Mitgliederinformation 14/2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband übersendet Ihnen das Mitgliederrundschreiben Nr. 12/2022.

Wir erlauben uns, Sie nochmals auf den Baustoff-Recycling-Kongress in München im Rahmen der IFAT 2022 hinzuweisen. Da wir ein erweitertes Angebot an Tageseintrittskarten für die Umweltmesse IFAT erhalten haben, können Sie nunmehr auch mehrere Tageseintrittskarten bei der Geschäftsstelle kostenfrei anfordern. Die Anmeldung zum Kongress kann zudem zu ermäßigten Mitgliederkonditionen erfolgen.

Weiters werden wir Ihnen mit einem gesonderten Rundschreiben die neue Publikation „Baustoff-Recycling in Österreich“, welche das Mitgliederverzeichnis, ein Anlagenverzeichnis und Annahme-/Abgabepreise von BRV-Mitgliedern enthält, zusenden.

Nutzen Sie noch vor der Sommerpause das Angebot des BRV, um Ihr Personal weiter zu schulen:

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 14/2022

 

  1. Technische Angelegenheiten

1.1 BRV-Merkblatt Zwischenlager – Hinweis

Auf Seite 9 des Merkblattes „Zwischenlager….“, welches Anfang 2022 veröffentlicht wurde, ist ein Druckfehler in Zeile 11 der Tabelle enthalten. Anstelle der Schlüsselnummer 31423-39 ist richtig die Schlüsselnummer 31423-36 zu verwenden.

Bei neu ausgelieferten Merkblättern wird dieser Fehler korrigiert.

 

  1. EU und Ausland

2.1  EQAR: Baustoff-Recycling-Tagung „Recycling-Baustoffe 2030“

Am 1. Juni findet in München der europäische Kongress der European Quality Association for Recycling e.V., bei der der BRV Mitglied ist, statt.

Themen dieses Events sind:

  • Ausschreibung und Vergabe von Recycling-Baustoffen: Best Practice
  • Ressourcenschonung und Einsatz von Recycling-Materialien
  • Bauproduktenverordnung als Motto der Kreislaufwirtschaft

Die Kombination mit einem Besuch der IFAT, der Weltleitmesse für Umwelttechnologien, macht den EQAR-Kongress zu einem leicht erreichbaren Treffen mit Branchenkollegen/Innen aus dem Recycling-Sektor.

Besonders hinzuweisen ist auf den Nachmittagsblock zur Bauproduktenverordnung. Die EU-Bauproduktenverordnung wurde erst vor wenigen Wochen im Entwurf neu aufgelegt und enthält einen sehr intensiven Nachhaltigkeitsansatz: Jedes Bauprodukt soll in Zukunft einen Recycling-Anteil enthalten, die öffentliche Vergabe soll verpflichtet werden, Ausschreibungen ressourcenschonend und kreislaufwirtschaftsfördernd durchzuführen. Vertreter des europäischen Bauverbandes, der Recyclingwirtschaft, der Planer werden dieses Thema in einer Podiumsdiskussion und in einem Vortrag behandeln.

Der BRV möchte daran erinnern, dass dieser Kongress im Rahmen der IFAT-Umweltmesse in München stattfindet. Der BRV hat die Möglichkeit, Ihnen dazu Tageseintrittskarten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an den BRV.

Nähere Informationen finden Sie im beiliegenden Programmfolder.

 

  1. Verbandsangelegenheiten

3.1  Verzeichnis Baustoff-Recycling in Österreich

Mit Mai 2022 aktualisierte der Österreichische Baustoff-Recycling Verband die Publikation „Baustoff-Recycling in Österreich“, welches neben dem Mitgliederverzeichnis des BRV ein Anlagenverzeichnis enthält. Darüber hinaus werden auch diejenigen Annahme- und Abgabepreise publiziert, die Mitgliedsbetriebe bekannt gegeben haben.

Diese Publikation wird im Rahmen des internationalen Baustoff-Recycling-Kongresses der EQAR am 1. Juni 2022 am Messestand aufgelegt werden, weiters wird diese Publikation bei Seminaren und sonstigen Veranstaltungen weitergegeben.

 

3.2 Der BRV in der Fachpresse

Wir erlauben uns, in diesem Rundschreiben einige Fachartikel beizulegen, die aufgrund der BRV-Veranstaltung „Baustoff-Recycling: Best Practice für die Kreislaufwirtschaft“ veröffentlicht worden sind.

Wir freuen uns, dass der BRV diese Veranstaltung so öffentlichkeitswirksam abhalten konnte und hochinteressante Themen mit profunden Referenten besetzen konnte.

Die Veröffentlichungen stammen aus

  • e.l.b.w. Umwelttechnik
  • Solid
  • Baublatt Österreich
  • Österreichische Bauzeitung
  • EU-Recycling

 

  1. Wissenswertes

4.1 FSV-Arbeitsausschuss „Zuschlagskriterien“

Aufgrund der Kreislaufwirtschaftsstrategie, die in Österreich seitens des BMK im Jänner 2022 als Entwurf veröffentlicht wurde, möchte der Ausschuss der Österreichischen Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr (FSV) das Thema „Ökologisierung von Zuschlagskriterien“ angehen.

Eine konstituierende Sitzung wird im Juni stattfinden. Seitens des BRV wird der Vorsitzende,
Mag. Dipl.-Ing. Thomas Kasper, sowie der Geschäftsführer an der Sitzung teilnehmen. Geplant ist dabei, klimarelevante, nachhaltige und ressourcenschonende Kriterien im Zusammenwirken mit der Auftraggeberseite zu erarbeiten, die eventuell auch einen Einfluss auf die Standardisierte Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur, die ebenfalls von der FSV veröffentlicht wird, Eingang finden könnten.

 

  1. Veranstaltungen

5.1  Was tun mit Aushub? (Wien)

Am 20. Mai 2022 findet in Wien das Halbtagesseminar zum Thema Bodenaushub, Tunnelausbruch und Gleisaushub statt.

Sowohl die Recycling-Baustoffverordnung als auch der Bundes-Abfallwirtschaftsplan behandeln „Aushub“. Darunter ist beispielsweise Bodenaushub, technisches Schüttmaterial oder Gleisaushub zu verstehen. Die jeweiligen aktuellen Regelungen mit einem Ausblick auf die Neufassung des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2022 werden erörtert. Notwendige Voraussetzungen für die Altlastenbeitragsfreiheit werden dargestellt.

Es wird darauf verwiesen, dass dieses Seminar voraussichtlich das letzte Mal für die Saison seitens des BRV angeboten wird.

Nähere Details entnehmen Sie bitte der Beilage.

 

5.2  Ausbildungskurs: Recycling-Fachperson (Wien)

Geschultes Fachpersonal unterstützt Recycling-Betriebe bei der Umsetzung der rechtlichen Anforderungen, zum Beispiel der Recycling-Baustoffverordnung. Eingangsleitungen sollen als qualifiziertes Fachpersonal entsprechendes Grundlagenwissen aufweisen. Neben den allgemeinen abfallrechtlichen Kenntnissen bietet der BRV von 23. bis 24. Mai 2022 mit dem Ausbildungskurs Recycling-Fachperson ein für Betriebspersonal maßgeschneidertes Programm an: Von Wissen über Schad- und Störstoffe über die Probenahme bis hin zur Abfallbilanz und Qualitätssicherung spannt sich der Bogen der Vorträge.

Nützen Sie die Chance, Ihr Personal noch für die verfügbaren Restplätze anzumelden – Näheres können Sie der Beilage entnehmen.

 

5.3  Salzburg: Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen

Das BRV-Seminar „Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen“ wird am 8. Juni 2022 in Salzburg angeboten.

Das mit Jänner 2022 aktualisierte Merkblatt des BRV für dieses Thema wird ebenso vorgestellt, wie die sich mit 1. Jänner 2022 ergebenden neuen Schlüsselnummern für baurelevante Abfälle. Das Seminar wird von Praktikern vorgetragen, die notwendigen Ausbildungen für Zwischenlager auf Baustellen und Recycling-Plätzen wird im Detail dargelegt.

Für Ihre Anmeldung nützen Sie bitte das Anmeldeformular im beiliegenden Folder.

 

5.4  Salzburg: Neues zur Deponieverordnung

Im Anschluss an das oben dargestellte Seminar für die Zwischenlagerung wird seitens des BRV am gleichen Tag, den 8. Juni 2022 in Salzburg, das Halbtagesseminar „Neues zur Deponie-verordnung“ angeboten.

Das Deponieren von Baurestmassen und Bodenaushub ändert sich durch die Novelle 2021: Das Deponieren gewisser Baurestmassen wird in wenigen Jahren verboten sein. Ein weiterer Anstoß zur Verwertung ist damit gegeben. Das Seminar beinhaltet eine Kurzvorstellung der Deponie-verordnung aus baurelevanter Sicht, die Darstellung der Novelle 2021 mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen sowie die AWG-Rechtsbereinigungsnovelle.

Das Anmeldeformular finden Sie im Detailfolder in der Beilage.

 

5.5  Salzburg: Eingangsleiter Baustoff-Recycling

Am 9.6. kommt der BRV nach Salzburg, um Praktikern und Praktikerinnen notwendige Kenntnisse über Abfallannahme, Produktion, Lagerung, Einsatzmöglichkeiten und Dokumentation vorzustellen.

Neben dem Eingangspersonal ist natürlich der/die Stellvertreter/in und sonstiges Personal zu schulen. Das Seminar bietet auch für Abbruchunternehmen und Bauunternehmen für die Herstellung von Recycling-Baustoffen gute Grundlagen.

Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung das beiliegende Formular.

 

5.6. Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Person

Der Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Person wird am 13. Juni 2022 in Wien angeboten.

Dieser Erfahrungsaustausch dient einerseits dem Netzwerken von Rückbaukundigen Personen (Anmerkung: Der BRV verfügt über die einzige in Österreich veröffentlichte bundesweite Liste Rückbaukundiger Personen.) und soll auch einen Änderungsbedarf hinsichtlich der ÖNORM B 3151 bzw. der Recycling-Baustoffverordnung aufzeigen.

