Notice: Undefined index: countryCode in /var/www/vhosts/host-111558.webhosting.magentabusiness.at/httpdocs/brv.or.at/index.php(450) : eval()'d code on line 29 Rundschreiben – Seite 7 – Österreichischer Baustoff- Recycling Verband

Mitgliederinformation 11/2022 – Bauproduktenverordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband möchte Ihnen mit diesem Rundschreiben nähere Inhalte der Bauproduktenverordnung zur Kenntnis bringen. Es handelt sich dabei um Hinweise, die insbesondere das Thema Green Deal, Nachhaltigkeit und Baustoff-Recycling betreffen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

In diesem Zusammenhang möchten wir auf den EQAR-Kongress am 1. Juni verweisen – das Thema Bauproduktenverordnung wird dort aus Sicht der Recycling-Wirtschaft vorgestellt und im Rahmen einer Podiumsdiskussion besprochen werden. Der EQAR-Kongress „Baustoff-Recycling 2030“ findet im Rahmen der Messe „IFAT“ statt, die sich dieses Jahr als Schwerpunktthema speziell auch der Verwertung widmet.

Als BRV-Mitglied laden wir Sie nicht nur ein, den Kongress zu besuchen, sondern halten für Sie als Mitgliedsunternehmen des BRV 2 Tageskarten zum Besuch der Messe kostenlos vor, die Sie gerne bei der Geschäftsstelle anfordern können.

Unsere weiteren Veranstaltungen:

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 11/2022

 

  1. Technische Angelegenheiten

1.1  Entwurf der Europäischen Bauproduktenverordnung

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für die Revision der Bauprodukten-verordnung aufgelegt und eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband wird dazu eine Stellungnahme rechtzeitig abgeben und wird den Entwurf in einer Arbeitsgruppe behandeln. Vorweg möchten wir Sie über einige, für das Baustoff-Recycling relevante, Inhalte informieren.

Die Bauproduktenverordnung legt EU-weite Regeln für die Vermarktung von Bauprodukten fest.

Der Entwurf behandelt insbesondere:

  • Behandlung der in der Evaluierung 2019 ermittelten Probleme
  • Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarktes für Bauprodukte.
  • Ziel ist es, das Wachstums- und Beschäftigungspotenzial des Sektors zu erschließen, Umweltziele im Rahmen des Green Deal and Circular Economy Action Plan zu fördern und möglicherweise die Produktsicherheit zu fördern.

In den Vorbemerkungen wird festgehalten, die Kreislauffähigkeit von Bauprodukten im Einklang mit den Zielen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft zu verbessern. Daher sollten die Hersteller die Wiederverwendung, die Wiederaufarbeitung und das Recycling ihrer Produkte fördern. Die (Vorbereitung auf die) Wiederverwendung, die Wiederaufarbeitung und das Recycling erfordern ein bestimmtes Design, insbesondere durch die Erleichterung der Trennung von Komponenten und Materialien in der späteren Recyclingphase und die Vermeidung von gemischten, vermengten oder komplizierten Materialien.

Die Produkte sind so zu entwerfen, herzustellen und zu verpacken, dass die folgenden inhärenten Umweltaspekte des Produkts nach dem Stand der Technik berücksichtigt werden:

  1. Maximierung der Haltbarkeit in Bezug auf die erwartete durchschnittliche Lebensdauer, die erwartete Mindestlebensdauer unter schlechtesten, aber immer noch realistischen Bedingungen und in Bezug auf die Mindestlebensdaueranforderungen;
  2. Minimierung der Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus;
  3. Maximierung des Recyclinggehalts, wo immer dies möglich ist, ohne dass die Sicherheit beeinträchtigt oder die negativen Umweltauswirkungen überwiegen;
  4. Ressourceneffizienz;
  5. Identifizierung, welches Produkt oder Teile davon und in welcher Menge nach der Deinstallation wiederverwendet werden können (Wiederverwendbarkeit);
  6. Recyclingfähigkeit und Wiederaufarbeitbarkeit;
  7. Fähigkeit verschiedener Materialien oder Stoffe, während der Demontage- oder Recyclingverfahren getrennt und zurückgewonnen zu werden.
  8. ….

Das öffentliche Auftragswesen macht 14 % des BIP der Union aus. Um zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität, der Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz und des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft, die die öffentliche Gesundheit und die biologische Vielfalt schützt, beizutragen, sollten die öffentlichen Auftraggeber und Einrichtungen gegebenenfalls verpflichtet werden, ihre Beschaffung an spezifischen Kriterien oder Zielen für eine umweltfreundliche öffentliche Beschaffung auszurichten, die in den gemäß dieser Verordnung erlassenen delegierten Rechtsakten festzulegen sind. Im Vergleich zu einem freiwilligen Ansatz stellen verbindliche Kriterien oder Zielvorgaben sicher, dass die öffentlichen Ausgaben eine größtmögliche Hebelwirkung entfalten, um die Nachfrage nach leistungsfähigeren Produkten zu steigern. Die Kriterien sollten transparent, objektiv und nicht diskriminierend sein.

Bauprodukte, die bereits bewertet wurden und wiederverwendet werden, sollten nicht den Regeln unterliegen, die für neue Bauprodukte gelten. Für gebrauchte Bauprodukte, die noch nie zuvor auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht wurden, sollten jedoch dieselben Vorschriften gelten wie für neue Bauprodukte, da solche Produkte noch nie bewertet wurden.

Die verstärkte Verwendung wiederaufbereiteter Produkte ist Teil einer Umstellung auf eine stärkere Kreislaufwirtschaft und einer Verringerung des ökologischen und CO2-Fußabdrucks von Bauprodukten. Darüber hinaus ist der Wiederaufarbeitungsmarkt derzeit noch nicht sehr entwickelt, und die Anforderungen an wiederaufbereitete Produkte sind in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich. Daher und zur Wahrung des Subsidiaritätsprinzips sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, wiederaufbereitete Produkte von der Verpflichtung zur Erstellung einer Leistungserklärung auszunehmen. Eine solche Ausnahme sollte jedoch nicht für Produkte möglich sein, die nicht für die Wiederaufarbeitung geeignet sind oder bei denen Interessen anderer Mitgliedstaaten auf dem Spiel stehen.

Um die Wiederverwendung und Wiederaufarbeitung von Bauwerken und die Verwendung überschüssiger Bauprodukte dennoch in großem Umfang zu ermöglichen, sollte für diese Bauprodukte ein erleichtertes Verfahren zur Erstellung der Leistungserklärung festgelegt werden.

Im Hinblick auf die Verbesserung der Kreislauffähigkeit von Bauprodukten sollten Hersteller im Einklang mit den Zielen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft die Wiederverwendung, Wiederaufarbeitung und das Recycling ihrer Produkte bevorzugen. Die (Vorbereitung zur) Wiederverwendung, Wiederaufbereitung und das Recycling erfordern ein bestimmtes Design, nämlich durch Erleichterung der Trennung von Komponenten und Materialien in der späteren Phase des Recyclings und Vermeidung von gemischten, vermischten oder komplizierten Materialien.

Bestimmte Herstellerpflichten, wie die Bewertung der Umweltverträglichkeit oder die Bevorzugung recycelbarer Materialien, können bei gebrauchten, wiederaufbereiteten oder überzähligen Produkten kaum erfüllt werden. Wirtschaftsbeteiligte, die die Wiederverwendung ermöglichen oder eine Wiederaufarbeitung durchführen, sollten daher von diesen Verpflichtungen ausgenommen werden, zumal die Wiederverwendung und Wiederaufarbeitung der Umwelt zugutekommen.

Um die Umweltbewertung von Bauprodukten vollständig abzudecken und Produktanfor-derungen angemessen abzudecken, die sogar in aktuellen harmonisierten technischen Spezifikationen bestehen, sollte ein umfassenderer Anhang I entwickelt werden, der auch eine detaillierte Liste der wesentlichen Merkmale in Bezug auf die Ökobilanz und eine vollständige Liste enthält Rahmen für die Produktanforderungen.

Vor dem Inverkehrbringen eines Produkts muss der Hersteller:

(A) die Konformität des Produkts mit den Produktanforderungen von Anhang I Teil B und C, soweit sie durch delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 5 Absatz 2 festgelegt wurden, und mit den Produktanforderungen von Anhang I Teil D überprüfen;

(B) sich dem jeweiligen Bewertungs- und Überprüfungssystem gemäß Anhang V unterziehen; und

(C) eine Konformitätserklärung erstellen.

Für die in Anhang I Teil A Nummer 2 angegebenen Produkteigenschaften bewertet der Hersteller die Umwelteigenschaften des Produkts gemäß harmonisierten technischen Spezifikationen oder gemäß dieser Verordnung erlassenen Rechtsakten der Kommission und verwendet, sobald verfügbar, die neueste Version der erstellten Software frei verfügbar auf der Website der Europäischen Kommission. Dies gilt jedoch nicht für gebrauchte, wiederaufbereitete oder überschüssige Produkte, es sei denn, der Wirtschaftsakteur entscheidet sich vorbehaltlich der Verpflichtungen dieses Artikels gemäß Artikel 26 für die Anwendung dieser Verordnung wie bei neuen Produkten.

Sofern die Produktsicherheit oder die Sicherheit von Bauwerken dadurch nicht beeinträchtigt wird, hat der Hersteller folgende Pflichten:

  • unter den in Punkt …… genannten Bedingungen wiederverwertbaren Materialien und aus Recycling gewonnenen Materialien den Vorzug geben;
  • die in den harmonisierten technischen Spezifikationen enthaltenen Verpflichtungen zum Mindestanteil an recyceltem Material und andere Grenzwerte in Bezug auf Umweltaspekte, einschließlich Klimanachhaltigkeit, einhalten;
  • Produkte so gestalten, dass Wiederverwendung, Wiederaufbereitung und Recycling erleichtert werden, insbesondere durch Erleichterung der Trennung von Komponenten und Materialien in der späteren Phase des Recyclings und Vermeidung von gemischten, vermischten oder komplizierten Materialien, es sei denn, Wiederaufbereitung und Recycling sind für die menschliche Sicherheit riskant oder die Umwelt.

Wenn die Verpflichtungen dieses Absatzes aufgrund eines Konflikts zwischen verschiedenen Verpflichtungen nicht kumulativ erfüllt werden können, muss der Hersteller eine Kompromisslösung wählen, die die höchsten und kostengünstigsten Vorteile in Bezug auf die ökologische Nachhaltigkeit für die kombinierten Produkte und Bauwerke bringt.

Zum grünen öffentlichen Beschaffungswesen wird festgehalten, dass der Kommission die Befugnis übertragen wird, diese Verordnung durch delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 87 zu ergänzen, indem sie Nachhaltigkeitsanforderungen festlegt, die für öffentliche Aufträge gelten, einschließlich der Umsetzung, Überwachung und Berichterstattung dieser Anforderungen durch die Mitgliedstaaten.

Im Anhang wird zum Thema „Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen bei Bauarbeiten“ festgehalten:

Die Bauwerke und alle Teile davon sind so zu planen, zu errichten, zu nutzen, instand zu halten und abzureißen, dass die Nutzung natürlicher Ressourcen während ihres gesamten Lebenszyklus nachhaltig ist und Folgendes gewährleistet:

(A) Verwendung von Roh- und Sekundärstoffen mit hoher Umweltverträglichkeit und damit mit geringem ökologischem Fußabdruck;

(B) Minimierung der Gesamtmenge an verwendeten Rohstoffen;

(C) Minimieren der Gesamtmenge an verkörperter Energie;

(D) Minimierung des Gesamtverbrauchs von Trink- und Braunwasser;

(E) Wiederverwendung oder Recyclingfähigkeit der Bauwerke, ihrer Teile und ihrer Materialien nach dem Abriss

In einer Beilage zum Rundschreiben finden Sie „Fragen und Antworten zur Bau-produktenverordnung“, die allgemein den Entwurf erläutert.

Am 1. Juni 2022 wird im Rahmen des EQAR-Kongresses „Baustoff-Recycling 2030“ die Novelle der Bauproduktenverordnung ein Schwerpunkt sein.

 

  1. Veranstaltungen

2.1  Seminar „Neues zum Asphalt-Recycling“ (Wien)

Am 5. Mai 2022 findet in Wien das nächste Tagesseminar zum Thema Asphaltrecycling statt.

