Notice: Undefined index: countryCode in /var/www/vhosts/host-111558.webhosting.magentabusiness.at/httpdocs/brv.or.at/index.php(450) : eval()'d code on line 29 Rundschreiben – Seite 8 – Österreichischer Baustoff- Recycling Verband

Mitgliederinformation 1/2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Österreichische Baustoff-Recycling Verband möchte Ihnen und Ihren Mitarbeitern/innen alles Gute im neuen Jahr wünschen und hofft auf ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2022.

Wir freuen uns, Ihnen im Jahr 2022 am 7. April wieder eine große Tagung in Wien bieten zu können. Wir gehen davon aus, dass die angekündigte große Coronawelle bis dahin abgeklungen ist und veranstalten diese Tagung im höchsten Gebäude Österreichs, dem DC Tower in Wien.

Weiters erinnern wir daran, dass am 1. Juni 2022 die europäische Tagung der EQAR unter starker Mitwirkung des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes im Rahmen der IFAT in München stattfinden wird. Alle Mitgliedsbetriebe des BRV erhalten eine gratis Eintrittskarte für die IFAT, sodass Sie neben dem Kongress auch auf einer der wichtigsten Abfall-/Recycling-relevanten internationalen Messen Kolleginnen und Kollegen aus Nachbarländern treffen können.

Unsere nächsten Veranstaltungen:

Mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 1/2022

  1. Rechtsangelegenheiten

1.1 Novellierung des Umweltförderungsgesetzes

Am 23. Dezember 2021 wurde seitens des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) die UFG-Novelle im Entwurf veröffentlicht. Diese widmet sich insbesondere der Errichtung und Nachrüstung von Sortieranlagen für Kunststoffverpackungen sowie weiteren Förderungen von Investitionen im Zusammenhang mit Getränkeverpackungen. Die Novelle enthält zudem eine Erweiterung der bisherigen Förderschiene „Altlastensanierung“, um den Förderbereich des „Flächenrecyclings“ zu ergänzen. Ein Instrument zur Reduktion des neuen Flächenverbrauches stellt die Mobilisierung brachliegender und leerstehender Flächen dar. Flächenrecycling ist als Zielsetzung im aktuellen Regierungsprogramm, im Österreichischen Raumentwicklungskonzept 2030 sowie als Maßnahmenschiene des ÖARP verankert.

Weiters wird ein Biodiversitätsfonds als eigenständiger Förderbereich im Rahmen des Umweltförderungsgesetzes eingerichtet. Mit diesen Förderungen sollen zusätzliche Maßnahmen zur Umsetzung der nationalen Biodiversitäts-Strategie angereizt bzw. unterstützt werden.

1.2 Verpackungsverordnungs-Novelle 2021

Mit BGBl. II 597/2021 wurde die Verpackungsverordnungs-Novelle 2021 seitens des BMK veröffentlicht. Sie widmet sich unter anderem dem Einweggeschirr und –besteck und den Einweg-Kunststoffprodukten gemäß Anhang 6 und Fanggeräten, aber auch der Erhöhung des Anteils in Verkehr gebrachter wiederverwendbarer Verpackungen, etc.

  1. Recycling-Wirtschaft

 

2.1 Formulare auf der BRV-Homepage aktualisiert

Der BRV bietet eine Vielzahl an Informationen für Bauherren, Planer und Ausführende:

So finden sich unter anderem Informationen über rückbaukundige Personen (Link „rückbaukundige Personen“ auf der Homepage im auffälligen oberen Bereich auswählbar) aber auch im Bereich der Serviceangebote.  Im Untermenü „Formulare“ wurden per 1.1.2022 alle Formulare aktualisiert. Wir empfehlen Ihnen, diesen Teil der Website durchzusehen und aktuelle Formulare downzuloaden. Wir möchten Sie speziell darauf hinweisen, dass diese Formulare mit Ihrem Firmenlogo versehen werden können und als ausfüllbare PDFs am Computer bearbeitet werden können.

Speziell neu mit 1.1.2022 sind jene Formulare, die in der ÖNORM B 3151, Ausgabe Jänner 2022, veröffentlicht worden sind (z.B.: Objektbeschreibung, Orientierende Schad- und Störstofferkundung, Rückbaukonzept).

Auf der Homepage finden Sie weiters Formulare, die der BRV zur Anwendung empfiehlt (z.B.: Freigabeprotokoll oder das Beiblatt „Einsatzbereiche und Verwendung“ für Recycling-Baustoffe U-A, U-B, U-E).

Hinweis: Die ÖNORM B 3151, Fassung des Jahres 2022, entspricht nicht der Vorgabe der Recycling-Baustoffverordnung, da die RBV auf die Fassung 2014 im Rahmen der Verordnung statisch verweist. Seitens des BMK ist jedoch angedacht, in einem Schreiben zu erklären, dass die Fassung 2022 ebenso verordnungskonform angewendet werden kann. Aus diesem Grunde finden Sie am Beginn der Formularangebote des BRV auch noch den Hinweis „Formulare vor dem 1.1.2022“, damit Sie wählen können, in welcher Fassung Sie Ihre Dokumentations-tätigkeit ausführen.

  • Entwurf der Österreichischen Kreislaufwirtschaftsstrategie

Im Regierungsprogramm 2020 bis 2024 ist die Entwicklung einer Österreichischen Kreislaufwirtschaftsstrategie vorgesehen. Das BMK hat am 18. Dezember 2021 den Entwurf der Kreislaufwirtschaftsstrategie „Österreich auf dem Weg zu einer nachhaltigen und zirkulären Gesellschaft“ an den BRV übermittelt, wobei eine Stellungnahmemöglichkeit bis Ende Jänner 2022 vorgesehen ist. Ziele dieser Strategie sind die Reduktion des Materialverbrauchs und die Steigerung der Ressourceneffizienz. Es wird angestrebt, einen Ersatz von Primär- durch Sekundärrohstoffe sowie auch den Ersatz fossiler durch biogene Rohstoffe vorzunehmen. Selbstverständlich wird auf eine klimaneutrale Produktion gesetzt.  Als einer der Schwerpunkte der Österreichischen Kreislaufwirtschaftsstrategie wird die Bauwirtschaft und bauliche Infrastruktur, aber auch das Thema Mobilität und Abfallmanagement angeführt.

Gerne senden wir Ihnen den Entwurf auf Anforderung zu.

  1. Verbandsangelegenheiten

 

3.1 Neues Kennwort für BRV-INTERN-Zugang

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband bietet für Mitgliedsbetriebe eine interne Seite an, die neben den Rundschreiben eine Vielzahl weiterer für Mitglieder relevanter Informationen enthält. Der Zugang im Jahr 2022 erfolgt durch nachstehende Kennung:

Username: brintern

Neues Passwort: BRV-2022

Das BRV-INTERN erreichen Sie über die Homepage des BRV unter Anklicken des Links am rechten oberen Bildschirmrand.

3.2 BRV-Seminare erfolgreich

Der BRV hat sich vor Jahren als erfolgreicher Seminarveranstalter etabliert:

Wir boten im Jahre 2021 13 unterschiedliche Seminare an, an denen insgesamt 490 Personen teilnahmen. Damit übertrafen wir auch das Jahr 2020 um rund 150 Personen! Dies trotz Pandemiesituation.

Weiters wurden 2021 die meisten Seminare seit Bestehen des BRV angeboten: 39 Seminartermine – gegenüber den Vorjahren eine Steigerung von 30 %!

Erfreulich ist auch, dass der BRV die neue Technologie erfolgreich anwenden konnte. Dreiviertel aller Seminare wurden als Webseminare angeboten, Präsenzveranstaltungen wurden vergangenes Jahr in Wien, in der Steiermark und in Oberösterreich abgehalten.

Aufgrund der Pandemiesituation konnte leider keine Großtagung angeboten werden, auch die Veranstaltungen in Salzburg mussten aufgrund des Lockdowns entfallen.

Unsere bestbesuchten Veranstaltungen betrafen die Neuerungen zur Deponieverordnung, die Möglichkeiten der Verwendung von Aushubmaterialien sowie Neues zum Asphaltrecycling. Sehr gut besucht waren weiters der dreitägige Abbruchkurs sowie EDM für Recyclingunternehmungen.

Der gemeinsam mit dem ÖWAV abgehaltene Eingangsleiterkurs für Bodenaushub-, Baurestmassen- und Inertabfalldeponien konnte leider nur einmal abgehalten werden.

Wir freuen uns, mit den Seminaren einen wichtigen Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit leisten zu können und gleichzeitig eine Vielzahl von Auftraggebervertretern, Planern und Baustellenpersonal auf die richtige Verwertung von mineralischen Baurestmassen bzw. Bodenaushub hinweisen zu können.

  1. Veranstaltungen

 

4.1 BRV-Tagung 2022

Wir freuen uns, Ihnen 2022 erneut eine Großtagung des BRV anbieten zu dürfen. Die Auswahl der Themen erfolgte heuer aufgrund der besonderen Aktualität: So wird das Thema eines eventuellen Abfallendes für Bodenaushub ebenso angesprochen, wie das zukünftige Deponieverbot für Gipsplatten, aber auch neue Wege des Baustoff-Recyclings im Zusammenhang mit Substraten.

Erfreulicherweise werden auch Referenten und Moderatoren aus dem BMK aber auch aus weiteren Bereichen der Recyclingwirtschaft im Rahmen der Tagung Ihnen für Fragen zur Verfügung stehen. Besonderes Interesse wird sicherlich die Präsentation der Inhalte des neuen Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2022 sein, der ebenfalls seitens des BMK vorgestellt werden wird.

Nähere Details entnehmen Sie bitte der Beilage. Melden Sie sich bitte möglichst zeitgerecht an, da die Räumlichkeit zwar sehr groß gewählt wurde, aber möglicherweise Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Personen seitens der Bundesregierung vorgenommen werden könnten und wir dann eine Reihung nach Eingang der Anmeldung vornehmen werden.

4.2 Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – rückbaukundige Person

Aufgrund der aktuellen Situation findet der dreitägige Ausbildungskurs für Personen, die insbesondere als rückbaukundige Person tätig werden wollen, kommende Woche von Montag bis Mittwoch, 17. bis 19. Jänner 2022, in Wien statt.

Da der Kurs dreitägig ist, wird er nicht als Webkurs sondern in Präsenz angeboten. Wir führen diesen Kurs unter strengsten Sicherheitsbestimmungen durch:

Alle Teilnehmer/innen müssen 2G+ nachweisen (geimpft/genesen UND PCR-getestet). Sollte es aus technischen Möglichkeiten (Überlastung der Labors) nicht möglich sein, einen PCR-Test mitzubringen, ist dies glaubhaft zu machen (zum Beispiel Printscreen der Homepage, auf der das Labor dies bekannt gibt) und ein maximal 24 Std. alter Antigentest vorzuweisen. Für den zweiten und dritten Tag kann in Wien eine der vielen Gurgelboxen in Anspruch genommen werden, eines der kostenlosen Testangebote in div. Apotheken in Wien, oder die kostenlosen Tests von „alles gurgelt“, die zweckmäßigerweise schon vorher im Internet bestellt werden können.

Der Kurs dient einerseits als Ausbildungskurs für rückbaukundige Personen, andererseits ist er bestens geeignet für Baustellenleiter oder Betriebsleiter von Recycling-Anlagen. Inhaltlich widmet er sich insbesondere dem Rückbau (sortierten Abbruch), zeigt aber auch die Verwendungsmöglichkeiten von Abbruchmaterialien bzw. die notwendigen Dokumentations-pflichten auf und führt in die qualitative Aufbereitung ein.

Anmeldungen werden noch entgegengenommen (mit 20 % Sonderrabatt – solange noch Plätze verfügbar sind).

4.3 Web-Seminar „Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe“

Am 13.1.2022 bietet der BRV von 9 bis 14 h ein Webseminar zum Thema der nachhaltigen Ausschreibung an.

Mit Ministerratsbeschluss 2021 wurden Kriterien für eine nachhaltige Beschaffung für den Hoch- und Tiefbau verpflichtend vorgesehen. Auf Basis des Bundesvergabegesetzes 2018 und der neuen standardisierten Leistungsbeschreibung LB-VI (ausgegeben 2021) werden Möglichkeiten einer recyclinggerechten Ausschreibung und Vergabe dargelegt. Die Teilnehmenden erhalten damit ein Werkzeug zur eigenen Umsetzung einer recyclinggerechten Ausschreibung und Vergabe.

Bitte nützen Sie die Möglichkeit der Teilnahme aus dem Homeoffice oder Ihrem Büro und melden Sie sich mit beiliegendem Abschnitt an.

4.4 Seminar „Neues zur Deponieverordnung“ – Wien/Web

Am 27. Jänner 2022 Vormittag bietet der BRV ein Seminar in hybrider Form an: Sie können sowohl in Präsenz in Wien oder per Web teilnehmen.