In der Podiumsdiskussion werden Vertreter der Auftraggeberseite (BIG), der Recyclingwirtschaft und Rückbaukundige Personen die Neuauflage der ÖNORM B 3151 „Abbrucharbeiten“ beleuchten bzw. Vorschläge im Rahmen einer Podiumsdiskussion für eine Neuauflage dieser bzw. der Recycling-Baustoffverordnung diskutieren.

Nützen Sie die Möglichkeit, sich selbst einzubringen bzw. Erfahrungen anderer zum Thema Abbruch/Rückbau mitzunehmen.

Das Anmeldeformular für diese Veranstaltung finden Sie im beiliegenden Programmfolder.

 

Beilagen

Mitgliederinformation 13/2022 – neue Informationsmaterialien


Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat mit Mai 2022 die Broschüre „Baustoff-Recycling in Österreich“ neu aufgelegt.

Die dreiteilige Kombibroschüre „Baustoff-Recycling in Österreich“, die sich aus dem Mitgliederverzeichnis, dem Anlagenverzeichnis (Übersicht über Recycling-Anlagen in den Bundesländern) und dem Preisverzeichnis der einzelnen BRV-Mitgliedsbetriebe zusammensetzt, ist somit österreichweit die einzige Broschüre dieser Art, die den Auftraggebern eine gute Darstellung und Übersicht der verfügbaren Recycling-Produkte, Recycling-Anlagen und Preisangaben unserer Mitgliedsbetriebe bietet. Damit erhalten potentielle Kunden und weitere Interessierte aktuelle Informationen in gebündelter Form.

Dieses wichtige Informationsmedium wird gemeinsam mit weiteren aktuellen Unterlagen des Baustoff-Recycling Verbandes laufend an öffentliche Auftraggeber und weitere potentielle Kunden und Interessenten verteilt, sowie auf sämtlichen Veranstaltungen und Messebeteiligungen des BRV, wie z.B. auf dem FSV-Verkehrstag, beim europäischen Recycling-Kongress und bei sämtlichen Kursen, Seminaren und Tagungen des BRV aufgelegt.

Wir erlauben uns, Ihnen in der Beilage diese Broschüre zu übermitteln.

Selbstverständlich können Sie weitere Exemplare dieser Unterlagen für Ihre Kunden bzw. Mitarbeiter*innen getrennt anfordern.

Weiters möchten wir Sie nochmals auf den am 1. Juni 2022 stattfindenden EQAR-Kongress „Baustoff-Recycling 2030“ hinweisen. Als BRV-Mitglied erhalten Sie vergünstigte Konditionen. Nähere Informationen und Anmeldemöglichkeit unter www.eqar.info. Da der Kongress im Rahmen der Umweltmesse IFAT stattfindet, können Sie kostenfrei bei der Geschäftsstelle des BRV (brv@brv.at) Tageseintrittskarten anfordern.

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car

Mitgliederinformation 12/2022


Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband übersendet Ihnen das Mitgliederrundschreiben Nr. 12/2022.

Wir erlauben uns, Sie nochmals auf den Baustoff-Recycling-Kongress in München im Rahmen der IFAT 2022 hinzuweisen. Da wir ein erweitertes Angebot an Tageseintrittskarten für die Umweltmesse IFAT erhalten haben, können Sie nunmehr auch mehrere Tageseintrittskarten bei der Geschäftsstelle kostenfrei anfordern. Die Anmeldung zum Kongress kann zudem zu ermäßigten Mitgliederkonditionen erfolgen.

Weiters werden wir Ihnen mit einem gesonderten Rundschreiben die neue Publikation „Baustoff-Recycling in Österreich“, welche das Mitgliederverzeichnis, ein Anlagenverzeichnis und Annahme-/Abgabepreise von BRV-Mitgliedern enthält, zusenden.

Nutzen Sie noch vor der Sommerpause das Angebot des BRV, um Ihr Personal weiter zu schulen:

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 12/2022

 

  1. Technische Angelegenheiten

1.1 BRV-Merkblatt Zwischenlager – Hinweis

Auf Seite 9 des Merkblattes „Zwischenlager….“, welches Anfang 2022 veröffentlicht wurde, ist ein Druckfehler in Zeile 11 der Tabelle enthalten. Anstelle der Schlüsselnummer 31423-39 ist richtig die Schlüsselnummer 31423-36 zu verwenden.

Bei neu ausgelieferten Merkblättern wird dieser Fehler korrigiert.

 

  1. EU und Ausland

2.1  EQAR: Baustoff-Recycling-Tagung „Recycling-Baustoffe 2030“

Am 1. Juni findet in München der europäische Kongress der European Quality Association for Recycling e.V., bei der der BRV Mitglied ist, statt.

Themen dieses Events sind:

  • Ausschreibung und Vergabe von Recycling-Baustoffen: Best Practice
  • Ressourcenschonung und Einsatz von Recycling-Materialien
  • Bauproduktenverordnung als Motto der Kreislaufwirtschaft

Die Kombination mit einem Besuch der IFAT, der Weltleitmesse für Umwelttechnologien, macht den EQAR-Kongress zu einem leicht erreichbaren Treffen mit Branchenkollegen/Innen aus dem Recycling-Sektor.

Besonders hinzuweisen ist auf den Nachmittagsblock zur Bauproduktenverordnung. Die EU-Bauproduktenverordnung wurde erst vor wenigen Wochen im Entwurf neu aufgelegt und enthält einen sehr intensiven Nachhaltigkeitsansatz: Jedes Bauprodukt soll in Zukunft einen Recycling-Anteil enthalten, die öffentliche Vergabe soll verpflichtet werden, Ausschreibungen ressourcenschonend und kreislaufwirtschaftsfördernd durchzuführen. Vertreter des europäischen Bauverbandes, der Recyclingwirtschaft, der Planer werden dieses Thema in einer Podiumsdiskussion und in einem Vortrag behandeln.

Der BRV möchte daran erinnern, dass dieser Kongress im Rahmen der IFAT-Umweltmesse in München stattfindet. Der BRV hat die Möglichkeit, Ihnen dazu Tageseintrittskarten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an den BRV.

Nähere Informationen finden Sie im beiliegenden Programmfolder.

 

  1. Verbandsangelegenheiten

3.1  Verzeichnis Baustoff-Recycling in Österreich

Mit Mai 2022 aktualisierte der Österreichische Baustoff-Recycling Verband die Publikation „Baustoff-Recycling in Österreich“, welches neben dem Mitgliederverzeichnis des BRV ein Anlagenverzeichnis enthält. Darüber hinaus werden auch diejenigen Annahme- und Abgabepreise publiziert, die Mitgliedsbetriebe bekannt gegeben haben.

Diese Publikation wird im Rahmen des internationalen Baustoff-Recycling-Kongresses der EQAR am 1. Juni 2022 am Messestand aufgelegt werden, weiters wird diese Publikation bei Seminaren und sonstigen Veranstaltungen weitergegeben.

 

3.2 Der BRV in der Fachpresse

Wir erlauben uns, in diesem Rundschreiben einige Fachartikel beizulegen, die aufgrund der BRV-Veranstaltung „Baustoff-Recycling: Best Practice für die Kreislaufwirtschaft“ veröffentlicht worden sind.

Wir freuen uns, dass der BRV diese Veranstaltung so öffentlichkeitswirksam abhalten konnte und hochinteressante Themen mit profunden Referenten besetzen konnte.

Die Veröffentlichungen stammen aus

  • e.l.b.w. Umwelttechnik
  • Solid
  • Baublatt Österreich
  • Österreichische Bauzeitung
  • EU-Recycling

 

  1. Wissenswertes

4.1 FSV-Arbeitsausschuss „Zuschlagskriterien“

Aufgrund der Kreislaufwirtschaftsstrategie, die in Österreich seitens des BMK im Jänner 2022 als Entwurf veröffentlicht wurde, möchte der Ausschuss der Österreichischen Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr (FSV) das Thema „Ökologisierung von Zuschlagskriterien“ angehen.

Eine konstituierende Sitzung wird im Juni stattfinden. Seitens des BRV wird der Vorsitzende,
Mag. Dipl.-Ing. Thomas Kasper, sowie der Geschäftsführer an der Sitzung teilnehmen. Geplant ist dabei, klimarelevante, nachhaltige und ressourcenschonende Kriterien im Zusammenwirken mit der Auftraggeberseite zu erarbeiten, die eventuell auch einen Einfluss auf die Standardisierte Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur, die ebenfalls von der FSV veröffentlicht wird, Eingang finden könnten.

 

  1. Veranstaltungen

5.1  Was tun mit Aushub? (Wien)

Am 20. Mai 2022 findet in Wien das Halbtagesseminar zum Thema Bodenaushub, Tunnelausbruch und Gleisaushub statt.

Sowohl die Recycling-Baustoffverordnung als auch der Bundes-Abfallwirtschaftsplan behandeln „Aushub“. Darunter ist beispielsweise Bodenaushub, technisches Schüttmaterial oder Gleisaushub zu verstehen. Die jeweiligen aktuellen Regelungen mit einem Ausblick auf die Neufassung des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2022 werden erörtert. Notwendige Voraussetzungen für die Altlastenbeitragsfreiheit werden dargestellt.

Es wird darauf verwiesen, dass dieses Seminar voraussichtlich das letzte Mal für die Saison seitens des BRV angeboten wird.

Nähere Details entnehmen Sie bitte der Beilage.

