittels beiliegenden Anmeldeformulars schon jetzt möglich (begrenzte Teilnehmerzahl!).

Beilagen

Mitgliederinformation 05/2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband übersendet Ihnen in der Beilage das Mitglieder-rundschreiben Nr. 5/2023.

Im Rundschreiben wird speziell auf die Entwürfe der delegierten Rechtsakte zur EU-Taxonomieverordnung, die sich derzeit in Begutachtung befindet, eingegangen. Diese verlangt u.a. hohe Recycling-Quoten auch im Tiefbau.

Speziell möchten wir Sie auf unsere BRV-Jahrestagung am Mittwoch, 14. Juni 2023, hinweisen. Es ist uns gelungen, Fr. DI Judith Engel, Vorstand der ÖBB, für ein Statement zur nachhaltigen Ausschreibung der ÖBB-Infra, zu gewinnen; sie wird auch einen der Vortragsblöcke moderieren. Auch seitens des BMK werden Fr. Dr. Wolfslehner und Fr. Dr. Kraus (neue Gipsplattenverordnung!) mitwirken – neben vielen weiteren Spitzenreferenten, wie Hrn. Blum, der eine Workinggroup von CEN TC 351/SC1 „Circular Economy in the Construction Industry“ leitet.

Wir würden uns freuen, Sie bei unseren Veranstaltungen begrüßen zu dürfen:

– 26.4.          Eingangsleiter Baustoff-Recycling (Linz)

– 22. – 24.5  Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person (Wien)

– 14.6.          BRV-Tagung „Innovative Umsetzungswege für die Kreislaufwirtschaft Bau“ (Wien)

– 27.6.          Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Person (Wien)

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


 MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 05/2023 

1 Rechtliche Angelegenheiten

1.1 Delegierte Rechtsakte zu EU-Taxonomie-Verordnung (Entwurf)

Mit Beschluss der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 durch die EU-Kommission im Jahr 2020 und der auf diese folgenden delegierten Verordnung der Kommission im Jahr 2021 lagen erstmals EU-weit konsolidierte Vorgaben zur Beurteilung von Investitionen und damit zusammenhängenden Wirtschaftstätigkeiten für die sechs Umweltziele

  • Klimaschutz (Artikel 1 und Anhang I der Verordnung)
  • Klimawandelanpassung (Artikel 2 und Anhang II der Verordnung)
  • Schonung der Wasserressourcen
  • Beitrag zur Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung von Umweltverschmutzung
  • Wahrung der Biodiversität

vor.

Nunmehr wurden für die oben angeführten, weiteren Umweltziele konkrete weitere Rechtsakte im Entwurf vorgelegt – Stellungnahmen dazu können bis 3. Mai 2023 (sehr kurze Begutachtungsfrist!) abgegeben werden.

Da die EU-Taxonomie bereits mit Verlautbarung gültig ist und seit 1.1.2022 anzuwenden ist, ist eine gute Orientierung der konkreten Anforderungswerte insbesondere für all jene „großen Kapitalgesellschaften von öffentlichem Interesse“ von hoher Relevanz, die in Österreich dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz, BGBl. I Nr. 20/2017, unterliegen und eine nichtfinanzielle Erklärung im Rahmen ihrer Jahresbilanzen und Geschäftsberichte veröffentlichen müssen. Dies betrifft auch einige Unternehmen, die durch ihre Tätigkeiten nicht unwesentlich die nationale Entwicklung der Bau- und Immobilienwirtschaft stark mitprägen. Es ist absehbar, dass der Anwendungsbereich der Taxonomie in den nächsten Jahren ausgeweitet werden, sich sukzessive auch auf mittlere Unternehmen ausdehnen könnte. So wurde im Dezember 2022 im Amtsblatt der EU eine neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (EU) 2022/2462 veröffentlicht; ab 2024 ist darin eine deutliche Ausweitung der betroffenen Unternehmen vorgesehen.

Diese Entwicklung wird zumindest indirekt eine Vielzahl an Planungsunternehmen, Baufirmen, Bauträgern im Bereich des nachhaltigen Bauens betreffen.

Am 5. April 2023 startete die Kommission eine vierwöchige Feedback-Phase zu einer neuen Reihe von EU-Taxonomiekriterien für Wirtschaftstätigkeiten, die einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der nicht klimabezogenen Umweltziele leisten, nämlich: nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen.

Als technische Bewertungskriterien werden im dzt. im Entwurf befindlichen Dokument unter Punkt 3 „Bau- und Immobilientätigkeiten“ auszugsweise Folgendes festgehalten:

Neubau von Gebäuden: Als wesentlicher Beitrag zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft wird u.a. verlangt (Anm.: recyclingrelevanter Auszug):

  • Baurestmassen haben behandelt zu werden, Sortiersysteme sind vorzusehen. Zumindest 90M-% des nicht gefährlichen Abfalls muss für die Wiederverwendung oder Verwertung vorgesehen werden.
  • Die Verwendung von Primärbaustoffen für die Errichtung von Gebäuden ist zu minimieren, die Verwendung von Sekundärrohstoffen – rezyklierte oder wiederverwendete Produkte – vorzusehen.
  • Es ist sicherzustellen, dass die drei an Gewicht schwersten, eingesetzten Baustoffe folgende Anforderungen erfüllen:
    • Beton, max. 70% stammt aus Primärmaterialien
    • Ziegel, Fliesen etc., max. 70% stammt aus Primärmaterialien
    • Biobasierte Produkte, max. 80% stammt aus Primärmaterialien
    • Glas, mineralische Dämmstoffe: max. 70% stammt aus Primärmaterialien
    • Plastik, max. 50% stammt aus Primärmaterialien
    • Metalle, max. 30% stammt aus Primärmaterialien
    • Gips, max. 65% stammt aus Primärmaterialien

(Anm.: Wiederverwendete Materialien zählen zu 0% zu Primärmaterialien)

Renovierung von Gebäuden: Als wesentlicher Beitrag zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft wird u.a. verlangt (Anm.: recyclingrelevanter Auszug):

  • Baurestmassen haben behandelt zu werden, Sortiersysteme sind vorzusehen. Zumindest 70M-% des nicht gefährlichen Abfalls muss für die Wiederverwendung oder Verwertung vorgesehen werden.
  • Die Verwendung von Primärbaustoffen für die Renovierung von Gebäuden ist zu minimieren, die Verwendung von Sekundärrohstoffen – rezyklierte oder wiederverwendete Produkte – vorzusehen.
  • Es ist sicherzustellen, dass die drei an Gewicht schwersten, eingesetzten Baustoffe folgende Anforderungen erfüllen:
    • Beton, max. 85% stammt aus Primärmaterialien
    • Ziegel, Fliesen etc., max. 85% stammt aus Primärmaterialien
    • Biobasierte Produkte, max. 90% stammt aus Primärmaterialien
    • Glas, mineralische Dämmstoffe: max. 85% stammt aus Primärmaterialien
    • Plastik, max. 75% stammt aus Primärmaterialien
    • Metalle, max. 65% stammt aus Primärmaterialien
    • Gips, max. 83% stammt aus Primärmaterialien

(Anm.: Wiederverwendete Materialien zählen zu 0% zu Primärmaterialien)

Abbruch von Gebäuden und Weiterem: Darunter zählen die meisten Bauwerke, wie Gebäude, Straßen, Schienenwege, Brücken, Tunnel, Pipelines, Dämme usw. In diesen Fällen gelten die oben genannten technischen Bewertungskriterien, wenn der Abbruch im Zusammenhang mit dem Neubau steht (Bauvertrag enthält Beides).

Instandhaltung („Maintenance“) von Straßen und Autobahnen: Darunter fallen viele Verkehrswege, wie Straßen, Wege, Autobahnen, Flugfelder oder Gehsteige (aber nicht das Tunnelbauwerk oder das Brückenbauwerk als solches). Hauptsächlich betroffen sind Binderschichten, Deckschichten, Betonplatten. Bei Straßen werden Asphalt, Beton und Asphaltbeton betrachtet.

  • Binder-, Deckschichten, Betonplatten: 100 M-% der ungefährlichen Baurestmassen muss wiederverwendet oder rezykliert werden.
  • Neue Elemente müssen – nach dem Abbruch – zumindest mit 50% aus wiederverwendeten oder rezyklierten Baustoffen bestehen
  • Wiederverwendetes oder rezykliertes Material darf nicht weiter als 2,5 mal den Weg zwischen Baustelle und der nächsten Rohstoffproduktion für vergleichbare Stoffe liegen.
  • Die Binderschicht muss eine „Service lifetime“ von 20 Jahren aufweisen.

Verwendung von Beton im Bauwesen („civil engeneering“):

Hier wird die generelle Verwendung von Beton – ausgenommen zu obigen Punkt „Straßen und Autobahnen“ – festgelegt:

  • Baurestmassen haben behandelt zu werden, Sortiersysteme sind vorzusehen. Zumindest 90M-% des nicht gefährlichen Abfalls muss für die Wiederverwendung oder Verwertung vorgesehen werden.
  • Die Verwendung von Primärbaustoffen für Beton ist zu minimieren, die Verwendung von Sekundärrohstoffen – rezyklierte oder wiederverwendete Produkte – vorzusehen.
  • Es ist sicherzustellen, dass max. 70% aus Primärmaterialien stammt.
  • Wiederverwendetes oder rezykliertes Material darf nicht weiter als 2,5 mal den Weg zwischen Baustelle und der nächsten Rohstoffproduktion für vergleichbare Stoffe liegen.

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband plant eine Stellungnahme dazu abzugeben. Sollten Sie ebenso eine Begutachtung vornehmen, ersuchen wir um entsprechende Information der Geschäftsstelle, um diese in der BRV-Stellungnahme zu berücksichtigen.

2 EU und Ausland

2.1 Europäischer Bericht Abbrucharbeiten

Der BRV ist Mitglied bei der European Demolition Association. EDA erstellt soeben den „European Demolition Industry Report 2023“ und benötigt dafür Rückmeldungen von Abbruchunternehmen sowie Auftraggebern von Abbrüchen.

Wir ersuchen daher nochmals (vgl. RS Nr. 3) um Unterstützung, damit Österreich entsprechend repräsentativ in dieser Publikation vertreten ist. Bitte nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit, um die von EDA erstellten Fragebögen elektronisch bis 30. April 2023 zu beantworten.