Durch die Deponieverordnungsnovelle von 1. April 2021 wird das Deponieren gewisser Baurestmassen verboten werden. Aufgrund des zukünftigen Deponierungsverbotes werden wichtige Grundlagen der Verwertung vorgetragen.

Anmeldungen bitte mittels beiliegenden Anmeldeformulars.

4.5 Seminar „Baurelevante Neuerungen beim Abfallverzeichnis“ – Wien/Web

Der BRV bietet am 27. Jänner 2022 Nachmittag das Seminar zum Thema „Baurelevante Neuerungen beim Abfallverzeichnis“ in hybrider Form an. Sie können sowohl in Präsenz in Wien als auch per Web teilnehmen. Das Seminar richtet sich an Abfallsammler, Abfallbehandler, Bauleiter, Baupraktiker und Bauherrnvertreter.

Für Ihre Anmeldung verwenden Sie bitte beiliegenden Anmeldeabschnitt.

4.6 Seminar „Was tun mit Aushub“ – Web

Am 3. Februar 2022 findet das Web-Seminar „Was tun mit Aushub“ statt. Sowohl die Recycling-Baustoffverordnung als auch der Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2017 (BAWP 2017) behandeln die Thematik „Aushub“. Darunter ist beispielsweise Bodenaushub, technisches Schüttmaterial oder Gleisaushub zu verstehen. Welche Regelungen jeweils gelten, welche Bezeichnungen vorzusehen sind und welche Dokumentation erforderlich ist, wird im Seminar erläutert. Notwendige Voraussetzungen für die Altlastenbeitragsfreiheit werden dargestellt.

Bitte melden Sie sich mittels des Anmeldeformulars im beiliegenden Seminarfolder an.

  1. Wissenswertes

 

5.1 AWG-Novelle Kreislaufwirtschaftspaket: EDM-Registrierung für Transporteure

Die im vergangenen Jahr veröffentlichte AWG-Novelle verlangt, dass Transporteure ab 1. Jänner 2022 im EDM-Portal registriert sind, sofern Abfälle befördert werden.

Damit endet die bislang akzeptierte Registrierung auf der Internetseite www.dietransporteure.at.

Die seit 1. Jänner 2022 im EDM-Portal geforderte Registrierung gilt für inländische und ausländische Transporteure, die Abfälle befördern.

Beilagen

Mitgliederinformation 15/2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Beilage erhalten Sie das Rundschreiben Nr. 15/2021. Dieses widmet sich der Entscheidung des BMK, dass Absiebmaterialien einer Behandlungsanlage für Recycling-Baustoffe keiner analytischen Beurteilung bei Deponierung benötigen. Das Schreiben von SC DI Christian Holzer, gerichtet an den BRV, können Sie dem Rundschreiben entnehmen.

Wir freuen uns, dass die vom BRV getroffene Entscheidung, auf Kosten des Verbandes analytische Untersuchungen dem BMK zu Verfügung zu stellen, nun endlich zu dem gewünschten Erfolg geführt hat!

Weiters erlauben wir uns auf die nächsten im kommenden Jahr stattfindenden Veranstaltungen kurz hinzuweisen:

Unsere weiteren Veranstaltungen:

Mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


 

MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 15/2021

 

  1. Rechtsangelegenheiten

1.1  BRV-Initiative “Keine Analytik für Absiebmaterial bei Deponierung”

Die Problematik

Im Jahre 2018 erfuhr das BMK von nicht rechtskonformer Ablagerung von (Vor-)absieb-materialien aus der Behandlung von mineralischen Baurestmassen nach RBV auf Bodenaushubdeponien. Dies führte dazu, dass die Sektion Abfall des damaligen BMNT in einem Schreiben festhielt, dass die Regelungen des § 9 Abs. 4 der Recycling-Baustoffverordnung („Nicht verwertbare Rückstände, die bei der Herstellung von Recycling-Baustoffen anfallen, sind ordnungsgemäß zu beseitigen.“) anzuwenden ist. Die Erläuterungen dazu konkretisieren: „Nicht verwertbare Rückstände sind gemäß DVO 2008 zu untersuchen und in Abhängigkeit der Untersuchungsergebnisse auf einer entsprechenden Deponie abzulagern.“ Gemeint wurden dabei Baurestmassendeponien und Massenabfalldeponien.

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat darauf verwiesen, dass er hingegen im Sinne von Anhang 2, Pkt. 2 der DepVO 2008 keine Notwendigkeit für eine Analytik sehe: “Weiters dürfen in Baurestmassen- und Massenabfalldeponien auch der Liste II gleichartige Abfälle aus der Produktion von Baustoffen ohne analytische Untersuchungen für die grundlegende Charakterisierung angenommen und abgelagert werden.” Da im Sinne der RBV von den Behandlungsbetrieben (Baustoff-Recycling Betriebe) sehr wohl Recycling-Baustoffe (sogar großteils Recycling-Baustoff-Produkte i.S. der RBV) hergestellt werden, also eben Baustoffe, war aus Sicht des BRV grundsätzlich keine Analytik für Absiebmaterial aus dieser Baustoffproduktion notwendig.

Dennoch erging die Empfehlung, bis zur Herstellung von Rechtssicherheit, dem Schreiben des Sektionsleiters DI Christian Holzer zu folgen. Gleichzeitig wurde vom BRV das UWIS Ingenieurbüro Stanek KG mit einer repräsentativen Untersuchung von Absiebmaterial beauftragt.

 

Der BRV geht die Problematik offensiv an

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband sowie der Österreichische Güteschutzverband Recycling-Baustoffe haben sich daher entschlossen, beginnend mit der Produktionsperiode 2019, eine Untersuchung darüber durchzuführen, welche Inhaltstoffe in abgesiebten Fraktionen aus der Aufbereitung von gütegeschützten Recycling-Baustoffen (RB, RM, RMH) enthalten sind, wie diese Materialien bewertet und in Bezug auf die Grenzwerte der Deponieverordnung sowie der Recycling-Baustoffverordnung eingestuft werden können.

Diese Untersuchung von (Vor)Absiebmaterialien aus der Produktion von Recycling-Baustoffen anonymisierter BRV-Mitgliedsbetriebe sollte somit einen Beitrag zur analytischen Bewertung der Umweltverträglichkeit dieser Materialien leisten. Im Rahmen der Studie wurden durch die UWIS Ingenieurbüro Stanek KG in Summe 18 Feldproben unterschiedlicher (Vor)Absieb-materialien von BRV-Mitgliedsbetrieben übernommen und in Folge in der Zeit von Jänner bis Juni 2019 untersucht und ausgewertet.

Die Ergebnisse wurden den Mitgliedern im Rahmen der Mitgliederversammlung präsentiert. Vereinfacht gesagt, können derartige (Vor-)Absiebmaterialien die Grenzwerte der Deponieverordnung (Eluate, Gesamtgehalte, Verunreinigung) sehr wohl einhalten, überschreiten aber i.d.R. die Werte nach der RBV – das ist ja auch einer der Gründe, warum eine Absiebung durchgeführt wird.

Im Jahre 2020 wurde in mehreren (Video)-Sitzungen mit den Vertreter/innen des BMK diese Ergebnisse vorgestellt und im Detail durchgearbeitet. Das BMK seinerseits beauftragte eine Paralleluntersuchung, die ebenso die Ergebnisse des BRV bestätigten.

Im Oktober 2020 sagte uns das BMK zu, in der Novelle der Abfallverzeichnisverordnung bei Einführung einer eigenen Schlüsselnummer für derartige (Sekundär)Abfälle die (vermeintliche) Verpflichtung zur chemischen Analyse aufzuheben. In der Folge wurde zwar die Verordnung neu aufgelegt, das BMK kam aber zur Überzeugung, diese Regelung besser in der Deponieverordnung unterzubringen.

Der BRV ersuchte zwischenzeitlich mehrmals persönlich und schriftlich, die vom BMK ausgedrückte Verpflichtung zur analytischen Untersuchung entsprechend aufzuheben – schon vor einer Deponieverordnungsnovelle (Anm.: die aus heutiger Sicht Mitte 2022 zu erwarten sein wird).

 

Das BMK reagiert auf die Aktivität des BRV

Am 15. Dezember erreichte uns das Schreiben des BMK nachmittags:

“Sehr geehrter Herr DI Car!

 

Zurückkommend auf diverse Konsultationen zum o. a. Betreff darf ich Ihnen Folgendes mitteilen.

Die Feinfraktion aus dem Baurestmassenrecycling wurde einer analytischen Untersuchung und Beurteilung im Auftrag des BMK und des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes (BRV) unterzogen.

 

Als Ergebnis in Zusammenschau mit den zulässigerweise ablagerbaren Abfällen konnte festgestellt werden, dass eine Deponierung dieser Fraktion auf Baurestmassen- oder Massenabfalldeponien gemäß Anhang 2 Liste II der Deponieverordnung 2008 (ohne analytische Untersuchung) möglich ist. Dies soll in der nächsten Novelle der Deponieverordnung 2008 klargestellt werden.

 

Gemäß Abfallverzeichnisverordnung 2020 sind diese Abfälle ab 01.01.2022 der Abfallart SN 31409 23 „mineralische Rückstände aus der Aufbereitung von Baurestmassen“ zuzuordnen.

 

Auszug aus dem Anhang 1 der Abfallverzeichnisverordnung 2020:

AA 31409 23 Bauschutt (keine Baustellenabfälle) mineralische Rückstände aus der Aufbereitung von Baurest-massen 31409 77 g Abfallart zu verwenden für Rückstände (Feinfraktion) aus der Aufbereitung von Baurestmassen

 

Vielen Dank für Ihre fachliche Unterstützung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Sektion V – Umwelt und Kreislaufwirtschaft

 

DI Christian Holzer

Sektionsleiter

 

+43 1 711 62 – 613000

Stubenbastei 5, 1010 Wien, Österreich

christian.holzer@bmk.gv.at

www.bmk.gv.at / infothek.bmk.gv.at”

Das weitere Vorgehen

Seitens des BMK wurde also die Ansicht des BRV, dass keine analytische Untersuchung notwendig ist, inhaltlich bestätigt. Auch, dass eine rechtsverbindliche Regelung in der Novelle der DeponieVO aufgenommen werden wird. Weiters wurde darauf verwiesen, dass ab 1. Jänner 2022 die neue Schlüsselnummer 31409 mit der Spezifizierung 23 zu verwenden ist.

Wir werden uns aber umgehend bemühen, auch noch eine klare Aussage zu bekommen, dass damit das Schreiben von SC Holzer aus 2018 hinsichtlich der zitierten Erläuterungen und damit die Verpflichtung zur Analytik per sofort aufgehoben ist. Wir werden Sie umgehend darüber per Rundschreiben informieren.

 

Beilagen

 

Mitgliederinformation 14/2021 – AWG-Novelle 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Beilage erhalten Sie das Rundschreiben Nr. 14/2021. Dieses widmet sich in erster Linie der AWG-Novelle 2021, die als „Kreislaufwirtschaftspaket“ bezeichnet wird.

Wir ersuchen Sie schon heute den Termin 7.4.2022 für die BRV-Tagung zu reservieren.

Unsere weiteren Veranstaltungen:

Mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


 

MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 14/2021

  1. Rechtsangelegenheiten

1.1  AWG-Novelle „Kreislaufwirtschaftspaket“ veröffentlicht

Am 10. Dezember 2021 wurde das BGBl. I 200/2021 verlautbart.