 

5.2  Ausbildungskurs: Recycling-Fachperson (Wien)

Geschultes Fachpersonal unterstützt Recycling-Betriebe bei der Umsetzung der rechtlichen Anforderungen, zum Beispiel der Recycling-Baustoffverordnung. Eingangsleitungen sollen als qualifiziertes Fachpersonal entsprechendes Grundlagenwissen aufweisen. Neben den allgemeinen abfallrechtlichen Kenntnissen bietet der BRV von 23. bis 24. Mai 2022 mit dem Ausbildungskurs Recycling-Fachperson ein für Betriebspersonal maßgeschneidertes Programm an: Von Wissen über Schad- und Störstoffe über die Probenahme bis hin zur Abfallbilanz und Qualitätssicherung spannt sich der Bogen der Vorträge.

Nützen Sie die Chance, Ihr Personal noch für die verfügbaren Restplätze anzumelden – Näheres können Sie der Beilage entnehmen.

 

5.3  Salzburg: Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen

Das BRV-Seminar „Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen“ wird am 8. Juni 2022 in Salzburg angeboten.

Das mit Jänner 2022 aktualisierte Merkblatt des BRV für dieses Thema wird ebenso vorgestellt, wie die sich mit 1. Jänner 2022 ergebenden neuen Schlüsselnummern für baurelevante Abfälle. Das Seminar wird von Praktikern vorgetragen, die notwendigen Ausbildungen für Zwischenlager auf Baustellen und Recycling-Plätzen wird im Detail dargelegt.

Für Ihre Anmeldung nützen Sie bitte das Anmeldeformular im beiliegenden Folder.

 

5.4  Salzburg: Neues zur Deponieverordnung

Im Anschluss an das oben dargestellte Seminar für die Zwischenlagerung wird seitens des BRV am gleichen Tag, den 8. Juni 2022 in Salzburg, das Halbtagesseminar „Neues zur Deponie-verordnung“ angeboten.

Das Deponieren von Baurestmassen und Bodenaushub ändert sich durch die Novelle 2021: Das Deponieren gewisser Baurestmassen wird in wenigen Jahren verboten sein. Ein weiterer Anstoß zur Verwertung ist damit gegeben. Das Seminar beinhaltet eine Kurzvorstellung der Deponie-verordnung aus baurelevanter Sicht, die Darstellung der Novelle 2021 mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen sowie die AWG-Rechtsbereinigungsnovelle.

Das Anmeldeformular finden Sie im Detailfolder in der Beilage.

 

5.5  Salzburg: Eingangsleiter Baustoff-Recycling

Am 9.6. kommt der BRV nach Salzburg, um Praktikern und Praktikerinnen notwendige Kenntnisse über Abfallannahme, Produktion, Lagerung, Einsatzmöglichkeiten und Dokumentation vorzustellen.

Neben dem Eingangspersonal ist natürlich der/die Stellvertreter/in und sonstiges Personal zu schulen. Das Seminar bietet auch für Abbruchunternehmen und Bauunternehmen für die Herstellung von Recycling-Baustoffen gute Grundlagen.

Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung das beiliegende Formular.

 

5.6. Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Person

Der Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Person wird am 13. Juni 2022 in Wien angeboten.

Dieser Erfahrungsaustausch dient einerseits dem Netzwerken von Rückbaukundigen Personen (Anmerkung: Der BRV verfügt über die einzige in Österreich veröffentlichte bundesweite Liste Rückbaukundiger Personen.) und soll auch einen Änderungsbedarf hinsichtlich der ÖNORM B 3151 bzw. der Recycling-Baustoffverordnung aufzeigen.

In der Podiumsdiskussion werden Vertreter der Auftraggeberseite (BIG), der Recyclingwirtschaft und Rückbaukundige Personen die Neuauflage der ÖNORM B 3151 „Abbrucharbeiten“ beleuchten bzw. Vorschläge im Rahmen einer Podiumsdiskussion für eine Neuauflage dieser bzw. der Recycling-Baustoffverordnung diskutieren.

Nützen Sie die Möglichkeit, sich selbst einzubringen bzw. Erfahrungen anderer zum Thema Abbruch/Rückbau mitzunehmen.

Das Anmeldeformular für diese Veranstaltung finden Sie im beiliegenden Programmfolder.

 

Beilagen

Mitgliederinformation 11/2022 – Bauproduktenverordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband möchte Ihnen mit diesem Rundschreiben nähere Inhalte der Bauproduktenverordnung zur Kenntnis bringen. Es handelt sich dabei um Hinweise, die insbesondere das Thema Green Deal, Nachhaltigkeit und Baustoff-Recycling betreffen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

In diesem Zusammenhang möchten wir auf den EQAR-Kongress am 1. Juni verweisen – das Thema Bauproduktenverordnung wird dort aus Sicht der Recycling-Wirtschaft vorgestellt und im Rahmen einer Podiumsdiskussion besprochen werden. Der EQAR-Kongress „Baustoff-Recycling 2030“ findet im Rahmen der Messe „IFAT“ statt, die sich dieses Jahr als Schwerpunktthema speziell auch der Verwertung widmet.

Als BRV-Mitglied laden wir Sie nicht nur ein, den Kongress zu besuchen, sondern halten für Sie als Mitgliedsunternehmen des BRV 2 Tageskarten zum Besuch der Messe kostenlos vor, die Sie gerne bei der Geschäftsstelle anfordern können.

Unsere weiteren Veranstaltungen:

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 11/2022

 

  1. Technische Angelegenheiten

1.1  Entwurf der Europäischen Bauproduktenverordnung

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für die Revision der Bauprodukten-verordnung aufgelegt und eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband wird dazu eine Stellungnahme rechtzeitig abgeben und wird den Entwurf in einer Arbeitsgruppe behandeln. Vorweg möchten wir Sie über einige, für das Baustoff-Recycling relevante, Inhalte informieren.

Die Bauproduktenverordnung legt EU-weite Regeln für die Vermarktung von Bauprodukten fest.

Der Entwurf behandelt insbesondere:

  • Behandlung der in der Evaluierung 2019 ermittelten Probleme
  • Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarktes für Bauprodukte.
  • Ziel ist es, das Wachstums- und Beschäftigungspotenzial des Sektors zu erschließen, Umweltziele im Rahmen des Green Deal and Circular Economy Action Plan zu fördern und möglicherweise die Produktsicherheit zu fördern.

In den Vorbemerkungen wird festgehalten, die Kreislauffähigkeit von Bauprodukten im Einklang mit den Zielen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft zu verbessern. Daher sollten die Hersteller die Wiederverwendung, die Wiederaufarbeitung und das Recycling ihrer Produkte fördern. Die (Vorbereitung auf die) Wiederverwendung, die Wiederaufarbeitung und das Recycling erfordern ein bestimmtes Design, insbesondere durch die Erleichterung der Trennung von Komponenten und Materialien in der späteren Recyclingphase und die Vermeidung von gemischten, vermengten oder komplizierten Materialien.

Die Produkte sind so zu entwerfen, herzustellen und zu verpacken, dass die folgenden inhärenten Umweltaspekte des Produkts nach dem Stand der Technik berücksichtigt werden:

  1. Maximierung der Haltbarkeit in Bezug auf die erwartete durchschnittliche Lebensdauer, die erwartete Mindestlebensdauer unter schlechtesten, aber immer noch realistischen Bedingungen und in Bezug auf die Mindestlebensdaueranforderungen;
  2. Minimierung der Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus;
  3. Maximierung des Recyclinggehalts, wo immer dies möglich ist, ohne dass die Sicherheit beeinträchtigt oder die negativen Umweltauswirkungen überwiegen;
  4. Ressourceneffizienz;
  5. Identifizierung, welches Produkt oder Teile davon und in welcher Menge nach der Deinstallation wiederverwendet werden können (Wiederverwendbarkeit);
  6. Recyclingfähigkeit und Wiederaufarbeitbarkeit;
  7. Fähigkeit verschiedener Materialien oder Stoffe, während der Demontage- oder Recyclingverfahren getrennt und zurückgewonnen zu werden.
  8. ….

Das öffentliche Auftragswesen macht 14 % des BIP der Union aus. Um zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität, der Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz und des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft, die die öffentliche Gesundheit und die biologische Vielfalt schützt, beizutragen, sollten die öffentlichen Auftraggeber und Einrichtungen gegebenenfalls verpflichtet werden, ihre Beschaffung an spezifischen Kriterien oder Zielen für eine umweltfreundliche öffentliche Beschaffung auszurichten, die in den gemäß dieser Verordnung erlassenen delegierten Rechtsakten festzulegen sind. Im Vergleich zu einem freiwilligen Ansatz stellen verbindliche Kriterien oder Zielvorgaben sicher, dass die öffentlichen Ausgaben eine größtmögliche Hebelwirkung entfalten, um die Nachfrage nach leistungsfähigeren Produkten zu steigern. Die Kriterien sollten transparent, objektiv und nicht diskriminierend sein.

Bauprodukte, die bereits bewertet wurden und wiederverwendet werden, sollten nicht den Regeln unterliegen, die für neue Bauprodukte gelten. Für gebrauchte Bauprodukte, die noch nie zuvor auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht wurden, sollten jedoch dieselben Vorschriften gelten wie für neue Bauprodukte, da solche Produkte noch nie bewertet wurden.

Die verstärkte Verwendung wiederaufbereiteter Produkte ist Teil einer Umstellung auf eine stärkere Kreislaufwirtschaft und einer Verringerung des ökologischen und CO2-Fußabdrucks von Bauprodukten. Darüber hinaus ist der Wiederaufarbeitungsmarkt derzeit noch nicht sehr entwickelt, und die Anforderungen an wiederaufbereitete Produkte sind in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich. Daher und zur Wahrung des Subsidiaritätsprinzips sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, wiederaufbereitete Produkte von der Verpflichtung zur Erstellung einer Leistungserklärung auszunehmen. Eine solche Ausnahme sollte jedoch nicht für Produkte möglich sein, die nicht für die Wiederaufarbeitung geeignet sind oder bei denen Interessen anderer Mitgliedstaaten auf dem Spiel stehen.

Um die Wiederverwendung und Wiederaufarbeitung von Bauwerken und die Verwendung überschüssiger Bauprodukte dennoch in großem Umfang zu ermöglichen, sollte für diese Bauprodukte ein erleichtertes Verfahren zur Erstellung der Leistungserklärung festgelegt werden.