Fragebogen für Bauherrn: https://de.surveymonkey.com/r/Con_AT

Fragebogen für Hersteller/Abbrechende: https://de.surveymonkey.com/r/Sup_DE

3 Verbandsangelegenheiten

3.1 BRV-Mitgliederversammlung 14. Juni 2023

Die ordentliche Mitgliederversammlung des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes findet am 14. Juni 2023 im Arcotel Wimberger, 1070 Wien, um 16 Uhr statt. Im Rahmen der Mitgliederversammlung wird auch die Neuwahl des Vorstandes durchgeführt werden.

Die Tagesordnung zur Mitgliederversammlung wird Ihnen rechtzeitig vor der Sitzung zugesendet werden. Im Vorfeld der Mitgliederversammlung findet die BRV-Jahrestagung 2023 statt.

4 Veranstaltungen

4.1 BRV-Jahrestagung 2023

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband veranstaltet am 14. Juni 2023 seine Jahres-tagung „Innovative Umsetzungswege für die Kreislaufwirtschaft Bau – Neue Chancen für das Baustoff-Recycling“.

Hoch interessante Themen, von der Gipsplattenrecycling-Verordnung, die in den nächsten Wochen in Begutachtung gehen wird, bis zum Aushubmaterial und der neuen ÖNORM B 3141 für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterial werden spannende Themen präsentiert werden. Den Tag beschließt der Leiter der CEN-working group „circular economy in the construction industry“, Mark Blum.

Im Anschluss an die Veranstaltung findet um 16 h die Mitgliederversammlung des BRV statt. Nützen Sie die preislich vergünstigte Möglichkeit für BRV-Mitglieder und melden Sie sich mittels beiliegendem Folder beim BRV an. Wir würden uns auch freuen, wenn Sie an interessierte Kunden oder Behördenvertreter das Programm weiterleiten könnten.

4.2 BRV-Ausbildungskurs „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“

Vom 22. bis 24. Mai findet in Wien der Ausbildungskurs „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“ statt. Dieser Kurs widmet sich unter anderem der neuen ÖNORM B 2251, die Basis für die Arbeit der Rückbaukundigen Person ist.

Mit Nachweis der Kenntnisse dieses Kurses sowie einer bautechnischen oder chemischen Ausbildung ist es möglich, als Rückbaukundige Person im Sinne der Recycling-Baustoffverordnung und der ÖNORM B 3151 tätig zu werden.

Für Ihre Anmeldungen nutzen Sie bitte den Anmeldeabschnitt im beiliegenden Kursfolder.

4.3 Linz: Eingangsleiter Baustoff-Recycling

Am 26.4. kommt der BRV nach Linz, um Praktikern und Praktikerinnen notwendige Kenntnisse über Abfallannahme, Produktion, Lagerung, Einsatzmöglichkeiten und Dokumentation vorzustellen.

Neben dem Eingangspersonal ist natürlich der/die Stellvertreter/in und sonstiges Personal zu schulen. Das Seminar bietet auch für Abbruchunternehmen und Bauunternehmen für die Herstellung von Recycling-Baustoffen gute Grundlagen.

Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung das beiliegende Formular.

4.4 Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Person

Der Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Person wird am 27. Juni 2023 in Wien angeboten.

Dieser Erfahrungsaustausch dient einerseits dem Netzwerken von Rückbaukundigen Personen (Anmerkung: Der BRV verfügt über die einzige in Österreich veröffentlichte bundesweite Liste Rückbaukundiger Personen.).

In der Podiumsdiskussion werden Vertreter der Auftraggeberseite (BIG), der Recyclingwirtschaft und Rückbaukundige Personen neue Aufgaben für Rückbaukundige Personen diskutieren, die sich aus der zu erwartenden Recycling-Gips-Verordnung und anderes ergeben.

Nützen Sie die Möglichkeit, sich selbst einzubringen bzw. Erfahrungen anderer zum Thema Abbruch/Rückbau mitzunehmen.

Das Anmeldeformular für diese Veranstaltung finden Sie im kommenden Rundschreiben Nr. 6.

Beilagen

Mitgliederinformation 03/2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband übersendet Ihnen in der Beilage das Mitglieder-rundschreiben Nr. 3/2023.

Im Rundschreiben wird auf die AWG-Novelle Digitalisierung, die sich derzeit in Begutachtung befindet, eingegangen. Darüber hinaus verweisen wir auf weitere Aussagen zum Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2023 verbunden mit einer Korrektur zum Rundschreiben Nr. 1.

Wir würden uns freuen, Sie bei unseren Veranstaltungen – speziell bei der BRV-Jahrestagung 2023 am 14. Juni in Wien – begrüßen zu dürfen:

– 13.4.           Anforderungen des BAWP 2023 (Leoben – Vormittag)

– 13.4.           Deponieverordnung am Bau 2023 (Leoben – Nachmittag)

– 17./18.4.    Ausbildungskurs – Recycling Fachperson (Wien)

– 26.4.           Eingangsleiter Baustoff-Recycling (Linz)

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


 MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 03/2023 

  1. Rechtliche Angelegenheiten
    1. AWG-Novelle Digitalisierung in Begutachtung
      Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sandte Ende März die AWG-Novelle Digitalisierung mit Stellungnahmefrist 25. April 2023 aus.Die Novelle umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

      • Strukturierte Antragsunterlagen für Erlaubnisse und Genehmigungen
      • Vollelektronischer Begleitschein
      • Aufsichtsrechte des BMK

      Detailziele der Novelle sind somit, das derzeit noch weitgehend papierbezogene Begleitschein-system in eine vollelektronische Form überzuführen. Damit soll die vollelektronische Abwicklung, die derzeit im Pilotverfahren getestet ist, zum Standard werden.

      Hinsichtlich der Erlaubnis- als auch der Genehmigungsanträge werden im Regelfall unstrukturierte Listen an Abfallarten, etc. den Behörden übermittelt. Ziel der Novelle ist es, diese vom Antragsteller übermittelten Daten in strukturierter Form bei den Behörden zu erfassen, welche medienbruchfrei in Bearbeitung genommen werden können. Gleichermaßen sollen bei Genehmigungsverfahren die Medienbrüche reduziert bzw. abgeschafft werden.

      Weiters wird für Bodenaushubdeponien unter 100.000 m³ im § 48 Abs. 4 Folgendes geregelt:

      „(4) Für Deponien gemäß § 37 Abs. 3 Z1 (Bodenaushubdeponien unter 100.000 m³, soweit aus-schließlich nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial abgelagert wird) sind Abs. 2 und § 39 Abs. 2 Z1, 4, 6 und 7, § 49 und § 76 Abs. 2 dieses Bundesgesetzes nicht anzuwenden. Den Antrag betreffend Genehmigung einer Bodenaushubdeponie unter 100.000 m³ sind Angaben zur Standorteignung und zur Standsicherheit, einschließlich der erforderlichen Maßnahmen zur Ableitung oberirdischer Wässer während der Ablagerungsphase anzuschließen. Von der Bestellung einer Deponieaufsicht kann abgesehen werden, wenn seitens der Behörde die Deponie regelmäßig kontrolliert wird.“

      Mit dieser Bestimmung soll EU-rechtlichen Vorgaben entsprochen werden.

    2. Novelle Verpackungsverordnung und PfandverordnungParallel zu der in Pkt. 1 erwähnten AWG-Novelle wurden weitere Novellenentwürfe zum Thema Verpackungsverordnung und Pfandverordnung in Begutachtung bis jeweils 18. April 2023 gesandt.Die VVO-Novelle 2023 umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:
      • Übereinstimmung mit der künftigen Pfandverordnung für Einwegkunststoffverpackungen
      • Meldepflicht für wiederverwendbare Verpackungen
      • Meldepflicht der Anzahl an in Verkehr gesetzten Getränkepäckchen und Lebensmittelverpackungen zusätzlich zur Masse

      Die Pfandverordnung verfolgt die Ziele des erhöhten Rücklaufs von Einweg-Getränkever-packungen aus Kunststoff und Metall. Darüber hinaus sollen Verpackungsabfälle qualitativ hochwertig recycelt werden. Der Wiedereinsatz von Kunststoff-Rezyklaten und rezyklierten Metallen und Getränkegebinden wird geregelt. Die Form der Pfandeinhebung und -auszahlung wird ebenfalls beschrieben.

      Der BRV plant nicht, zu diesen beiden Verordnungsentwürfen eine Stellung zu beziehen.

  2. Technische Angelegenheiten
    1. Hinweise zum BAWP 2023
      Mit Rundschreiben Nr. 1/2023 haben wir ausführlich über den neuen Bundes-Abfallwirtschaftsplan mit baurelevanten Aussagen berichtet. Dabei möchten wir noch zusätzliche Hinweise bzw. Korrekturen zu diesem Rundschreiben wiedergeben: 

      Der BAWP 2023 ist am 16. Jänner 2023 veröffentlicht worden. Es gibt keine Übergangsfrist. Damit ist er ab dem Folgetag gültig; dies betrifft insbesondere auch Erweiterungen bzw. Veränderungen des Parameterumfanges zur Prüfung von (Boden)aushub. Mündliche Aussagen von relevanten Mitarbeitern des BMK bestätigen, dass Prüfprotokolle, Gutachten aus der Zeit davor, die diesen Prüfumfang nicht umfassen, ihre Gültigkeit behalten. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies nicht rechtlich verbindliche Aussagen sind.

      Bei der Abfallchemischen Aufsicht möchten wir klar stellen, dass diese vom Bauherrn entsprechend zu beauftragen ist. Die abfallchemische Aufsicht muss eine chemische Bestätigung über die ordnungsgemäße Abwicklung bei Baustellen geben.

      Damit gilt: Der Bauherr hat eine begleitende abfallchemische Aufsicht zu beauftragen, die

      • Im Falle, dass eine Verunreinigung vor Aushubarbeiten durch eine grundlegende Charakterisierung festgestellt ist (Qualitätsklasse IN überschritten, also Baurestmassendeponiequalität oder höher) und
      • Es sollen (Teile davon) einer Verwertung zugeführt werden.

      Hinsichtlich der Herstellung von Recycling-Baustoffen wird auf die Richtlinie für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien verwiesen, die bis zur Inkraftsetzung der neuen B 3141 als
      gute Zusammenfassung der Anforderungen des BAWP sowie der RVS und anderer Grundlagen heranziehbar ist. Wenn bei der Herstellung von Recyclingmaterial aus Aushubmaterial eine technische Verbesserung durch mineralische Baurestmassen (mit einem Anteil von max. 50 %) vorgenommen wird, ist dafür Voraussetzung, dass es sich um zuvor qualitätsgesichertes Material der Qualitätsklasse U-A handelt.