Einen Auszug recyclingrelevanter Regelungen, die das Baustoff-Recycling betreffen, finden Sie in der nachfolgenden Punktuation:

  • In § 2 Abs. 4 werden neue Definitionen angefügt: Bau- und Abbruchabfälle werden als Abfälle, die durch Bau- und Abbruchtätigkeiten entstehen, definiert.
  • In § 2 Abs. 5 Z2a wird stoffliche Verwertung gemäß § 16 Abs. 7 und Anhang 1a als jedes Verwertungsverfahren in Bezug auf Abfälle, die durch Bau- und Abbruchtätigkeiten entstehen, ausgenommen die energetische Bewertung und die Aufbereitung zu Materialien, die als Brennstoff oder anderes Mittel der Energieerzeugung verwendet werden sollen, definiert. Dazu zählen unter anderem die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die Verfüllung.
  • In § 2 abs. 5 wird als neue Z7a die Definition der Verfüllung eingefügt: Jedes Verwertungsverfahren, bei dem geeignete, nicht gefährliche Abfälle zum Zweck der Rekultivierung von Abgrabungen oder zu bautechnischen Zwecken bei der Landschaftsgestaltung verwendet werden. Die zur Verfüllung verwendeten Abfälle müssen Materialien, die keine Abfälle sind, ersetzen, für die vorstehend genannten Zwecke geeignet und auf die für die Erfüllung dieser Zwecke unbedingt erforderlichen Mengen beschränkt sein.
  • In § 26 werden für abfallrechtliche Geschäftsführer einige formale Ergänzungen vorgenommen (z.B.: Die Abbestellung eines abfallrechtlichen Geschäftsführers ist der Behörde anzuzeigen bzw. gibt es eine Konkretisierung zu den fachlichen Fähigkeiten und Kenntnissen.).
  • In § 69 Abs. 10 werden Regelungen hinsichtlich der Transporte von Abfällen mit einer Transportstrecke auf der Straße als Bahntransporte festgelegt: Ab 1. Jänner 2023 gilt dies für die Straßentransportstrecke von 300 km, ab 1. Jänner 2024 von 200 km und ab 1. Jänner 2026 von 100 km. Dies gilt nicht, wenn nachgewiesen wird, dass von der Bahn keine entsprechenden Kapazitäten bereitgestellt werden können oder wenn beim Bahntransport die auf der Straße zurückgelegte Transportstrecke für die An- und Abfahrt zur und von einer am nächsten liegenden Verladestelle im Vergleich zum ausschließlichen Transport auf der Straße 25 % oder mehr betragen würde.
  • Im Anhang A sind Ziele für die Vorbereitung zur Wiederverwendung, für das Recycling und für die sonstige stoffliche Verwertung angegeben. Für Siedlungsabfälle muss bis 2025 die Wiederverwendung und das Recycling auf mindestens 55 Gew.% erhöht werden, in weiteren Stufen bis 2035 auf 65 Gew.%. Bei den Zielvorgaben für Bau- und Abbruchabfälle werden die schon bislang bekannten 70 Gew.% „bis 2020“ verlangt. Dabei zählt auch die Verfüllung dazu, bei der Abfälle als Ersatz für andere Materialien genutzt werden.
  • Weiters wird im Anhang 2 Tab. 1 die Fußnote 3 wie folgt formuliert: „Dies schließt die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling anorganischer Baustoffe, die Verwertung anorganischer Stoffe zur Verfüllung und die Bodenreinigung, die zu einer Verwertung des Bodens führt, ein.“

Obige Zusammenfassung stellt, wie erwähnt, nur einen Auszug aus der umfangreichen Novelle dar.

Den gesamten Novellentext können Sie dem Rechtsinformationssystem des Bundes entnehmen (www.ris.bka.gv.at).

 

  1. Veranstaltungen

2.1  BRV-Seminar „Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe – Webseminar“

Am 13.1.2022 bietet der BRV von 9 bis 14 h ein Webseminar zum Thema der nachhaltigen Ausschreibung an.

Mit Ministerratsbeschluss 2021 wurden Kriterien für eine nachhaltige Beschaffung für den Hoch- und Tiefbau verpflichtend vorgesehen. Auf Basis des Bundesvergabegesetzes 2018 und der neuen standardisierten Leistungsbeschreibung LB-VI (ausgegeben 2021) werden Möglichkeiten einer recyclinggerechten Ausschreibung und Vergabe dargelegt. Die Teilnehmenden erhalten damit ein Werkzeug zur eigenen Umsetzung einer recyclinggerechten Ausschreibung und Vergabe.

Bitte nützen Sie die Möglichkeit der Teilnahme aus dem Homeoffice oder Ihrem Büro und melden Sie sich mit beiliegendem Abschnitt an.

 

2.2  Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – rückbaukundige Person – Wien

Ab 17. Jänner 2022 bietet der BRV den 2 ½-tägigen Ausbildungskurs für rückbaukundige Personen an. Die Kursmaßnahme ist mit einem schriftlichen Abschlusstest positiv abzuschließen. Unter Nachweis des Kurses und der entsprechenden gesetzlich geforderten Ausbildung (bautechnische oder chemische) ist es möglich, als rückbaukundige Person tätig zu werden.

Der Ausbildungskurs findet in Wien statt. Bitte melden Sie sich mittels beiliegenden Abschnitts an.

 

2.3  Neues zur Deponieverordnung

Am 27. Jänner 2022 Vormittag bietet der BRV ein Seminar in hybrider Form an: Sie können sowohl in Präsenz in Wien oder per Web teilnehmen.

Durch die Deponieverordnungsnovelle von 1. April 2021 wird das Deponieren gewisser Baurestmassen verboten werden. Aufgrund des zukünftigen Deponierungsverbotes werden wichtige Grundlagen der Verwertung vorgetragen.

Anmeldungen bitte mittels beiliegenden Anmeldeformulars.

 

2.4  Seminar „Baurelevante Neuerungen beim Abfallverzeichnis“ – Webseminar

Der BRV bietet am 27. Jänner 2022 Nachmittag das Seminar zum Thema „Baurelevante Neuerungen beim Abfallverzeichnis“ in hybrider Form an. Sie können sowohl in Präsenz in Wien als auch per Web teilnehmen. Das Seminar richtet sich an Abfallsammler, Abfallbehandler, Bauleiter, Baupraktiker und Bauherrnvertreter.

Für Ihre Anmeldung verwenden Sie bitte beiliegenden Anmeldeabschnitt.

 

2.5  BRV-Tagung „Baustoff-Recycling: Best Practice für die Kreislaufwirtschaft“

Wie schon angekündigt, findet am 7. April 2022 im höchsten Gebäude Österreichs die BRV-Tagung „Baustoff-Recycling: Best Practice für die Kreislaufwirtschaft“ statt.

Bitte reservieren Sie sich den Termin schon heute. Das detaillierte Programm wird Ihnen in den nächsten Tagen bekannt gegeben.

 

Beilagen

 

Mitgliederinformation 13/2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Österreichische Baustoff-Recycling Verband übersendet Ihnen in der Beilage das Mitgliederrundschreiben Nr. 13/2021.

Wir möchten Sie mit diesem Rundschreiben über aktuelle Entwicklungen am rechtlichen Sektor (Abfallverbringungsverordnung, Abfallverzeichnisverordnung) und am technischen Sektor (B 3151) sowie über derzeit auf Webbasis abgehaltene Veranstaltungen informieren:

Wir weisen auf unsere kommenden Veranstaltungen wie folgt hin:

Mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


 

MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 13/2021

 

  1. Rechtsangelegenheiten

1.1 EU-Abfallverbringungsverordnung – Vorschlag der EU-Kommission

Die Abfallverbringungsverordnung regelt die Abfallverbringung zwischen den Mitgliedsstaaten, den Import in und den Export aus der Europäischen Union sowie den Transit durch die Union. Mit dem nun vorgelegten Vorschlag möchte die Kommission Folgendes bewirken:

  • Die Verhinderung der Verlagerung der EU-Abfallproblematik in Drittländer
  • Die Erleichterung des Transportes von Abfällen zum Recycling und zur Wiederverwendung
  • Bessere Bekämpfung illegaler Abfallverbringung

Aus Sicht des Baustoff-Recyclings sind folgende Intentionen des Vorschlages von Interesse:

  • Es ist eine vollständige Digitalisierung aller Verfahren für die Verbringung von Abfällen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten vorgesehen (insbesondere Abfälle der grünen Liste).
  • Abgestimmte Einstufung von Abfällen auf EU-Ebene
  • Einheitliche Berechnung der Sicherungsleistungen in allen EU-Ländern
  • Strengere Bedingungen für die Verbringung von Abfällen zur Verbrennung oder Deponierung

Bei Interesse können wir Ihnen gerne den Vorschlag der EU-Abfallverbringungsverordnung übermitteln.

 

  1. Technische Angelegenheiten

2.1 FSV-Arbeitspapier Nr. 16: Gütezeichen für Recycling-Baustoffe

Mit 1. November 2021 erschien das Arbeitspapier Nr. 16 „Aufgabe der örtlichen Bauaufsicht beim Einsatz von Bauprodukten auf der Baustelle in Bezug auf CE-Kennzeichnungen, ÜA-Kennzeichnungen, Zulassungen und Gütezeichen“.

Dieses RVS-Arbeitspapier ist für die Überprüfung von Bauprojekten auf Baustellen anzuwenden. Es soll der örtlichen Bauaufsicht (ÖBA) bei der Überprüfung von Bauprodukten helfen, sodass Bauprodukte mit entsprechender Kennzeichnung, Zulassung und dergleichen auf der Baustelle zum Einsatz kommen.

Das RVS-Arbeitspapier behandelt dabei die gängigen Kennzeichnungen, Zulassungen (z.B.: CE-Kennzeichnungen, ÜA-Kennzeichnungen, Leistungserklärungen, Zulassungen und Gütezeichen). Darüber hinaus werden die Verfahren und die Stellen, die Kennzeichnungen bzw.  Zulassungen vornehmen,  erläutert.

Im Kapitel 3.5 wird dabei unter 3.5.2 der Österreichische Güteschutzverband Recycling-Baustoffe erwähnt: Es wird dabei darauf hingewiesen, dass der GSV auf Basis der Richtlinien für Recycling-Baustoffe Gütezeichen (z.B.:Recycling-Baustoffe für ungebundene Tragschichten, Gesteine, Zuschläge) vergibt.

Das FSV-Arbeitspapier Nr. 16 kann im Shop der Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr erworben werden (http://fsv.at/shop).

 

2.2 Neue ÖNORM für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien in Planung

Wie schon in vergangenen Rundschreiben berichtet, hat das Komitee 051 des Austrian Standards Institute den Vorschlag der eingesetzten Arbeitsgruppe zur Etablierung einer ÖNORM für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien begrüßt und dieser einen Auftrag zur Ausarbeitung eines Normantrages gegeben.

Im ersten Quartal 2022 wird dieser ausgearbeitet und voraussichtlich zur Stellungnahme der Öffentlichkeit vorgestellt.

Mit der Ausarbeitung der neuen Norm könnte im 2. Quartal 2022 begonnen werden. Die Fertigstellung ist frühestens 2023 zu erwarten.

 

2.3 ÖNORM B3151 per 1.1.2022 neu aufgelegt

Wie schon im letzten Rundschreiben festgehalten, wird die technische ÖNORM B 3151 „Rückbau von Bauwerken als Standardabbruchmethode“ neu aufgelegt.

Neben notwendigen Angleichungen aufgrund der 2016 durchgeführten Novelle der Recycling-Baustoffverordnung wurden die in den Anhängen befindlichen Formblätter überarbeitet:

  • Das Objektbeschreibungsformular wurde von der ÖNORM B 2251 nunmehr in der ÖNORM B 3151 übernommen. Es ist nun mehrseitig.
  • Das Formblatt „Orientierende Schad- und Störstofferkundung“ ist ähnlich aufgebaut wie bisher, enthält aber nicht mehr die Ermittlung der Massen, dies ist nunmehr in der Objektbeschreibung integriert.
  • Das Formblatt „Rückbaukonzept“ ist adaptiert, ähnlich wie bisher.
  • In einem weiteren Anhang befindet sich nunmehr die Zuordnung der Schad- und Störstoffe zu Abfallarten (gute Übersicht). Diese Zuordnung erfolgt schon aufgrund des neuen, mit 1.1.2022 wirksam werdenden Abfallverzeichnisses.

Der BRV informiert über diese Neuerungen in einer eigenen Veranstaltung, die die Neuerungen für Rückbaukundige Personen zusammenfasst. Die genaue Terminisierung (Februar 2022) wird im nächsten Rundschreiben bekannt gegeben werden.

 

  1. EU und Ausland

3.1  EDA Yearbook 2021

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband ist seit einem Jahr Mitglied der Europäischen Abbruchorganisation EDA.

Dieser Tage wurde das Jahrbuch 2021 vorgestellt. Es präsentiert einen Rückblick über den Abbruchsektor in Europa. Im Beitrag der einzelnen Mitgliedsländer wird seitens des BRV das Österreichische Abbruchsystem, initiiert durch die Recycling-Baustoffverordnung, dargestellt. Auf die nächsten internationalen Abbruchtagungen wird hingewiesen:

– 11. März 2022 Fachtagung Abbruch, Berlin

– 6./7. April 2022 SEDDR, Mont Pellier, Frankreich

Das Jahrbuch kann bei der Geschäftsstelle des BRV kostenfrei angefordert werden.

 

  1. Verbandsangelegenheiten

4.1  BRV auf der IFAT

Der Baustoff-Recycling Verband wird die diesjährige IFAT, die vom 30. Mai bis 3. Juni 2022 in München stattfindet, nutzen, um gemeinsam mit weiteren nationalen Verbänden für Baustoff-Recycling (ARSM/Tschechien, ARV/Schweiz, Bauschutt-Konsortium Südtirol, …) einen Tag den Stand der European Quality Association for Recycling (EQAR) zu betreuen. Dabei werden auch Österreichs Erfolge im Baustoff-Recycling entsprechend präsentiert werden und österreichische Informationsfolder aufliegen.

Sollten Sie selbst Interesse haben, an der IFAT als Aussteller mitzuwirken, ersuchen wir Sie um Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle des BRV.