Im Hinblick auf die Verbesserung der Kreislauffähigkeit von Bauprodukten sollten Hersteller im Einklang mit den Zielen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft die Wiederverwendung, Wiederaufarbeitung und das Recycling ihrer Produkte bevorzugen. Die (Vorbereitung zur) Wiederverwendung, Wiederaufbereitung und das Recycling erfordern ein bestimmtes Design, nämlich durch Erleichterung der Trennung von Komponenten und Materialien in der späteren Phase des Recyclings und Vermeidung von gemischten, vermischten oder komplizierten Materialien.

Bestimmte Herstellerpflichten, wie die Bewertung der Umweltverträglichkeit oder die Bevorzugung recycelbarer Materialien, können bei gebrauchten, wiederaufbereiteten oder überzähligen Produkten kaum erfüllt werden. Wirtschaftsbeteiligte, die die Wiederverwendung ermöglichen oder eine Wiederaufarbeitung durchführen, sollten daher von diesen Verpflichtungen ausgenommen werden, zumal die Wiederverwendung und Wiederaufarbeitung der Umwelt zugutekommen.

Um die Umweltbewertung von Bauprodukten vollständig abzudecken und Produktanfor-derungen angemessen abzudecken, die sogar in aktuellen harmonisierten technischen Spezifikationen bestehen, sollte ein umfassenderer Anhang I entwickelt werden, der auch eine detaillierte Liste der wesentlichen Merkmale in Bezug auf die Ökobilanz und eine vollständige Liste enthält Rahmen für die Produktanforderungen.

Vor dem Inverkehrbringen eines Produkts muss der Hersteller:

(A) die Konformität des Produkts mit den Produktanforderungen von Anhang I Teil B und C, soweit sie durch delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 5 Absatz 2 festgelegt wurden, und mit den Produktanforderungen von Anhang I Teil D überprüfen;

(B) sich dem jeweiligen Bewertungs- und Überprüfungssystem gemäß Anhang V unterziehen; und

(C) eine Konformitätserklärung erstellen.

Für die in Anhang I Teil A Nummer 2 angegebenen Produkteigenschaften bewertet der Hersteller die Umwelteigenschaften des Produkts gemäß harmonisierten technischen Spezifikationen oder gemäß dieser Verordnung erlassenen Rechtsakten der Kommission und verwendet, sobald verfügbar, die neueste Version der erstellten Software frei verfügbar auf der Website der Europäischen Kommission. Dies gilt jedoch nicht für gebrauchte, wiederaufbereitete oder überschüssige Produkte, es sei denn, der Wirtschaftsakteur entscheidet sich vorbehaltlich der Verpflichtungen dieses Artikels gemäß Artikel 26 für die Anwendung dieser Verordnung wie bei neuen Produkten.

Sofern die Produktsicherheit oder die Sicherheit von Bauwerken dadurch nicht beeinträchtigt wird, hat der Hersteller folgende Pflichten:

  • unter den in Punkt …… genannten Bedingungen wiederverwertbaren Materialien und aus Recycling gewonnenen Materialien den Vorzug geben;
  • die in den harmonisierten technischen Spezifikationen enthaltenen Verpflichtungen zum Mindestanteil an recyceltem Material und andere Grenzwerte in Bezug auf Umweltaspekte, einschließlich Klimanachhaltigkeit, einhalten;
  • Produkte so gestalten, dass Wiederverwendung, Wiederaufbereitung und Recycling erleichtert werden, insbesondere durch Erleichterung der Trennung von Komponenten und Materialien in der späteren Phase des Recyclings und Vermeidung von gemischten, vermischten oder komplizierten Materialien, es sei denn, Wiederaufbereitung und Recycling sind für die menschliche Sicherheit riskant oder die Umwelt.

Wenn die Verpflichtungen dieses Absatzes aufgrund eines Konflikts zwischen verschiedenen Verpflichtungen nicht kumulativ erfüllt werden können, muss der Hersteller eine Kompromisslösung wählen, die die höchsten und kostengünstigsten Vorteile in Bezug auf die ökologische Nachhaltigkeit für die kombinierten Produkte und Bauwerke bringt.

Zum grünen öffentlichen Beschaffungswesen wird festgehalten, dass der Kommission die Befugnis übertragen wird, diese Verordnung durch delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 87 zu ergänzen, indem sie Nachhaltigkeitsanforderungen festlegt, die für öffentliche Aufträge gelten, einschließlich der Umsetzung, Überwachung und Berichterstattung dieser Anforderungen durch die Mitgliedstaaten.

Im Anhang wird zum Thema „Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen bei Bauarbeiten“ festgehalten:

Die Bauwerke und alle Teile davon sind so zu planen, zu errichten, zu nutzen, instand zu halten und abzureißen, dass die Nutzung natürlicher Ressourcen während ihres gesamten Lebenszyklus nachhaltig ist und Folgendes gewährleistet:

(A) Verwendung von Roh- und Sekundärstoffen mit hoher Umweltverträglichkeit und damit mit geringem ökologischem Fußabdruck;

(B) Minimierung der Gesamtmenge an verwendeten Rohstoffen;

(C) Minimieren der Gesamtmenge an verkörperter Energie;

(D) Minimierung des Gesamtverbrauchs von Trink- und Braunwasser;

(E) Wiederverwendung oder Recyclingfähigkeit der Bauwerke, ihrer Teile und ihrer Materialien nach dem Abriss

In einer Beilage zum Rundschreiben finden Sie „Fragen und Antworten zur Bau-produktenverordnung“, die allgemein den Entwurf erläutert.

Am 1. Juni 2022 wird im Rahmen des EQAR-Kongresses „Baustoff-Recycling 2030“ die Novelle der Bauproduktenverordnung ein Schwerpunkt sein.

 

  1. Veranstaltungen

2.1  Seminar „Neues zum Asphalt-Recycling“ (Wien)

Am 5. Mai 2022 findet in Wien das nächste Tagesseminar zum Thema Asphaltrecycling statt.

Mit 1. März 2021 ist die RVS 08.15.02 „Ungebundene Tragschichten mit Asphaltgranulat“ neu erschienen. Viele weitere recyclingrelevante Bestimmungen aus den Asphalt-RVS, die ebenso in letzter Zeit geändert worden sind, werden dabei erörtert. Die Ausgangsstoffe für die Aufbereitung, die Qualitätssicherung, die notwendige Leistungserklärung sowie Anwendungs-gebiete und Einsatzbeschränkungen werden von Fachpraktikern referiert.

Anmeldungen bitte mittels Anmeldeabschnitts im beiliegenden Detailfolder.

 

2.2  Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen (Wien)

Am 12. Mai 2022 widmet sich der BRV mit einem eigenen Seminar der richtigen Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen. So wird das in Anpassung an die neuen Schlüsselnummern neu aufgelegte BRV-Merkblatt „Zwischenlager“ vorgestellt werden.

Für Ihre Anmeldung verwenden Sie bitte das Anmeldeformular im beiliegenden Folder.

 

2.3  Was tun mit Aushub? (Wien)

Am 20. Mai 2022 findet das BRV-Seminar „Was tun mit Aushub“ statt. Sowohl die Recycling-Baustoffverordnung als auch der Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2017 (BAWP 2017) behandeln die Thematik „Aushub“. Darunter ist beispielsweise Bodenaushub, technisches Schüttmaterial oder Gleisaushub zu verstehen. Welche Regelungen jeweils gelten, welche Bezeichnungen vorzusehen sind und welche Dokumentation erforderlich ist, wird im Seminar erläutert. Notwendige Voraussetzungen für die Altlastenbeitragsfreiheit werden dargestellt. Weiters wird ein Ausblick auf den neuen BAWP 2022 gegeben.

Bitte melden Sie sich mittels Anmeldeabschnitts im beiliegenden Seminarfolder an.

 

2.4  Ausbildungskurs: Recycling-Fachperson (Wien)

In zwei Kurstagen wird von 23. bis 24. Mai 2022 mit diesem Ausbildungskurs eine Einführung in das Abfallrecht unter besonderem Bezug auf das Baustoff-Recycling getätigt. Von der Probenahme bis zur Aufbereitung von spezifischen Recycling-Baustoffen, über Qualitätssicherung, Güteschutz bis hin zur Abfallbilanz werden Inhalte kompakt für Praktiker vorgetragen.

Die Kursmaßnahme ist mit einem schriftlichen Abschlusstest positiv abzuschließen (Kurszeugnis bei erfolgreicher Prüfung).

Anmeldungen für das Seminar bitte mittels beiliegenden Anmeldeabschnitts.

 

2.5  EQAR-Kongress 1. Juni 2022 (IFAT/München)

Wie schon mit eigenem Rundschreiben informiert, findet im Rahmen der internationalen Umweltmesse IFAT am 1. Juni der Europäische Baustoff-Recycling-Kongress der EQAR statt. Der BRV unterstützt diesen Kongress mit Vortragenden und organisatorisch – Mitglieder des BRV erhalten dadurch ermäßigten Zutritt zum EQAR-Kongress und den Tageseintritt für die IFAT.

Anmeldungen bitte mittels beiliegenden Anmeldeabschnitts direkt bei der EQAR www.eqar.info.

ACHTUNG: Nützen Sie auch die Möglichkeit, Ihre Unternehmung am Baustoff-Recycling-Kongress zu positionieren: Über die Sponsoringmöglichkeit informieren Sie gerne die BRV-Geschäftsstelle oder direkt die EQAR-Geschäftsstelle.

Sollten Sie weitere kostenfreie Tageseintrittskarten für die IFAT benötigen, können bei der Geschäftsstelle (brv@brv.at) pro BRV-Mitgliedsunternehmen 2 Tageseintrittskarten bestellt werden.