      Wir möchten in diesem Zusammenhang speziell auf die BRV-Tagung 2023 am 14. Juni 2023 hinweisen sowie auf die BRV-Seminare zum Bundes-Abfallwirtschaftsplan. Das nächste BRV-Seminar findet am 13. April vormittags in Leoben statt. Nähere Informationen können Sie dem beiliegenden Programmfolder entnehmen.

  3. EU und Ausland
    1. Europäischer Bericht Abbrucharbeiten
      Der BRV ist Mitglied bei der European Demolition Association. EDA erstellt soeben den „European Demolition Industry Report 2023“ und benötigt dafür Rückmeldungen von Abbruchunternehmen sowie Auftraggebern von Abbrüchen. 

      Wir ersuchen daher um Unterstützung, damit Österreich entsprechend repräsentativ in dieser Publikation vertreten ist. Bitte nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit, um die von EDA erstellten Fragebögen elektronisch bis 30. April 2023 zu beantworten.

      Fragebogen für Bauherrn: https://de.surveymonkey.com/r/Con_AT

      Fragebogen für Hersteller/Abbrechende: https://de.surveymonkey.com/r/Sup_DE

  4. Verbandsangelegenheiten
    1. Delegation aus Sachsen
      Am 28. März 2023 besuchte eine Delegation aus Sachsen den Österreichischen Baustoff-Recycling Verband. Die Delegationsteilnehmer setzten sich aus Wirtschaftsvertretern zusammen, die am Thema Recycling und Kreislaufwirtschaft sowie Klimarelevanz interessiert waren. Besondere Aufmerksamkeit wurde der hohen Recyclingrate in Österreich, dem System der Lenkungsabgabe AlSAG sowie der Qualitätsmaßnahmen bei Rückbauvorhaben gewidmet. 

      Die Delegation beschloss den Tag mit einem Besuch bei einer Mitgliedsfirma des BRV, die den hohen Standard beim Baustoff-Recycling aufzeigen konnte.

    2. BRV-Mitgliederversammlung 14. Juni 2023
      Die ordentliche Mitgliederversammlung des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes findet am 14. Juni 2023 im Arcotel Wimberger, 1070 Wien, um 16 Uhr statt. Im Rahmen der Mitgliederversammlung wird auch die Neuwahl des Vorstandes durchgeführt werden. 

      Die Tagesordnung zur Mitgliederversammlung wird Ihnen rechtzeitig vor der Sitzung zugesendet werden. Im Vorfeld der Mitgliederversammlung findet die BRV-Jahrestagung 2023 statt.

  5. Veranstaltungen
    1. BRV-Jahrestagung 2023
      Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband veranstaltet am 14. Juni 2023 seine Jahres-tagung „Innovative Umsetzungswege für die Kreislaufwirtschaft Bau – Neue Chancen für das Baustoff-Recycling“. 

      Hoch interessante Themen, von der Gipsplattenrecycling-Verordnung, die in den nächsten Wochen in Begutachtung gehen wird, bis zum Aushubmaterial und der neuen ÖNORM B 3141 für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterial werden spannende Themen präsentiert werden. Den Tag beschließt der Leiter der CEN-working group „circular economy in the construction industry“, Mark Blum.

      Im Anschluss an die Veranstaltung findet um 16 h die Mitgliederversammlung des BRV statt. Nützen Sie die preislich vergünstigte Möglichkeit für BRV-Mitglieder und melden Sie sich mittels beiliegendem Folder beim BRV an. Wir würden uns auch freuen, wenn Sie an interessierte Kunden oder Behördenvertreter das Programm weiterleiten könnten.

    2. BRV-Seminar „Anforderungen des BAWP 2023“ (Leoben – Vormittag)
      Der BRV geht beim Seminar in Leoben am 13. April auf recyclingrelevante Passagen des Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2023 ein: Bodenaushubmaterial kann nicht nur als solches innerhalb und außerhalb der Baustelle verwendet werden, sondern bildet auch die Basis für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien. Entsprechende Regelungen sind im BAWP enthalten, die Neuerungen werden im Rahmen des Seminars herausgearbeitet. 

      Näheres entnehmen Sie bitte beiliegendem Folder.

    3. BRV-Seminar „Deponieverordnung am Bau 2023“ (Leoben – Nachmittag)
      Am Nachmittag des 13. April wird in einem BRV-Seminar die Deponieverordnung in Bezug auf Baurelevanz vorgetragen. Speziell wird auf Neuerungen zur Deponieverordnung aus der letzten Novelle sowie aus der geplanten Novelle 2023 eingegangen. Diese Novelle wird auch den vermehrten Einsatz von Recycling-Baustoffen im Deponiebau aufzeigen. 

      Das Anmeldeformular entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Detailfolder.

    4. BRV-Ausbildungskurs „Recycling-Fachperson“
      In diesem zweitägigen Kurs wird auf die wichtigsten Grundlagen des Recyclings im Bauwesen eingegangen. Dieser Ausbildungskurs bietet sich sowohl für Baustellenpersonal als auch für Personen, die im Recyclingbetrieb arbeiten, an. Darüber hinaus ist ein Besuch für jene Personen, die schon lange im Recycling-Geschäft tätig sind und sich die aktuelle Situation vor Augen führen wollen, empfehlenswert. 

      Weitere Infos + Anmeldeformular im beiliegenden Kursfolder.

Beilagen

Mitgliederinformation 19/2022


Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Anbei finden Sie das BRV-Mitgliederrundschreiben Nr. 19/2022.

Nachdem zu Beginn des Jahres der Entwurf der Österreichischen Kreislaufwirtschaftsstrategie seitens des BMK veröffentlicht wurde, folgt gewissermaßen in letzter Minute im Dezember 2022 die Endfassung dieser Kreislaufwirtschaftsstrategie.

Wir widmen uns in diesem Rundschreiben dieser neuen Österreichischen Kreislaufwirtschaftsstrategie, die auf dem „Green Deal“ der Europäischen Union fußend für die Jahre bis 2030 (!) bzw. bis 2050 Vorgaben festlegt. Die Bauwirtschaft ist dabei eine der hauptbetroffenen Branchen.

Weiters möchten wir Sie auf unsere nächsten Veranstaltungen zu Jahresbeginn 2023 hinweisen:

Näheres zu den Seminaren erfahren Sie im beiliegenden Rundschreiben unter „Veranstaltungen“.

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


 

MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 19/2022

 

  1. Rechtliche Angelegenheiten

    1.1 EuGH-Entscheidung zu Abfallende bzw. NebenproduktdiskussionIn einer Entscheidung des EuGH vom 17. November 2022 wurde ein Urteil in Rechtssache PORR Bau GmbH; C238/21 veröffentlicht.In seiner rechtlichen Beurteilung entschied der EuGH zunächst die Frage, ob die Aushub-materialien aufgrund einer (vermeintlichen) Entledigungsabsicht der Baufirma überhaupt als Abfall angesehen werden konnten und dass keine Entledigungsabsicht besteht, weil es eine Vereinbarung mit den Verwendern (Landwirten) gab, nach der die Aushubmaterialien auf den landwirtschaftlichen Flächen aufgebracht werden. Dabei prüfte der EuGH auch die Frage, ob die Voraussetzungen für ein Nebenprodukt vorliegen. Dieses bejahte er dem Grunde nach. Ob die Voraussetzungen aber tatsächlich vorliegen, obliegt jedoch dem inländischen Gericht/der inländischen Behörde.

    Wenngleich der Ausgangsfall lediglich auf (hochwertiges) Bodenaushubmaterial Bezug nimmt, lassen sich die Grundaussagen des EuGH eventuell auch auf andere Materialien/Abfälle übertragen.

    Es stellt sich die Frage, inwiefern die österreichische Grundhaltung, wonach mit dem Weg-schaffen von Aushubmaterial von Baustellen gleichsam eine Entledigungsabsicht anzunehmen ist, aufrecht erhalten werden kann.

    Zusammengefasst muss festgehalten werden, dass dieses EuGH-Urteil richtungsweisend sein wird. Die Diskussion um den Abfallbegriff sowie jene des Nebenproduktes und des Abfallendes wird in den nächsten Monaten die österreichischen Behörden beschäftigen.

    1.2 ÖNORM B 2110 in Begutachtung

    Die grundlegende Vertragsnorm im Bauwesen, die ÖNORM B 2110, wurde in den letzten Monaten überarbeitet und befindet sich derzeit in Begutachtung.

    Eine Angleichung der ÖNORM B 2118 für Großbaustellen bzw. der allgemeinen Vertragsnorm
    A 2060 wird demnächst erfolgen.

     

  2. Technische Angelegenheiten

    2.1 D-A-CH-Forschungsprojekt „Mehrfachrecycling im Straßenbau“ abgeschlossen

    Die Österreichische Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr (FSV) stellte gemeinsam mit den Schwestergesellschaften in der Schweiz und Deutschland Geldmittel für ein Forschungsprojekt zum Thema Mehrfachrecycling von Asphalt im Straßenbau zur Verfügung.
    Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband sowie die Landesstraßenbaudirektionen
    unterstützten dieses Projekt vorwiegend durch Einbringung von Ideen aber auch durch finanzielle
    Zuschüsse.Mit 15. Dezember 2022 wurde das Projekt offiziell abgeschlossen und ein Endbericht sowie ein
    Leitfaden erarbeitet. Dieser Leitfaden soll im kommenden Jahr in eine RVS umgesetzt werden.
    Ziel der RVS wird es sein, Vorgaben für eine effiziente Verwertung von Asphalt unter Berücksichtigung eines Re-Recyclings zu setzen.Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband wird das Endergebnis im Rahmen einer
    Veranstaltung der Öffentlichkeit präsentieren. Darüber hinaus werden wir Sie mit getrenntem
    Rundschreiben über die zentralen Ergebnisse dieses Projektes Anfang kommenden Jahres
    informieren.