Nähere Informationen werden wir Ihnen in den nächsten Rundschreiben liefern. 

 

  1. Veranstaltungen

5.1  Baustoff-Recycling – BRV-Tagung 2022

Am 7.4.2022 veranstaltet der BRV im höchsten Gebäude Österreichs seine BRV-Tagung „Baustoff-Recycling: Best Practice für die Kreislaufwirtschaft“.

Diese Tagung widmet sich den Themen: Qualität beim Abbruch, Neues aus der Technik und neue Anwendungsformen von Recycling-Baustoffen

Ein detailliertes Programm für diese Tagung erhalten Sie noch im Dezember 2021.

Wir ersuchen Sie, in Ihrem Kalender diesen Termin für die Tagung zu reservieren!

 

5.2  Europäischer Baustoff-Recycling-Kongress 2022

Unter federführender Mitwirkung des BRV veranstaltet die European Quality Association for Recycling e.V. (EQAR), die in Österreich durch den Österreichischen Güteschutzverband Recycling-Baustoffe vertreten ist, einen Baustoff-Recycling-Kongress mit dem Thema „Baustoff-Recycling 2030“.

Dieser Kongress wird im Rahmen der IFAT in München abgehalten.

Die IFAT ist eine internationale Messe für Wasser-, Abwasser-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft und findet von 30. Mai bis 3. Juni 2022 in München statt. Themen der IFAT sind dabei auch die Nachhaltigkeit im Straßenbau und in der Straßenerhaltung (Baustoffe, Verfahren, Maschinentechnik, Digitalisierung) aber auch Dienstleistungen im Bereich Recycling.

Der BRV wird für seine Mitglieder kostenlose Eintrittskarten für die IFAT zeitgerecht bereitstellen.

Der EQAR-Kongress „Baustoff-Recycling 2030“ findet am Messegelände in jener Ausstellungshalle statt, die sich dem Recycling insgesamt widmet.

Als Programmschwerpunkte sind vorgesehen:

  • Ausschreibung und Vergabe bei Recycling-Baustoffen – Best Practice
  • Ressourcenschonung im Einsatz von Recycling-Baustoffen
  • Bauprodukteverordnung als Motor der Kreislaufwirtschaft im Bausektor

Der Vorstand des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes wird seine Sitzung auch im Rahmen dieser Tagung abhalten.

Bitte reservieren Sie sich den 1. Juni 2022 für den Besuch der IFAT und insbesondere des Europäischen Baustoff-Recycling-Kongresses der EQAR.

 

5.3  Abfallbilanzen und EDM-Stammdatenverwaltung für Recyclingbetriebe – Webseminar

Am 9. Dezember 2021 findet ein Halbtagesseminar zum Thema Abfallbilanzen für Recyclingbetriebe statt. Die Abfallbilanzverordnung verlangt von Abfallsammlern und
-behandlern die Eintragung der Stammdaten ins elektronische Register des Bundesministeriums (EDM). Bewegungsdaten, also die abfallwirtschaftlichen Daten über Abfallart und -menge, Input und Output für das Jahr 2021 sind bis 15. März 2022 elektronisch zu melden.

Das Seminar richtet sich an all jene, die Recycling im Bauwesen betreiben – ob mobil oder stationär.

Nützen Sie die Möglichkeit, noch vor Jahresende neue Informationen zum Thema Abfallbilanz zu erfahren.

Den Anmeldeabschnitt finden Sie im beiliegenden Detailfolder.

 

5.4  Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe – Webseminar

Am 13. Jänner 2022 bietet der BRV eine Informationsveranstaltung zur recyclinggerechten Ausschreibung an. Erstmalig wird dabei auch der naBe-Katalog vorgestellt: Die Bundeskriterien für nachhaltige Beschaffung sind im Juli 2021 veröffentlicht worden und enthalten für Hoch- und Tiefbau teilweise verbindliche und teilweise optionale Kriterien, die das Baustoff-Recycling enthalten.

Vortragende aus dem BMK, der ÖBB, dem BMDW sowie eines Rechtsanwaltbüros geben einen sehr guten Überblick über das Thema.

Für Ihre Anmeldungen verwenden Sie bitte das Anmeldeformular im beigeschlossenen Seminarfolder.

 

5.5  Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – rückbaukundige Person – Wien

Der nächste Ausbildungskurs für Abbrucharbeiten/rückbaukundige Person findet von 17. bis 19. Jänner 2022 in Wien statt.

Dieser 2 ½-tägige Ausbildungskurs bietet jene Kenntnisse, die  rückbaukundige Personen für ihre Tätigkeit aufweisen sollen.

Bitte melden Sie sich mittels beiliegenden Folders an.

Nähere Informationen zu aktuellen BRV-Veranstaltungen finden Sie auch auf unserer Website (https://brv.at/veranstaltungen/).

 

  1. Wissenswertes

6.1  Expertengruppe Bauprodukte

Seitens der Europäischen Kommission ist eine „Expert Group on the CPR technical acquis process“ eingesetzt.

Ziel der Europäischen Kommission ist es, eine Revision der Bauproduktenverordnung durchzuführen. Die oben genannte Expertengruppe soll gewissermaßen den „technical acquis“ feststellen, somit den „Besitzstand“ an Rechtsakten, etc. zu dem Thema.

Zusammengefasst kann festgestellt werden:

  • Zwei Untergruppen haben ihren technischen Input dieser Tage präsentiert.
  • Zwei weitere Untergruppen werden kurzfristig ihre Arbeit im Produktbereich starten.
  • Eine „horizontale“ Gruppe zum Thema „environmental sustainability of construction products“ wird in den nächsten Monaten etabliert werden.

Nominierungen für diese drei neue Gruppen können bis zum Ende des ersten Quartals 2022 durchgeführt werden.

Damit soll sichergestellt werden, dass die Durchsetzung der Bauproduktenverordnung und der technischen Grundlagen in naher Zukunft mit hoher Qualität gesichert werden, wobei nicht alle Bereiche gleichzeitig angegangen werden, sondern Prioritäten für gewisse Produktfamilien gesetzt werden.

Der BRV ist bemüht, in Abstimmung mit dem Vorstand bei der neu gegründeten Subgroup „environmental sustainability of construction products“ entsprechend mitzuwirken.

 

Beilagen

 

Mitgliederinformation 12/2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei übermitteln wir Ihnen das Mitgliederrundschreiben Nr. 12/2021, das sich vorwiegend der kommenden AWG-Novelle widmet.

Wir weisen auf unsere kommenden Veranstaltungen wie folgt hin:

Mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


 

MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 12/2021

 

  1. Rechtsangelegenheiten
    • Kreislaufwirtschaftspaket (Novelle AWG)

Die schon seit längerem angekündigte Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes steht vor der parlamentarischen Beschlussfassung. Der BRV hat – wie viele andere Organisationen – dazu Stellung bezogen, die meisten Forderungen der Wirtschaft sind jedoch nicht berücksichtigt worden.

Für die Recyclingwirtschaft ist insbesondere die Forderung nach Verlagerung von Abfall-transporten auf die Schiene von Wichtigkeit. Gegenüber dem Entwurf gab es Änderungen hinsichtlich des Inkrafttretens einzelner Regelungen und auch eine Erhöhung der Mindest-masse. Schwerpunkt der Novelle liegt außerhalb des Baustoff-Recyclings, nämlich in der Festlegung bezüglich Kunststoffprodukte (Pfand für Einweggetränkeverpackung, Rahmen-bedingungen für den Ausbau von Mehrwegsystemen), aber auch Regelungen betreffend
POP-Abfälle.

Weiters werden Zielquoten für Siedlungsabfälle (bis 2020: 50% für Papier, Metall, Kunststoff und Glaus aus Haushalten; bis 2025: 55%; bis 2030: 60%; bis 2035: 65% und zusätzlich
max. 10 Gewichtsprozent auf Deponien) festgelegt.

Die Zielvorgabe für Bau- und Abbruchabfälle wird konkretisiert (bis 2020 von nicht gefährlichen Abfällen – mit Ausnahme der in der Natur vorkommenden Materialien, die in Kategorie 17 0504 des Europ. Abfallkatalogs fallen) – auf mindestens 70% erhöht.

Im Detail:

Die Begriffsdefinitionen für „Bau- und Abbruchabfälle“, „stoffliche Verwertung nach §16 Abs. 7“ und „Verfüllung“ werden wie folgt (tlw. neu) gegeben:

  • Bau- und Abbruchabfälle: Abfälle, die durch Bau- und Abbruchtätigkeiten entstehen
  • Stoffliche Verwertung gem. §16 Abs. 7 und Anhang 1a: Jedes Verwertungsverfahren in Bezug auf Abfälle, die durch Bau- und Abbruchtätigkeiten entstehen, ausgenommen die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die als Brennstoff oder anderes Mittel der Energieerzeugung verwendet werden sollen. Dazu zählen unter anderem die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die Verfüllung.
  • Verfüllung: Jedes Verwertungsverfahren, bei dem geeignete nicht gefährliche Abfälle zum Zweck der Rekultivierung von Abgrabungen oder zu bautechnischen Zwecken bei der Landschaftsgestaltung verwendet werden. Die für die Verfüllung verwendeten Abfälle müssen Materialien, die keine Abfälle sind, ersetzen, für die vorstehend genannten Zwecke geeignet und auf die für die Erfüllung dieser Zwecke unbedingt erforderlichen Mengen beschränkt sein.

Im §15 wird der Transport von Abfällen auf der Bahn wie folgt festgelegt:

Transportstrecke auf der Straße über

1) 300 km in Österreich ab 1.1. 2023

2) 200 km in Österreich ab 1.1. 2024

3) 100 km in Österreich ab 1.1.2026

haben Abfalltransporte per Bahn (oder durch andere Verkehrsmittel mit gleichwertigem oder geringerem Schadstoff- oder Treibhauspotential) zu erfolgen.

Dies gilt nicht, wenn nachgewiesen wird, dass von der Bahn keine entsprechenden Kapazitäten bereitgestellt werden können, oder wenn beim Bahntransport die auf der Straße zurückzulegende Transportstrecke für die An- und Abfahrt zu und von einer der am nächstgelegenen Verladestellen im Vergleich zum ausschließlichen Transport auf der Straße 25% oder mehr betragen würde.

Bis 1.12.2022 ist eine digitale Plattform einzurichten, die eine Abfragemöglichkeit von Angeboten für Abfalltransporte im Schienengüterverkehr enthält. Das BMK hat bis Ende 2024 eine Evaluierung dieser Regelung vorzunehmen.

In § 16 Abs. 7 wird für Bau- und Abbruchabfälle die Verpflichtung für verwertbare Materialen wie folgt geändert: Verwertbare Materialien sind einer stofflichen (-> neu!) Verwertung zuzuführen, sofern dies ökologisch zweckmäßig und technisch möglich ist und dies nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

Im Anhang 1b werden Beispiele für wirtschaftliche Instrumente und andere Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Anwendung der Abfallhierarchie aufgezählt (z.B. Gebühren, steuerliche Anreize, Regime der erweiterten Herstellerverantwortung, Pfandsysteme, solide Planung von Investitionen in Infrastruktur zur Abfallbewirtschaftung, nachhaltiges öffentliches Beschaffungswesen, Förderung des Absatzes von Produkten, die rezykliert wurden, …)

Der BRV wird Sie über das Inkrafttreten der Novelle nach Beschlussfassung umgehend informieren.

  • EDM: Berechtigungsumfänge der Sammler und Behandler

Mit Inkrafttreten der Abfallverzeichnisverordnung wurde auch ein neues Abfallverzeichnis, welches mit 1.1.2022 seine Wirkung großteils entfaltet, veröffentlicht.

In den letzten Tagen wurde eine neue Version betreffend „Aufstellungsumschlüsselung der Berechtigungsumfänge der Sammler und Behandler in Österreich“ veröffentlicht. Einige Korrekturen wurden seitens des BMK vorgenommen.

Aktuelles zum Abfallverzeichnis finden Sie im EDM-Portal www.edm.gv.at.

Unter dem Unterpunkt „Informationen“ können Sie Aktuelles zum Abfallverzeichnis auswählen. Auf dieser Seite des EDM-Portals finden Sie das aktuelle Abfallverzeichnis, die Aufstellung der Berechtigungsumfänge der Sammler und Behandler in Österreich sowie die neue Referenzdatenliste für Software-Entwickler.

 

  1. Technische Angelegenheiten
  • ÖNORM B 3151 mit 1.1.2022 veröffentlicht

Die ÖNORM B 3151 „Rückbau von Bauwerken als Standardabbruchmethode“ ist durch die Recycling-Baustoffverordnung verbindlich erklärt worden. Die Fassung aus Dezember 2014 wurde zwischenzeitlich – unter anderem aufgrund der Novelle der Recycling-Baustoff-verordnung – überarbeitet und im Oktober 2021 im K 157 des Austrian Standards Institutes verabschiedet.