  

Beilagen

Mitgliederinformation 10/2022 – Entwurf des BAWP 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Mit 22. April hat das BMK den schon seit langem angekündigten Entwurf des BAWP 2022 veröffentlicht. Dieser umfasst zwischenzeitlich über 1000 Seiten – die Stellungnahmefrist ist bis Anfang Juni.

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband nimmt dies zum Anlass, um Ihnen in diesem Mitgliederrundschreiben die ersten Aussagen zusammen zu fassen – eine endgültige Stellungnahme wird im Mai in einer Arbeitsgruppe des BRV erstellt werden.

Weiters dürfen wir Sie nochmals einladen, am 1. Juni 2022 beim EQAR-Kongress in München „Baustoff-Recycling 2030“ teilzunehmen (vergünstigte Teilnahme als BRV-Mitglied!). Zusätzlich ist damit auch der kostenfreie Besuch der IFAT am 1. Juni verbunden, zwei weitere kostenfreie Tagestickets können BRV-Mitglieder bei der Geschäftsstelle des BRV anfordern.

Nützen Sie auch die Gelegenheit, Ihre MitarbeiterInnen im Rahmen des BRV-Seminarangebotes weiterzubilden:

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 10/2022

 

  1. Technische Angelegenheiten

1.1  Entwurf des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2022

Der BAWP ist auf Anforderung des AWG 2002 in periodischen Abständen seitens des Ministeriums mindestens alle sechs Jahre zu erstellen und zu veröffentlichen. Nach den Plänen von 1992, 1995, 1998, 2001, 2006, 2011 und 2017 wurde aus Aktualitätsgründen aufgrund der fortschreitenden Entwicklungen, insbesondere im Hinblick auf die Kreislaufwirtschaftsthematik, der Entwurf für den Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2022 erarbeitet.

Bislang wurden 2 Teile des BAWP veröffentlicht, der Entwurf sieht nunmehr drei Teile vor:
Teil 1 enthält die Darstellung der abfallwirtschaftlichen Situation, die Beschreibung der durch-geführten und geplanten Maßnahmen zur Erreichung der Vorgaben des AWG 2002 sowie Behandlungsgrundsätze. Teil 2 beschreibt Anwendungshinweise beziehungsweise Leitlinien zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung. Teil 3 enthält das Abfallvermeidungsprogramm.

Aufgrund des Umfanges stellen wir Ihnen einen Link zum Download zur Verfügung:

Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2022 Teil 1

(PDF, 22 MB)

Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2022 Teil 2

(PDF, 15 MB)

Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2022 Teil 3

(PDF, 2 MB)

 

Erstinformation zum Teil 1

des Entwurfes des BAWP 2022:

Schon die bildliche Darstellung lässt erkennen, dass der Abfallvermeidung mehr Gewicht zukommen wird – im Bereich des Baus wohl bei der Qualitativen Abfallvermeidung (Schadstoffelimination) und der Quantitativen Abfallvermeidung (Verminderungdes Massenstroms).

 

Die Abfallwirtschaft beschäftigt insgesamt über 43.000 Personen, 2/3 davon privat-wirtschaftlich. Das Abfallaufkommen an Primärabfällen betrug 68,44 Mio. t im Jahr 2019 (+20% in 4 Jahren, insbesondere aufgrund der steigenden Mengen an Aushubmaterialien und Abfällen aus dem Bauwesen!); dies entspricht 3,3 Tonnen je Einwohner (ohne Aushub), davon etwa 1,3 t min. Bau-/Abbruchabfälle.:

Insgesamt fallen 42 Mio. t Aushubmaterialien und 11,2 Mio. t Bau- und Abbruchabfälle an, bei letzteren allerdings nur 8,8 Mio. t mineralischen Ursprungs, der Rest wird als Abfall von Mineralöl- und Kohleveredelungsprodukten ausgewiesen. Damit fielen 2019 59% aller Abfälle aus Aushubmaterialien und 16,1% als Bau- und Abbruchabfall an – insgesamt sind damit mehr als ¾ aller Abfälle dem Bauwesen zuzuordnen. Die höchste Steigerung ist bei den Aushüben zu verzeichnen (binnen vier Jahre +28%). Die Anstiege werden einerseits auf vermehrte Bautätigkeit, andererseits auf verbesserte statistische Erfassung zurückgeführt. Für das Jahr 2026 wird ein weiterer Anstieg auf insgesamt 81 Mio. t erwartet (bei 9,1 Mio. Einwohnern), davon werden 45,4 Mio. t für Aushub und 14,7 Mio. t für Bau- und Abbruchabfälle prognostiziert.

Gefährliche Abfälle sind mengenmäßig in etwa gleich geblieben (binnen 4 Jahre: -0,7%); Asbestabfälle stiegen im gleichen Zeitraum um 18,1%.

Insgesamt wurden in Österreich 2019 stofflich 41% verwertet, 46% deponiert (Rest: andere Verwertung). Ohne Berücksichtigung des Aushubes sind 64% verwertet worden und 11% deponiert (Rest: andere Verwertung).

Insgesamt weist Österreich 154 stationäre Behandlungsanlagen für Bau- und Abbruchabfälle sowie 774 mobile Anlagen (dazu zählen auch Siebanlagen) auf (Anm.: 2017 änderte sich die „Darstellung“ durch das UBA – die Anzahl der Anlagen verdoppelte sich, es wird darauf verwiesen, dass „nur eingeschränkt eine technische Erweiterung erfolgte, großteils dies einer geänderten Darstellung geschuldet ist!!). Insgesamt werden 1068 Deponien ausgewiesen (von insgesamt ca. 3200 Abfallbehandlungsanlagen in Österreich); davon 883 genehmigte Bodenaushubdeponien und 82 Baurestmassendeponien sowie 31 Inertabfalldeponien. Für die Behandlung von schadstoffhältigen Böden werden weiters 15 Anlagen ausgeworfen.

Stationäre und mobile Behandlungsanlagen für mineralische Bau-/Abbruchabfälle

 Als Anlageninput für diese Anlagen wird angegeben:

Als Output dieser Anlagen werden 8,6 Mio. t Recycling-Baustoffe verzeichnet:

Etwas offen definiert findet sich eine weitere Tabelle mit „weiteren massenmäßig rel. Outputmaterialien aus Behandlungsanlagen für mineralische Bau- und Abbruchabfälle 2019“


Wesentliche deponierte Abfallarten im Jahr 2019:

In einem eigenen Kapitel für Bau-/Abbruchabfälle wird von einem Input in Behandlungsanlagen für min. Bau- und Abbruchabfälle (gemeint sind dabei keine Deponien) von 9,4 Mio. t und einer Deponiemasse von 1,4 Mio. t gesprochen. 96% aller gemäß Recycling-Baustoffverordnung hergestellten Recycling-Baustoffe erreichen die Qualitätsklasse U-A.

Erfreulich dabei ist die Würdigung der Arbeit des BRV und die Auswirkung daraus: Die Feinfraktion aus dem Baurestmassenrecycling wurde einer analytischen Untersuchung und Beurteilung im Auftrag des BMK und des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes (BRV) unterzogen. Als Ergebnis in Zusammenschau mit den zulässigerweise ablagerbaren Abfällen konnte festgelegt werden, dass eine Deponierung dieser Fraktion auf Baurestmassen- oder Massenabfalldeponien gemäß Anhang 2 der Deponieverordnung 2008 (ohne analytische Untersuchung) möglich ist.

Als positive Feststellung ist zudem zu finden: Bereits 2013 wurde im Zuge der europäischen Bauprodukteverordnung die Nachhaltigkeit bzw. Recyclierbarkeit von Gebäuden als Grundanforderung 7 festgelegt, jedoch national nicht umgesetzt. Mittlerweile haben die Arbeiten eines entsprechenden Umsetzungsdokuments durch das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB-Richtlinie) begonnen, die Fertigstellung ist mit 2023 geplant. (Aus Sicht der BRV-Geschäftsstelle ist dies um 3-5 Jahre zu früh determiniert).

Bei Aushubmaterialien wird festgehalten, dass insgesamt 42 Mio. t anfallen, wovon 3,4 Mio. t in Behandlungsanlagen für min. Bau-/Abbruchabfälle Eingang finden, 0,6 Mio. t rekultiviert werden sowie 4,3 Mio. t der Untergrundverfüllung zugeführt werden. 30,6 Mio. t – somit ca. ¾ aller Aushübe – werden deponiert. Beim typischen Bodenaushub werden ca. 1/3 der A2-G, ca. 60% der A1-Böden und 2/3 aller A2-Bodenqualitäten deponiert. Die Hauptgruppe der Bodenaushub Qualität BA (23,5 Mio. t) wird zu fast 80% deponiert.

Zusammengefasst werden 5,1 Mio. t Aushubmaterialien einer stofflichen Verwertung zugeführt, 30,6 Mio. t auf hauptsächlich Bodenaushubdeponien deponiert.

Ein eigenes Kapitel beschäftigt sich mit Erdbaumaßnahmen, der Bodenrekultivierung und der Herstellung von Recycling-Baustoffen aus Aushubmaterialien. Neu ist unter anderem dabei, dass bei der Herstellung eines Recycling-Baustoffes eine festgelegte Korngrößenverteilung (Sieblinienbereich) herzustellen ist.

Die Sonderregelung für Kleinmengen an nicht verunreinigtem Bodenaushubmaterial ist weiterhin angeführt.

Wie bisher sind Grenzwerte für die Qualitätsklassen angeführt, darüber hinaus zusätzliche Vorgaben für die grundlegende Charakterisierung (Anm.: Auf Details dazu wird in einem getrennten Rundschreiben eingegangen werden, dies ist aufgrund der Kürze der Zeit nicht im Detail möglich gewesen).

Weitere Kapitel behandeln torfhältige Böden sowie Pflanzen- und Dachsubstrate, soferne diese als Abfall anfallen.

Sie werden in einem weiteren Rundschreiben über weitere Details informiert. Der BRV wird zum Entwurf zeitgerecht eine umfangreiche Stellungnahme abgeben.