Mit 1. März 2021 ist die RVS 08.15.02 „Ungebundene Tragschichten mit Asphaltgranulat“ neu erschienen. Viele weitere recyclingrelevante Bestimmungen aus den Asphalt-RVS, die ebenso in letzter Zeit geändert worden sind, werden dabei erörtert. Die Ausgangsstoffe für die Aufbereitung, die Qualitätssicherung, die notwendige Leistungserklärung sowie Anwendungs-gebiete und Einsatzbeschränkungen werden von Fachpraktikern referiert.

Anmeldungen bitte mittels Anmeldeabschnitts im beiliegenden Detailfolder.

 

2.2  Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen (Wien)

Am 12. Mai 2022 widmet sich der BRV mit einem eigenen Seminar der richtigen Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen. So wird das in Anpassung an die neuen Schlüsselnummern neu aufgelegte BRV-Merkblatt „Zwischenlager“ vorgestellt werden.

Für Ihre Anmeldung verwenden Sie bitte das Anmeldeformular im beiliegenden Folder.

 

2.3  Was tun mit Aushub? (Wien)

Am 20. Mai 2022 findet das BRV-Seminar „Was tun mit Aushub“ statt. Sowohl die Recycling-Baustoffverordnung als auch der Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2017 (BAWP 2017) behandeln die Thematik „Aushub“. Darunter ist beispielsweise Bodenaushub, technisches Schüttmaterial oder Gleisaushub zu verstehen. Welche Regelungen jeweils gelten, welche Bezeichnungen vorzusehen sind und welche Dokumentation erforderlich ist, wird im Seminar erläutert. Notwendige Voraussetzungen für die Altlastenbeitragsfreiheit werden dargestellt. Weiters wird ein Ausblick auf den neuen BAWP 2022 gegeben.

Bitte melden Sie sich mittels Anmeldeabschnitts im beiliegenden Seminarfolder an.

 

2.4  Ausbildungskurs: Recycling-Fachperson (Wien)

In zwei Kurstagen wird von 23. bis 24. Mai 2022 mit diesem Ausbildungskurs eine Einführung in das Abfallrecht unter besonderem Bezug auf das Baustoff-Recycling getätigt. Von der Probenahme bis zur Aufbereitung von spezifischen Recycling-Baustoffen, über Qualitätssicherung, Güteschutz bis hin zur Abfallbilanz werden Inhalte kompakt für Praktiker vorgetragen.

Die Kursmaßnahme ist mit einem schriftlichen Abschlusstest positiv abzuschließen (Kurszeugnis bei erfolgreicher Prüfung).

Anmeldungen für das Seminar bitte mittels beiliegenden Anmeldeabschnitts.

 

2.5  EQAR-Kongress 1. Juni 2022 (IFAT/München)

Wie schon mit eigenem Rundschreiben informiert, findet im Rahmen der internationalen Umweltmesse IFAT am 1. Juni der Europäische Baustoff-Recycling-Kongress der EQAR statt. Der BRV unterstützt diesen Kongress mit Vortragenden und organisatorisch – Mitglieder des BRV erhalten dadurch ermäßigten Zutritt zum EQAR-Kongress und den Tageseintritt für die IFAT.

Anmeldungen bitte mittels beiliegenden Anmeldeabschnitts direkt bei der EQAR www.eqar.info.

ACHTUNG: Nützen Sie auch die Möglichkeit, Ihre Unternehmung am Baustoff-Recycling-Kongress zu positionieren: Über die Sponsoringmöglichkeit informieren Sie gerne die BRV-Geschäftsstelle oder direkt die EQAR-Geschäftsstelle.

Sollten Sie weitere kostenfreie Tageseintrittskarten für die IFAT benötigen, können bei der Geschäftsstelle (brv@brv.at) pro BRV-Mitgliedsunternehmen 2 Tageseintrittskarten bestellt werden.

  

Beilagen

Mitgliederinformation 10/2022 – Entwurf des BAWP 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Mit 22. April hat das BMK den schon seit langem angekündigten Entwurf des BAWP 2022 veröffentlicht. Dieser umfasst zwischenzeitlich über 1000 Seiten – die Stellungnahmefrist ist bis Anfang Juni.

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband nimmt dies zum Anlass, um Ihnen in diesem Mitgliederrundschreiben die ersten Aussagen zusammen zu fassen – eine endgültige Stellungnahme wird im Mai in einer Arbeitsgruppe des BRV erstellt werden.

Weiters dürfen wir Sie nochmals einladen, am 1. Juni 2022 beim EQAR-Kongress in München „Baustoff-Recycling 2030“ teilzunehmen (vergünstigte Teilnahme als BRV-Mitglied!). Zusätzlich ist damit auch der kostenfreie Besuch der IFAT am 1. Juni verbunden, zwei weitere kostenfreie Tagestickets können BRV-Mitglieder bei der Geschäftsstelle des BRV anfordern.

Nützen Sie auch die Gelegenheit, Ihre MitarbeiterInnen im Rahmen des BRV-Seminarangebotes weiterzubilden:

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 10/2022

 

  1. Technische Angelegenheiten

1.1  Entwurf des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2022

Der BAWP ist auf Anforderung des AWG 2002 in periodischen Abständen seitens des Ministeriums mindestens alle sechs Jahre zu erstellen und zu veröffentlichen. Nach den Plänen von 1992, 1995, 1998, 2001, 2006, 2011 und 2017 wurde aus Aktualitätsgründen aufgrund der fortschreitenden Entwicklungen, insbesondere im Hinblick auf die Kreislaufwirtschaftsthematik, der Entwurf für den Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2022 erarbeitet.

Bislang wurden 2 Teile des BAWP veröffentlicht, der Entwurf sieht nunmehr drei Teile vor:
Teil 1 enthält die Darstellung der abfallwirtschaftlichen Situation, die Beschreibung der durch-geführten und geplanten Maßnahmen zur Erreichung der Vorgaben des AWG 2002 sowie Behandlungsgrundsätze. Teil 2 beschreibt Anwendungshinweise beziehungsweise Leitlinien zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung. Teil 3 enthält das Abfallvermeidungsprogramm.

Aufgrund des Umfanges stellen wir Ihnen einen Link zum Download zur Verfügung:

Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2022 Teil 1

(PDF, 22 MB)

Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2022 Teil 2

(PDF, 15 MB)

Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2022 Teil 3

(PDF, 2 MB)

 

Erstinformation zum Teil 1

des Entwurfes des BAWP 2022:

Schon die bildliche Darstellung lässt erkennen, dass der Abfallvermeidung mehr Gewicht zukommen wird – im Bereich des Baus wohl bei der Qualitativen Abfallvermeidung (Schadstoffelimination) und der Quantitativen Abfallvermeidung (Verminderungdes Massenstroms).

 

Die Abfallwirtschaft beschäftigt insgesamt über 43.000 Personen, 2/3 davon privat-wirtschaftlich. Das Abfallaufkommen an Primärabfällen betrug 68,44 Mio. t im Jahr 2019 (+20% in 4 Jahren, insbesondere aufgrund der steigenden Mengen an Aushubmaterialien und Abfällen aus dem Bauwesen!); dies entspricht 3,3 Tonnen je Einwohner (ohne Aushub), davon etwa 1,3 t min. Bau-/Abbruchabfälle.:

Insgesamt fallen 42 Mio. t Aushubmaterialien und 11,2 Mio. t Bau- und Abbruchabfälle an, bei letzteren allerdings nur 8,8 Mio. t mineralischen Ursprungs, der Rest wird als Abfall von Mineralöl- und Kohleveredelungsprodukten ausgewiesen. Damit fielen 2019 59% aller Abfälle aus Aushubmaterialien und 16,1% als Bau- und Abbruchabfall an – insgesamt sind damit mehr als ¾ aller Abfälle dem Bauwesen zuzuordnen. Die höchste Steigerung ist bei den Aushüben zu verzeichnen (binnen vier Jahre +28%). Die Anstiege werden einerseits auf vermehrte Bautätigkeit, andererseits auf verbesserte statistische Erfassung zurückgeführt. Für das Jahr 2026 wird ein weiterer Anstieg auf insgesamt 81 Mio. t erwartet (bei 9,1 Mio. Einwohnern), davon werden 45,4 Mio. t für Aushub und 14,7 Mio. t für Bau- und Abbruchabfälle prognostiziert.

Gefährliche Abfälle sind mengenmäßig in etwa gleich geblieben (binnen 4 Jahre: -0,7%); Asbestabfälle stiegen im gleichen Zeitraum um 18,1%.

Insgesamt wurden in Österreich 2019 stofflich 41% verwertet, 46% deponiert (Rest: andere Verwertung). Ohne Berücksichtigung des Aushubes sind 64% verwertet worden und 11% deponiert (Rest: andere Verwertung).

Insgesamt weist Österreich 154 stationäre Behandlungsanlagen für Bau- und Abbruchabfälle sowie 774 mobile Anlagen (dazu zählen auch Siebanlagen) auf (Anm.: 2017 änderte sich die „Darstellung“ durch das UBA – die Anzahl der Anlagen verdoppelte sich, es wird darauf verwiesen, dass „nur eingeschränkt eine technische Erweiterung erfolgte, großteils dies einer geänderten Darstellung geschuldet ist!!). Insgesamt werden 1068 Deponien ausgewiesen (von insgesamt ca. 3200 Abfallbehandlungsanlagen in Österreich); davon 883 genehmigte Bodenaushubdeponien und 82 Baurestmassendeponien sowie 31 Inertabfalldeponien. Für die Behandlung von schadstoffhältigen Böden werden weiters 15 Anlagen ausgeworfen.

Stationäre und mobile Behandlungsanlagen für mineralische Bau-/Abbruchabfälle

 Als Anlageninput für diese Anlagen wird angegeben:

Als Output dieser Anlagen werden 8,6 Mio. t Recycling-Baustoffe verzeichnet:

Etwas offen definiert findet sich eine weitere Tabelle mit „weiteren massenmäßig rel. Outputmaterialien aus Behandlungsanlagen für mineralische Bau- und Abbruchabfälle 2019“


Wesentliche deponierte Abfallarten im Jahr 2019:

In einem eigenen Kapitel für Bau-/Abbruchabfälle wird von einem Input in Behandlungsanlagen für min. Bau- und Abbruchabfälle (gemeint sind dabei keine Deponien) von 9,4 Mio. t und einer Deponiemasse von 1,4 Mio. t gesprochen. 96% aller gemäß Recycling-Baustoffverordnung hergestellten Recycling-Baustoffe erreichen die Qualitätsklasse U-A.

Erfreulich dabei ist die Würdigung der Arbeit des BRV und die Auswirkung daraus: Die Feinfraktion aus dem Baurestmassenrecycling wurde einer analytischen Untersuchung und Beurteilung im Auftrag des BMK und des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes (BRV) unterzogen. Als Ergebnis in Zusammenschau mit den zulässigerweise ablagerbaren Abfällen konnte festgelegt werden, dass eine Deponierung dieser Fraktion auf Baurestmassen- oder Massenabfalldeponien gemäß Anhang 2 der Deponieverordnung 2008 (ohne analytische Untersuchung) möglich ist.

Als positive Feststellung ist zudem zu finden: Bereits 2013 wurde im Zuge der europäischen Bauprodukteverordnung die Nachhaltigkeit bzw. Recyclierbarkeit von Gebäuden als Grundanforderung 7 festgelegt, jedoch national nicht umgesetzt. Mittlerweile haben die Arbeiten eines entsprechenden Umsetzungsdokuments durch das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB-Richtlinie) begonnen, die Fertigstellung ist mit 2023 geplant. (Aus Sicht der BRV-Geschäftsstelle ist dies um 3-5 Jahre zu früh determiniert).

Bei Aushubmaterialien wird festgehalten, dass insgesamt 42 Mio. t anfallen, wovon 3,4 Mio. t in Behandlungsanlagen für min. Bau-/Abbruchabfälle Eingang finden, 0,6 Mio. t rekultiviert werden sowie 4,3 Mio. t der Untergrundverfüllung zugeführt werden. 30,6 Mio. t – somit ca. ¾ aller Aushübe – werden deponiert. Beim typischen Bodenaushub werden ca. 1/3 der A2-G, ca. 60% der A1-Böden und 2/3 aller A2-Bodenqualitäten deponiert. Die Hauptgruppe der Bodenaushub Qualität BA (23,5 Mio. t) wird zu fast 80% deponiert.