Die Neufassung der ÖNORM B 3151 ersetzt damit die Fassung aus dem Jahre 2014.
Da diese jedoch durch Verordnung verbindlich erklärt ist, ist diese weiterhin formalrechtlich heranzuziehen, wenngleich per 1.1.2022 die Neufassung der ÖNORM B 3151 aufgelegt werden wird. Es ist allerdings geplant, dass das BMK ein Schreiben verfassen wird, in dem festgehalten wird, dass bei Einhaltung der Neufassung auch die Fassung aus Dezember 2014 eingehalten ist. Dieses Schreiben soll noch im heurigen Jahr veröffentlicht werden.

Zentrale Änderungen betreffen: Technische Anforderungen aus der ÖNORM B 2251 (Fassung 2006) wurden eingearbeitet. Der Abschnitt Schad- und Störstoffe im zum Rückbau vorge-sehenen Teil des Bauwerks wurde überarbeitet. Das Formblatt zur Objektbeschreibung wurde in die ÖNORM B 3151 übernommen und ein Anhang (informativ) zur im Jahre 2022 geltenden Fassung der Abfallverzeichnisverordnung wurde bearbeitet. Weitere Aktualisierungen wurden durchgeführt.

Da die Neufassung der Norm rechtlich nicht verbindlich ist, muss diese kostenpflichtig beim Austrian Standards Institute bei Bedarf angefordert werden.

 

  1. Veranstaltungen

3.1  BRV-Seminar „Neues zum Asphalt-Recycling“ (Linz)

 

Am 3.11.2021 findet in Linz das nächste Tagesseminar zum Thema Asphaltrecycling statt.

Mit 1. März 2021 ist die RVS 08.15.02 „Ungebundene Tragschichten mit Asphaltgranulat“ neu erschienen. Viele weitere recyclingrelevante Bestimmungen aus den Asphalt-RVS, die ebenso in letzter Zeit geändert worden sind, werden dabei erörtert. Die Ausgangsstoffe für die Aufbereitung, die Qualitätssicherung, die notwendige Leistungserklärung sowie Anwendungs-gebiete und Einsatzbeschränkungen werden von Fachpraktikern referiert.

Anmeldungen bitte mittels Anmeldeabschnitts im beiliegenden Detailfolder.

 

3.2  BRV-Seminar: Eingangsleiter Baustoff-Recycling (Linz)

Am 4.11.2021 bieten wir in Linz ein Seminar für Eingangsleiter von Baustoff-Recycling-Anlagen an.

Hauptinhalt dieses Seminartages ist die Frage der geeigneten Schlüsselnummern, Prüfpflichten, Dokumentationspflichten sowie Anforderungen an den Output von Materialien bzw. die Frage des jeweiligen Abfallendes.

Zielgruppe dieses Seminars sind Betriebsleiter, Eingangsleiter, weiteres Personal von Baustoff-Recycling-Anlagen, aber auch von Deponien.

Für Ihre Anmeldung liegt der Kursfolder inkl. Anmeldeabschnitt bei.

 

3.3  Seminar: Umgang mit (kontaminiertem) Aushub – Kooperation mit der FSV (Wien)

Dieses von der FSV (Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr) in Kooperation mit dem BRV veranstaltete Seminar findet am 11.11.2021 in Wien statt und soll Licht in das Dunkel des Gesetzesdschungels bringen.

Es werden einfache, leicht verständliche Informationen und praxisgerechte Tipps für Auftraggeber und Auftragnehmer gegeben. So wird über die rechtlichen und technischen Grundlagen hinausgehend ein Überblick über Verwertung und Behandlung von Bodenaushub gegeben. Auch die RVS 08.03.01 „Erdarbeiten“, die vor wenigen Wochen neu aufgelegt worden ist, wird vorgestellt.

Weiteres werden besondere Hinweise für Ausschreibung und Angebotsbearbeitung gebracht. Die Vortragenden sind durchwegs ExpertInnen mit großer Praxiserfahrung und darum bemüht ihr spezielles Wissen weiterzugeben. Detailfolder und Anmeldemöglichkeit finden Sie auf der Website der FSV: http://fsv.at/veranstaltungen/showseminar.aspx?IDTermin=535b94b3-32c5-4507-acc6-576bef29658f

 

3.4  Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe (Wien)

Der BRV bietet am 17.11.2021 in Wien ein Halbtagesseminar zum Thema Ausschreibung und Vergabe in Bezug auf Baustoff-Recycling an.

Themen sind dabei das neue Bundesvergabegesetz 2018 sowie die Einbeziehungen von Ingenieurleistungen des Rückbaus (Objektbeschreibung, Schadstofferkundung) in die Ausschreibung. Ein eigener Vortrag widmet sich der für den Tiefbau wichtigen Standardisierten Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur in der aktuellen Version 06. Auch das Thema Hochbau wird mit der LB–HB beleuchtet. Das Seminar schließt mit einem Kapitel über die Förderung der Recycling-Baustoffe in der Vergabe. Der im Juli 2021 veröffentlichte Katalog wird vorgestellt. Die Teilnehmenden erhalten damit ein Werkzeug zur eigenen Umsetzung einer recyclinggerechten Ausschreibung und Vergabe.

Den Anmeldeabschnitt finden Sie im beiliegenden Detailfolder.

 

3.5  Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“ – Wien

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband bietet von 22. bis 24.11.2021 in Wien einen  Ausbildungskurs speziell für Abbrucharbeiten an.

Dieser 2 ½-tägige Ausbildungskurs bietet jene Kenntnisse, die  rückbaukundige Personen für ihre Tätigkeit aufweisen sollen.

Bitte melden Sie sich mittels beiliegendem Folder an.

Nähere Informationen zu aktuellen BRV-Veranstaltungen finden Sie auch auf unserer Website (https://brv.at/veranstaltungen/).

 

Beilagen

 

Mitgliederinformation 11/2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei übermitteln wir Ihnen das Mitgliederrundschreiben Nr. 11/2021.

Wir weisen wir auf unsere kommenden Veranstaltungen wie folgt hin:

  • 4. bis 6.10.2021 – Ausbildungskurs „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“ (Wien)
  • 12.10.2021 vorm. – Seminar „Neues zur Deponieverordnung“ (Web/Wien)
  • 12.10.2021 nachm. – Seminar „Altlastenbeitrag für die Bau- und Recyclingwirtschaft“ (Web/Wien)

Mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 11/2021

  1. Rechtsangelegenheiten

1.1  Allgemeine Übergangsbestimmungen für die Überleitung einer gewerberechtlich
oder bergrechtlich genehmigten Behandlungsanlage, wie z.B. Siebanlage, Brecher,
ins AWG bis spätestens 31.12.2021

Bitte beachten Sie: AWG §78 (23)

Wenn eine gemäß § 37 genehmigungspflichtige Behandlungsanlage am
17. September 2013 über keine Genehmigung gemäß § 37 verfügt, jedoch eine Genehmigung gemäß §§ 74 ff GewO 1994, gemäß §§ 119 ff Mineralrohstoffgesetz, oder gemäß §§ 31a, 32 Abs. 2 lit. c, 34 und 38 WRG 1959 und alle sonstigen Genehmigungen, Bewilligungen oder Zurkenntnisnahmen vorliegen, gelten diese entsprechend ihrem Umfang als Genehmigung nach diesem Bundesgesetz, wenn bis 31. Dezember 2021 ein Feststellungsantrag gemäß § 6 Abs. 7 Z 2 über den Umfang der Abfallarten, Abfallmengen, Behandlungsverfahren und der Anlagenkapazität beim Landeshauptmann gestellt wird.

Beachten Sie daher bitte diese Frist zu Jahresende!

 

  1. Technische Angelegenheiten
  • BRV-Arbeitsgruppe „Gipsplattenrecycling“

Am Montag, 4. Oktober, findet die zweite Arbeitsgruppensitzung zum Thema „Gipsplatten-recycling“ statt.

Grund für die Gründung dieser Gruppe war das durch die Novelle der Deponieverordnung festgehaltene Deponierungsverbot für Gipsplatten, welches in gut 4 Jahren in Kraft treten wird.

Der BRV plant als erste Maßnahme, Informationen über diese neue Situation für Baustellen, Abfallsammler und -behandler zu erarbeiten. Geplant ist, ein Baustellenmerkblatt zu erstellen, um für Abbrechende klar zu legen, wie Gipsplatten gesammelt und verwertet werden können. Ein weiteres Merkblatt soll es den Sammlern ermöglichen, erste Informationen über die Art und Weise der Sammlung zu erhalten sowie über die notwendigen weiteren Schritte, um eine Verwertung sicherzustellen.

Der Arbeitsgruppe gehören bislang Vertreter der Baustoff-Recycling Branche, der Gipsplattenindustrie und der Abfallsammler an.

Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit der Geschäftsstelle des BRV auf.

 

  1. EU und Ausland

3.1  Überprüfung und Überarbeitung des umfangreichen Rechtsbestandes zu Bauprodukten

Die Europäischen Kommission (EK) hat eine durchgehende Überprüfung und Überarbeitung des umfangreichen Rechtsbestandes zu Bauprodukten („CPR Acquis“ genannt) begonnen. Seit einiger Zeit ist die Veröffentlichung von Fundstellen aktualisierter harmonisierter Normen durch die EK im Amtsblatt praktisch zum Stillstand gekommen. Die wichtige Aktualisierung von harmonisierten Normen bei CEN ist damit in weiten Bereichen nicht möglich.

Die Europäische Kommission richtet dazu eine permanente Expertengruppe (Steuerungs-gruppe und Untergruppen) ein. Neben der Steuerungsgruppe sollen vorerst zwei von insgesamt 36 vorgesehenen produktbezogenen Untergruppen etabliert werden (Produkte aus vorgefertigtem Normal-, Leicht- oder Porenbeton sowie Metallbauprodukte und Zubehörteile.

Die Ergebnisse sollen in die Umsetzung der bestehenden Bauprodukteverordnung und/oder in die angekündigte Überarbeitung dieser Regelung einfließen.

Der BRV möchte zu einem späteren Zeitpunkt ebenso mitwirken: Neben produktebezogenen Untergruppen ist auch die Einrichtung von Untergruppen zu horizontalen Fragen wie etwa Nachhaltigkeit und gefährliche Stoffe vorgesehen. Da das Thema Nachhaltigkeit und insbesondere Recyclingfähigkeit bislang wenig berücksichtig wurde, ist eine Mitarbeit zu diesen Punkten sinnvoll.

 

  1. Verbandsangelegenheiten

4.1 Der BRV als Fachaussteller am FSV-Verkehrstag 2021

Coronabedingt gibt es im Baubereich derzeit nur wenig Möglichkeit, den BRV in Präsenz zu repräsentieren. Wir nehmen seit Jahren die Möglichkeit wahr, am FSV-Verkehrstag mit einem Stand vertreten zu sein, da der Einsatz von Recycling-Baustoffen überwiegend im Verkehrs-bereich stattfindet.

Auch heuer waren über 250 Verkehrs- fachleute beim Verkehrstag angemeldet, unter anderem gab es Vorträge zu den Themen Asphaltrecycling und neue RVS Erdarbeiten. Dadurch waren auch viele Landesbeamte, Vertreter von ASFINAG und ÖBB zugegen.

Der BRV hatte einen guten Standplatz mitten im Ausstellungssaal, der gut eingesehen werden konnte und auf Interesse stieß.

4.2 Neuauflage „Güteschutz in Österreich“

Der Österreichische Güteschutzverband Recycling-Baustoffe legt periodisch die Publikation über die gütegeschützten Baustoffe und mob. Anlagen auf.

Im September erfolgte die letzte Neuauflage „Güteschutz in Österreich – Qualitätsgesicherte Recycling-Baustoffe und mobile Recycling-Anlagen“. Diese Broschüre wird in Veranstaltungen des BRV, auf Messen und im Unterrichts-betrieb verteilt. Darüber hinaus erfolgt ein Direct-Mailing an Interessierte.

 

  1. Veranstaltungen

 

5.1  BRV-Kurs „Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“ (Wien)

 

Vom 4.-6. Oktober 2021 findet in Wien der nächste „Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“ statt. Dieser Kurs kann als Basis für jene Personen, die als rückbaukundige Person im Sinne der ÖN B 3151 arbeiten wollen, herangezogen werden. Personen, die eine bautechnische oder chemische Ausbildung aufweisen und Kenntnisse im Sinne dieses Kurses sind berechtigt, als Rückbaukundige Person für Bauvorhaben unter 3.500m³ umbauten Raumes tätig zu werden.

Der Inhalt des Kurses bietet sich aber auch sehr gut für Bauleiter und Abbruchunternehmen generell an. Auch Planer (Architekten, planende Baumeister), die sich mit dem Rückbau beschäftigen, können sich gute Kenntnisse über Normen, Technik und Rechtsgrundlagen erwerben.