 

  1. Veranstaltungen

2.1  Seminar „Neues zum Asphalt-Recycling“ (Wien)

Am 05.05.2022 findet in Wien das nächste Tagesseminar zum Thema Asphaltrecycling statt.

Mit 1. März 2021 ist die RVS 08.15.02 „Ungebundene Tragschichten mit Asphaltgranulat“ neu erschienen. Viele weitere recyclingrelevante Bestimmungen aus den Asphalt-RVS, die ebenso in letzter Zeit geändert worden sind, werden dabei erörtert. Die Ausgangsstoffe für die Aufbereitung, die Qualitätssicherung, die notwendige Leistungserklärung sowie Anwendungs-gebiete und Einsatzbeschränkungen werden von Fachpraktikern referiert.

Anmeldungen bitte mittels Anmeldeabschnitts im beiliegenden Detailfolder.

 

2.2  Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen (Wien)

Am 12. Mai 2022 widmet sich der BRV mit einem eigenen Seminar der richtigen Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen. So wird das in Anpassung an die neuen Schlüsselnummern neu aufgelegte BRV-Merkblatt „Zwischenlager“ vorgestellt werden.

Für Ihre Anmeldung verwenden Sie bitte das Anmeldeformular im beiliegenden Folder.

 

2.3  Was tun mit Aushub? (Wien)

Am 20.05.2022 findet das BRV-Seminar „Was tun mit Aushub“ statt. Sowohl die Recycling-Baustoffverordnung als auch der Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2017 (BAWP 2017) behandeln die Thematik „Aushub“. Darunter ist beispielsweise Bodenaushub, technisches Schüttmaterial oder Gleisaushub zu verstehen. Welche Regelungen jeweils gelten, welche Bezeichnungen vorzusehen sind und welche Dokumentation erforderlich ist, wird im Seminar erläutert. Notwendige Voraussetzungen für die Altlastenbeitragsfreiheit werden dargestellt. Weiters wird ein Ausblick auf den neuen BAWP 2022 gegeben.

Bitte melden Sie sich mittels Anmeldeabschnitts im beiliegenden Seminarfolder an.

 

2.4  Ausbildungskurs: Recycling-Fachperson (Wien)

In zwei Kurstagen wird von 23. bis 24.5.2022 mit diesem Ausbildungskurs eine Einführung in das Abfallrecht unter besonderem Bezug auf das Baustoff-Recycling getätigt. Von der Probenahme bis zur Aufbereitung von spezifischen Recycling-Baustoffen, über Qualitätssicherung, Güteschutz bis hin zur Abfallbilanz werden Inhalte kompakt für Praktiker vorgetragen.

Die Kursmaßnahme ist mit einem schriftlichen Abschlusstest positiv abzuschließen (Kurszeugnis bei erfolgreicher Prüfung).

Anmeldungen für das Seminar bitte mittels beiliegenden Anmeldeabschnitts.

 

2.5  EQAR-Kongress 1. Juni 2022 (IFAT/München)

Wie schon mit eigenem Rundschreiben informiert, findet im Rahmen der internationalen Umweltmesse IFAT am 1. Juni der Europäische Baustoff-Recycling-Kongress der EQAR statt. Der BRV unterstützt diesen Kongress mit Vortragenden und organisatorisch – Mitglieder des BRV erhalten dadurch ermäßigten Zutritt zum EQAR-Kongress und den Tageseintritt für die IFAT.

Anmeldungen bitte mittels beiliegenden Anmeldeabschnitts direkt bei der EQAR www.eqar.info.

ACHTUNG: Nützen Sie auch die Möglichkeit, Ihre Unternehmung am Baustoff-Recycling-Kongress zu positionieren: Über die Sponsoringmöglichkeit informieren Sie gerne die BRV-Geschäftsstelle oder direkt die EQAR-Geschäftsstelle.

Sollten Sie weitere kostenfreie Tageseintrittskarten für die IFAT benötigen, können pro BRV-Mitgliedsunternehmen 2 Tageseintrittskarten bestellt werden (brv@brv.at).

 

  1. Wissenswertes

3.1 EDA: Übersicht über Anbaugeräte für Abbruchmaschinen

Seitens der EDA können Sie die soeben fertiggestellte Broschüre „Couplers for demolition and recycling“ unter www.europeandemolition.org/guide-couplers bestellen.

Weiters wird darauf hingewiesen, dass am 8./9. Juni in Paris eine Abbruchkonferenz (www.europeandemolition.org) stattfindet.

Seitens des BRV ist BRV-Vorsitzender Mag. DI Thomas Kasper offizieller Vertreter Österreichs.

  

Beilagen

Mitgliederinformation 9/2022 – neue Informationsmaterialien

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrte Mitglieder!

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat im 1. Quartal 2022 mehrere Informationsmaterialien für die Mitgliedsbetriebe bzw. deren Kunden fertiggestellt.

Wir erlauben uns, Ihnen in der Beilage folgende Informationsmedien zu übermitteln:

  • Merkblatt „Verwendung von Ziegel-hältigen Recycling-Baustoff-Produkten“
    Dieses Merkblatt wurde bei der BRV-Tagung „Best Practice für die Kreislaufwirtschaft“ vorgestellt und bietet die Möglichkeit, Recycling-Baustoff-Produkte auch außerhalb des eigentlichen Baustoffeinsatzes einer zulässigen Verwendung zuzuführen.  Im Merkblatt wird dabei der Einsatz als Substrat für Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Baumscheiben oder für die Landwirtschaft dargelegt.
  • Info-Folder für Planer und Bauherren:
    „Verwertung von Gipsplatten und Gipsbauteilen aus dem Rückbau“

    In wenigen Jahren wird es nicht mehr erlaubt sein, Gipsplatten zu deponieren und die letzte Deponieverordnungsnovelle sieht ein Deponierungsverbot mit 1.1.2026 vor. Der BRV hat dazu als erster Verband in Österreich Informationsmaterial erstmals aufgelegt. Es soll die Bauherren sensibilisieren und daran erinnern, mittelfristig die Ausschreibungspraxis zu ändern.
  • Info-Folder für Sammler und Behandler:
    „Verwertung von Gipsplatten und Gipsbauteilen aus dem Rückbau“
    Wie vorhin erwähnt, sind Gipsplatten auch bei einer Sammlung von Baurestmassen entsprechend zu behandeln. Mit diesem Informationsblatt wollen wir Abfallsammler und
    -behandler auf die richtige Lagerung und Sammlung von Gipsplatten hinweisen.
  • Güteschutz in Österreich – qualitätsgesicherte Recycling-Baustoffe und mobile Recycling-Anlagen
    Der Österreichische Güteschutzverband Recycling-Baustoffe hat im Rahmen der BRV-Tagung eine neue Zusammenstellung der gütegeschützten Produkte sowie mobilen Recycling-Anlagen mit Stand April aufgelegt. Wir übersenden Ihnen in der Beilage die entsprechende Broschüre.

Selbstverständlich können Sie weitere Exemplare dieser Unterlagen für Ihre Kunden bzw. Mitarbeiter*innen getrennt anfordern. Zu diesem Zwecke legen wir Ihnen den Bestellschein für alle Publikationen des BRV bei.

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


Mitgliederinformation 8/2022 – EQAR-Kongress

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Die europäischen Entwicklungen am Baustoff- und Abfallsektor beeinflussen das Baustoff-Recycling-Geschehen in Österreich. Aus diesem Grunde ist der BRV auch bei CEN, der europäischen Normung, als auch bei der EQAR, dem europäischen Recyclingverband, aktiv.

Wie schon in früheren Rundschreiben angekündigt, freuen wir uns, Sie auf den EQAR-Kongress „Baustoff-Recycling 2030“ hinweisen zu dürfen, der folgende wichtige Themen behandelt:

  • Ausschreibung und Vergabe von Recycling-Baustoffen
  • Einsatz von Recycling-Materialien – neue Erkenntnisse
  • Bauproduktenverordnung – neue Entwicklungen

Nutzen Sie die einmalige Möglichkeit, diesen Baustoff-Recycling-Kongress, der in unmittelbarer Nähe zu Österreich stattfindet, als BRV-Mitglied zu vergünstigten Konditionen zu besuchen. Verbinden Sie die Teilnahme am Kongress mit einem Besuch der IFAT, einer der größten Umweltmessen, die heuer auch verstärkt das Thema Kreislaufwirtschaft und Baustoff-Recycling behandelt.

Das Detailprogramm zum Kongress können Sie der Beilage entnehmen. Jeder Besucher des EQAR-Kongresses erhält für den Veranstaltungstag, 1.6.2022, zusätzlich eine Tageseintrittskarte zur IFAT.

Als BRV-Mitglied erhalten Sie zusätzlich zwei weitere kostenfreie Tagestickets für die IFAT.

Besuchen Sie uns auch am Messegelände, Stand Nr. 339/438 in Halle B4, wo der BRV am 31.5.2022 die Standbetreuung des EQAR-Messestandes übernimmt.



Selbstverständlich sind Sie auch an den anderen Messetagen am EQAR-Stand gerne gesehen, wenn Mitgliedsbetriebe aus Deutschland, Tschechien, Italien oder den Niederlanden vertreten sein werden.

Die Anmeldung zum EQAR-Kongress kann mittels beigefügtem Formular direkt bei der EQAR, mail@eqar.info, vorgenommen werden. Hinsichtlich der kostenfreien Tageskarte für die IFAT
(2 pro Mitgliedsbetrieb) kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle des BRV unter brv@brv.at.

Nutzen Sie auch die Chance, auf Ihre Unternehmung im nahen Ausland aufmerksam zu machen: Die EQAR bietet die zahlenmäßig begrenzte Möglichkeit, als Sponsor des Kongresses aufzutreten. Die näheren Unterlagen dazu können Sie ebenfalls der Beilage entnehmen.

Bei Interesse nehmen Sie auch mit der Geschäftsstelle des BRV zusätzlich Kontakt auf, wir werden versuchen, Ihnen bestmögliche Konditionen einzuräumen.