  3. Recyclingwirtschaft

    3.1 Österreichische Kreislaufwirtschaftsstrategie veröffentlichtDas Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
    hat am 7. Dezember 2022 die Österreichische Kreislaufwirtschaftsstrategie „Österreich auf dem
    Weg zu einer nachhaltigen und zirkulären Gesellschaft“ veröffentlicht.Grundgedanke der Publikation ist, dass alleine von 2000 bis 2017 der steigende Verbrauch an
    natürlichen Ressourcen um 70 % zulegte. Treiber für dieses starke Verbrauchswachstum ist
    unter anderem unsere lineare Wirtschaftsweise. Die Kreislaufwirtschaft ist der zentrale Ansatz,
    um das gegenwärtige lineare Gesellschafts- und Wirtschaftssystem neu zu gestalten.

    Voraussetzung dafür ist eine umfassende zirkuläre Produktgestaltung, die auf Langlebigkeit,
    nachwachsende Rohstoffe, weitest gehende Schadstofffreiheit, Reparierbarkeit und
    Aufrüstbarkeit ausgerichtet ist.

    Das langfristige Ziel der österreichischen Bundesregierung ist, die österreichische Wirtschaft und
    Gesellschaft bis 2050 in eine umfassend nachhaltige Kreislaufwirtschaft umzugestalten, um
    vorwiegend die Klimaneutralität 2040 zu realisieren. Die Österreichische Kreislaufwirtschaftsstrategie steht im Einklang mit den internationalen, insbesondere den europäischen Zielvorgaben,
    allen voran mit der „UN Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ mit 17 nachhaltigen
    Entwicklungszielen. Die EU veröffentlichte im März 2020 den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft „für ein sauberes und wettbewerbsfähiges Europa“ mit dem Ziel, nachhaltige und
    zirkuläre Produkte zur Norm im europäischen Binnenmarkt zu machen.

    Der Rohstoffbedarf soll künftig prioritär aus nachhaltigen Sekundärquellen gedeckt werden.

    Die Ziele der Österreichischen Kreislaufwirtschaftsstrategie sind:
    1. Ressourcenschonung
    2. Zero Waste (Vermeidung von Abfällen)
    3. Zero Pollution (Vermeidung von Umweltverschmutzung)
    4. Klimaschutz (Verringerung der Treibhausgasemissionen)

    Zu Ziel 1 ist festzuhalten, dass der Material-Fußabdruck in Österreich bei 33 Tonnen pro Kopf
    liegt, der darin enthaltene inländische Materialverbrauch bei 19 Tonnen pro Kopf. Bis 2030 soll
    Letzterer um 25 % auf 14 Tonnen pro Kopf und Jahr reduziert werden! Bis 2050 soll der
    Material-Fußabdruck auf 7 Tonnen pro Kopf und Jahr sinken, das entspricht auf Basis der
    derzeitigen Daten einer Reduktion des konsumierbaren Rohstoffverbrauchs um 80 % (!). Im
    Weiteren wird beim Ressourcenverbrauch insbesondere der Bodenverbrauch bzw. die
    Flächeninanspruchnahme bei Bauleistungen erwähnt. Derzeit beträgt der jährliche Zuwachs der
    Flächeninanspruchnahme 42 km² pro Jahr. Ziel bis 2030 ist, diesen auf 9 km² pro Jahr sinken zu
    lassen – und damit um 75 %!

    Die österreichische Bundesregierung plant daher, Maßnahmen zu setzen um eine Transformation
    zur Kreislaufwirtschaft in Österreich zu erreichen:
    1. rechtliche Rahmenbedingungen anpassen
    2. Marktanreize setzen
    3. Förderungen aussprechen
    4. Forschung intensivieren
    5. Digitalisierung vorantreiben
    6. Information, Wissen und Zusammenarbeit

    Insbesondere das Abfallrecht soll weiter entwickelt werden. Der BRV unterstützt dabei sicherlich
    die Forderung, Kriterien für Abfallende festzulegen sowie die Weiterentwicklung des Abfallrechts
    zur Förderung der Sekundärrohstoffnutzung.

    Als besonderes Anliegen wird der Ausbau der zirkulären Beschaffung angesehen. In Österreich
    wird das Bundesvergabegesetz, das im Vergabeverfahren auf die Umweltgerechtheit der Leistung
    Bedacht zu nehmen ist. Die Kreislaufwirtschaftsstrategie sieht nun vor, dass eine explizite
    Verankerung des die Kreislaufwirtschaft umfassenden Nachhaltigkeitsgrundsatzes in eine Novelle
    des Bundesvergabegesetzes einfließt.

    Die Priorisierung von Recyclingmaterialien und Etablierung und Sorgfaltspflichten bei der
    Beschaffung von Rohstoffen sind vorgesehen. Der Aktionsplan für eine nachhaltige öffentliche
    Beschaffung (naBe) im Bund und möglichst in allen Gebietskörperschaften, insbesondere bei
    Bau- und Infrastrukturprojekten, wird angestrebt.

    Als Ansatzpunkte für die Transformation zur Kreislaufwirtschaft werden in Österreich folgende prioritäre Bereiche angesehen:
    1. Bauwirtschaft und Infrastruktur
    2. Mobilität
    3. …..

    Im Bereich der Bauwirtschaft und Infrastruktur werden folgende Ziele festgelegt:
    – Gebäude werden kreislauforientiert unter Berücksichtigung aller Lebenszyklusphasen entwickelt
    (zum Beispiel modulare Bauweise, Trennbarkeit, Wiederverwendbarkeit von Bauteilen,
    Rezyklierbarkeit der verwendeten Baustoffe, Verwendung von Sekundärbaustoffen)
    – Die Nutzungsdauer von bestehenden Gebäuden wird verlängert
    – Die stoffliche Verwertung von Bodenaushubmaterial, Bau- und Abbruchabfällen wird, sofern
    ökologisch und ökonomisch zweckmäßig, erhöht.

    Als eine der Maßnahmen zur Erreichung der Ziele wird auch die Erarbeitung einer OIB-Richtlinie
    zur Umsetzung der Grundanforderung 7 (nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen) der
    Bauprodukteverordnung in Österreich vorgesehen.

    Zum Thema Wiederverwendung, Recycling und Verwertung wird im Baubereich festgehalten,
    dass finanzielle Anreize für Recyclingprodukte/Sekundärrohstoffe, um Recycling zu fördern,
    angedacht sind. Weiters wird das Schließen von stofflichen Verwertungskreisläufen und
    Bodenaushubmaterial, mineralischen Baustoffen (insbesondere Gips, Asphalt, Beton), Metallen,
    Kunststoff, Glas und Holz mit hohem Verwertungspotential und Sekundärrohstoffnachfrage durch
    entsprechende rechtliche Maßnahmen sowie materialspezifische Mindestanteile von RecyclingBaustoffen in ausgewählten Produkten angedacht.

    Dabei ist auch angedacht, die Reduktion des Verkehrsaufkommens durch Maßnahmen im Bereich
    der Kreislaufwirtschaft (zum Beispiel lokale Nutzung von Bodenaushubmaterial) als Ergänzung
    zum Maßnahmenbereich Raumplanung vorzusehen.

    Abschließend wird seitens der Geschäftsstelle des BRV festgehalten, dass die Österreichische
    Kreislaufwirtschaftsstrategie keinerlei Gesetz oder Verordnung darstellt, sondern die Strategie der
    Bundesregierung darlegt. Klarerweise wird diese in den nächsten Monaten und Jahren aufgrund
    des Regierungsprogrammes und europäischer Vorgaben entsprechend umgesetzt werden.

    Die Österreichische Kreislaufwirtschaftsstrategie kann unter dem Link
    https://www.bmk.gv.at/dam/jcr:9377ecf9-7de5-49cb-a5cf-7dc3d9849e90/Kreislaufwirtschaftsstrategie_2022.pdf
    bezogen werden.

    Gerne steht Ihnen die Geschäftsstelle für weitere Fragen zur Verfügung.

     

  4. Verbandsangelegenheiten

    4.1 BRV-Jahrestagung 2023

    Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband plant, für den 13. Juni 2023 wieder eine Tagung
    zu veranstalten.Wir ersuchen Sie, diesen Termin für dieses umfangreiche Meeting, bei dem wir mehr als 100
    Personen erwarten, freizuhalten. Die Veranstaltung wird in Wien abgehalten werden, nähere
    Details werden wir zu Beginn des Jahres 2023 bekanntgeben.

    4.2 BRV-GeschäftsführungDer Österreichische Baustoff-Recycling Verband (BRV) wird seit seiner Gründung im Jahre 1990
    von Dipl.-Ing. Martin Car als Geschäftsführer geleitet.
    Mit 1. Jänner 2023 wird Dipl.-Ing. (FH) Tristan Tallafuss ebenfalls in die Geschäftsführung
    einbezogen. Eine entsprechende Aufgabenteilung ermöglicht eine effiziente Geschäftsführung im
    Jahre 2023 und damit auch die Möglichkeit, die weitergehende Entwicklung des Verbandes
    sukzessive in neue Hände zu legen.
    Für den Verband werden damit praktisch keine Mehrkosten entstehen.

     

  5. Veranstaltungen

    5.1 Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person (Wien)Von 16.-18.01.2023 findet in Wien der Ausbildungskurs „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige
    Person“ statt. Dieser Kurs widmet sich unter anderem der neuen ÖNORM B 2251, die Basis für
    die Arbeit der Rückbaukundigen Person ist.Mit Nachweis der Kenntnisse dieses Kurses sowie einer bautechnischen oder chemischen
    Ausbildung ist es möglich, als Rückbaukundige Person im Sinne der Recycling-Baustoffverordnung und der ÖNORM B 3151 tätig zu werden.

    Nähere Details und Anmeldeabschnitt im beiliegenden Kursfolder.

    5.2 Abfallrechtliche Registrierungs-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten für Bau- und Recyclingbetriebe (Leoben)

    Am 26.01.2023 findet das Seminar „Abfallrechtliche Registrierungs-, Aufzeichnungs- und
    Meldepflichten für Bau- und Recycling-Betriebe“ statt.

    In diesem Seminar wird versucht, alle relevanten abfallrechtlichen Verpflichtungen für RecyclingBetriebe – und Baubetriebe – aufzuzeigen und die notwendigen Vorbereitungen dafür zu
    erläutern.

    5.3 Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen (voraussichtl. Salzburg)

    Am 16.2.2023 Vormittag findet voraussichtlich in Salzburg ein Halbtagesseminar zum Thema
    „richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen“ statt, das in Präsenzform
    angeboten wird. So wird das in Anpassung an die neuen Schlüsselnummern neu aufgelegte BRVMerkblatt „Zwischenlager“ vorgestellt werden.