Zusammengefasst werden 5,1 Mio. t Aushubmaterialien einer stofflichen Verwertung zugeführt, 30,6 Mio. t auf hauptsächlich Bodenaushubdeponien deponiert.

Ein eigenes Kapitel beschäftigt sich mit Erdbaumaßnahmen, der Bodenrekultivierung und der Herstellung von Recycling-Baustoffen aus Aushubmaterialien. Neu ist unter anderem dabei, dass bei der Herstellung eines Recycling-Baustoffes eine festgelegte Korngrößenverteilung (Sieblinienbereich) herzustellen ist.

Die Sonderregelung für Kleinmengen an nicht verunreinigtem Bodenaushubmaterial ist weiterhin angeführt.

Wie bisher sind Grenzwerte für die Qualitätsklassen angeführt, darüber hinaus zusätzliche Vorgaben für die grundlegende Charakterisierung (Anm.: Auf Details dazu wird in einem getrennten Rundschreiben eingegangen werden, dies ist aufgrund der Kürze der Zeit nicht im Detail möglich gewesen).

Weitere Kapitel behandeln torfhältige Böden sowie Pflanzen- und Dachsubstrate, soferne diese als Abfall anfallen.

Sie werden in einem weiteren Rundschreiben über weitere Details informiert. Der BRV wird zum Entwurf zeitgerecht eine umfangreiche Stellungnahme abgeben.

 

  1. Veranstaltungen

2.1  Seminar „Neues zum Asphalt-Recycling“ (Wien)

Am 05.05.2022 findet in Wien das nächste Tagesseminar zum Thema Asphaltrecycling statt.

Mit 1. März 2021 ist die RVS 08.15.02 „Ungebundene Tragschichten mit Asphaltgranulat“ neu erschienen. Viele weitere recyclingrelevante Bestimmungen aus den Asphalt-RVS, die ebenso in letzter Zeit geändert worden sind, werden dabei erörtert. Die Ausgangsstoffe für die Aufbereitung, die Qualitätssicherung, die notwendige Leistungserklärung sowie Anwendungs-gebiete und Einsatzbeschränkungen werden von Fachpraktikern referiert.

Anmeldungen bitte mittels Anmeldeabschnitts im beiliegenden Detailfolder.

 

2.2  Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen (Wien)

Am 12. Mai 2022 widmet sich der BRV mit einem eigenen Seminar der richtigen Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen. So wird das in Anpassung an die neuen Schlüsselnummern neu aufgelegte BRV-Merkblatt „Zwischenlager“ vorgestellt werden.

Für Ihre Anmeldung verwenden Sie bitte das Anmeldeformular im beiliegenden Folder.

 

2.3  Was tun mit Aushub? (Wien)

Am 20.05.2022 findet das BRV-Seminar „Was tun mit Aushub“ statt. Sowohl die Recycling-Baustoffverordnung als auch der Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2017 (BAWP 2017) behandeln die Thematik „Aushub“. Darunter ist beispielsweise Bodenaushub, technisches Schüttmaterial oder Gleisaushub zu verstehen. Welche Regelungen jeweils gelten, welche Bezeichnungen vorzusehen sind und welche Dokumentation erforderlich ist, wird im Seminar erläutert. Notwendige Voraussetzungen für die Altlastenbeitragsfreiheit werden dargestellt. Weiters wird ein Ausblick auf den neuen BAWP 2022 gegeben.

Bitte melden Sie sich mittels Anmeldeabschnitts im beiliegenden Seminarfolder an.

 

2.4  Ausbildungskurs: Recycling-Fachperson (Wien)

In zwei Kurstagen wird von 23. bis 24.5.2022 mit diesem Ausbildungskurs eine Einführung in das Abfallrecht unter besonderem Bezug auf das Baustoff-Recycling getätigt. Von der Probenahme bis zur Aufbereitung von spezifischen Recycling-Baustoffen, über Qualitätssicherung, Güteschutz bis hin zur Abfallbilanz werden Inhalte kompakt für Praktiker vorgetragen.

Die Kursmaßnahme ist mit einem schriftlichen Abschlusstest positiv abzuschließen (Kurszeugnis bei erfolgreicher Prüfung).

Anmeldungen für das Seminar bitte mittels beiliegenden Anmeldeabschnitts.

 

2.5  EQAR-Kongress 1. Juni 2022 (IFAT/München)

Wie schon mit eigenem Rundschreiben informiert, findet im Rahmen der internationalen Umweltmesse IFAT am 1. Juni der Europäische Baustoff-Recycling-Kongress der EQAR statt. Der BRV unterstützt diesen Kongress mit Vortragenden und organisatorisch – Mitglieder des BRV erhalten dadurch ermäßigten Zutritt zum EQAR-Kongress und den Tageseintritt für die IFAT.

Anmeldungen bitte mittels beiliegenden Anmeldeabschnitts direkt bei der EQAR www.eqar.info.

ACHTUNG: Nützen Sie auch die Möglichkeit, Ihre Unternehmung am Baustoff-Recycling-Kongress zu positionieren: Über die Sponsoringmöglichkeit informieren Sie gerne die BRV-Geschäftsstelle oder direkt die EQAR-Geschäftsstelle.

Sollten Sie weitere kostenfreie Tageseintrittskarten für die IFAT benötigen, können pro BRV-Mitgliedsunternehmen 2 Tageseintrittskarten bestellt werden (brv@brv.at).

 

  1. Wissenswertes

3.1 EDA: Übersicht über Anbaugeräte für Abbruchmaschinen

Seitens der EDA können Sie die soeben fertiggestellte Broschüre „Couplers for demolition and recycling“ unter www.europeandemolition.org/guide-couplers bestellen.

Weiters wird darauf hingewiesen, dass am 8./9. Juni in Paris eine Abbruchkonferenz (www.europeandemolition.org) stattfindet.

Seitens des BRV ist BRV-Vorsitzender Mag. DI Thomas Kasper offizieller Vertreter Österreichs.

  

Beilagen

Mitgliederinformation 9/2022 – neue Informationsmaterialien

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrte Mitglieder!

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat im 1. Quartal 2022 mehrere Informationsmaterialien für die Mitgliedsbetriebe bzw. deren Kunden fertiggestellt.

Wir erlauben uns, Ihnen in der Beilage folgende Informationsmedien zu übermitteln:

  • Merkblatt „Verwendung von Ziegel-hältigen Recycling-Baustoff-Produkten“
    Dieses Merkblatt wurde bei der BRV-Tagung „Best Practice für die Kreislaufwirtschaft“ vorgestellt und bietet die Möglichkeit, Recycling-Baustoff-Produkte auch außerhalb des eigentlichen Baustoffeinsatzes einer zulässigen Verwendung zuzuführen.  Im Merkblatt wird dabei der Einsatz als Substrat für Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Baumscheiben oder für die Landwirtschaft dargelegt.
  • Info-Folder für Planer und Bauherren:
    „Verwertung von Gipsplatten und Gipsbauteilen aus dem Rückbau“

    In wenigen Jahren wird es nicht mehr erlaubt sein, Gipsplatten zu deponieren und die letzte Deponieverordnungsnovelle sieht ein Deponierungsverbot mit 1.1.2026 vor. Der BRV hat dazu als erster Verband in Österreich Informationsmaterial erstmals aufgelegt. Es soll die Bauherren sensibilisieren und daran erinnern, mittelfristig die Ausschreibungspraxis zu ändern.
  • Info-Folder für Sammler und Behandler:
    „Verwertung von Gipsplatten und Gipsbauteilen aus dem Rückbau“
    Wie vorhin erwähnt, sind Gipsplatten auch bei einer Sammlung von Baurestmassen entsprechend zu behandeln. Mit diesem Informationsblatt wollen wir Abfallsammler und
    -behandler auf die richtige Lagerung und Sammlung von Gipsplatten hinweisen.
  • Güteschutz in Österreich – qualitätsgesicherte Recycling-Baustoffe und mobile Recycling-Anlagen
    Der Österreichische Güteschutzverband Recycling-Baustoffe hat im Rahmen der BRV-Tagung eine neue Zusammenstellung der gütegeschützten Produkte sowie mobilen Recycling-Anlagen mit Stand April aufgelegt. Wir übersenden Ihnen in der Beilage die entsprechende Broschüre.

Selbstverständlich können Sie weitere Exemplare dieser Unterlagen für Ihre Kunden bzw. Mitarbeiter*innen getrennt anfordern. Zu diesem Zwecke legen wir Ihnen den Bestellschein für alle Publikationen des BRV bei.

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


Mitgliederinformation 8/2022 – EQAR-Kongress

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Die europäischen Entwicklungen am Baustoff- und Abfallsektor beeinflussen das Baustoff-Recycling-Geschehen in Österreich. Aus diesem Grunde ist der BRV auch bei CEN, der europäischen Normung, als auch bei der EQAR, dem europäischen Recyclingverband, aktiv.

Wie schon in früheren Rundschreiben angekündigt, freuen wir uns, Sie auf den EQAR-Kongress „Baustoff-Recycling 2030“ hinweisen zu dürfen, der folgende wichtige Themen behandelt:

  • Ausschreibung und Vergabe von Recycling-Baustoffen
  • Einsatz von Recycling-Materialien – neue Erkenntnisse
  • Bauproduktenverordnung – neue Entwicklungen

Nutzen Sie die einmalige Möglichkeit, diesen Baustoff-Recycling-Kongress, der in unmittelbarer Nähe zu Österreich stattfindet, als BRV-Mitglied zu vergünstigten Konditionen zu besuchen. Verbinden Sie die Teilnahme am Kongress mit einem Besuch der IFAT, einer der größten Umweltmessen, die heuer auch verstärkt das Thema Kreislaufwirtschaft und Baustoff-Recycling behandelt.

Das Detailprogramm zum Kongress können Sie der Beilage entnehmen. Jeder Besucher des EQAR-Kongresses erhält für den Veranstaltungstag, 1.6.2022, zusätzlich eine Tageseintrittskarte zur IFAT.

Als BRV-Mitglied erhalten Sie zusätzlich zwei weitere kostenfreie Tagestickets für die IFAT.

Besuchen Sie uns auch am Messegelände, Stand Nr. 339/438 in Halle B4, wo der BRV am 31.5.2022 die Standbetreuung des EQAR-Messestandes übernimmt.



Selbstverständlich sind Sie auch an den anderen Messetagen am EQAR-Stand gerne gesehen, wenn Mitgliedsbetriebe aus Deutschland, Tschechien, Italien oder den Niederlanden vertreten sein werden.

Die Anmeldung zum EQAR-Kongress kann mittels beigefügtem Formular direkt bei der EQAR, mail@eqar.info, vorgenommen werden. Hinsichtlich der kostenfreien Tageskarte für die IFAT
(2 pro Mitgliedsbetrieb) kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle des BRV unter brv@brv.at.

Nutzen Sie auch die Chance, auf Ihre Unternehmung im nahen Ausland aufmerksam zu machen: Die EQAR bietet die zahlenmäßig begrenzte Möglichkeit, als Sponsor des Kongresses aufzutreten. Die näheren Unterlagen dazu können Sie ebenfalls der Beilage entnehmen.

Bei Interesse nehmen Sie auch mit der Geschäftsstelle des BRV zusätzlich Kontakt auf, wir werden versuchen, Ihnen bestmögliche Konditionen einzuräumen.

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


Mitgliederinformation 7/2022 – BRV-Tagung 2022 – das Branchenevent

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrte Mitglieder!

Letzte Woche nahmen 130 Personen an der BRV-Tagung „Best Practice für die Kreislaufwirtschaft“ teil. Erfreulich dabei, dass die für die Abfallwirtschaft zuständigen Personen des BMK großteils den ganzen Tag anwesend waren und auch aktiv durch Referate und Moderation teilnahmen.

Somit konnten die Inhalte des neuen BRV-Merkblattes „Verwendung von Ziegel-hältigen Recycling-Baustoff-Produkten“ ebenso präsentiert werden wie die beiden Informationsblätter zum Gipsplattenrecycling.

Neben den vielen neuen Informationen wurde der Veranstaltungsort des Events (DC-Tower in Wien) sehr geschätzt und positiv rückgemeldet.

Lesen Sie auf den folgenden Seiten des Mitgliederrundschreibens Nr. 7/2022 eine Zusammenfassung zum Branchenevent und insbesondere, was im Rahmen der Vorstellung des Entwurfes des BAWP 2022 an Neuerungen zu erwarten sein wird.