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


Mitgliederinformation 7/2022 – BRV-Tagung 2022 – das Branchenevent

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrte Mitglieder!

Letzte Woche nahmen 130 Personen an der BRV-Tagung „Best Practice für die Kreislaufwirtschaft“ teil. Erfreulich dabei, dass die für die Abfallwirtschaft zuständigen Personen des BMK großteils den ganzen Tag anwesend waren und auch aktiv durch Referate und Moderation teilnahmen.

Somit konnten die Inhalte des neuen BRV-Merkblattes „Verwendung von Ziegel-hältigen Recycling-Baustoff-Produkten“ ebenso präsentiert werden wie die beiden Informationsblätter zum Gipsplattenrecycling.

Neben den vielen neuen Informationen wurde der Veranstaltungsort des Events (DC-Tower in Wien) sehr geschätzt und positiv rückgemeldet.

Lesen Sie auf den folgenden Seiten des Mitgliederrundschreibens Nr. 7/2022 eine Zusammenfassung zum Branchenevent und insbesondere, was im Rahmen der Vorstellung des Entwurfes des BAWP 2022 an Neuerungen zu erwarten sein wird.

Darüber hinaus laden wir Sie und Ihre Mitarbeitenden ein, bei folgenden Seminaren teilzunehmen:

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


 MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 7/2022 

  1. Technische Angelegenheiten

1.1  Aushubmaterial: Der Entwurf des BAWP 2022

Der Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2022 wird voraussichtlich Ende April als Entwurf aufgelegt werden. Im Rahmen der BRV-Tagung 2022 wurde erstmals der voraussichtliche Inhalt seitens des Sachbearbeiters DI Roland Starke vorgestellt:

  • Begrifflichkeiten werden geändert: So wird bspw. statt „Untergrundverfüllung“ das Wort „Erdbaumaßnahmen“ verwendet werden. Die „Bodenrekultivierung“ wird eine Definition erhalten.
  • gefährlich verunreinigtes Material soll (nach Aufbereitung) nicht mehr für Erdbaumaß-nahmen zulässig sein – als Ausgangsmaterial für Recycling-Baustoffe soll es weiter – nach Aufbereitung – verwendet werden dürfen.
  • Die bisherige Einschränkung, dass BA-Qualität nur in vergleichbarer Umgebung eingesetzt werden darf, wird aufgegeben werden; weiter wird aber eine Abstimmung mit der zuständigen Behörde verlangt sein.
  • Die Einbauinformation wird in Hinkunft vom Durchführenden zu unterfertigen sein, nicht mehr vom Bauherrn.
  • Kleinmengen von Aushubmaterial müssen in Zukunft chemisch untersucht werden, wenn sie für die Verwertung als Recycling-Baustoff zum Einsatz kommen.
  • Bei den Gütekriterien wird generell eine Korngrößenverteilung (Sieblinie) verlangt werden (womit die Güteklasse IV für die Herstellung von Recycling-Baustoffen nach BAWP nicht mehr zur Anwendung kommen könnte).
  • Bezeichnungen für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterial werden mit NG und NRG festgelegt werden.
  • Bei Zugabe von Recycling-Baustoffen zu überwiegend nicht verunreinigtem Bodenaushub müssen die Recycling-Baustoffe die Qualität U-A zukünftig einhalten.
  • Eine chemische Bauaufsicht soll für verunreinigte Standorte gefordert werden, wenn Aushub zur Verwertung herangezogen werden soll.
  • Neue, weitere Behandlungsgrundsätze sollen für torfhaltige Bodenaushübe, Dachsubstrate, Bohrschlämme, Rücklaufsuspensionen usw. geschaffen werden.
  • Weitere Änderungen wurden kurz angesprochen.

Der BRV wird Sie sofort nach Vorliegen des Entwurfes des BAWP 2022 per Rundschreiben darüber informieren und natürlich eine Stellungnahme dazu abgeben.

 

  1. Veranstaltungen

2.1  BRV-Tagung 2022: “Best Practice für die Kreislaufwirtschaft”

Baustoff-Recycling in Europa

Miroslav Škopán, Präsident der Europäischen Gütegemeinschaft Recycling-Baustoffe EQAR, eröffnet die Tagung; er sieht im europäischen Zusammenhang die Kreislaufwirtschaft im Aufwind. Er lädt alle Interessierten ein, am 1. Juni 2022 am internationalen Baustoff-Recycling Kongress (www.eqar.info) der EQAR, der im Rahmen der Umweltmesse IFAT stattfindet, teilzunehmen. Themen der richtigen Ausschreibung, der Einbeziehung in die gerade im Entwurf befindliche Bauprodukteverordnung, werden diskutiert werden.

Miroslav Škopán, Präsident der EQAR

Die Wichtigkeit der Kreislaufwirtschaft

Jose Blanco übergibt die EDA-Plakette an den BRV

Jose Blanco, Generalsekretär des Europäischen Abbruchverbandes, leitete die Tagung mit dem Hinweis ein: 1,5 – 3 Tonnen Abbruchmaterial fallen jährlich pro Person an, im Bauwesen werden 20% des Wasserverbrauchs verwendet, 40% des CO2-Ausstoßes sind durch Bauten verursacht.

Europa möchte daher 2030 bei jedem zweiten Bauobjekt 15% der Baumaterialien wiederwendet und zusätzlich 15% Recycling-Komponenten verwendet wissen.

Thomas Kasper, Präsident des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes, beleuchtet dies für Österreich: Die Kreislaufwirtschaftsstrategie, im Entwurf vom Klimaministerium Anfang des Jahres vorgestellt, verlangt eine Ressourcenschonung von 25% in den kommenden 8 Jahren – dies lässt sich alleine durch Steigerung des Baustoff-Recyclings nicht schaffen, da Österreich eine Recyclingquote von 85-90% aufweist und eine Steigerung des Recyclings nur mehr im geringen Ausmaß möglich ist. Ein großes Potential sieht Kasper hingegen beim Aushub: Baustellenaushübe fallen mit 42 Mio. Tonnen jährlich an, vom einfachen Kelleraushub bis hin zum Tunnelausbruch. Da weniger als ein Viertel davon einer Verwertung zugeführt werden, ließe sich das stark steigern – auch wenn nicht alle anfallenden Aushübe die ausreichende technische Qualität aufweisen. Roland Starke, BMK, unterstreicht dies: Gerade bei der größten Menge an Bodenaushub, der der Kategorie „Aushub mit Hintergrundbelastung“ entspricht, werden mehr als ¾ deponiert, selbst bei der besten Umweltqualität „A2-G“ werden nicht einmal 30% einer Verwertung zugeführt.

BRV-Vorsitzender Dipl.-Ing. Mag. Thomas Kasper

Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten für die Verwertung: Aushub als Boden für die Verfüllung verwenden oder Aushub als Ausgangsmaterial für die Produktion von Recycling-Baustoffen heranziehen. Gerade im Bereich des Deponiebaus sieht Kasper einen entscheidenden Ansatzpunkt: Die Deponieverordnungsnovelle 2022 soll unter dem Aspekt der Kreislaufwirtschaftsstrategie die Verwendung von Kreislaufprodukten federführend vorsehen – damit können im Deponiekörper Primärbaustoffe eingespart werden.

 

Hochwertiger Rückbau als Voraussetzung für Qualität

Jutta Kraus, BMK, fasst die Neuerungen der im Jänner 2022 neu aufgelegten ÖNORM
B 3151 „Rückbau als Standardabbruchmethode“ zusammen: Da die Norm in der Fassung 2014 allerdings in der Recycling-Baustoffverordnung konkret zitiert ist, ist diese Fassung zwar rechtsverbindlich, Kraus bestätigt aber, dass die Neufassung nicht im Widerspruch steht und aus Sicht der Rechtsabteilung des BMK durchaus die Neufassung herangezogen werden kann und soll.

Die Neufassung ist widerspruchsfrei zur RBV, während die Vorfassung aufgrund der Novelle der Recycling-Baustoffverordnung seit 2016 viele Widersprüche enthält. Diese Widersprüche betreffen die Mengenschwelle, Begrifflichkeiten und Weiteres, wodurch die Lesbarkeit der rechtsverbindlichen Norm stark erschwert wird. Besonders weist Kraus auf die neuen Formulare in der
B 3151 hin, die qualitativ besser als die bisherigen sind.

Dipl.-Ing. Dr. Jutta Kraus

 

Recycling-Ziegelprodukte für Substrate

Substrate sind ein Grundmaterial, das den Boden bildet. Die Bauwirtschaft kennt Substrate in Zusammenhang mit Dachbegrünungen, Baumscheiben oder zur Verbesserung landwirtschaftlicher Böden.

Günter Gretzmacher, bis vor einigen Jahren Präsident des BRV, leitete dazu eine Arbeitsgruppe, deren Ergebnis im Rahmen der BRV-Tagung erstmals präsentiert wurde:

Das BRV-Merkblatt „Verwendung von Ziegel-hältigen Recycling-Baustoff-Produkten“ beinhaltet die Grundlagen für den Einsatz von RH, RHZ, RMH, RS und RZ der Qualitätsklasse U-A für „Nicht-Baumaßnahmen“.

Ing. Günter Gretzmacher MAS

Das BMK stellte dazu klar, dass mit dem Erreichen des Abfallendes dies auch für alle Maßnahmen gilt, die den zulässigen Einsatz sicherstellen, unabhängig, ob ein Baustoff vorliegt oder nicht (Hinweis: Das Merkblatt wird Ihnen in den nächsten Tagen zugesandt werden).

 

Die Zukunft der Gipsplatten

Der Trockenausbau ist aus den Büro- und Administrativbauten ebenso wenig wegzudenken wie im Einfamilienhausbau. Die Basis dafür bilden unterschiedliche Formen von Gipsplatten, die einen hohen Anteil des Rohstoffes Gips enthalten. War dieser nicht nur durch Naturvorkommen gedeckt, sondern auch durch REA-Gips aus Kohlekraftwerken, so wird Gips in Hinkunft rarer werden. Darüber hinaus ist die Verwertbarkeit von Gipsplatten gegeben, es benötigt dafür aber rechtliche Rahmenbedingungen und die Festlegung technischer Parameter.