    5.4 Deponieverordnung am Bau (voraussichtl. Salzburg – Nachm.)

    Der Nachmittag des 16.2.2023 steht unter dem Motto „Deponieverordnung am Bau“. Es werden
    baurelevante Vorgaben und deren Umsetzung dargestellt.

 

Beilagen

Mitgliederinformation 18/2022


Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Anbei finden Sie das BRV-Mitgliederrundschreiben Nr. 18/2022, welches sich vorwiegend mit
geplanten gesetzlichen Änderungen beschäftigt.

Wir möchten Sie auch gerne auf unsere neuen Seminare hinweisen:

Näheres zu den Seminaren und der neuen Seminarbetreuung erfahren Sie im beiliegenden
Rundschreiben.

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


 

MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 18/2022

 

  1. Rechtliche Angelegenheiten1.1 Novelle der AbfallnachweisverordnungDie Abfallnachweisverordnung (ANV-Novelle POP) muss aufgrund der Durchführungsregelungen
    zum AWG 2002 im Bereich der Aufzeichnungspflichten und des Begleitscheinsystems aktualisiert
    werden.Mit der Novelle sollen Bestimmungen zur Aufzeichnungspflicht für Abfallersterzeuger und nichtabfallbilanzpflichtige Abfallsammler/-behandler angepasst werden. Weiters werden Regelungen
    zum Begleitscheinverfahren um die notwendigen Vorgaben für POP-Abfälle ergänzt.

    Hinweis: Regelungen für die optionale Nutzung eines vollelektronischen Abwicklungssystems für
    Begleitscheine sind nicht in der Novelle enthalten. Diese sollen mit einer gesonderten Verordnung
    für verbindlich erklärt werden.

    Personen, die als “erlaubnisfreie Auftragsausführer” der Ausnahme von der Erlaubnispflicht
    gemäß §24a Abs.2 Z11 AWG 2002 unterliegen, sollen auch im Hinblick auf die im Rahmen dieser
    Tätigkeit übernommenen Abfälle den Bestimmungen der Abfallnachweisverordnung unterliegen.

    Abfallübernehmern soll es als Erleichterung ermöglicht werden, dem Übergeber nur eine Kopie
    des Begleitscheins oder auch nur die Daten (ohne Unterschriften) zu übermitteln. Die
    Originalbegleitscheine verbleiben beim Übernehmer.

    Die Verordnung ist bis 3. November noch in Begutachtung.

    Der BRV hat keine Stellungnahme zu dieser Begutachtungsfassung geplant – gerne nehmen wir
    aber Anregungen von Ihnen diesbezüglich entgegen.

    1.2 Novelle zur Abfallverbrennungsverordnung

    Die Verordnung des BMK und des BMLFRW über die Verbrennung von Abfällen war im Oktober in
    Begutachtung. Sie ist eine Verordnung zum Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen. Ziel der
    Novelle ist, die Effizienz im Einsatz und in der Verwendung von Energie zu optimieren, schädliche
    Einwirkungen und die Belastung der Umwelt zu reduzieren, Emissionen möglichst gering zu
    halten.

    Neophyten sind den pflanzlichen Abfällen aus der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen und
    fallen daher bei der Verbrennung – vorbehaltlich Abs. 6 – nicht in den Geltungsbereich der
    Verordnung.

    Befugte Fachpersonen und Fachanstalten sollen nicht mehr als Verpflichtete dieser Verordnung
    genannt werden, da die Verpflichtungen der Verordnung Anlageninhaber, Abfallerzeuger und
    Abfallsammler treffen.

    Weiters werden Vorgaben zur Klärschlammbewirtschaftung gegeben. Eine Monoverbrennung des
    Klärschlamms ist nicht erforderlich, sondern kann auch im Rahmen einer Mitverbrennung
    erfolgen.

    1.3 Erarbeitung einer Deponieverordnungsnovelle 2022

    Wie schon berichtet, plant das BMK eine umfassende Novellierung der Deponieverordnung. Unter
    anderem ist es auf Vorschlag des BRV gelungen, vermehrt Recycling-Baustoffe im Anhang zum
    Entwurf der Deponieverordnung für Baumaßnahmen zu integrieren.

    Derzeit werden Anhang 3 und Anhang 4 der Verordnung BMK-intern überarbeitet und
    ausschnittsweise diskutiert. Die Begutachtungsphase zum Entwurf der Deponieverordnungsnovelle war für Spätsommer/Herbst 2022 geplant, wird aber erst 2023 stattfinden. Da es zu
    Verzögerungen in der Bearbeitung gekommen ist, werden auch die vom BRV vorgesehenen
    Seminare zur Novelle nicht, wie geplant, abgehalten werden. Das Seminar am 2.11. wurde
    abgesagt, das Seminar am 12. Dezember nur dann abgehalten, wenn es zu essenziellen
    Aussagen betr. der für das Recycling wichtigen Bereiche kommt. Wir werden Sie diesbezüglich
    am Laufenden halten.

    1.4 Entwurf Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz-Novelle

    Im Sommer stellte das BMK die Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 zur
    Stellungnahme.

    Im allgemeinen Teil des UVP-G 2000 wird die Rechtsprechung des VwGH zu Bürgerinitiativen in
    Genehmigungsverfahren berücksichtigt. Im Weiteren soll den Erfordernissen des Klimaschutzes
    sowie der Reduzierung des Bodenverbrauchs durch detaillierter formulierte Genehmigungsvoraussetzungen Rechnung getragen werden. Auswirkungen auf die Flächeninanspruchnahme
    sind zu dokumentieren, zu bewerten, und durch geeignete Maßnahmen zu begrenzen.

    Der Ausbau von erneuerbaren Energien und der erforderlichen Leitungen ist notwendig und
    voranzutreiben. Es sind daher Erleichterungen für diese Vorhabenstypen – unter Einhaltung eines
    hohen Umweltschutzniveaus – notwendig.

    Im Falle der Veröffentlichung werden wir Sie umgehend informieren.

  1. Technische Angelegenheiten2.1 Berücksichtigung des Recyclings in der Standardisierten Leistungsbeschreibung Verkehr und InfrastrukturDer BRV bemüht sich schon seit langem, Ausschreibungen nachhaltiger zu gestalten und
    insbesondere das Thema Baustoff-Recycling in Standardisierte Leistungsbeschreibungen (LB-HB,
    LB-VI) zu bekommen. Gespräche dazu hat es in den letzten Jahren mit ASFINAG, ÖBB und der FSV gegeben, die die Standardisierte Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur (LB-VI)
    herausgibt.Mit Spätsommer 2022 wurden die Vorschläge, eingebracht durch Präsident Thomas Kasper und
    GF Martin Car, im AA Zuschlagskriterien positiv aufgegriffen. In den ersten Sitzungen wurde nach
    Durchsicht der Vorschläge die vertiefte Bearbeitung auch der vom BRV vorgeschlagenen Themen
    beschlossen. Unter anderem sollen Positionen mit nicht nachhaltigen Materialien aus der LB-VI
    entfernt und umweltfreundliche Materialien ergänzt werden. Positionen für zu lieferndes
    Recycling-Material sollen aufgenommen werden. Auch wird überlegt, Wegschaffen-Positionen zu
    Abtragsleistungen mit Mindestrecyclingquote, vorzusehen.

    Der zuständige FSV-Arbeitsausschuss plant seine Arbeit im Frühjahr 2023 fertigzustellen, so dass
    nach Stellungnahmephase die Texte im Frühsommer 2023 zur Verfügung stehen werden.

  1. Verbandsangelegenheiten3.1 Neuer SeminarbetreuerDer BRV bietet eine Vielzahl an Seminaren, Schulungen und Tagungen an. Die Betreuung dieser
    wurde schon vor einigen Jahren in eigene Hände gelegt, um diese auch in den Bundesländern
    entsprechend abhalten zu können.Mit Dezember wird Herr Lukas Beck die Betreuung der BRV-Seminare sowie der Kooperationsseminare (z.B. mit ÖWAV) übernehmen. Schon ab 2. November wird er von der derzeitigen
    Veranstaltungsreferentin, Fr. Mag. Oberklammer, eingeschult werden. Fr. Oberklammer nimmt
    neue berufliche Agenden wahr und verlässt den BRV mit Ende November. Wir freuen uns auf
    Herrn Beck. Er wird Sie gerne bei einem der nächsten Seminare begrüßen.
  2. Veranstaltungen4.1 Baustellenaushub – von der Ausschreibung bis zur Verwendung (N E U !! Auch per Web!)Baustellenaushub fällt bei jeder Baustelle an. Das Seminar am 14.11. in Linz und auch per
    Web zeigt die kostenmäßig günstige und gesetzeskonform richtige Vorgangsweise bei
    Ausschreibung bis hin zur Verwertung auf. Ob Kleinbaustelle oder Massenaushub, Sie erhalten
    die jeweils richtigen Informationen.
    Nähere Details und Anmeldeabschnitt im beiliegenden Folder.4.2. Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen (Leoben)

    Am Das BRV-Seminar „Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen“ wird
    am 22.11. in Leoben angeboten.

    Das mit Jänner 2022 aktualisierte Merkblatt des BRV für dieses Thema wird ebenso vorgestellt,
    wie die sich mit 1. Jänner 2022 ergebenen neuen Schlüsselnummern für baurelevante Abfälle.
    Das Seminar wird von Praktikern vorgetragen, die notwendigen Ausbildungen für Zwischenlager
    auf Baustellen und Recycling-Plätzen wird im Detail dargelegt.

    Für Ihre Anmeldung nützen Sie bitte das Anmeldeformular im beiliegenden Folder.

    4.3. Abfallbilanzen und EDM-Stammdatenverwaltung für Recycling-Betriebe (Leoben)

    Am 22.11. findet in Leoben ein Halbtagesseminar zum Themenbereich EDM statt, das in
    Präsenzform angeboten wird.

    Die Recycling-Baustoffverordnung verlangt vom Hersteller der Recycling-Baustoffe elektronische
    Meldevorgänge. Die Abfallbilanzverordnung verlangt weiters von Abfallsammlern und -behandlern
    die Eintragung der Stammdaten ins elektronische Register des Bundesministeriums (EDM).

    Das Seminar richtet sich an all jene, die Recycling im Bauwesen betreiben – ob mobil oder
    stationär. Da bei mobiler Aufbereitung auch der Bauherr, der lohnbrechen lässt, in Anspruch
    genommen wird, wird auch auf diese Problematik eingegangen.