Darüber hinaus laden wir Sie und Ihre Mitarbeitenden ein, bei folgenden Seminaren teilzunehmen:

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


 MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 7/2022 

  1. Technische Angelegenheiten

1.1  Aushubmaterial: Der Entwurf des BAWP 2022

Der Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2022 wird voraussichtlich Ende April als Entwurf aufgelegt werden. Im Rahmen der BRV-Tagung 2022 wurde erstmals der voraussichtliche Inhalt seitens des Sachbearbeiters DI Roland Starke vorgestellt:

  • Begrifflichkeiten werden geändert: So wird bspw. statt „Untergrundverfüllung“ das Wort „Erdbaumaßnahmen“ verwendet werden. Die „Bodenrekultivierung“ wird eine Definition erhalten.
  • gefährlich verunreinigtes Material soll (nach Aufbereitung) nicht mehr für Erdbaumaß-nahmen zulässig sein – als Ausgangsmaterial für Recycling-Baustoffe soll es weiter – nach Aufbereitung – verwendet werden dürfen.
  • Die bisherige Einschränkung, dass BA-Qualität nur in vergleichbarer Umgebung eingesetzt werden darf, wird aufgegeben werden; weiter wird aber eine Abstimmung mit der zuständigen Behörde verlangt sein.
  • Die Einbauinformation wird in Hinkunft vom Durchführenden zu unterfertigen sein, nicht mehr vom Bauherrn.
  • Kleinmengen von Aushubmaterial müssen in Zukunft chemisch untersucht werden, wenn sie für die Verwertung als Recycling-Baustoff zum Einsatz kommen.
  • Bei den Gütekriterien wird generell eine Korngrößenverteilung (Sieblinie) verlangt werden (womit die Güteklasse IV für die Herstellung von Recycling-Baustoffen nach BAWP nicht mehr zur Anwendung kommen könnte).
  • Bezeichnungen für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterial werden mit NG und NRG festgelegt werden.
  • Bei Zugabe von Recycling-Baustoffen zu überwiegend nicht verunreinigtem Bodenaushub müssen die Recycling-Baustoffe die Qualität U-A zukünftig einhalten.
  • Eine chemische Bauaufsicht soll für verunreinigte Standorte gefordert werden, wenn Aushub zur Verwertung herangezogen werden soll.
  • Neue, weitere Behandlungsgrundsätze sollen für torfhaltige Bodenaushübe, Dachsubstrate, Bohrschlämme, Rücklaufsuspensionen usw. geschaffen werden.
  • Weitere Änderungen wurden kurz angesprochen.

Der BRV wird Sie sofort nach Vorliegen des Entwurfes des BAWP 2022 per Rundschreiben darüber informieren und natürlich eine Stellungnahme dazu abgeben.

 

  1. Veranstaltungen

2.1  BRV-Tagung 2022: “Best Practice für die Kreislaufwirtschaft”

Baustoff-Recycling in Europa

Miroslav Škopán, Präsident der Europäischen Gütegemeinschaft Recycling-Baustoffe EQAR, eröffnet die Tagung; er sieht im europäischen Zusammenhang die Kreislaufwirtschaft im Aufwind. Er lädt alle Interessierten ein, am 1. Juni 2022 am internationalen Baustoff-Recycling Kongress (www.eqar.info) der EQAR, der im Rahmen der Umweltmesse IFAT stattfindet, teilzunehmen. Themen der richtigen Ausschreibung, der Einbeziehung in die gerade im Entwurf befindliche Bauprodukteverordnung, werden diskutiert werden.

Miroslav Škopán, Präsident der EQAR

Die Wichtigkeit der Kreislaufwirtschaft

Jose Blanco übergibt die EDA-Plakette an den BRV

Jose Blanco, Generalsekretär des Europäischen Abbruchverbandes, leitete die Tagung mit dem Hinweis ein: 1,5 – 3 Tonnen Abbruchmaterial fallen jährlich pro Person an, im Bauwesen werden 20% des Wasserverbrauchs verwendet, 40% des CO2-Ausstoßes sind durch Bauten verursacht.

Europa möchte daher 2030 bei jedem zweiten Bauobjekt 15% der Baumaterialien wiederwendet und zusätzlich 15% Recycling-Komponenten verwendet wissen.

Thomas Kasper, Präsident des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes, beleuchtet dies für Österreich: Die Kreislaufwirtschaftsstrategie, im Entwurf vom Klimaministerium Anfang des Jahres vorgestellt, verlangt eine Ressourcenschonung von 25% in den kommenden 8 Jahren – dies lässt sich alleine durch Steigerung des Baustoff-Recyclings nicht schaffen, da Österreich eine Recyclingquote von 85-90% aufweist und eine Steigerung des Recyclings nur mehr im geringen Ausmaß möglich ist. Ein großes Potential sieht Kasper hingegen beim Aushub: Baustellenaushübe fallen mit 42 Mio. Tonnen jährlich an, vom einfachen Kelleraushub bis hin zum Tunnelausbruch. Da weniger als ein Viertel davon einer Verwertung zugeführt werden, ließe sich das stark steigern – auch wenn nicht alle anfallenden Aushübe die ausreichende technische Qualität aufweisen. Roland Starke, BMK, unterstreicht dies: Gerade bei der größten Menge an Bodenaushub, der der Kategorie „Aushub mit Hintergrundbelastung“ entspricht, werden mehr als ¾ deponiert, selbst bei der besten Umweltqualität „A2-G“ werden nicht einmal 30% einer Verwertung zugeführt.

BRV-Vorsitzender Dipl.-Ing. Mag. Thomas Kasper

Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten für die Verwertung: Aushub als Boden für die Verfüllung verwenden oder Aushub als Ausgangsmaterial für die Produktion von Recycling-Baustoffen heranziehen. Gerade im Bereich des Deponiebaus sieht Kasper einen entscheidenden Ansatzpunkt: Die Deponieverordnungsnovelle 2022 soll unter dem Aspekt der Kreislaufwirtschaftsstrategie die Verwendung von Kreislaufprodukten federführend vorsehen – damit können im Deponiekörper Primärbaustoffe eingespart werden.

 

Hochwertiger Rückbau als Voraussetzung für Qualität

Jutta Kraus, BMK, fasst die Neuerungen der im Jänner 2022 neu aufgelegten ÖNORM
B 3151 „Rückbau als Standardabbruchmethode“ zusammen: Da die Norm in der Fassung 2014 allerdings in der Recycling-Baustoffverordnung konkret zitiert ist, ist diese Fassung zwar rechtsverbindlich, Kraus bestätigt aber, dass die Neufassung nicht im Widerspruch steht und aus Sicht der Rechtsabteilung des BMK durchaus die Neufassung herangezogen werden kann und soll.

Die Neufassung ist widerspruchsfrei zur RBV, während die Vorfassung aufgrund der Novelle der Recycling-Baustoffverordnung seit 2016 viele Widersprüche enthält. Diese Widersprüche betreffen die Mengenschwelle, Begrifflichkeiten und Weiteres, wodurch die Lesbarkeit der rechtsverbindlichen Norm stark erschwert wird. Besonders weist Kraus auf die neuen Formulare in der
B 3151 hin, die qualitativ besser als die bisherigen sind.

Dipl.-Ing. Dr. Jutta Kraus

 

Recycling-Ziegelprodukte für Substrate

Substrate sind ein Grundmaterial, das den Boden bildet. Die Bauwirtschaft kennt Substrate in Zusammenhang mit Dachbegrünungen, Baumscheiben oder zur Verbesserung landwirtschaftlicher Böden.

Günter Gretzmacher, bis vor einigen Jahren Präsident des BRV, leitete dazu eine Arbeitsgruppe, deren Ergebnis im Rahmen der BRV-Tagung erstmals präsentiert wurde:

Das BRV-Merkblatt „Verwendung von Ziegel-hältigen Recycling-Baustoff-Produkten“ beinhaltet die Grundlagen für den Einsatz von RH, RHZ, RMH, RS und RZ der Qualitätsklasse U-A für „Nicht-Baumaßnahmen“.

Ing. Günter Gretzmacher MAS

Das BMK stellte dazu klar, dass mit dem Erreichen des Abfallendes dies auch für alle Maßnahmen gilt, die den zulässigen Einsatz sicherstellen, unabhängig, ob ein Baustoff vorliegt oder nicht (Hinweis: Das Merkblatt wird Ihnen in den nächsten Tagen zugesandt werden).

 

Die Zukunft der Gipsplatten

Der Trockenausbau ist aus den Büro- und Administrativbauten ebenso wenig wegzudenken wie im Einfamilienhausbau. Die Basis dafür bilden unterschiedliche Formen von Gipsplatten, die einen hohen Anteil des Rohstoffes Gips enthalten. War dieser nicht nur durch Naturvorkommen gedeckt, sondern auch durch REA-Gips aus Kohlekraftwerken, so wird Gips in Hinkunft rarer werden. Darüber hinaus ist die Verwertbarkeit von Gipsplatten gegeben, es benötigt dafür aber rechtliche Rahmenbedingungen und die Festlegung technischer Parameter.

Alois Fürnkranz, Fa. Saubermacher, stellte dazu zwei BRV-Informationsblätter vor, die dem Bauherrn und Planer bzw. dem Abfallsammler die ersten Grundlagen vermitteln sollen. Gipsplattenrecycling benötigt Voraussetzungen: Gipsplatten müssen getrennt in ausreichend großen Mulden oder Containern gesammelt werden, dürfen nicht nass werden und müssen möglichst ohne Fremdkörper (Fliesen, Schrauben) dem Behandler übergeben werden. Darüber hinaus steht die Logistik im Mittelpunkt; derzeit können nur zwei Gipsplattenproduzenten in der Steiermark diesen Recyclinggips für die Her-stellung neuer Gipsprodukte einsetzen. Die BRV-Infofolder wurden in der Tagung den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt. (Hinweis: Die Folder werden Ihnen in den nächsten Tagen zugesandt werden.)

Dipl.-Ing. Alois Fürnkranz

 

Asphalt mehrfach verwerten

Univ. Prof. Michael Wistuba, TU Braunschweig, berichtet über die Ergebnisse eine Forschungsprojektes, welches von drei Forschungsgesellschaften aus D-A-CH-Ländern beauftragt wurde, wobei in Österreich der BRV als Projektpartner beteiligt ist.

Ziel ist es, festzustellen, ob Asphalt durch mehrmalige Verwertung an bautechnischer Qualität verliert, insbesondere der wertvolle Bitumenanteil. Dabei spielen Rejuvenatoren eine große Rolle, die die Qualität der rezyklierten Schicht erhöht. Wistuba stellt dabei die Frage, ob es nicht in weiterer Zukunft möglich sein wird, über-wiegend das Bitumen aus der Kreislaufwirtschaft zu gewinnen und damit Primärbitumen einzusparen.

Prof. Wistuba wird virtuell aus Deutschland eingeblendet

 

2.2  EQAR-Kongress „Recycling-Baustoffe 2030“, München

Im Rahmen der Umweltmesse IFAT wird seitens der European Quality Association for Recycling ein Recycling-Baustoff-Kongress veranstaltet. Am 1. Juni 2022 trifft sich die internationale Baustoff-Recycling Community in München, um die Themenbereiche „Ausschreibung und Vergabe“ sowie „Bauproduktenverordnung“ zu erörtern. Der Vorstand des BRV wird dies zum Anlass nehmen, um seine Vorstandsitzung ebenso im Rahmen der IFAT abzuhalten.

Details zum Programm entnehmen Sie bitte der Beilage. Jeder Teilnehmer des EQAR-Kongresses erhält eine Tages-Eintrittskarte zur IFAT gratis. Als Mitglied des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes erhalten Sie zusätzlich 2 weitere IFAT-Eintrittskarten, um auch die IFAT-Messe davor oder danach besuchen zu können.

Anmeldungen zum Baustoff-Recycling-Kongress bitte über www.eqar.info vornehmen. Mitglieder des BRV erhalten ermäßigten Eintritt!

 

2.3  Seminar „Neues zum Asphalt-Recycling“ (Wien)

Am 05.05.2022 findet in Wien das nächste Tagesseminar zum Thema Asphaltrecycling statt.