Der Kurs ist schon gut gebucht – Restplätze können noch in Anspruch genommen werden!

5.2  BRV-Seminar: Neues zur Deponieverordnung (Web/Wien)

Am Vormittag des 12. Oktobers 2021 erhalten Sie aktuelle bau- und recyclingrelevante Informationen zur Deponieverordnung. Durch die im April 2021 stattgefundene Novelle werden zu den Stichtagen 1.1.2024 und 2026 gravierende Änderungen (Deponierungsverbote für gewisse Baurestmassen) in Kraft treten. Weitere Änderungen betreffen bspw. KMF.

Nutzen Sie die Gelegenheit, um über die Auswirkungen der Deponieverordnungsnovelle gut informiert zu werden und melden Sie sich mittels beiliegenden Anmeldeabschnitts für dieses sowohl in Wien (Präsenz) oder im Web stattfindende Seminar an!

5.3  BRV-Seminar: Altlastenbeitrag für die Bau- und Recyclingwirtschaft (Web/Wien)

Der Altlastenbeitrag hat Bedeutung – aufgrund dieser Abgabe werden bei einem Bauvorhaben zigtausend Euro an die Finanz abgeführt.

Das BRV-Seminar gibt einen aktuellen Stand über das Thema und zeigt Möglichkeiten zur Einsparung des Beitrages – z.B. durch einen höheren Verwertungsgrad – auf. Das Seminar richtet sich an Bauherren, Planer, Bauunternehmer und Behördenvertreter.

Sie können das Seminar gemeinsam mit „Neues zur Deponieverordnung“ buchen, da beide Seminare am 12. Oktober in Wien (das ALSAG-Seminar am Nachmittag) stattfinden.

Bitte melden Sie sich mittels der Beilage beim BRV an!

5.4  BRV-Seminar: Abfallrechtliche Registrierungs-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten für

Bau– und Recyclingbetriebe (Leoben)

Aufgrund abfallrechtlicher Vorschriften unterliegen viele Baufirmen, Abfallsammler und Abfallbehandler einer Vielzahl von Registrierungs-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten.

Wir bieten mit diesem Seminar einen Überblick, der speziell auf Baufirmen und Baustoff-Recycling Betriebe ausgerichtet ist.

Das Seminar findet am 13. Oktober in der Steiermark (Leoben) statt und ist Teil einer ganzen Reihe von Seminaren, die an drei hintereinander folgenden Tagen angeboten werden:

13.10.:  Abfallrechtliche Registrierungs-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten

für Bau- und Recyclingbetriebe (Leoben)

14.10.: Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen

(Leoben – Vormittag)

14.10.: Baurelevante Neuerungen beim Abfallverzeichnis (Leoben – Nachmittag)

15.10.: Erkennen von Schadstoffen bei Abbrucharbeiten und Eingangskontrolle (Leoben)

Nähere Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie anbei bzw. auf unserer Homepage (www.brv.at).

Beilagen

 

Mitgliederinformation 10/2021 – Neuauflage Richtlinie Recycling-Baustoffe Aushubmaterialien

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Österreichische Baustoff-Recycling Verband (BRV) hat die „Richtlinie für Recycling-Baustoffe – Aushubmaterialien“ mit August neu aufgelegt (2. Auflage).

Die Neuauflage berücksichtigt einerseits die ab Jänner 2022 geltenden neuen Schlüsselnummern als auch die vom BMK angedachten neuen Bezeichnungen für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien (NG, NRG). Bisher wurde die Bezeichnung RG im Sinne der 1. Auflage Stand Juni 2019 dafür vorgesehen. Die neuen Bezeichnungen differenzieren damit

  • Natürliche Gesteinskörnungen, die keiner Aufbereitung oder ausschließlich einer mechanischen Aufbereitung unterzogen wurden (NG) und
  • das Mischgranulat einer natürlichen Gesteinskörnung und einer rezyklierten Gesteinskörnung (rezyklierte Gesteinskörnung <50 M.%, NRG).

Nach Aussage des BMK sollen diese Bezeichnungen im neuen Bundesabfallwirtschaftsplan 2022 einfließen. Es ist auch angedacht in ÖNORMEN diese Bezeichnungen vorzusehen. Der BRV nimmt mit der Neuauflage dieser Richtlinie vorweg darauf Bezug.

Gerne können weitere Exemplare beim BRV bezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car

Beilagen

Mitgliederinformation 9/2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei übermitteln wir Ihnen das Mitgliederrundschreiben Nr. 9/2021.

Thema des Rundschreibens ist insbesondere die neue Fassung der Umschlüsselungstabelle auf Basis der neuen Abfallverzeichnisverordnung, die vorwiegend am 1.1.2022 Relevanz hat.

Weiters weisen wir auf unsere kommenden Veranstaltungen wie folgt hin:

Unsere nächsten Veranstaltungen:

Mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


 

MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 9/2021

  1. Rechtsangelegenheiten

1.1  Umschlüsselung der Berechtigungsumfänge der Sammler und Behandler

Das BMK hat diese Tage im Rahmen der Erläuterung zur Abfallverzeichnisverordnung Anlage A eine Umschlüsselungstabelle veröffentlicht.

Durch die Neufassung der Abfallverzeichnisverordnung aus dem Jahre 2020 wird nicht in bestehenden Konsens von Erlaubnis- und Genehmigungsbescheiden gem. §§ 24a, 37, 52 oder 54 AWG 2002 eingegriffen.

Die durch die Neufassung der Verordnung spezifisch geänderten Abfallarten gelten als von bestehenden Erlaubnissen für die Sammlung und Behandlung von Abfällen gem. § 24a AWG 2002 sowie von bestehenden Genehmigungen gem. §§ 37, 52, oder 54 AWG 2002 umfasst, sofern und soweit sie vom Konsens der Erlaubnis bzw. Genehmigung auch bisher inhaltlich gedeckt waren. Bestehende Einschränkungen des Konsens im Bescheid bleiben aufrecht.

Wird durch die Umschlüsselung erstmals eine nicht gefährliche Abfallart in den Konsens aufgenommen, wird auf die Verpflichtung zur Namhaftmachung einer verantwortlichen Person gem. § 26 AWG 2002 hingewiesen. Eine entsprechende Mitteilung an den jeweils zuständigen Landeshauptmann ist dazu notwendig.

Für den Zweifelsfall wird auf die Möglichkeit der Beantragung eines Feststellungsbescheides gem. § 6 Abs. 7 AWG 2002 hingewiesen.

Folgende drei Kategorien sind in der Umschlüsselungstabelle enthalten:

  1. Die in der rechten Spalte gelisteten „bisherigen“ Abfallarten vor Neufassung der AVVO entsprechen den in der selben Zeile links gelisteten „neuen Abfallarten“ (die „neuen Abfallarten“ in der linken Spalten können von Sammlern und Behandlern der vergleichbaren bisherigen Abfallarten gesammelt und behandelt werden)
  2. Die in der rechten Spalte gelisteten „alten“ Abfallarten vor der Neufassung der AVVO entsprechen den in der selben Zeile links gelisteten „neuen Abfallarten“ nur teilweise (Anmerkung: diese „neuen Abfallarten“ können bezogen auf die bisherigen korrespondieren Abfallarten damit eingeschränkt auf den bisherigen Genehmigungsumfang gesammelt und behandelt werden)
  3. Abfallarten die neu zu beantragen sind (Anmerkung: hierbei handelt es sich um gefährliche Abfälle)

 

Vergleichen Sie bitte die Umschlüsselungstabelle mit Ihrem Bescheid; entspricht der abgebildete Berechtigungsumfang aus Ihrer Sicht dem Konsens, sind keine weiteren  Schritte notwendig, es besteht kein Handlungsbedarf.

Für Zweifelsfälle wird auf die Möglichkeit der Beantragung eines Feststellungsbescheides gem. § 6 Abs. 7 AWG 2002 hingewiesen.

Die Umschlüsselungstabelle können Sie dem Anhang zum Rundschreiben entnehmen. Die Aufstellung zur Umschlüsselung der Berechtigungsumfänge der Sammler und Behandler kann direkt unter diesem Link heruntergeladen werden.

 

  1. Verbandsangelegenheiten

 

2.1  BRV-Liste Rückbaukundige Personen

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband vermeldet die 300. eingetragene Rückbaukundige Person! Damit stehen im gesamten Bundesgebiet ausreichend Fachkräfte für die gesetzlich vorgeschriebene Beurteilung von Bauobjekten vor Abbruch zur Verfügung. Diese Liste kann kostenlos von jedem im Internet unter www.brv.at/ruckbaukundige-personen eingesehen werden. Es handelt sich hierbei um die einzige Auflistung Rückbaukundiger Personen, die bundesweit existiert. (Anmerkung: andere Institutionen haben teilweise Auflistungen, die aber keineswegs mit der BRV-Liste vergleichbar ist.)

Eine Pressemeldung des BRV zu diesem Thema erschien in mehreren Fachzeitschriften.

 

  1. Veranstaltungen

 

3.1  „Baurelevante Neuerungen beim Abfallverzeichnis“ – Wien/Web

Am 14. September 2021 veranstaltet der Österreichische Baustoff-Recycling Verband ein Seminar zu den Neuerungen des Abfallverzeichnisses.

Mit 01.10.2020 wurde die Abfallverzeichnisverordnung novelliert. Baurelevante Auswirkungen sind aufgrund neuer Anforderungen – auch im Zusammenhang mit der AWG – Rechtsbereinigungs-Novelle 2019 – zu berücksichtigen. Die AVV Novelle wird auch für aktuelle Bescheide von Relevanz sein, aber auch im alltäglichen Bauablauf aufgrund neuer und geänderter Schlüsselnummern von Bedeutung sein. Auch auf die im Sommer 2021 veröffentlichte Umschlüsselungstabelle, die durchwegs Bescheid relevant sein kann wird eingegangen.

Dieses Seminar wird als Präsenzveranstaltung im Hause des BRV in Wien angeboten, optional ist auch eine Online-Teilnahme möglich. Zielgruppen sind Abfallsammler, -behandler, Bauleiter, Baupraktiker, Behördenvertreter, Bauherrenvertreter sowie Planer.

Ihre Anmeldungen nehmen Sie bitte mittels beiliegendem Folder vor.

3.2  BRV-Seminar „Neues zum Asphaltrecycling“ – Wien

Am 27. September 2021 findet in Wien ein Tagesseminar zum Thema Asphaltrecycling statt.

Mit 1. März 2021 ist die RVS 08.15.02 „Ungebundene Tragschichten mit Asphaltgranulat“ neu erschienen. Viele weitere recyclingrelevante Bestimmungen aus den Asphalt-RVS, die ebenso in letzter Zeit geändert worden sind, werden dabei erörtert. Die Ausgangsstoffe für die Aufbereitung, die Qualitätssicherung, die notwendige Leistungserklärung sowie Anwendungs-gebiete und Einsatzbeschränkungen werden von Fachpraktikern referiert.

Anmeldungen bitte mittels Anmeldeabschnitts im beiliegenden Detailfolder.

3.3  „Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“ – Wien

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband bietet von 4. bis 6.10.2021 in Wien einen Ausbildungskurs speziell für Abbrucharbeiten an.

Dieser 2 ½-tägige Ausbildungskurs bietet jene Kenntnisse, die  rückbaukundige Personen für ihre Tätigkeit aufweisen sollen.

Bitte melden Sie sich mittels beiliegendem Folder an.

 

  1. Wissenswertes

4.1  Recycling-Börse Bau – Pflichtenheft für NÖ-Landesgebäude

Am 16. Juli 2021 erschien das Pflichtenheft „Energieeffizient und Nachhaltigkeit“ für NÖ-Landesgebäude, bei dem unter Kapitel 13.4 – Einsatz von Recycling-Baustoffen bei Bauvorhaben auf die Recycling-Börse Bau verwiesen wird.

Das Pflichtenheft dient als Grundlage bei Ausschreibungsvorhaben des Landes NÖ und beinhaltet Ziele und Vorgaben welche den Standard von landeseigenen Gebäuden in Richtung Energieeffizienz, Bauökologie und Nachhaltigkeit weiter verbessern soll.

Das Pflichtenheft ist unter nachfolgendem Link abrufbar:

https://www.noe.gv.at/noe/Energie/Pflichtenheft.html

An dieser Stelle wird auch an dem im Jahr 2015 verabschiedeten „NÖ Fahrplan Nachhaltige Beschaffung“ hingewiesen. Für Hochbauvorhaben wird darin vorgesehen, dass zumindest 5% der eingesetzten mineralischen Baustoffe aus dem Recycling stammen sollen.

4.2  Neue Marktüberwachungsverordnung

Am 16. Juli 2021 trat die neue EU-Marktüberwachungsverordnung in Kraft. Teile davon galten jedoch bereits seit 01. Jänner 2021.