    Anmeldung bitte mittels beiliegenden Anmeldeformulars.

    4.4 Eingangsleiter Baustoff-Recycling; Annahme-Produktion-Vertrieb (Leoben)

    Am 23.11. kommt der BRV nach Leoben, um Praktikern und Praktikerinnen notwendige
    Kenntnisse über Abfallannahme, Produktion, Lagerung, Einsatzmöglichkeiten und Dokumentation
    vorzustellen.

    Neben dem Eingangspersonal ist natürlich der/die Stellvertreter/in und sonstiges Personal zu
    schulen. Das Seminar bietet auch für Abbruchunternehmen und Bauunternehmen für die
    Herstellung von Recycling-Baustoffen gute Grundlagen.

    Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung das beiliegende Formular.

     

Beilagen

Mitgliederinformation 17/2022


Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Anbei finden Sie das BRV-Mitgliederrundschreiben Nr. 17/2022.

In wenigen Wochen wird der Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2022 veröffentlicht sein. Dieser wird auch neue Bestimmungen enthalten, die die Bau- und Recyclingwirtschaft betreffen. Einen ersten Ausblick unter Einbeziehung des Entwurfes zum BAWP 2022 können Sie in unserer neuen Seminarreihe „Neue Anforderungen des BAWP 2022“ erfahren, die in mehreren Bundesländern abgehalten werden wird.

Auch das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz ist derzeit noch in Begutachtung. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den beiliegenden Rundschreiben.

Unsere nächsten Veranstaltungen:

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


 

MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 17/2022

 

  1. Rechtliche Angelegenheiten

1.1  Novelle Umweltrechtsverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 in Begutachtung

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie übermittelte dem BRV den Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem das Umweltverträglichkeits-prüfungsgesetz 2000 geändert werden wird.

Ziel der Novelle ist insbesondere:

– verfahrensrechtliche Anpassungen unter anderem aufgrund von anhängigen EU-Vertragsverletzungsverfahren zur UVP-Richtlinie

– Beschleunigung der Genehmigung von Vorhaben der Energiewende durch Festlegung des hohen öffentlichen Interesses, Ausschluss der aufschiebenden Wirkung bei nicht ausreichend substanziierten Beschwerden, Flexibilisierung bei Änderung von Genehmigungen, Vermeidung von

Doppelprüfungen hinsichtlich Landschaftsbild, Möglichkeit des finanziellen Ausgleichs von Umwelteingriffen, Beschleunigung der Genehmigung von Windkraftanlagen durch Vorgaben bei fehlender Flächenwidmung

– Steigerung der Verfahrenseffizienz durch Strukturierung des Verfahrens mit Prioritätensetzung hinsichtlich der Umweltauswirkungen, Möglichkeiten zur Setzung von Fristen, Möglichkeit von Online- und Hybridverhandlungen

– Nähere Detaillierung der Genehmigungsvoraussetzungen in Bezug auf Klimaschutz sowie die Reduzierung des Bodenverbrauches

– Adaptierungen bei Tatbeständen zu Abfallbehandlungsanlagen und weiteren Anlagen

Im Anhang 1 enthält der Entwurf die gemäß § 3 UVP-pflichtigen Vorhaben. Unter Ziffer 2 befinden sich bei den UVP-pflichtigen Anlagen im vereinfachten Verfahren auch „Anlagen zur Aufbereitung von Baurestmassen mit einer Kapazität von mindestens 200.000 Tonnen pro Jahr“. Hier wird eine Änderung vorgesehen in „Anlagen zur Aufbereitung von Baurestmassen oder von Bodenaushub mit einer Kapazität von mindestens 200.000 Tonnen pro Jahr“.

Der BRV wird zu dieser Novelle keine Stellungnahme abgeben. Sollten Sie eine Stellungnahme wünschen bzw. selbst eine abgeben, bitte informieren Sie die BRV-Geschäftsstelle.

 

  1. Technische Angelegenheiten

2.1 Recycling als Zuschlagskriterium für BauaufträgDie RVS 10.02.12 „Zuschlagskriterien für Bauaufträge im Verkehrswegebau“, zuletzt herausgegeben im Jahre 2017, wird derzeit hinsichtlich ökologischer Kriterien überarbeitet.

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband, vertreten durch Car und Kasper hat mehrere Vorschläge unterbreitet um auch das Thema Recycling-Baustoffe entsprechend zu berücksichtigen.

Bislang enthält die RVS beispielsweise Zuschlagskriterien für Life-Cycle-Costs, Reduktion der Umweltbelastung durch LKW-Transporte zur Baustelle, Materialverwertung und Disposition sowie Zuschlagskriterien für die Wahl von Alternativangeboten.

Vorschläge für neue ökologisch begründete Kriterien werden seitens des BRV bezüglich der Verwendung von Recycling-Baustoffen sowie die Verwendung von Boden ausgearbeitet.

 

  1. Veranstaltungen

3.1 Weltkongress Abbruch

Heuer findet der World Demolition Summit (WDS) 2022 in Wien statt. Am 16./17. November mit einem Willkommensabend am Tag davor wird der Kongress abgehalten werden. Für Mitglieder des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes gibt es einen 20 %igen Preisnachlass. Bei Interesse kontaktieren Sie bitte die BRV-Geschäftsstelle.

Das Detailprogramm dieses Demolition Summit können Sie unter http://demolitionsummit.com/   abrufen.

3.2 NaBe Fachtagung „Kreislauffähiges Bauen“

Das BMK ersuchte uns, die am 27. September von 13 bis 17 h im Filmquartier Wien, 1050 Wien, stattfindende Veranstaltung zur kreislauffähigen Beschaffung zu bewerben.

Zusammen mit Expertinnen und Experten der Kreislaufwirtschaft wird das Thema nachhaltige Beschaffung genauer betrachtet und dabei die Bereiche Hoch- und Tiefbau, IT- und Elektronik sowie Textil hervorgehoben. Weiters wird es wichtige Einblicke in die Bedeutung der Kreislaufwirtschafts-strategie durch Christian Holzer, Leiter der Sektion „Umwelt und Kreislaufwirtschaft“ im BMK, geben.

Nähere Informationen unter www.nabe.gv.at/nabe-fachtag-2022

 

3.3 Neue Anforderungen des BAWP 2022

Am 22. September 2022 findet in Linz ein neues BRV-Seminar zu den Anforderungen des BAWP 2022 statt.

Der Bundes-Abfallwirtschaftsplan (BAWP) wird 2022 – voraussichtlich in den kommenden Wochen – neu aufgelegt. Die Neuerungen betreffen die Verwertung von Boden als Recycling-Baustoff, differenzierte Betrachtung der Aushubmassen, neue Anforderungen an Beprobung und Dokumentation: Einbindung der chemischen Bauaufsicht.

Weiters wird ein Ausblick auf Voraussetzungen für ein zukünftiges Abfallende für Boden-aushubmaterial angesprochen.

Sollten Sie sich noch kurzfristig anmelden wollen, nützen Sie den beiliegenden Anmeldeabschnitt.

 

3.4 Abfallrechtliche Registrierungs-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten für Bau- und Recyclingbetriebe

Ebenso am 22. September findet am Nachmittag in Linz ein BRV-Seminar zu den abfallrechtlichen Registrierungs- und Aufzeichnungspflichten statt.

Das Seminar richtet sich an Praktiker der Bau- und Recyclingwirtschaft, die rechtskonform und effizient die rechtlichen Vorgaben in Bezug auf Zwischenlagerung, Abfallmanagement, Aufbereitung, Transport und Lagerung abwickeln. Ziel ist es, notwendige eigene Meldungen im Betrieb zu erkennen und richtig auszuführen.

Anmeldungen bitte mittels beiliegenden Anmeldeabschnitts.

 

3.5 BRV-Ausbildungskurs „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“

Vom 26. bis 28. September findet in Wien der Ausbildungskurs „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“, der auch als Nachweis der notwendigen Kenntnisse für eine Rückbaukundige Person zusätzlich zur bautechnischen bzw. chemischen Ausbildung verwendet werden kann, statt.

Da der Kurs schon fast ausgebucht ist, sind nurmehr Restplätze vorhanden. Der Folgetermin ist für 28. bis 30. November 2022 vorgesehen.

Für Ihre Anmeldungen nutzen Sie bitte den Anmeldeabschnitt im beiliegenden Kursfolder.

 

3.6 „Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe“

Am 03.10.2022 findet das BRV-Seminar „Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe“ in Wien statt.

Mit Ministerratsbeschluss 2021 wurden Kriterien für eine nachhaltige Beschaffung für den Hoch- und Tiefbau verpflichtend vorgesehen. Auf Basis des Bundesvergabegesetzes 2018 und der neuen aktuellen standardisierten Leistungsbeschreibung LB-VI werden Möglichkeiten einer recyclinggerechten Ausschreibung und Vergabe dargelegt.

Bitte nützen Sie die Möglichkeit der Teilnahme und melden Sie sich mit beiliegendem Abschnitt an.

 

Beilagen

Mitgliederinformation 16/2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband übersendet Ihnen das Mitgliederrundschreiben Nr. 16/2022 mit Hinweisen zur Begutachtung der UVP-G-Novelle.

Weiters möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir neben den beiden schon im Frühjahr erschienenen Informationsfoldern zum Gipsplattenrecycling nun auch noch ein Informationsblatt für das verarbeitende Gewerbe von Gipsplatten vorbereiten, das mit Ende August zu Verfügung stehen wird. Darüber hinaus werden wir im Herbst einen Aushang für Baucontainer erstellen, sodass auch das operative Baustellenpersonal durch Bildführung über die richtige Vorgangsweise zur Abtrennung von Gipsplatten angehalten wird.

Uns ist bewusst, dass alle diese Vorarbeiten noch weit vor Inkrafttreten des Verbotes der Deponierung von Gipsplatten geleistet werden, wollen aber das Bewusstsein für das Deponieverbot von Beton, Asphalt, Straßenaufbruch, welches in 1 ½ Jahren in Kraft tritt und das für Gipsplatten, welches 2 Jahre später wirksam wird, entsprechend vorbereiten.

Wir freuen uns, wenn Sie aus unserem breiten Seminarangebot wählen und Ihre Mitarbeitenden dazu entsenden:

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


 

MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 16/2022

 

  1. Rechtliche Angelegenheiten

1.1  UVP-G-Novelle in Begutachtung

Ende Juli wurde seitens des BMK eine Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 zur Begutachtung versandt.