Mit 1. März 2021 ist die RVS 08.15.02 „Ungebundene Tragschichten mit Asphaltgranulat“ neu erschienen. Viele weitere recyclingrelevante Bestimmungen aus den Asphalt-RVS, die ebenso in letzter Zeit geändert worden sind, werden dabei erörtert. Die Ausgangsstoffe für die Aufbereitung, die Qualitätssicherung, die notwendige Leistungserklärung sowie Anwendungsgebiete und Einsatzbeschränkungen werden von Fachpraktikern referiert.

Anmeldungen bitte mittels Anmeldeabschnitts im beiliegenden Detailfolder.

 

2.4  Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen (Wien)

Am 12. Mai 2022 widmet sich der BRV mit einem eigenen Seminar der richtigen Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen. So wird das in Anpassung an die neuen Schlüsselnummern neu aufgelegte BRV-Merkblatt „Zwischenlager“ vorgestellt werden.

Für Ihre Anmeldung verwenden Sie bitte das Anmeldeformular im beiliegenden Folder.

 

2.5  Was tun mit Aushub? (Wien)

Am 20.05.2022 findet das BRV-Seminar „Was tun mit Aushub“ statt. Sowohl die Recycling-Baustoffverordnung als auch der Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2017 (BAWP 2017) behandeln die Thematik „Aushub“. Darunter ist beispielsweise Bodenaushub, technisches Schüttmaterial oder Gleisaushub zu verstehen. Welche Regelungen jeweils gelten, welche Bezeichnungen vorzusehen sind und welche Dokumentation erforderlich ist, wird im Seminar erläutert. Notwendige Voraussetzungen für die Altlastenbeitragsfreiheit werden dargestellt. Weiters wird ein Ausblick auf den neuen BAWP 2022 gegeben.

Bitte melden Sie sich mittels Anmeldeabschnitts im beiliegenden Seminarfolder an.

 

2.6  Ausbildungskurs: Recycling-Fachperson (Wien)

In zwei Kurstagen wird von 23. bis 24.5.2022 mit diesem Ausbildungskurs eine Einführung in das Abfallrecht unter besonderem Bezug auf das Baustoff-Recycling getätigt. Von der Probenahme bis zur Aufbereitung von spezifischen Recycling-Baustoffen, über Qualitäts-sicherung, Güteschutz bis hin zur Abfallbilanz werden Inhalte kompakt für Praktiker vorgetragen.

Die Kursmaßnahme ist mit einem schriftlichen Abschlusstest positiv abzuschließen (Kurszeugnis bei erfolgreicher Prüfung).

Anmeldungen für das Seminar bitte mittels beiliegenden Anmeldeabschnitts.

Beilagen

Mitgliederinformation 6/2022

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrte Mitglieder!

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband übersendet Ihnen in der Beilage das Rundschreiben Nr. 6/2022, insbesondere mit Hinweisen zu unserer aktuellen Arbeit.

Wir freuen uns, dass unsere BRV-Tagung „Best Practice für die Kreislaufwirtschaft“ wie in den letzten Jahren einen ungebrochenen Zustrom erfährt! Besonders erwähnenswert ist, dass Vizebürgermeisterin Kathrin Gaál zugesagt hat, die Veranstaltung zu eröffnen. Der Präsident der European Quality Association for Recycling (EQAR), Dr. Miroslav Skopan, wird ebenso wie der Generalsekretär des Europäischen Abbruchverbandes EDA an der Tagung teilnehmen.

Nützen Sie noch die Anmeldemöglichkeit für diese Tagung und treffen Sie die Fachcommunity persönlich. Wir freuen uns darauf, Sie bei unserer Fachtagung am 7.4.2022 begrüßen zu dürfen!

Um Ihre gesundheitliche Sicherheit möglichst gut zu gewährleisten, setzt der BRV – wie auch die gute Erfahrung unserer Seminare zeigt – auf entsprechende Vorsorge. Näheres entnehmen Sie bitte unserem Rundschreiben.

Folgende weitere Veranstaltungen haben wir für Sie und Ihre Mitarbeitenden vorbereitet:

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


 

MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 06/2022

 

  1. Technische Angelegenheiten

1.1  BRV-Merkblatt „Verwendung von Ziegel-hältigen Recycling-Baustoff-Produkten“

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband ist bemüht, neue Anwendungs-möglichkeiten für Recycling-Baustoffe zu finden. Insbesondere für „rotes“ Material ist es wichtig, die Vorteile hervorzukehren und entsprechende Anwendungsmöglichkeiten zu finden.

Mit dem Merkblatt „Verwendung von Ziegel-hältigen Recycling-Baustoff-Produkten“ wird der Anwendungsbereich als Mischkomponente in Substraten, Kultursubstraten und Rekultivierungsschichten behandelt.

Das Merkblatt dient als Leitfaden bei der Anwendung und Verwertung von rezyklierten Ziegelsplitt, Ziegelsand und Hochbaurestmassen (RH, RHZ, RMH, RS, RZ) der Qualitätsklasse U-A. Es werden die Grundlagen dargelegt, welche für den Einsatz von Ziegel-hältigen Recycling-Baustoffen der Qualitätsklasse U-A als Mischkomponente für Substrate, Kultursubstrate, Rekultivierungsschichten und für die Anwendung als „Nicht-Baumaßnahme“ erforderlich sind.

Aufgrund der hohen Wasserspeicherkapazität bei gleichzeitig geringem Gewicht eignet sich RH, RHZ, RMH, RS und RZ bestens als Strukturmaterial für die Anwendung als Dränschicht, Wasserspeicherung, in Pflanzentöpfen und -trögen.

Das Merkblatt geht auf die notwendigen Regelwerke ein und listet die Grundlagen für den Einsatz von Ziegel-hältigen Recycling-Baustoff-Produkten als Substrat auf.

Das Merkblatt wird im Rahmen der BRV-Tagung „Best Practice für die Kreislaufwirtschaft“ am 7. April in Wien vorgestellt werden (siehe Veranstaltungen).

Als BRV-Mitglied wird Ihnen in den nächsten Tagen das BRV-Merkblatt auch per Post zugestellt werden.

 

  1. Veranstaltungen

2.1  BRV-Tagung 2022: “Best Practice für die Kreislaufwirtschaft”

Wie angekündigt, findet am 7. April im DC-Tower in Wien die kommende BRV-Tagung „Best Practice für die Kreislaufwirtschaft“ statt. Wir wählten ein Hotel, das entsprechend großen Raum bietet, so dass Sie sich sicher fühlen können – und im Anschluss oder in den Pausen im höchsten Gebäude Österreichs einen Blick über Wien werfen können.

Um Ihre gesundheitliche Sicherheit möglichst gut zu gewährleisten, setzt der BRV – wie auch die gute Erfahrung unserer Seminare zeigt – auf entsprechende Vorsorge. Gleichzeitig müssen wir die für Wien gültige Regelung für die Hotellerie/Gastronomie berücksichtigen.

Wir werden daher die Einhaltung der 2G-Regel schon beim Eintritt kontrollieren – und ersuchen Sie zusätzlich, einen Covid-19-Test (ob PCR oder Antigen, auch Wohnzimmertests) kurz vor der Veranstaltung durchzuführen, sodass alle Teilnehmenden mit einem negativen Testergebnis einander persönlich uneingeschränkt begegnen können. Während der Veranstaltung gibt es keine Maskenpflicht, es steht Ihnen aber frei, eine (FFP2)-Maske zu tragen, wenn Sie sich dadurch sicherer fühlen.

Wir hoffen, dass Sie durch diese Maßnahmen entspannt und mit einer gewissen Sicherheit die Tagung in einer angenehmen, persönlichen Atmosphäre erleben werden; sollten Sie noch nicht angemeldet sein, ersuchen wir Sie, dies zeitnah mittels beiliegenden Anmeldeabschnitts noch durchzuführen.

Wir freuen uns auch, wenn Sie das beiliegende Programm Ihren Kunden und zuständigen Behörden weiterleiten könnten.

 

2.2  Europäischer Kongress: Baustoff-Recycling 2030

Am 1. Juni findet vor den Toren Österreichs ein internationaler Baustoff-Recycling Kongress, veranstaltet von unserem Dachverband EQAR, in München im Rahmen der Weltleitmesse für Umwelttechnologien IFAT, statt.

Behandelt werden dabei folgende Themen:

  • Ausschreibung und Vergabe von Recycling-Baustoffen: Best Practice
    ·    Ressourcenschonung und Einsatz von Recycling-Materialien
    ·    Bauproduktenverordnung als Motor der Kreislaufwirtschaft

Die Kombination mit einem Besuch der IFAT, der Weltleitmesse für Umwelt-technologien, macht den EQAR-Kongress zu einem leicht erreichbaren Treffen mit Branchenkollegen/innen aus dem Recycling-Sektor. Der BRV stellt dabei kostenlos für jeden Mitgliedsbetrieb 2 Freikarten für den Messebesuch zur Verfügung – zusätzlich zu den IFAT-Eintrittskarten, die Sie bei der Buchung des EQAR-Kongresses für den Veranstaltungstag am 1. Juni erhalten.

Das detaillierte Programm können Sie der Beilage oder dem Link http://www.eqar.info/fileadmin/pdf/2022/EQAR-Kongress_2022_Programm_D.pdf  entnehmen. Anmeldungen können online unter http://www.eqar.info/fileadmin/pdf/2022/EQAR-Kongress_2022_Anmeldung_D.pdf durchgeführt werden.

BRV-Mitglieder erhalten einen ermäßigten Eintritt (inkl. Tageseintritt zur IFAT am
1. Juni 2022). Nutzen Sie die Möglichkeit, diese leicht erreichbare Veranstaltung zu besuchen!

Nützen Sie auch die Möglichkeit der Darstellung Ihres Betriebes oder Ihrer Produkte im Rahmen des EQAR-Kongresses: Ein werbliches Sponsoring zahlt sich aus (http://www.eqar.info/organisation/geschaeftsstelle.html)

 

2.3  Webinar: Neues zur Deponieverordnung

Das für 31.3. in Linz geplante Seminar „Neues zur Deponieverordnung“ wurde aufgrund der aktuellen pandemiebedingten Situation auf ein WEBSEMINAR umgestellt. Anmeldungen sind noch bis spätestens Montag, 28.3., mittags mittels beiliegenden Anmeldeabschnitts möglich. Bei späteren Anmeldungen kann die termingerechte postalische Übersendung der Skripten nicht mehr garantiert werden.

 

2.4  Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – rückbaukundige Person (Wien)

Der BRV veranstaltet vom 25. – 27. April wieder einen Ausbildungskurs Abbrucharbeiten in Wien. Dieser 2 ½-tägige Kurs gibt einerseits ein sehr fundiertes Fachwissen zu Abbrucharbeiten  – unter anderem zur mit 1. Jänner 2022 neu aufgelegten ÖNORM B 3151 – andererseits auch eine Möglichkeit, eine mit Zeugnis dokumentierte Kursmaßnahme im Rahmen der Tätigkeit als „Rückbaukundige Person“ nachzuweisen.

Die Maßnahme wird natürlich auch allen verantwortlichen Mitarbeitenden von Abbruchfirmen empfohlen.

Der Ausbildungskurs Abbrucharbeiten findet als Präsenzseminar in Wien statt.

 

Beilagen

 

 

Mitgliederinformation 5/2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Österreichische Baustoff-Recycling Verband möchte in Anbetracht der zu erwartenden Neuauflage des Bundesabfallwirtschaftsplans (BAWP 2022) Ihre Meinung zum Thema “Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterial” erheben. Wir bitten um rasche Rückmeldung (spätestens bis 24. 2.), um bei eventuellen Gesprächen (mit dem BMK, mit dem Forum mineralische Rohstoffe) Ihre Meinung vertreten zu können. Die Auswertung erfolgt selbstverständlich anonym!