Die neue Marktüberwachungsverordnung VO(EU)2019/1020 soll die Anzahl an illegalen und nicht konformen Produkten auf dem Markt der Europäischen Union, der den fairen Wettbewerb verzehrt, reduzieren.

Der natürlich nicht nur, aber auch bei Bauprodukten festzustellende Anstieg des Internethandels, erfordert eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Ziel der Verordnung ist auch eine Stärkung der Marktüberwachungsbehörden.

Eine zentrale Verbindungsstelle soll die Koordinierung der Durchsetzungs- und Marktüberwachungstätigkeiten nach dem Muster der CPC-VO durchführen. Die Tätigkeiten der Marktüberwachungsbehörden sollen risikobasiert erfolgen, etwas detaillierter als es die Vorläufer – Verordnung vorsah. Die Marktüberwachungsbehörden gewährleisten gem. Art. 11 eine effektive Marktüberwachung von online und offline bereitgestellten Produkten und haben sicherzustellen, dass geeignete und angemessene Korrekturmaßnahmen durch die Wirtschaftsakteure durchgeführt werden.

Die Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden werden zukünftig wesentlich umfassender sein: unter anderem ist Zugang zu allen Räumlichkeiten, Grundstücken des Wirtschaftsakteurs möglich, Erwerb von Produktproben unter falscher Identität, Recht der Marktüberwachungsbehörden auf Ersatz sämtlicher Kosten bei nicht Konformität, sowie Reverse Engineering.

(Auszug einem Artikel aus OiB aktuell Nr. 2/2021)

 

Beilagen

Mitgliederinformation 8/2021 – naBe-Aktionsplan

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Österreichische Baustoff-Recycling Verband übersendet Ihnen in der Beilage das Mitgliederrundschreiben Nr. 8/2021.

Besonderer Inhalt ist dabei die Veröffentlichung des naBe-Aktionsplans für nachhaltige öffentliche Beschaffung, welche vor wenigen Tagen erfolgt ist.

Weiters wurde in der letzten Mitgliederversammlung beschlossen, verstärkt Abbruchunternehmen als Mitglied zu bewerben.

Unsere nächsten Veranstaltungen:

Mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


 

MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 8/2021

 

  1. Technische Angelegenheiten

1.1 EN-Entwürfe zur Stellungnahme

Das Österreichische Normungsinstitut veröffentlichte vor kurzem mehrere Normenentwürfe der Europäischen Norm: CEN-Mitgliedern werden diese zur Umfrage vorgelegt. Es handelt sich dabei um auszugsweise:

  • EN 17555-1 Gesteinskörnungen für Bauwerke – Produktnorm
  • EN 17555-2 Gesteinskörnungen für Bauwerke, Teil 2: ergänzende Informationen
  • EN 13955 Leichte Gesteinskörnungen

Seitens des Österreichischen Normungsinstitutes werden diese im Komitee 051 behandelt. Seitens des BRV wirken dabei beispielsweise der Vorsitzende Kasper sowie der Geschäftsführer mit.

Die Stellungnahmefrist endet am 15. August 2021.

 

  1. Verbandsangelegenheiten

2.1 Neues BRV-Vorstandsmitglied

In der Mitgliederversammlung vom 18.6.2021 wurde aufgrund des Rücktritts von Herrn Ing. Bernd Hajek die Nachwahl eines Vorstandsmitgliedes durchgeführt: Die Mitgliederversammlung folgte dem Vorschlag des Vorstandes und wählte einstimmig Herrn Wolfgang Pauliny, MBA, MSc, Firma Entsorgungs- und Umwelttechnik GesmbH, welche auch als Gründungsmitglied des BRV gilt.

Der Vorsitzende Kasper dankte Herrn Pauliny für die Bereitschaft, für die restliche Funktionsperiode zur Verfügung zu stehen.

2.2 Neue BRV-Mitgliedschaft für Abbruchunternehmer etabliert

In der Mitgliederversammlung wurde weiters beschlossen, den Kreis der Mitgliedsunternehmen zu erweitern: Da der BRV seit 1. Jänner 2021 nationales Mitglied der europäischen Abbruchorganisation EDA ist und in Österreich als die fachliche Vertretung der Abbruchunternehmer angesehen wird, regte der Vorstand an, für die Jahr 2022 bis 2024 speziell für Abbruchunternehmer ein Eintrittsangebot einzurichten. Firmen, die ausschließlich dieser Kategorie zuzuordnen sind (und damit nur Abfallsammler- aber keine Abfallbehandlergenehmigung aufweisen) und noch kein BRV-Mitglied sind, können die Mitgliedschaft um den Mitgliedsbeitrag für 900,– Euro pro Jahr erwerben.

Der BRV wird im August daher mit einer entsprechenden Bewerbung an die Abbruchunternehmer herantreten.

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, auf Empfehlung Ihrer Unternehmung eine entsprechende Bewerbung durchzuführen.

 

  1. Veranstaltungen

3.1 „Baurelevante Neuerungen beim Abfallverzeichnis“ – Wien/Web

Am 14. September 2021 veranstaltet der Österreichische Baustoff-Recycling Verband ein Seminar für Eingangsleiter von Baustoff-Recycling-Anlagen, welches auch für Bauleiter/innen und Bautechniker/innen von großem Interesse ist.

Das Seminar vermittelt die Grundlagen zum Thema Abfall und Abfallannahme (Schlüsselnummern, Materialeignung, Lagerung, …), die Prüf- und Dokumentationspflichten sowie die Anforderungen an den typischen Einsatz von Recycling-Baustoffen.

Dieses Seminar wird als Präsenzveranstaltung im Hause des BRV in Wien angeboten, optional ist auch eine Online-Teilnahme möglich. Zielgruppen sind Betriebsleiter, Eingangsleiter und weiteres Personal von Baustoff-Recycling-Anlagen sowie Baustellenverantwortliche.

Ihre Anmeldungen nehmen Sie bitte mittels beiliegenden Anmeldeabschnitts vor.

3.2 BRV-Seminar „Neues zum Asphaltrecycling“ – Wien

Am 27. September 2021 findet in Wien ein Tagesseminar zum Thema Asphaltrecycling statt.

Mit 1. März 2021 ist die RVS 08.15.02 „Ungebundene Tragschichten mit Asphaltgranulat“ neu erschienen. Viele weitere recyclingrelevante Bestimmungen aus den Asphalt-RVS, die ebenso in letzter Zeit geändert worden sind, werden dabei erörtert. Die Ausgangsstoffe für die Aufbereitung, die Qualitätssicherung, die notwendige Leistungserklärung sowie Anwendungs-gebiete und Einsatzbeschränkungen werden von Fachpraktikern referiert.

Anmeldungen bitte mittels Anmeldeabschnitts im beiliegenden Detailfolder.

3.3 „Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person“ – Wien

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband bietet von 4. bis 6.10.2021 in Wien einen Ausbildungskurs speziell für Abbrucharbeiten an.

Dieser 2 ½-tägige Ausbildungskurs bietet jene Kenntnisse, die  rückbaukundige Personen für ihre Tätigkeit aufweisen sollen.

Bitte melden Sie sich umgehend mittels beiliegenden Anmeldeabschnitts an.

 

  1. Wissenswertes

4.1 naBe – Aktionsplan beschlossen

Die Entstehung des naBe-Aktionsplans geht auf eine Initiative der Europäischen Kommission zurück, bei der alle europäischen Mitgliedsstaaten aufgefordert wurden, nationale Aktionspläne zur Ökologisierung der öffentlichen Beschaffung vorzulegen.

Der naBe-Aktionsplan ist für öffentliche Auftraggeber des Bundes verbindlich zu berücksichtigen! Darüber hinaus gelten die Kriterien empfehlend für alle öffentlichen Auftraggeber (Länder, Gemeinden, öffentliche Einrichtungen, Sektorenauftraggeber, …), die dem Bundesvergaberecht unterliegen.

Der naBe-Aktionsplan verfolgt drei Ziele:

  • Verankerung der nachhaltigen Beschaffung in allen Bundesinstitutionen
  • Harmonisierung der Kriterien hinsichtlich der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung
  • Sicherung der Vorreiterrolle Österreichs bei der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung in der EU

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) wurde entsprechend im Ministerratsbeschluss vom 23. Juni 2021 mit der Koordinierung der Maßnahmen zur Implementierung des Österreichischen Aktionsplans zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung betraut.

2019 wurde eine Servicestelle für nachhaltige öffentliche Beschaffung („naBe-Plattform“) in der BBG geschaffen, um die Ziele des naBe-Aktionsplans noch besser umzusetzen. Der naBe-Aktionsplan kann unter dem Link https://www.nabe.gv.at/wp-content/uploads/2021/06/naBe-Aktionsplan-2020.pdf aufgerufen werden.

Im Kapitel 15.14 optionale Zuschlagskriterien für den Hochbau und im Kapitel 16 Spezifikationen für die Beschaffung von Leistungen im Tiefbau (inkl. optionaler Zuschlagskriterien für die Beschaffung von Leistungen im Tiefbau) wird festgehalten:

Für den Hochbau werden dabei zertifizierte Umweltmanagementsysteme nach ISO 14.001 bzw. EMAS honoriert. Zusätzliche Punkte können vergeben werden entsprechend dem Anteil an rezyklierten Gesteinskörnungen am gesamten, für die Betonherstellung verwendeten Gestein, das den Anforderungen der Recyclingbaustoff-Verordnung entspricht. Weiters gibt es die Möglichkeit, zusätzliche Punkte bei Verwendung von rezyklierter Gesteinskörnung, die direkt auf der Baustelle vor Ort erzeugt wird.

Überraschend ist, dass entgegen dem Entwurf nur die Produktion vor Ort Berücksichtigung findet und nicht in stationären Anlagen. Dies wird seitens des BRV hinterfragt werden.

Im Tiefbau muss bei Bauvorhaben, bei denen mehr als 750 t Bau- und Abbruchabfälle anfallen, bei der Ausschreibung der Planungsleistung ein konkretes Materialkonzept vorgesehen werden. Daneben muss der Auftraggeber bei der Ausschreibung der Bauleistung das entsprechende Materialkonzept berücksichtigen, indem er zumindest für folgende Elemente Mindestquoten festlegt:

  • Aufbereitung der im Bauvorhaben anfallenden Materialien und ihre Verwendung in Form von Recycling-Baustoffen vor Ort (Leistungsgruppe 58 „Materialverwertung“ der LB-VI)
  • Herstellung von Recycling-Baustoffen vor Ort unter Abgabe an Dritte als fertige Recycling-Baustoffe unter Berücksichtigung des Abfallwirtschaftsgesetzes und der Recycling-Baustoffverordnung
  • Abgabe der im Bauvorhaben selbst nicht verwertbaren Bau- und Abbruchabfälle an befugte Baustoff-Recycling-Betriebe, Sammler und Behandler zur Herstellung von Recycling-Baustoffen
  • Einsatz von Recycling-Baustoffen

Darüber hinaus müssen bituminös gebundene Deck-, Binde- und Tragschichten zumindest
10 % (bezogen auf das Gewicht) aus Recycling-Asphalt bestehen, wenn eine Recycling-Material-Zugabe gemäß der ÖNORMEN der Normenreihe B 358X-Serie oder gleichwertig zugelassen ist.

 

Beilagen

Mitgliederinformation 7/2021 – Ordentliche Mitgliederversammlung 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Österreichische Baustoff-Recycling Verband übersendet Ihnen in der Beilage das Mitglieder-rundschreiben Nr. 7/2021.

Speziell möchten wir Sie zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Baustoff-Recycling Verbandes am 18. Juni 2021 um 12.30 h einladen. Die Einladung mit Tagesordnung erhielten Sie schon mit getrennter Post.

Weiters verweisen wir auf die noch im Juni 2021 stattfindenden Veranstaltungen des BRV:

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen, erstmals auch wieder in Präsenz!

Mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


 

MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 7/2021

 

  1. Recycling-Wirtschaft


1.1  BRV-Startsitzung Gipsverwertung

Im Mai 2021 fand auf Initiative des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes die erste Sitzung zur Verwertung des Mineralstoffes „Gipsplatten“ statt.

Mit 1. April 2021 wurde im Rahmen der Deponieverordnungsnovelle die Verwertung von Gips ab dem Jahre 2026 vorgeschrieben; durch ein Deponierungsverbot für Gipsplatten (mit Ausnahme verunreinigter Platten sowie nicht verwertbarer Materialien) wird zwingend in ganz Österreich die Gipsplattenverwertung vorgesehen. Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband kümmert sich seit seiner Gründung im Jahre 1990 um die Verwertung mineralischer Baurestmassen. Gips bzw. Gipsplatten sind damit ebenso im zentralen Fokus. Darüber hinaus widmet sich der BRV seit Jahren dem sortierten Rückbau und damit der getrennten, sortenreinen Erfassung von Baurestmassen. Bislang wurde Gips gemeinsam mit Bauschutt fast ausschließlich einer Deponierung zugeführt, das wird sich ändern müssen.