Die Novelle soll eine Beschleunigung der Genehmigung von Vorhaben der Energiewende bringen, sowie verfahrensrechtliche Anpassungen aufgrund anhängiger EU-Vertragsverletzungsverfahren sowie aufgrund von Entscheidungen der Höchstgerichte. Weiters ist eine Steigerung der Verfahrenseffizienz, z.B. online- und Hybridverfahren, aber auch durch Prioritätensetzung der Umweltauswirkungen angestrebt. Darüber hinaus werden Genehmigungsvoraussetzungen hinsichtlich Klimaschutz und Bodenverbrauch beschrieben.

Im Detail:

Im § 4 wird neu festgelegt, dass auf Antrag des Projektwerbers ein Vorverfahren durchzuführen ist. Neu ist, dass in diesem Konzept zum Untersuchungsrahmen, gemessen an den zu erwartenden Umweltauswirkungen, diese in prioritäre und nicht prioritäre zu gliedern sind. Im § 6 wird dazu neu geregelt, dass der jeweilige Untersuchungsaufwand auf Basis der prioritären bzw. nicht prioritären Gliederung anzupassen ist.

Im § 4a werden wesentliche Erleichterungen für Windkraftanlagen geregelt. Im § 17a wird dazu klar gelegt, dass bei Vorliegen gewisser Beschwerden die aufschiebende Wirkung auszuschließen ist (unter Einhaltung weiterer Bestimmungen).

Im § 9 wird neu geregelt, dass Bürgerinitiativen durch eine GEMEINSAME Stellungnahme Parteistellung nach § 19 erlangen können.

Im § 9 Abs. 6 wird klargelegt, dass Parteien, die keine schriftliche Stellungnahme abgeben, Ihre Parteistellung im Verfahren verlieren. Im § 14 Abs. 1 werden ebenfalls beschleunigende Festlegungen getroffen, z.B. dass nach Ablauf von Fristen erhobene weitere Vorbringen von Parteien im Verfahren nicht mehr zu berücksichtigen sind.

Für das Umweltverträglichkeitsgutachten wird neu bestimmt, dass für die Beurteilung des Standes der Technik der Zeitpunkt des Beginns der öffentlichen Auflage maßgeblich ist.

Im § 16a werden die neuen Online- und Hybrid-Verhandlungen im Detail beschrieben.

Im § 17 werden Vorhaben der Energiewende bevorzugt, z.B. ist das alleinige Beeinträchtigen des Landschaftsbildes kein Grund für eine Abweisung, soferne eine strategische Umweltprüfung durchgeführt wurde.

Im § 24f Abs. 8 wird ein Passus zum vereinfachten Verfahren gestrichen: Bürgerinitiativen können gem. § 19 Abs. 4 als Beteiligte mit dem Recht auf Akteneinsicht teilnehmen (Textteil ist nicht mehr in der Novelle).

Im § 40 Abs. 1 werden Beschwerden hinsichtlich der Einwendungen und der Gründe massiv eingeschränkt.

Im Anhang 1 werden die gem. § 3 UVP-pflichtigen Anlagen aufgezählt. Unter der Ziffer 2e befinden sich auch die Anlagen zur Aufbereitung von Baurestmassen mit einer Kapazität von mindestens 200.000 t pro Jahr. Der Novellenvorschlag enthält hierzu eine Erweiterung: Anlagen zur Aufbereitung von Baurestmassen oder von Bodenaushub mit einer Kapazität von mindestens 200.000 t pro Jahr.

Die Begutachtungsfrist läuft bis Mitte September 2022.

Der BRV wird nur dann eine Stellungnahme abgeben, wenn Ihrerseits dazu Vorschläge einlangen. Sollten Sie direkt eine Stellungnahme verfassen, ersuchen wir Sie, die BRV-Geschäftsstelle CC: zu setzen. Danke.

 

  1. EU und Ausland

2.1 Neue EDA-Broschüren und Berichte

Der Europäische Abbruchverband EDA, bei dem der BRV österreichisches Mitglied ist, hat 2 Broschüren veröffentlicht:

  • Guide about Couplers for demolition and recycling
  • Guide about End-of-life of industrial facilities

Beide Broschüren können als Hardcopy oder elektronisch bezogen werden unter (www.europeandemolition.org/guide-couplers bzw. www.europeandemolition.org/guide-eol)

Weiters ist der Europäische Bericht der Abbruchindustrie ebenso über diese Internet-Adresse beziehbar (www.europeandemolition.org/publications/european-demolition-industry-report-2022)

 

 

  1. Veranstaltungen

3.1 Neu: BRV-Seminare zum BAWP 2022

Mit 22. September 2022 startet der Österreichische Baustoff-Recycling Verband mit einer neuen Veranstaltungsserie „Neue Anforderungen des Bundes-Abfallwirtschaftsplans (BAWP) 2022“. Der erste Termin findet dabei in Linz statt.

Der BAWP ist Grundlage für die Verwertung von Bodenaushubmaterial als Recycling-Baustoff sowie für die Verwendung von Böden als Abfall. Einige Neuerungen betreffen den veränderten Einsatz hinsichtlich der Umweltverträglichkeit, auch einer baubegleitenden chemischen Betreuung oder veränderten Einsatzbereichen.

Holen Sie sich die neuesten Informationen am 22. September in Linz oder am 2. November in Wien. Der Termin 2. November ist auch als Webseminar buchbar!

3.2 BRV-Seminar: Abfallrechtliche Registrierungs-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten

Ebenso in Linz findet am Nachmittag des 22. September das Seminar „Abfallrechtliche Registrierungs-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten für Bau- und Recycling-Betriebe“ statt.

In diesem Seminar wird versucht, alle relevanten abfallrechtlichen Verpflichtungen für Recycling-Betriebe – und Baubetriebe – aufzuzeigen und die notwendigen Vorbereitungen dafür zu erläutern.

Dieses Seminar lässt sich gut mit dem unter Punkt 1 angeführten Seminar in Linz kombinieren.

Anmeldungen bitte mittels beiliegenden Anmeldeabschnitts.

3.3 BRV-Ausbildungskurs „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“

Vom 26. bis 28. September findet in Wien der Ausbildungskurs „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“ statt. Dieser Kurs widmet sich unter anderem der neuen ÖNORM B 2251, die Basis für die Arbeit der Rückbaukundigen Person ist.

Mit Nachweis der Kenntnisse dieses Kurses sowie einer bautechnischen oder chemischen Ausbildung ist es möglich, als Rückbaukundige Person im Sinne der Recycling-Baustoffverordnung und der ÖNORM B 3151 tätig zu werden.

Für Ihre Anmeldungen nutzen Sie bitte den Anmeldeabschnitt im beiliegenden Kursfolder.

3.4 BRV-Seminar „Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe“

Am 03.10.2022 bietet der BRV in Wien wieder ein Seminar zum Thema der nachhaltigen Ausschreibung an.

Mit Ministerratsbeschluss 2021 wurden Kriterien für eine nachhaltige Beschaffung für den Hoch- und Tiefbau verpflichtend vorgesehen. Auf Basis des Bundesvergabegesetzes 2018 und der neuen standardisierten Leistungsbeschreibung LB-VI (ausgegeben 2021) werden Möglichkeiten einer recyclinggerechten Ausschreibung und Vergabe dargelegt. Die Teilnehmenden erhalten damit ein Werkzeug zur eigenen Umsetzung einer recycling-gerechten Ausschreibung und Vergabe.

Bitte nützen Sie die Möglichkeit der Teilnahme und melden Sie sich mit beiliegendem Abschnitt an.

 

  1. Wissenswertes

4.1 Cornet-Projekt CRUFI zum Betonrecycling

Der BRV unterstützt das gerade ins Laufen kommende Forschungsprojekt durch Mitarbeit und ist Mitglied des Projektbegleitenden Ausschusses (u.a. mit der ÖBB-Infrastruktur AG, Verband Österr. Beton- und Fertigteilwerke VÖB).

Das Projekt-Konsortium umfasst das Fraunhofer Institut für Bauphysik, die Hochschule München, die FH-Campus Wien und weitere.

Das Cornet-Projekt umfasst u.a. eine Prognose der Bewehrungskorrosion bei Recycling-Beton. In einem ersten Arbeitspaket wird die Entwicklung von Recyclingbetonen mit chloridhaltigen Gesteinskörnungen behandelt. Dabei ist die Zielsetzung, drei optimierte Betonzusammensetzungen mit bis zu 100 % rezyklierter Gesteinskörnung mit guter Verarbeitbarkeit, ausreichenden Festigkeits- und Dauerhaftigkeitskennwerten unter Verwendung von chloridhaltiger/nicht chloridhaltiger rezyklierter Gesteinskörnung zu betrachten.

In einem weiteren wird die CO2-Integration in Recyclingbeton betrachtet. Dabei soll das Potenzial von rezyklierten Altbetongranulaten als CO2-Speicher im Hinblick auf die Wiedereinsetzbarkeit als Zuschlagstoff untersucht werden.

Ziel ist es, Anwendungsrichtlinien für chloridhaltige RC-Betone zu schaffen.

 

Beilagen

Mitgliederinformation 15/2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband (BRV) übersendet Ihnen in der Beilage das Mitgliederrundschreiben Nr. 15/2022.

Wie Sie dem Mitgliederrundschreiben entnehmen können, sind derzeit mehrere ÖNORMEN in Erarbeitung, die den Einsatz von Recycling-Baustoffen verbessern bzw. ermöglichen.

Weiters möchten wir schon heute auf unsere nächsten Seminare im Herbst 2022 hinweisen:

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


 

MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 15/2022

 

  1. Technische Angelegenheiten

1.1  Entwurf der Bauproduktenverordnung – BRV-Stellungnahme

Am 30.3. hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Revision der Bauprodukten-verordnung veröffentlicht und eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat dazu fristgerecht eine Stellungnahme abgegeben.

Die Bauproduktenverordnung legt EU-weite Regeln für die Vermarktung von Bauprodukten fest. Ziel des Entwurfes ist es, Verbesserungen der Funktionsweise des Binnenmarktes für Bauprodukte zu erreichen und Umweltziele im Rahmen des Green Deal und des Circular Economy Action Plan zu fördern.