Derzeitige Möglichkeiten zur Produktion von Recycling-Baustoffen

a) Recycling-Baustoffe können aus mineralischen Baurestmassen (z.B. Beton, Asphalt, Mauerwerk, Mischgranulate aus Beton und Asphalt etc.) nach der Recycling-Baustoff-verordnung (seit 2016) hergestellt werden (vergleiche dazu die Richtlinie für Recycling-Baustoffe, Anwendungsbereich: Herstellung von Recycling-Baustoffen aus mineralischen Baurestmassen; 2017). Dabei kann auch qualitätsgesicherter (analysierter) Boden-aushub bis zu 50% in der Produktion Verwendung finden, z.B. zur Ergänzung der Sieblinie, zur Hebung der Frostbeständigkeit. Die beste Qualität kann auch das (vorzeitige) Abfallende erreichen und als Baustoff-Recycling-Produkt eingesetzt werden. Die Kurzbezeichnungen dafür sind bekannt (RA, RB, RAB, RM, RG, RZ, RHZ, RH, RMH, RS). Die ÖN B 3140 fasst bautechnische Anforderungen für derartige Recycling-Baustoffe zusammen.

b) Der aktuelle BAWP kennt ebenfalls Recycling-Baustoffe, nämlich jene, die aus Aushubmaterialien (z.B. Aushubmaterialien von Tunnelbauvorhaben, nicht verunreinigte Bodenbestandteile, nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial, jeweils mit grundlegender Charakterisierung inkl. chem. Analyse) hergestellt werden (vergleiche dazu die BRV-Richtlinie für Recycling-Baustoffe, Anwendungsbereich: Herstellung von Recycling-Baustoffen aus Aushubmaterialien; 2021). Dabei wird die Herstellung von Recycling-Baustoffen, die in überwiegender oder ausschließlicher Menge aus Aushubmaterialien (außer Technisches Schüttmaterial und Gleisaushubmaterial) hergestellt werden und somit nicht durch die Recycling-Baustoffverordnung sondern durch den Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2017 umwelttechnisch beschrieben werden, geregelt.

Qualitätsgesicherte Recycling-Baustoffe der Qualitätsklassen U-A, U-B oder U-E gemäß RBV oder Primärrohstoffe dürfen in untergeordneten Mengen (d.h. < 50 %) zur bautechnischen Verbesserung zugemischt werden. Diese Recycling-Baustoffe erhalten die Kurzbezeichnung NRG oder NG (nach der Richtlinie) und die Qualitätsbezeichnung nach BAWP (z.B. A1, A2, A2G) und erreichen das Abfallende erst mit dem Einsatz (Primärrohstoffsubstitution; vergleichbar mit den Recycling-Baustoffen der Qualitäten U-B oder U-E).

Eine ÖNORM ist derzeit angedacht, um Anforderungen für derartige Recycling-Baustoffe zusammenzufassen.

Hinweis: Die Verwendung von Aushubmaterialien als Aushub (z.B. Bodenausgleich, Verfüllungen, Geländeanpassung, Rekultivierung) und NICHT als Recycling-Baustoff (z.B. für ungebundene Anwendung in Tragschichten) ist ein anderes Thema – dazu gibt es ein Merkblatt des BRV “Verwendung und Verwertung von Bodenaushubmaterial”.

Wir bitten um Ihre Meinung zu dem Thema Verwertung von Aushubmaterialien (auch unter Zugabe von Primär-/Sekundärrohstoffen), um die Arbeit des BRV zu bestimmen und ersuchen Sie, uns den beiliegenden Fragebogen ausgefüllt bis zum 23. Februar 2022 zu retournieren.

Herzlich im Voraus für Ihre Mithilfe dankend verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


Beilagen

Mitgliederinformation 4/2022

Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband übersendet Ihnen in der Beilage die Neuauflage des BRV-Merkblattes “Zwischenlager für Baurestmassen”, Stand Jänner 2022.

Die Neuauflage berücksichtigt die Änderung der Schlüsselnummern (und Spezifizierungen), die durch die Abfallverzeichnisverordnung 2020, BGBl. II Nr. 409/2020, in Kraft traten. Dabei wurden auch kleinere Verbesserungen eingebracht, ob formelle Adaptierungen (z.B. verbesserte Abbildung) oder inhaltliche Konkretisierungen (z.B. hinsichtlich Gleisaushubmaterial).

Weiters finden Sie den aktuellen Anforderungsschein für Richtlinien, Merkblätter und weitere Informationsmaterialien des BRV, sowie die Folder für unsere kommenden Veranstaltungen, insbesondere der BRV-Tagung am 7. April 2022, wo schon jetzt 50 Personen angemeldet sind!

In Anbetracht des kommenden 15. März (wichtiger Stichtag nach der Abfallbilanzverordnung) möchten wir auf das Seminar-Angebot des BRV, “Abfallbilanzen und EDM Stammdaten-verwaltung für Recycling-Betriebe”, welches als WEB-Seminar oder vor Ort in Wien angeboten wird, besonders hinweisen.

Folgende Veranstaltungen bieten wir Ihnen und Ihren Mitarbeitenden an:

  • 24. Februar: Abfallbilanzen u. EDM-Stammdatenverwaltung für Recycling-Betriebe (Web/Wien)
  • 09. März: Eingangsleiter Baustoff-Recycling  (Wien)
  • 17. März: Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe  (Web)
  • 24. März: Neues zum Asphalt-Recycling (Leoben)

Mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


Mitgliederinformation 3/2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Österreichische Baustoff-Recycling Verband übermittelt Ihnen in der Beilage das Rundschreiben Nr. 3/2022, welches die Bestätigung von Sektionsleiter DI Christian Holzer an den BRV enthält, dass Absiebmaterial aus der Produktion von Recycling-Baustoffen KEINER analytischen Untersuchung bedarf.

Weiters konnte der BRV bewirken, dass seitens der Leiterin der Rechtsabteilung des BMK bestätigt wird, dass das Abfallende für Recycling-Baustoffe mit der Qualitätsklasse U-A („vorzeitiges Abfallende“) nicht nur für die Verwendung als Baustoff, sondern bspw. auch für die Herstellung von Substraten mit Ziegelsplitt gilt.

Weiters möchten wir Ihnen mitteilen, dass für Mitgliedsbetriebe des BRV zwei Freikarten pro Mitgliedschaft für den Tagesbesuch der IFAT in München, einer der größten Umweltmessen, vergeben werden können – Sie können dabei auch den Baustoff-Recycling Kongress „Recycling-Baustoffe 2030“ am 1. Juni, veranstaltet von unserer europäischen Dachorganisation EQAR, besuchen.

Näheres dazu entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben.

Unsere nächsten Veranstaltungen:

Mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 3/2022

  1. Rechtsangelegenheiten

 

1.1 Deponierung der Feinfraktion aus dem Baurestmassenrecycling OHNE Analyse möglich

Wie schon per BRV-Rundschreiben mitgeteilt, hat das BMK, vertreten durch SL DI Christian Holzer, mit E-Mail vom 15. 12. 2022 mitgeteilt, dass die Deponierung der Feinfraktion auf Baurestmassen- oder Massenabfalldeponien gemäß Anhang 2 Liste II der Deponieverordnung 2008 OHNE analytische Untersuchung möglich ist. Dies soll in der nächsten Novelle der Deponieverordnung klargestellt werden.

Die Geschäftsstelle des BRV fragte sicherheitshalber nach, ob diese Regelung nun ab sofort gelte, oder die Novelle der DVO abgewartet werden muss.

Per Schreiben vom 27. Jänner 2022 betonte Sektionsleiter Holzer, dass bereits jetzt eine Deponierung der Feinfraktion aus dem Baurestmassenrecycling auf Baurestmassen- oder Massenabfalldeponien gemäß Anhang 2 Liste II der Deponieverordnung 2008 ohne analytische Kontrolle möglich ist!

Hinweis: Gemäß Abfallverzeichnisverordnung 2020 sind diese Abfälle ab 1. Jänner 2022 der Abfallart SN 31409-23 „mineralische Rückstände aus der Aufbereitung von Baurestmassen“ zuzuordnen.

Wir freuen uns, dass die Initiative des BRV erfolgreich zu Ende geführt werden konnte – und damit seitens der Baustoff-Recycling-Wirtschaft ca. 1 Million Euro an (unnötigen) Analysekosten in Österreich jährlich eingespart werden kann.

1.2 Abfallende für Recycling-Baustoff-Produkte  auch außerhalb der Anwendung als Baustoff

Der BRV führte Ende September ein persönliches Gespräch mit der Rechtsabteilung der Abfallsektion des BMK, Fr. Mag. Evelyn Wolfslehner. Ziel des Gespräches war es, den Einsatz von ziegelhältigen Materialien, die als Recycling-Baustoff-Produkt aufbereitet wurden, bspw. für Substrate zu erörtern.

Recycling-Baustoffe, die die Qualitätskriterien der Qualitätsklasse U-A nach RBV erreichen, können unter gewissen Voraussetzungen (z.B. Übergabe des Baustoffes an Dritte, Aufzeichnungspflichten, Konformitätserklärung) das Abfallende vorzeitig, also mit der Übergabe, erreichen. Der BRV vertrat die Ansicht, dass damit ein Einsatz – unter Einhaltung aller weiteren Rechtsvorschriften, die einen derartigen Einsatz regeln – auch außerhalb der Anwendung als Baustoff nach Bauprodukteverordnung möglich ist.

Mit Schreiben vom 28. Jänner bestätigte das BMK:

 „Ziegelsplitt/Ziegelgranulat ist ein zulässiger Abfall für die Herstellung von Recycling-Baustoffen nach der Recycling-Baustoffverordnung (RBV) BGBl II Nr. 181/2015. Mit der Übergabe an einen Dritten verliert der Recycling-Baustoff aus Ziegelsplitt der Qualität U-A die Abfalleigenschaft, sofern auch alle anderen Vorgaben der RBV eingehalten wurden. Es liegt damit ein Recycling-Baustoff-Produkt, dh. eine aus Abfällen hergestellte recyclierte Gesteinskörnung vor, die gemäß der EU-Bauprodukte-Verordnung als Baustoff verwendet werden kann. Für Recycling-Baustoff-Produkte der Qualität U-A sieht die RBV keine spezifischen Verwendungsbeschränkungen vor. Es sind daher die einschlägigen produktrechtlichen Anforderungen einzuhalten. Sollten die produktrechtlichen Regelungen, die für Substrate gelten, die Verwendung des gegenständlichen Ziegelsplitts als Ausgangsstoff vorsehen, und werden sonst alle relevanten Vorgaben eingehalten, besteht aus abfallrechtlicher Sicht bei der Verwendung von Ziegelsplitt als Recycling-Baustoff-Produkt für die Herstellung von Substrat kein Einwand.“

Weiters wurde klargestellt, dass dies NUR für die Qualitätsklasse U-A gelte – für U-B und andere Qualitätsklassen ist dies keineswegs gültig (Anm.: U-B erhält unter keinen Umständen ein vorzeitiges Abfallende und muss i.a. auch unter einer Deckschichte zur Anwendung kommen).

Wir freuen uns, dass es dem BRV gelungen ist, eine klare Aussage zu erhalten: Damit wird der BRV in den nächsten Tagen eine Richtlinie für die Verwendung von ziegelhältigen Recycling-Baustoffprodukten auflegen. Diese wird auch im Rahmen der BRV-Tagung am 7. April in Wien vorgestellt werden!

  1. EU und Ausland

 

2.1 EQAR – Kongress „Baustoff-Recycling 2030“ im Rahmen der IFAT – 1. Juni 2022

Wie schon erwähnt, findet am 1. Juni 2022 in München ein vom BRV unterstützter europäischer Kongress „Baustoff-Recycling 2030“ im Rahmen der IFAT, der Weltleitmesse für Wasser-, Abwasser-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft“ statt.

BRV-Mitglieder erhalten auf Anforderung bei der Geschäftsstelle des BRV kostenfrei 2 Tageseintrittskarten zu dieser Messe – idealerweise können Sie dies mit dem Besuch des EQAR-Kongresses am Mittwoch, 1. Juni 2022, kombinieren.

Der Kongress behandelt dabei die Themen: recyclinggerechte Ausschreibung, neue Technologien und auch innovative Einsätze von Recycling-Baustoffen; ermäßigter Eintritt als BRV-Mitgliedsbetrieb!

 

Nähere Informationen erhalten Sie unter www.eqar.info, bei der Geschäftsstelle des BRV und in Bälde unter www.brv.at.

Außerdem werden wir Ihnen mit dem nächsten Rundschreiben das Programm des EQAR-Kongresses mit Anmeldeabschnitt beilegen.

Die kostenfreien Tageseintrittskarten zur IFAT für BRV-Mitglieder werden voraussichtlich ab März 2022 angefordert werden können (siehe kommende Rundschreiben).

 

2.2 Annual EDA-Convention 2022: Demolition, Decontamination, Recycling

 

Vom 9. – 11. Juni 2022 findet in Paris das jährliche Treffen des Europäischen Abbruch-verbandes EDA statt (bei dem der BRV Österreich als nationales Mitglied vertritt).