Die neuen rechtlichen Anforderungen werden dazu führen, dass die Logistik für die getrennte Sammlung von Gips aufgebaut werden muss und zudem Verwertungsgrundlagen (Stand der Technik) sowohl für Abbruchunternehmer als auch für Behandler festgelegt werden müssen.

Wenngleich durch die mehrjährige Übergangsfrist ein gewisser zeitlicher Rahmen vorgesehen ist, möchte der Österreichische Baustoff-Recycling Verband seinen aktiven Beitrag dazu leisten, die Verwertung von Gipsplatten zu forcieren und mitzuhelfen, Grundlagen für Bauausführende und Verwerter von derartigen Materialien zu etablieren.

 

  1. EU und Ausland

2.1  Europäischer Baustoff-Recycling Award 2020 an die Schweiz verliehen

Die EQAR, die European Quality Association for Recycling, fördert seit Jahren mit dem EQAR-Award Persönlichkeiten, Unternehmen, Verbände und Hochschulen für ihr Engagement, Innovation oder herausragende Recycling-Projekte. In diesem Jahr wird der Preis zum 4. Mal vergeben.

Pandemiebedingt konnte die Preisverleihung nicht im Rahmen eines Kongresses im vergangenen Jahr abgehalten werden, wurde demgemäß in einer Videoveranstaltung vor wenigen Tagen an den Verband arv Baustoffrecycling Schweiz mit seinem Projekt ARVIS 4.0 vergeben.

Dem ARV gelang die Konzeption und Einführung eines einheitlichen integrierten Systems zur Harmonisierung der Kontrollkriterien für die Inspektion von Sortier- und Aufbereitungsanlagen von z.B.: Bauschutt und Altholz in der Schweiz, verbunden mit einer Harmonisierung des Schweizerischen Standards für die Erfassung von Abfallströmen.

Auch aus Österreich erfolgten zwei Nominierungen. Diesen Einreichern wurde die Möglichkeit eingeräumt, bei Weiterverfolgung ihrer Projekte diese bei der nächsten Ausschreibung im Jahre 2022 einzureichen.

2.2  Neue Publikationen Europäischer Abbruchverband

Der Europäische Abbruchverband, bei dem der Österreichische Baustoff-Recycling Verband das nationale Mitglied ist, hat dieser Tage auf zwei neue Publikationen in Englisch hingewiesen:

„Decontamination of hazardous substances“ (Dekontamination gefährlicher Substanzen), in dem die wichtigsten gefährlichen Abfälle auf Baustellen (z.B.: Asbest, Silicatstaub, PCB, Dioxine, Blei, Chrom VI, Arsen, Cyanide und auch radioaktive Abfälle) angesprochen werden.

Die Broschüre kann kostenlos bei der Geschäftsstelle des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes als Druckversion angefordert werden. Nähere Informationen und die digitale Version können auch unter www.decontaminationinstitute.org eingesehen werden.

Die EDA (European Demolition Association) hat selbst ebenfalls eine englische Broschüre „carriers for demolition and recycling“ (Geräte für Abbruch und Verwertung) herausgegeben.

Diese in Englisch verfasste Broschüre erklärt die einzelnen Elemente derartiger Geräte, unterschiedliche Typen der Abbruchmaschinen, Schutzeinrichtungen für den Geräteführer sowie den Abbruchvorgang.

Diese englischsprachige Broschüre kann unter www.europeandemolition.org digital heruntergeladen werden sowie beim Österreichischen Baustoff-Recycling Verband kostenlos in Druckfassung angefordert werden.

 

  1. Verbandsangelegenheiten

 

3.1  Ordentliche Mitgliederversammlung 2021

Die ordentliche Mitgliederversammlung des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes (BRV) findet am 18. Juni 2021 ab 12.30 h in 1040 Wien, Karlsgasse 5, statt. Wir laden alle Mitglieder des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes dazu ein, an der Mitgliederversammlung persönlich – aus Hygienegründen nach Anmeldung (siehe Beilage) teilzunehmen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, bieten wir zusätzlich die Möglichkeit, per Video zur Sitzung zugeschaltet zu werden.

Als Tagesordnung wurde Folgendes festgelegt:

1)   Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

2)   Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung

3)   Tätigkeitsbericht 2020

4)   Jahresrechnung 2020 und Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung

5)   Nachwahl eines Vorstandsmitglieds

6)   Festlegung der Schwerpunkte 2021/2022
7)   Mitgliedsbeitrag

8)   Budgetvorschau 2021

9)   Allfälliges

Wir freuen uns, Sie zu einem gemeinsamen Mittagsimbiss und anschließender Mitgliederversammlung herzlich begrüßen zu dürfen.

3.2  Ordentliche Mitgliederversammlung des GSV

Im Anschluss an die Mitgliederversammlung des BRV (siehe oben) findet für Mitglieder des Österreichischen Güteschutzverbandes Recycling-Baustoffe (GSV) die ordentliche Mitgliederversammlung 2021 ab 14 h in 1040 Wien, Karlsgasse 5, statt.

Eine getrennte Einladung zu dieser statutengemäßen Veranstaltung des GSV haben Sie mit separater Post erhalten.

3.3  Baustoff-Recycling in Österreich – Anlagenverzeichnis

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband veröffentlicht im Frühjahr zu Beginn der Bausaison das Mitglieder- und Anlagenverzeichnis der im Österreichischen Baustoff-Recycling Verband tätigen Unternehmen.

Dieses Verzeichnis wird in gedruckter Form an über 5.500 Direkt-Mailing-Adressen zielgerecht gemeinsam mit weiteren Unterlagen versendet. Damit wird allen Gemeinden Österreichs, aber auch wichtigen Auftraggebern, vielen Baufirmen und allen Kunden des BRV diese aktuelle Information zu den Mitgliedern des Baustoff-Recycling Verbandes und damit zu Ihrem Betrieb gegeben.

Dieses Verzeichnis enthält auch von jenen Betrieben, die die Annahme- und Abgabepreise bekannt gegeben haben, die entsprechende Auflistung. Die aktuelle Ausgabe wird Ihnen demnächst in gedruckter Form ebenso zugestellt werden.

Die digitale Fassung können Sie gerne auf der Homepage des BRV unter dem Link https://brv.at/media/_MEDIA/BRV/ALV.pdf einsehen und downloaden.

 

3.4  Güteschutz – Neuauflage Frühjahr 2021

Der Österreichische Güteschutzverband Recycling-Baustoffe legt dieser Tage neu das Verzeichnis der qualitätsgesicherten Recycling-Baustoffe und mobilen Recycling-Anlagen auf.

Diese Broschüre führt alle dem Güteschutz unterliegenden und nach der Richtlinie für Recycling-Baustoffe, 10. Auflage, sowie Richtlinie für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien, 1. Auflage, geprüften Recycling-Baustoffe an. Weiters sind jene mobilen Recycling-Anlagen angeführt, welche nach der Richtlinie für mobile Aufbereitung von mineralischen Baurestmassen und Bodenaushubmaterial, 2. Auflage, geprüft und mit dem Gütezeichen für mobile Recycling-Anlagen ausgezeichnet sind.

Diese Broschüre ergeht ebenfalls an alle Gemeinden Österreichs sowie eine Vielzahl an Auftraggebern und Bauunternehmen.

Die Liste enthält die jeweiligen Produzenten (Baustoff-Recycling-Betriebe) mit ihrer Betriebsstätte und dem jeweiligen produzierten Material. Weiters werden die jeweiligen bautechnischen und umwelttechnischen Parameter angeführt.

Die gedruckte Fassung erhalten die Mitglieder des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes und des Güteschutzverbandes Recycling-Baustoffe demnächst mit einer getrennten Aussendung.

 

  1. Veranstaltungen

 

4.1  BRV-Seminar „Eingangsleiter Baustoff-Recycling“ – Wien

Am 10. Juni 2021 veranstaltet der Österreichische Baustoff-Recycling Verband ein Seminar für Eingangsleiter von Baustoff-Recycling-Anlagen, welches auch für Bauleiter/innen und Bautechniker/innen von großem Interesse ist.

Das Seminar vermittelt die Grundlagen zum Thema Abfall und Abfallannahme (Schlüsselnummern, Materialeignung, Lagerung, …), die Prüf- und Dokumentationspflichten sowie die Anforderungen an den typischen Einsatz von Recycling-Baustoffen.

Dieses Seminar wird erstmals wieder als Präsenzveranstaltung im Hause des BRV in Wien angeboten. Zielgruppen sind Betriebsleiter, Eingangsleiter und weiteres Personal von Baustoff-Recycling-Anlagen sowie Baustellenverantwortliche.

Ihre Anmeldungen nehmen Sie bitte mittels beiliegenden Anmeldeabschnitts vor.

4.2  BRV-Seminar „Neues zur Deponieverordnung“ – Leoben

Die guten Gesundheitsbedingungen erlauben es, dass wir wieder zu Ihnen in die Bundesländer kommen: am 15. Juni 2021 findet in Leoben ein Halbtagesseminar über Neuerungen zur Deponieverordnung statt. Neben der am 1. April 2021 veröffentlichten Novelle werden die sich daraus ergebenden Konsequenzen, die deponierelevanten Änderungen aufgrund der Abfallverzeichnisverordnungsnovelle, die sich vorwiegend mit 1.1.2022 auswirken, sowie deponierelevante Teile der AWG-Rechtsbereinigungsnovelle 2019 vorgestellt.

Zielgruppen sind Recycling-Betriebe, Poliere, Bauleiter, Baumeister, Deponiebetreiber aber auch Bauherrenvertreter und Behördenvertreter.

Für Ihre Anmeldung verwenden Sie bitte den Anmeldeabschnitt im beiliegenden Folder.

4.3  BRV-Seminar „Neues zum Asphaltrecycling“ – Leoben

Ebenso in Leoben findet am 16. Juni 2021 ein Tagesseminar zu dem Thema Asphaltrecycling statt.

Mit 1. März 2021 ist die RVS 08.15.02 „Ungebundene Tragschichten mit Asphaltgranulat“ neu erschienen. Viele weitere recyclingrelevante Bestimmungen aus den Asphalt-RVS, die ebenso in letzter Zeit geändert worden sind, werden dabei erörtert. Die Ausgangsstoffe für die Aufbereitung, die Qualitätssicherung, die notwendige Leistungserklärung sowie Anwendungsgebiete und Einsatzbeschränkungen werden von Fachpraktikern referiert.

Dieses Seminar findet am 16. Juni in Leoben und weiters am 27.9.2021 in Wien statt.

Hinweis: Kombinieren Sie die beiden in Leoben stattfindenden Seminare „Neues zur Deponieverordnung“ und „Neues zum Asphaltrecycling“ und nützen Sie die Annehmlichkeit des Falkensteiner Hotels mit daneben befindlicher Therme.

Anmeldungen bitte mittels Anmeldeabschnitts im beiliegenden Detailfolder.

 

  1. Wissenswertes

 

5.1  Merkblatt „Herstellung von Recycling-Baustoffen gemäß Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2017“

Der ÖWAV hat in einem Merkblatt die korrekte Handhabung und Bezeichnung von Recycling-Baustoffen gemäß Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2017 aufgezeigt, insbesondere in Hinblick auf die dafür zulässigen Inputmaterialien.

Da im Gegensatz zu Recycling-Baustoffen gemäß Recycling-Baustoffverordnung (RBV) die einheitliche Kennzeichnung von Recycling-Baustoffen gemäß BAWP 2017 nicht eindeutig geregelt ist, wird im Rahmen dieses Merkblattes eine einheitliche Bezeichnung im Einklang mit sonstigen geltenden Normvorschriften vorgeschlagen.

Dabei werden folgende Begriffsbestimmungen verwendet:

NG:     natürliche Gesteinskörnung aus mineralischen Vorkommen, die keiner Aufbereitung oder ausschließlich einer mechanischen Aufbereitung unterzogen wurde

NRG:   Mischgranulat einer natürlichen Gesteinskörnung und einer rezyklierten Gesteinskörnung, wobei der Anteil der rezyklierten Gesteinskörnung über weniger als 50 Masseprozent (M.-%) liegt.

RG:     Rezykliertes Granulat mit einem Masseanteil von mindestens 50 % Gestein (natürliches und/oder rezykliertes) sowie allenfalls auch Beton und/oder Asphalt.

Das Merkblatt kann beim ÖWAV bezogen werden.

Der BRV wird, auch auf Ersuchen des ÖWAV, die Richtlinie für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien in den nächsten Wochen neu auflegen und diese Bezeichnungen in die Richtlinie übernehmen. Die Richtlinie für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien ist eine wichtige vergaberelevante Grundlage, da diese auch mit der neuen Version der standardisierten Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur als vereinbarter Stand der Technik angeführt ist.

Beilagen