In der Stellungnahme des BRV wird eine grundsätzliche Zustimmung zum Entwurf der europäischen Bauproduktenverordnung abgegeben. Jedenfalls sind die Ziele des Green Deals und die Umsetzung in der BPVO durch Maximierung des Recyclinggehalts, der Recyclingfähigkeit und die verstärkte Verwendung wieder aufbereiteter Produkte zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft und Verringerung des ökologischen und CO2-Fußabdruckes von Bauprodukten zu unterstützen.

Als wichtigen Gedanken unterstützen wir die Erleichterung der Trennung von Komponenten und Vermeidung von gemischten, vermischten oder komplizierten Materialien.

Seitens des BRV wird jedoch kritisiert, dass die EU-Kommission über eigene hoheitliche Akte Veränderungen durchführen kann, auch ohne Anhörung technischer Kommissionen (CEN). Weiters ist der Anhang zum Thema „Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen bei Bauarbeiten“ relativ schwammig formuliert, wenn es darum geht, verpflichtend Sekundärrohstoffe mit hoher Umwelt-verträglichkeit einzusetzen. Kritisch betrachtet wird auch die sehr lange Übergangszeit von 20 Jahren, da damit kaum Änderungen in absehbarer Zeit zu bemerken sein werden.

Die Stellungnahme des BRV war auch Grundlage für die Stellungnahme der European Quality Association for Recycling (EQAR).

Insgesamt sind über 180 Stellungnahmen abgegeben worden, davon 10 % aus Österreich.

Wir werden Sie gerne über die weiteren Aktivitäten bei der Novellierung der Bauprodukten-verordnung informieren.

1.2 Projektantrag ÖNORM B 3141

Am 11. Juli 2022 wurde der Projektantrag zur ÖNORM B 3141 „Herstellung von Recycling-Baustoffen aus Aushubmaterialien“ vom zuständigen Komitee verabschiedet.

Dieser liegt mit 1. August 2022 zur offiziellen Einsichtnahme und Stellungnahme beim ASI auf.

In einer ad-hoc-Gruppe wurde unter Beteiligung des Ministeriums, der Natursteinindustrie, der Recyclingwirtschaft und Prüfanstalten der Projektantrag im letzten halben Jahr konkretisiert. Basis ist dabei in bautechnischer Hinsicht die zugrundeliegende europäische Normung, in umwelt-technischer Hinsicht der Bundes-Abfallwirtschaftsplan. Behandelt sollen insbesondere Aushub-materialien werden, die dem BAWP unterliegen und die als Recycling-Baustoff zum Einsatz kommen.

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat zum gleichen Thema eine Richtlinie schon 2018 erstellt, die 2021 neu aufgelegt worden ist. Dabei wurde neben den bautechnischen und umwelt-technischen Spezifizierungen auch ein Vorschlag für die Bezeichnung dieser Recycling-Baustoffe aufgenommen.

Ziel des Vorhabens ist es, in Analogie zur ÖNORM B 3140 „Rezyklierte Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulisch gebundene Anwendungen sowie für Beton“ nunmehr für Materialien, die im BAWP beschrieben werden, eine vergleichbare ÖNORM zu schaffen. Als weiteres Ziel wird dabei verfolgt, eine Basis für ein vorzeitiges Abfallende für Aushubmaterialien dem Ministerium zu geben. Das eigentliche Abfallende kann nur im Verordnungswege – und damit nicht über die ÖNORM – erfolgen, das BMK hat sich jedoch dazu bekannt, dieses Thema entsprechend weiter zu verfolgen.

Der BRV wird voraussichtlich keine Stellungnahme zu dem Projektantrag einbringen, da durch die Mitarbeit im Vorfeld eine Sicherstellung der Interessen erfolgte. Für nähere Informationen steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

1.3 Überarbeitung ÖNORM S 2021

Im Rahmen des nationalen Normungskomitees 199 „biologische Abfallbehandlung und -verwertung“ wurde der Beschluss gefasst, die ÖNORM S 2021 „Kultursubstrate – Qualitätsanforderungen und Untersuchungsmethoden“ zu überarbeiten. Der BRV hat gebeten, als Gast zu diesen Sitzungen eingeladen zu werden. Herr Dipl.-Ing. (FH) Tallafuss wird dabei den BRV vertreten. Ziel ist es, das heuer veröffentlichte BRV-Merkblatt „Verwendung von Ziegel-hältigen Recycling-Baustoff-Produkten“ in diese ÖNORM einzuarbeiten.

Weiters wurde seitens des BRV eine Initiative unternommen, die ÖNORM L 1131 für Dachbegrünung ebenso zu öffnen um das Thema der Ziegel-hältigen Substrate (Recycling-Baustoff-Produkte) berücksichtigen zu können. Ende Juli wird dazu eine Sitzung des ASI erfolgen.

Wir werden Sie über den Verlauf dieser beiden Normenvorhaben in den nächsten Rundschreiben weiter informieren.

1.4 BRV-Stellungnahme zum Entwurf des BAWP 2022

Der BRV hat zeitgerecht zum Entwurf des BAWP 2022, der vom BMK im Mai 2022 versendet wurde, Stellung genommen.

Die Veröffentlichung des BAWP wird für Herbst 2022 erwartet. Auf Basis dieser Veröffentlichung wird im ASI die ÖNORM B 3141 (siehe oben) erstellt werden.

Hinweis: der BRV beginnt Mitte September mit einer neuen Veranstaltung über die Inhalte des aktualisierten Bundes-Abfallwirtschaftsplans sowie über die Auswirkungen auf die Recycling-wirtschaft beim Thema Boden und Recycling-Baustoffe.

 

  1. EU und Ausland

2.1 Interalpine Ressourcentagung Südtirol

Am 22. und 23. September 2022 findet am Kronplatz in Südtirol die Interalpine Ressourcentagung „Bewertbare Nachhaltigkeit in der Bauwirtschaft“ statt. Die Veranstaltung wird auch im Zusammen-wirken mit EQAR abgehalten. Nähere Informationen bekommen Sie unter der Internetadresse www.ibi-kompetenz.eu.

 

  1. Veranstaltungen

3.1 Neu: BRV-Seminare BAWP 2022

Mit 22. September 2022 startet der Österreichische Baustoff-Recycling Verband mit einer neuen Veranstaltungsserie „Neue Anforderungen des BAWP 2022“. Der erste Termin findet dabei in Linz statt.

Der BAWP ist Grundlage für die Verwertung von Bodenaushubmaterial als Recycling-Baustoff sowie für die Verwendung von Böden als Abfall. Einige Neuerungen betreffen den veränderten Einsatz hinsichtlich der Umweltverträglichkeit, auch einer baubegleitenden chemischen Betreuung oder veränderten Einsatzbereichen.

Holen Sie sich die neuesten Informationen am 22. September in Linz oder am 2. November in Wien.

3.2 BRV-Seminar: Abfallrechtliche Registrierungs-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten

Ebenso in Linz findet am Nachmittag des 22. September das Seminar „Abfallrechtliche Registrierungs-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten für Bau- und Recycling-Betriebe“ statt.

In diesem Seminar wird versucht, alle relevanten abfallrechtlichen Verpflichtungen für Recycling-Betriebe – und Baubetriebe – aufzuzeigen und die notwendigen Vorbereitungen dafür zu erläutern.

Dieses Seminar lässt sich gut mit dem unter Punkt 1 angeführten Seminar in Linz kombinieren.

Anmeldungen bitte mittels beiliegenden Anmeldeabschnitts.

3.3 BRV-Ausbildungskurs „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“

Vom 26. bis 28. September findet in Wien der Ausbildungskurs „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“ statt. Dieser Kurs widmet sich unter anderem der neuen ÖNORM B 2251, die Basis für die Arbeit der Rückbaukundigen Person ist.

Mit Nachweis der Kenntnisse dieses Kurses sowie einer bautechnischen oder chemischen Ausbildung ist es möglich, als Rückbaukundige Person im Sinne der Recycling-Baustoffverordnung und der ÖNORM B 3151 tätig zu werden.

Für Ihre Anmeldungen nutzen Sie bitte den Anmeldeabschnitt im beiliegenden Kursfolder.

 

  1. Wissenswertes

4.1 ÖNORM L1211 „Bodenschutz bei der Planung und Durchführung von Bauvorhaben“

Die ÖNORM L1211 „Bodenschutz bei der Planung und Durchführung von Bauvorhaben“ wurde in mehrjähriger Überarbeitung nunmehr als Entwurf fertiggestellt. Eine Veröffentlichung dieser Norm ist voraussichtlich mit September zu erwarten. Es handelt sich dabei um keine bautechnische sondern um eine landschaftsökologische Norm, die den Erhalt der Böden für Forst- und Land-wirtschaft zum Ziele hat. Ziel der Norm ist es, Verluste, Belastungen und Beeinträchtigungen des Bodens bei Bauvorhaben zu minimieren und die natürlichen Bodenfunktionen zu erhalten oder wieder herzustellen.

Die ÖNORM ist anzuwenden, wenn bei einem Bauvorhaben über 5.000 m2 Boden mit natürlichen Bodenfunktionen beansprucht oder hergestellt wird.

Bei Bauvorhaben, die über 5.000 m2 Boden mit natürlichen Bodenfunktionen beanspruchen, ist eine bodenkundliche Baubegleitung zu beauftragen. Diese berät den Bauherrn in der Sicherstellung des baubegleitenden Bodenschutzes von der Grundlagenerhebung, Planung und Projektierung über die Ausschreibung bis zur Bauausführung. Sie ist vom Bauherrn mit den notwendigen Befugnissen auszustatten.

Baumaßnahmen auf Böden, die vorrangig bautechnischen Zwecken dienen, sowie Böden unter versiegelten Flächen sind vom Anwendungsbereich dieser ÖNORM ausgenommen.

4.2 Kroatien: Trainingsprogramm C&D-Kreislaufwirtschaft

Im Auftrag der Weltbank und des kroatischen Umweltministeriums wurde in Kroatien ein Projekt „Circular Economy Approaches in Solid Waste Management“ in Auftrag gegeben. Unter anderem werden dabei Trainingsaktivitäten zum Thema C&D-Waste Management vorgesehen.

Bei Insgesamt 6 Terminen in ebenso vielen kroatischen Städten wurden unter Beteiligung von Herrn Kasper, Car, Tallafuss Best Practice-Beispiele aus Österreich eingebracht.

Es wurde allgemein anerkannt, dass Österreichisch durchwegs als Vorbild für Kroatien dienen kann, wenngleich gewisse Besonderheiten (Geologie, Struktur des Landes,…) sicherlich entsprechende Adaptierungen benötigen.

 

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