Das Fachprogramm findet dabei am Freitag, 10. Juni, mit vier Conference-Sessions mit einer begleitenden Fachausstellung statt.

Als Mitglieder des BRV erhalten Sie 100 Euro Ermäßigung gegenüber dem Normalpreis. Nehmen Sie bei Bedarf bitte mit der BRV-Geschäftsstelle Kontakt auf. Bei Anmeldung bis 10. Feber können weitere 100 Euro eingespart werden.

Nähere Informationen unter www.europeandemolition.org/convention.

 

 

  1. Verbandsangelegenheiten

 

3.1 BRV-Mitgliederversammlung

Bitte notieren Sie sich den Termin der ordentlichen BRV-Mitgliederversammlung 2022:

Dienstag, 28. Juni 2022, Wien, voraussichtlich ab 12 Uhr (Beginn mit einem gemeinsamen Mittagessen).

Nähere Informationen erhalten Sie rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes per Rundschreiben und mittels Einladung.

Im Anschluss an die Mitgliederversammlung des Baustoff-Recycling Verbandes hält der Österreichische Güteschutzverband Recycling-Baustoffe seine jährliche Versammlung ab. Näheres dazu erhalten Sie seitens des GSV rechtzeitig vor dieser Sitzung.

3.2 Neuer stellvertretender BRV-Geschäftsführer

Der Vorstand des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes hat in seiner gestrigen Sitzung einstimmig Herrn Dipl-Ing. (FH) Tristan Tallafuss zum stellvertretenden Geschäftsführer des BRV ernannt. Tallafuss wird in seiner Funktion insbesondere die Konzeption von Veranstaltungen (Seminare, Schulungen) übernehmen sowie die Arbeitsgruppen und Mitgliedsangelegenheiten des BRV betreuen und sich der Aktualisierung der Homepage widmen.

Herr Tallafuss ist seit über 15 Jahren im BRV als Referent tätig und zwischenzeitlich lang-jähriger Geschäftsführer des Österreichischen Güteschutzverbandes Recycling-Baustoffe.

Er unterstützt damit Dipl.-Ing. Martin Car in der Geschäftsführung des Verbandes.

3.3 BRV-Stellungnahme zur Kreislaufwirtschaftsstrategie

Der BRV hat fristgerecht eine Stellungnahme zum Entwurf des BMK zur Kreislaufwirtschafts-strategie abgegeben.

Der BRV begrüßt die Bestrebungen.

Gleichzeitig wurde auf die Besonderheit des Baus sowie auf die Grenzen der vom BMK für 2030 angepeilten Materialreduktion von 25% hingewiesen. Dies würde zu einer fast ebenso großen Reduktion des Bauvolumens führen, da weder durch Recycling, noch durch Sanierung, dieses extrem große Einschränkungsvolumen erzielt werden kann.

Besonderer Wert wurde hingegen auf die Nachhaltige Beschaffung, den Ausbau der Aus-/Weiterbildung für bestehende Akteure im Baugeschehen (Planer, Bauherrn, Baumeister,..) und natürlich zukünftiger Entscheidungsträger gelegt.

Förderprogramme für innovative Recycling-Betriebe sind ebenso anzustreben wie die Einbeziehung der Beschaffung insgesamt, nicht nur der öffentlichen Hand.

Gerne senden wir Ihnen auf Anforderung die Stellungnahme zu.

3.4 Veranstaltungsbetreuung für den BRV gesucht

Da die bisherige Mitarbeiterin für die Betreuung unseres intensiven Veranstaltungswesen demnächst in Mutterkarenz gehen wird und schon frühzeitig Schonung in Anspruch nehmen muss, sucht der BRV eine(n) Veranstaltungsmanager(in), der/die sich von der Zusammen-stellung der Seminare und Schulungen bis hin zur Durchführung und Rechnungs-legung um den ganzen Bereich des BRV-Veranstaltungswesen kümmern soll.

Die Position wurde schon ausgeschrieben. Sollten Sie Interessenten/innen kennen, freuen wir uns über den vermittelten Kontakt.

Wir wünschen Fr. Rimser alles Gute für Ihre zukünftige Familie.

  1. Veranstaltungen

 

4.1 BRV-Tagung 2022: “Best Practice für die Kreislaufwirtschaft”

Erfreulicherweise wird schon für Februar eine starke Verbesserung der Covid-Situation vorausgesagt, Lockerungen sind für alle Bereiche angesagt. Der BRV hat voraussichtlich zur richtigen Zeit seine Jahrestagung festgelegt: Am 7. April findet im höchsten Gebäude Österreichs die BRV-Tagung „Best Practice für die Kreislaufwirtschaft“ statt.

Erfreulicherweise werden wieder hochrangige Repräsentanten des BMK (Mag. Wolfslehner, Dr. Kraus, Dipl.-Ing. Starke), Vertreter der Stadt Wien (Dr. Anna-Vera Deinhammer), Vertreter der Wissenschaft (Prof. Wistuba/TU-Braunschweig), der Kreislaufwirtschaft
(DI Fürnkranz, Hr. Gretzmacher), aber auch aus dem internationalen Bereich (Jose Blanco, Europäischer Abbruchverband) referieren. Die Vizebürgermeisterin Wiens, Fr. Gaál, wird die Eröffnung gemeinsam mit unserem Vorsitzenden, Mag. DI Kasper, durchführen.

Reservieren Sie sich unbedingt diesen Tag für das Event, um endlich wieder die Branche zu treffen – und sich einen Überblick über Neues aus Technik und Recht sowie über neue Anwendungsformen von Recycling-Baustoffen zu verschaffen.

Näheres siehe Beilage!

4.2 Abfallbilanzen und EDM Stammdatenverwaltung für Recyclingbetriebe (Wien/Web)

Noch rechtzeitig vor dem Stichtag 15. März 2022 findet am 24.2.2022 ein Halbtagesseminar zum Themenbereich EDM statt, das in Präsenzform in Wien und als Webseminar angeboten wird.

Die Recycling-Baustoffverordnung verlangt vom Hersteller der Recycling-Baustoffe elektronische Meldevorgänge. Die Abfallbilanzverordnung verlangt weiters von Abfallsammlern und -behandlern die Eintragung der Stammdaten ins elektronische Register des Bundesministeriums (EDM). Die Bewegungsdaten, also die abfallwirtschaftlichen Daten über Abfallart und Menge, Input und Output für das Jahr 2021 sind bis 15. März 2022, elektronisch zu melden. Das Seminar richtet sich an all jene, die Recycling im Bauwesen betreiben – ob mobil oder stationär. Da bei mobiler Aufbereitung auch der Bauherr, der lohnbrechen lässt, in Anspruch genommen wird, wird auch auf diese Problematik eingegangen.

Anmeldung bitte mittels beiliegenden Anmeldeformulars.

4.3 Eingangsleiter Baustoff-Recycling  (Wien)

Am 9.3.2022 bieten wir in Wien eine Veranstaltung für Eingangsleiter von Baustoff-Recycling-Anlagen an.

Hauptinhalt dieses Seminartages ist die Frage der geeigneten Schlüsselnummern, Prüfpflichten, Dokumentationspflichten sowie Anforderungen an den Output von Materialien bzw. die Frage des jeweiligen Abfallendes.

Zielgruppe dieses Seminars sind Betriebsleiter, Eingangsleiter, weiteres Personal von Baustoff-Recycling-Anlagen, aber auch von Deponien.

Für Ihre Anmeldung liegt der Kursfolder inkl. Anmeldeabschnitt bei.

4.4 Recyclinggerechte Ausschreibung und Vergabe (Linz)

Am 17.3.2022 bietet der BRV von 10 bis 15 h in Linz ein Seminar zum Thema der nachhaltigen Ausschreibung an.

Mit Ministerratsbeschluss 2021 wurden Kriterien für eine nachhaltige Beschaffung für den Hoch- und Tiefbau verpflichtend vorgesehen. Auf Basis des Bundesvergabegesetzes 2018 und der neuen standardisierten Leistungsbeschreibung LB-VI (ausgegeben 2021) werden Möglichkeiten einer recyclinggerechten Ausschreibung und Vergabe dargelegt. Die Teilnehmenden erhalten damit ein Werkzeug zur eigenen Umsetzung einer recycling-gerechten Ausschreibung und Vergabe.

Bitte nützen Sie die Möglichkeit der Teilnahme und melden Sie sich mit beiliegendem Abschnitt an.

Beilagen

Mitgliederinformation 2/2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

dieses Rundschreiben widmet sich dem Entwurf der Österreichischen Kreislaufwirtschaftsstrategie im Detail und natürlich weiteren Themen.

Wir möchten nochmals auf unsere BRV-Tagung 2022 “Baustoff-Recycling: Best Practice für die Kreislaufwirtschaft” am 7. April 2022 hinweisen – ein Event, welches Sie nicht versäumen sollten.

Weitere Veranstaltungen:

Mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 2/2022

  1. Recycling-Wirtschaft

 

1.1 Formulare auf der BRV-Homepage aktualisiert

Aufgrund vielfacher Anfragen wiederholen wir den Hinweis auf unser Formularangebot – der BRV bietet eine Vielzahl an Informationen für Bauherren, Planer und Ausführende:

So finden sich unter anderem Informationen über rückbaukundige Personen (Link „rückbaukundige Personen“ auf der Homepage im auffälligen oberen Bereich auswählbar) aber auch im Bereich der Serviceangebote.  Im Untermenü „Formulare“ wurden per 1.1.2022 alle Formulare aktualisiert.

Wir empfehlen Ihnen, diesen Teil der Website durchzusehen und aktuelle Formulare downzuloaden. Wir möchten Sie speziell darauf hinweisen, dass diese Formulare mit Ihrem Firmenlogo versehen werden können und als ausfüllbare PDFs am Computer bearbeitet werden können.

Speziell neu mit 1.1.2022 sind jene Formulare, die in der ÖNORM B 3151, Ausgabe Jänner 2022, veröffentlicht worden sind (z.B.: Objektbeschreibung, Orientierende Schad- und Störstofferkundung, Rückbaukonzept).

Auf der Homepage finden Sie weiters Formulare, die der BRV zur Anwendung empfiehlt (z.B.: Freigabeprotokoll oder das Beiblatt „Einsatzbereiche und Verwendung“ für Recycling-Baustoffe U-A, U-B, U-E).

  1. Veranstaltungen

 

2.1 BRV-Tagung “Baustoff-Recycling: “Best Practice für die Recycling-Wirtschaft”

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband stellt am 7.4.2022 in Wien im Rahmen einer Baustoff-Recycling Tagung „Best Practice für die Kreislaufwirtschaft“ Neues aus Technik und Recht vor.

Top aktuelle Themen der Tagung sind dabei die erst vor wenigen Tagen neu aufgelegte Abbruchnorm B 3151 sowie der neue Bundes-Abfallwirtschaftsplan, der im Frühjahr in der Fassung 2022 Neuerungen aufweisen wird.

Von besonderem Interesse sind neue Anwendungen von Recyclingmaterialien außerhalb des eigentlichen Baubereichs: Recycling-Baustoffe können gemäß eines neuen BRV-Merkblattes für Substrate im Rahmen der Landwirtschaft, als Baumsubstrat für Dachbegrünungen oder für Grünfassaden Verwendung finden. Für das zukünftige Deponierungsverbot von Gipsplatten werden erstmals Ideen für ein funktionierendes Gipsplattenrecycling für Österreich vorgestellt.

Die BRV-Tagung „Baustoff-Recycling: Best Practice für die Kreislaufwirtschaft“ findet am 7. April 2022 im höchsten Gebäude Österreichs (DC-Tower) in Wien statt.

Melden Sie sich bitte mit dem beiliegenden Programmabschnitt an!

2.2 Seminar „Baurelevante Neuerungen beim Abfallverzeichnis“ – Web

2020 wurde die Abfallverzeichnisverordnung novelliert. Baurelevante Auswirkungen sind aufgrund neuer Anforderungen – auch im Zusammenhang mit der AWG – Rechtsbereinigungs-Novelle 2019 – zu berücksichtigen. Die AVV Novelle ist für aktuelle Bescheide von Relevanz, aber auch im alltäglichen Bauablauf aufgrund neuer und geänderter Schlüsselnummern ist diese von Bedeutung.

Anmeldungen für diese am 27. Jänner als Web-Seminar stattfindenden Veranstaltung sind noch möglich!

2.3 Seminar „Was tun mit Aushub“ – Web

Am 3. Februar 2022 findet das Web-Seminar „Was tun mit Aushub“ statt. Sowohl die Recycling-Baustoffverordnung als auch der Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2017 (BAWP 2017) behandeln die Thematik „Aushub“. Darunter ist beispielsweise Bodenaushub, technisches Schüttmaterial oder Gleisaushub zu verstehen. Welche Regelungen jeweils gelten, welche Bezeichnungen vorzusehen sind und welche Dokumentation erforderlich ist, wird im Seminar erläutert. Notwendige Voraussetzungen für die Altlastenbeitragsfreiheit werden dargestellt.

Bitte melden Sie sich mittels des Anmeldeformulars im beiliegenden Seminarfolder an.

Mit Ministerratsbeschluss 2021 wurden Kriterien für eine nachhaltige Beschaffung für den Hoch- und Tiefbau verpflichtend vorgesehen. Auf Basis des Bundesvergabegesetzes 2018 und der neuen standardisierten Leistungsbeschreibung LB-VI (ausgegeben 2021) werden Möglichkeiten einer recyclinggerechten Ausschreibung und Vergabe dargelegt. Die Teilnehmenden erhalten damit ein Werkzeug zur eigenen Umsetzung einer recyclinggerechten Ausschreibung und Vergabe.

Bitte nützen Sie die Möglichkeit der Teilnahme aus dem Homeoffice oder Ihrem Büro und melden Sie sich mit beiliegendem Abschnitt an.

2.4 Abfallbilanzen und EDM Stammdatenverwaltung für Recyclingbetriebe (Wien)

Noch rechtzeitig vor dem Stichtag 15. März 2022 findet am 24. Februar in Wien ein Halbtagesseminar zum Themenbereich EDM statt.

Die Recycling-Baustoffverordnung verlangt vom Hersteller der Recycling-Baustoffe elektronische Meldevorgänge. Die Abfallbilanzverordnung verlangt weiters von Abfallsammlern und -behandlern die Eintragung der Stammdaten ins elektronische Register des Bundesministeriums (EDM). Die Bewegungsdaten, also die abfallwirtschaftlichen Daten über Abfallart und Menge, Input und Output für das Jahr 2021 sind bis 15. März 2022, elektronisch zu melden. Das Seminar richtet sich an all jene, die Recycling im Bauwesen betreiben – ob mobil oder stationär. Da bei mobiler Aufbereitung auch der Bauherr, der lohnbrechen lässt, in Anspruch genommen wird, wird auch auf diese Problematik eingegangen.

Anmeldung bitte mittels beiliegenden Anmeldeformulars.

  1. Wissenswertes

 

3.1 Österreichische Kreislaufwirtschaftsstrategie

Mit Rundschreiben Nr. 1 haben wir Sie über den Entwurf der “Österreichischen Kreislauf-wirtschaftsstrategie: Österreich auf dem Weg zu einer nachhaltigen und zirkulären Gesellschaft” informiert. Dieser Entwurf wurde vom BMK zur Begutachtung bis Ende Jänner versandt.

Wir möchten Ihnen dieses Mal einige relevante Auszüge daraus wiedergeben:

  • Der Bodenverbrauch sinkt zwar seit 2010 im langjährigen Trend, ist aber nach wie vor auf einem hohen Niveau. Derzeit beträgt der jährliche Zuwachs der Flächeninanspruchnahme 42 km²/Jahr. Gemäß Regierungsprogramm 2020–2024 soll die Flächeninanspruchnahme so gering wie möglich gehalten werden und der jährliche Zuwachs bis 2030 auf 2,5 ha pro Tag bzw. 9 km² pro Jahr sinken. Dieser Zielwert wurde auch im Umsetzungspaket für die erste österreichische Bodenschutzstrategie aufgenommen.
  • Die österreichische Kreislaufwirtschaftsstrategie basiert auf den Kreislaufgrundsätzen, die auch entscheidend für die Entwicklung von Instrumenten und Maßnahmen sind, da sie darauf abzielen, den Ressourcenverbrauch zu verringern, Umweltverschmutzung und Abfälle zu vermeiden sowie die Wertschöpfung und Ressourceneffizienz zu erhöhen. Handlungsfelder dafür sind:
    • Nachhaltige Produktion und Design
    • Nachhaltiger Konsum und Nutzung
    • Recycling und Sekundärrohstoffe: Der Materialbedarf für die Produktion wird so weit wie möglich durch qualitativ hochwertige Sekundärrohstoffe aus dem Recycling gedeckt und schließt Material- und Stoffflüsse.
  • Quantitative Ziele der österreichischen Kreislaufwirtschaft sind:
    • Ziel 1: Reduktion des inländischen Ressourcenverbrauchs (Inländischen Materialverbrauch bis 2030 um 25 % senken)
    • Ziel 2: Steigerung der Ressourceneffizienz der österreichischen Wirtschaft
    • Ziel 3: Nutzungsrate wiederverwendbarer Stoffe bis 2030 um 35 % steigern (Basisjahr 2020)
    • Ziel 4: Materialverbrauch im privaten Konsum bis 2030 um 10 % reduzieren
  • In Österreich steht mit dem neuen Aktionsplan für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung (naBe) bereits ein erfolgreiches Instrument für den verstärkt nachhaltigen Konsum der öffentlichen Hand zur Verfügung.
  • Sekundärrohstoffe gewinnen zunehmend an Bedeutung. Sie tragen dazu bei, Versorgungsrisiken zu minimieren, Primärlagerstätten zu schonen und die Emissionsbilanz der Rohstoffproduktion zu verbessern. Um dieses Potenzial voll auszuschöpfen, sollen Angebot und Nachfrage nach Sekundärrohstoffen durch gezielte Maßnahmen gesteigert werden. Dafür ist eine ausreichende Quantität und Qualität der zurückgeführten Materialien sicherzustellen.
  • Handlungsmöglichkeiten ergeben sich auch durch Vorgaben für recyclinggerechtes Bauen, die Steigerung der Ressourceneffizienz bei der Rohstoffgewinnung und in der produzierenden Wirtschaft, die Verbesserung der Abfallqualitäten und die Modernisierung und Erweiterung von Behandlungsanlagen.
  • Neben dem Ausbau und der Modernisierung von Recyclinganlagen ist es vor allem das Marktumfeld, das über eine verlängerte Wertschöpfung von Materialien nach deren Nutzung entscheidet. Beschaffungs- und Absatzmärkte für Sekundärrohstoffe müssen durch ein Bündel an Maßnahmen gestärkt werden.
  • Folgende Schwerpunkte wurden als relevant für die österreichische Kreislaufwirtschafts-strategie abgeleitet:
    • Bauwirtschaft und bauliche Infrastruktur
    • Mobilität
    • ….
  • Im EU-Aktionsplan Kreislaufwirtschaft 2020 zählt die Branche „Bauwesen und Gebäude“ zu den Bereichen, in denen die meisten Ressourcen genutzt werden und ein hohes Kreislaufpotenzial besteht. Gerade die Planungs- und Ausschreibungsphase hat entscheidenden Einfluss auf die Lebensdauer von Gebäuden und die Recyclingfähigkeit der verwendeten Materialien. Zudem wird in dieser Bauphase über den Einsatz von Materialien entschieden, die einen geringeren Materialfußabdruck aufweisen (z. B. Verwendung von Holz). Die Planungs- und Ausschreibungsphase gilt daher als großer Hebel für die Kreislaufwirtschaft am Bau, ebenso wie die kreislauforientierte Raumplanung.
  • Die stoffliche Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen wird erhöht. Erreicht wird das durch verbesserte Trennung beim Abbruch, Entfernung von Schadstoffen, verwertungsorientierten Rückbau sowie neue Verwertungstechnologien und Geschäftsmodelle.
  • Nachhaltige Beschaffung im Hoch- und Tiefbau:
    • Verpflichtende Anwendung der Hoch- und Tiefbaukriterien des Nationalen Aktionsplans für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung (naBe) bei allen Beschaffungen durch öffentliche Auftraggeber/innen
    • Maßnahmen zur Anwendung der naBe-Kriterien im Hoch- und Tiefbau bei Beschaffungsaktivitäten durch nichtöffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Privatpersonen sowie Berücksichtigung bei der Vergabe von Wohnbauförderungen durch die öffentliche Hand Verlängerung der Nutzungsdauer von Gebäuden
  • Einführung einer österreichweiten Bewilligungspflicht für den Abbruch von Gebäuden und Erweiterung des Entscheidungsrahmens der Behörden unter Einbeziehung der ökologischen Zweckmäßigkeit (Abbruch und Neubau versus Sanierung bzw. Umnutzung)
  • Verpflichtende multifunktionale (Nach-)Nutzungskonzepte bei der Errichtung von Dienstleistungsgebäuden
  • Bevorzugte Förderung von ressourcenschonenden und zirkulären Bauweisen Herstellung und Einsatz hochwertiger Sekundärrohstoffe
  • Schaffung eines praxisorientierten Rechtsrahmens für Re-Use von Bauteilen im Zuge der Revision der EU-Bauprodukteverordnung (insbesondere bezüglich CE-Kennzeichnung, vorausgesetzt, dass grundlegende Anforderungen an Bauwerke für „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“ auf EU-Ebene festgelegt werden, Haftungsrecht)
  • Schließen von stofflichen Verwertungskreisläufen (insbesondere Gipsrecycling, Recycling von Altasphalt bei der Produktion von Neuasphalt, Verwertung von Bodenaushubmaterial) durch entsprechende abfallrechtliche Maßnahmen (Deponieverbote, Verwertungsgebote) und Einführung von materialspezifischen Mindestanteilen von Recyclingbaustoffen.
  • Durch die angestrebten Verlagerungen von nicht vermeidbarem motorisierten Verkehr auf umweltfreundliche Verkehrsmittel, insbesondere öffentliche Verkehrsmittel, Rad- und Fußverkehr, kann langfristig die Straßeninfrastruktur redimensioniert werden. Das führt zu einer Reduktion des mineralischen Rohstoffbedarfs (z. B. Sand, Kies, Schotter, Kalk). Der im Vergleich dazu ressourcenschonende Ausbau der Fuß- und Radwegeinfrastruktur ergibt sich durch eine Neuverteilung der Nutzungen im öffentlichen Raum sowie durch bauliche Umgestaltungen und Erweiterungen der Infrastruktur. Der Einsatz von Sekundärrohstoffen wird forciert, um primäre Ressourcen zu schonen.
  • Nachfrage und Angebot von Sekundärrohstoffen stärken:
    • Bessere Rahmenbedingungen für die Herstellung qualitativ hochwertiger Sekundärrohstoffe schaffen, insbesondere durch getrennte Sammlung und qualitative Vorgaben (Grenzwerte)
    • Nachfrage nach Sekundärrohstoffen durch das Festlegen von Rezyklat-Einsatzquoten fördern, dabei Qualitätsanforderungen und verfügbare Abfallmengen, inklusive Dokumentations- und Nachweispflichten, berücksichtigen
    • Schadstoffarme und recyclingfähige Produkte sowie Sekundärrohstoffe in der öffentlichen Beschaffung bevorzugen
    • Kriterien für das Abfallende in Abstimmung mit REACH-/Produkt-Richtlinien und der EU-Chemikalienstrategie (Schnittstelle Abfall-/Chemikalienrecht) festlegen
  • Investitionen in die Modernisierung von Sortier- und Recyclinganlagen im Rahmen der Umweltförderung im Inland und des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans 2020–2026 fördern
  • Das neue Konzept einer zirkulären Gesellschaft und Wirtschaft ist im gesamten österreichischen Bildungssystem (vom Kindergarten bis zur Hochschule) zu verankern. In bestehende Berufsbilder ist das Thema „Nachhaltige Kreislaufwirtschaft“ zu integrieren und die Entwicklung von Aus- und Weiterbildungsprogrammen für Unternehmen, welche zirkuläres Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen generieren zu fördern.
  • Ein herausragender Leuchtturm ist das Leitprojekt zum Thema „Kreislaufführung von Baurestmassen“

3.2 AWG-Novelle Kreislaufwirtschaftspaket

Im RS Nr. 1 wurde ein kurzer Hinweis betreffend der Registrierungspflicht für Transporteure gegeben. Dieser bezog sich auf einen Entwurf der AWG-Novelle, der jedoch als solches nicht umgesetzt wurde. Wir ersuchen Sie, den Hinweis zu ignorieren, er ist nicht relevant.

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