Alois Fürnkranz, Fa. Saubermacher, stellte dazu zwei BRV-Informationsblätter vor, die dem Bauherrn und Planer bzw. dem Abfallsammler die ersten Grundlagen vermitteln sollen. Gipsplattenrecycling benötigt Voraussetzungen: Gipsplatten müssen getrennt in ausreichend großen Mulden oder Containern gesammelt werden, dürfen nicht nass werden und müssen möglichst ohne Fremdkörper (Fliesen, Schrauben) dem Behandler übergeben werden. Darüber hinaus steht die Logistik im Mittelpunkt; derzeit können nur zwei Gipsplattenproduzenten in der Steiermark diesen Recyclinggips für die Her-stellung neuer Gipsprodukte einsetzen. Die BRV-Infofolder wurden in der Tagung den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt. (Hinweis: Die Folder werden Ihnen in den nächsten Tagen zugesandt werden.)

Dipl.-Ing. Alois Fürnkranz

 

Asphalt mehrfach verwerten

Univ. Prof. Michael Wistuba, TU Braunschweig, berichtet über die Ergebnisse eine Forschungsprojektes, welches von drei Forschungsgesellschaften aus D-A-CH-Ländern beauftragt wurde, wobei in Österreich der BRV als Projektpartner beteiligt ist.

Ziel ist es, festzustellen, ob Asphalt durch mehrmalige Verwertung an bautechnischer Qualität verliert, insbesondere der wertvolle Bitumenanteil. Dabei spielen Rejuvenatoren eine große Rolle, die die Qualität der rezyklierten Schicht erhöht. Wistuba stellt dabei die Frage, ob es nicht in weiterer Zukunft möglich sein wird, über-wiegend das Bitumen aus der Kreislaufwirtschaft zu gewinnen und damit Primärbitumen einzusparen.

Prof. Wistuba wird virtuell aus Deutschland eingeblendet

 

2.2  EQAR-Kongress „Recycling-Baustoffe 2030“, München

Im Rahmen der Umweltmesse IFAT wird seitens der European Quality Association for Recycling ein Recycling-Baustoff-Kongress veranstaltet. Am 1. Juni 2022 trifft sich die internationale Baustoff-Recycling Community in München, um die Themenbereiche „Ausschreibung und Vergabe“ sowie „Bauproduktenverordnung“ zu erörtern. Der Vorstand des BRV wird dies zum Anlass nehmen, um seine Vorstandsitzung ebenso im Rahmen der IFAT abzuhalten.

Details zum Programm entnehmen Sie bitte der Beilage. Jeder Teilnehmer des EQAR-Kongresses erhält eine Tages-Eintrittskarte zur IFAT gratis. Als Mitglied des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes erhalten Sie zusätzlich 2 weitere IFAT-Eintrittskarten, um auch die IFAT-Messe davor oder danach besuchen zu können.

Anmeldungen zum Baustoff-Recycling-Kongress bitte über www.eqar.info vornehmen. Mitglieder des BRV erhalten ermäßigten Eintritt!

 

2.3  Seminar „Neues zum Asphalt-Recycling“ (Wien)

Am 05.05.2022 findet in Wien das nächste Tagesseminar zum Thema Asphaltrecycling statt.

Mit 1. März 2021 ist die RVS 08.15.02 „Ungebundene Tragschichten mit Asphaltgranulat“ neu erschienen. Viele weitere recyclingrelevante Bestimmungen aus den Asphalt-RVS, die ebenso in letzter Zeit geändert worden sind, werden dabei erörtert. Die Ausgangsstoffe für die Aufbereitung, die Qualitätssicherung, die notwendige Leistungserklärung sowie Anwendungsgebiete und Einsatzbeschränkungen werden von Fachpraktikern referiert.

Anmeldungen bitte mittels Anmeldeabschnitts im beiliegenden Detailfolder.

 

2.4  Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen (Wien)

Am 12. Mai 2022 widmet sich der BRV mit einem eigenen Seminar der richtigen Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen. So wird das in Anpassung an die neuen Schlüsselnummern neu aufgelegte BRV-Merkblatt „Zwischenlager“ vorgestellt werden.

Für Ihre Anmeldung verwenden Sie bitte das Anmeldeformular im beiliegenden Folder.

 

2.5  Was tun mit Aushub? (Wien)

Am 20.05.2022 findet das BRV-Seminar „Was tun mit Aushub“ statt. Sowohl die Recycling-Baustoffverordnung als auch der Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2017 (BAWP 2017) behandeln die Thematik „Aushub“. Darunter ist beispielsweise Bodenaushub, technisches Schüttmaterial oder Gleisaushub zu verstehen. Welche Regelungen jeweils gelten, welche Bezeichnungen vorzusehen sind und welche Dokumentation erforderlich ist, wird im Seminar erläutert. Notwendige Voraussetzungen für die Altlastenbeitragsfreiheit werden dargestellt. Weiters wird ein Ausblick auf den neuen BAWP 2022 gegeben.

Bitte melden Sie sich mittels Anmeldeabschnitts im beiliegenden Seminarfolder an.

 

2.6  Ausbildungskurs: Recycling-Fachperson (Wien)

In zwei Kurstagen wird von 23. bis 24.5.2022 mit diesem Ausbildungskurs eine Einführung in das Abfallrecht unter besonderem Bezug auf das Baustoff-Recycling getätigt. Von der Probenahme bis zur Aufbereitung von spezifischen Recycling-Baustoffen, über Qualitäts-sicherung, Güteschutz bis hin zur Abfallbilanz werden Inhalte kompakt für Praktiker vorgetragen.

Die Kursmaßnahme ist mit einem schriftlichen Abschlusstest positiv abzuschließen (Kurszeugnis bei erfolgreicher Prüfung).

Anmeldungen für das Seminar bitte mittels beiliegenden Anmeldeabschnitts.

Beilagen

Mitgliederinformation 6/2022

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrte Mitglieder!

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband übersendet Ihnen in der Beilage das Rundschreiben Nr. 6/2022, insbesondere mit Hinweisen zu unserer aktuellen Arbeit.

Wir freuen uns, dass unsere BRV-Tagung „Best Practice für die Kreislaufwirtschaft“ wie in den letzten Jahren einen ungebrochenen Zustrom erfährt! Besonders erwähnenswert ist, dass Vizebürgermeisterin Kathrin Gaál zugesagt hat, die Veranstaltung zu eröffnen. Der Präsident der European Quality Association for Recycling (EQAR), Dr. Miroslav Skopan, wird ebenso wie der Generalsekretär des Europäischen Abbruchverbandes EDA an der Tagung teilnehmen.

Nützen Sie noch die Anmeldemöglichkeit für diese Tagung und treffen Sie die Fachcommunity persönlich. Wir freuen uns darauf, Sie bei unserer Fachtagung am 7.4.2022 begrüßen zu dürfen!

Um Ihre gesundheitliche Sicherheit möglichst gut zu gewährleisten, setzt der BRV – wie auch die gute Erfahrung unserer Seminare zeigt – auf entsprechende Vorsorge. Näheres entnehmen Sie bitte unserem Rundschreiben.

Folgende weitere Veranstaltungen haben wir für Sie und Ihre Mitarbeitenden vorbereitet:

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


 

MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 06/2022

 

  1. Technische Angelegenheiten

1.1  BRV-Merkblatt „Verwendung von Ziegel-hältigen Recycling-Baustoff-Produkten“

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband ist bemüht, neue Anwendungs-möglichkeiten für Recycling-Baustoffe zu finden. Insbesondere für „rotes“ Material ist es wichtig, die Vorteile hervorzukehren und entsprechende Anwendungsmöglichkeiten zu finden.

Mit dem Merkblatt „Verwendung von Ziegel-hältigen Recycling-Baustoff-Produkten“ wird der Anwendungsbereich als Mischkomponente in Substraten, Kultursubstraten und Rekultivierungsschichten behandelt.

Das Merkblatt dient als Leitfaden bei der Anwendung und Verwertung von rezyklierten Ziegelsplitt, Ziegelsand und Hochbaurestmassen (RH, RHZ, RMH, RS, RZ) der Qualitätsklasse U-A. Es werden die Grundlagen dargelegt, welche für den Einsatz von Ziegel-hältigen Recycling-Baustoffen der Qualitätsklasse U-A als Mischkomponente für Substrate, Kultursubstrate, Rekultivierungsschichten und für die Anwendung als „Nicht-Baumaßnahme“ erforderlich sind.

Aufgrund der hohen Wasserspeicherkapazität bei gleichzeitig geringem Gewicht eignet sich RH, RHZ, RMH, RS und RZ bestens als Strukturmaterial für die Anwendung als Dränschicht, Wasserspeicherung, in Pflanzentöpfen und -trögen.

Das Merkblatt geht auf die notwendigen Regelwerke ein und listet die Grundlagen für den Einsatz von Ziegel-hältigen Recycling-Baustoff-Produkten als Substrat auf.

Das Merkblatt wird im Rahmen der BRV-Tagung „Best Practice für die Kreislaufwirtschaft“ am 7. April in Wien vorgestellt werden (siehe Veranstaltungen).

Als BRV-Mitglied wird Ihnen in den nächsten Tagen das BRV-Merkblatt auch per Post zugestellt werden.

 

  1. Veranstaltungen

2.1  BRV-Tagung 2022: “Best Practice für die Kreislaufwirtschaft”

Wie angekündigt, findet am 7. April im DC-Tower in Wien die kommende BRV-Tagung „Best Practice für die Kreislaufwirtschaft“ statt. Wir wählten ein Hotel, das entsprechend großen Raum bietet, so dass Sie sich sicher fühlen können – und im Anschluss oder in den Pausen im höchsten Gebäude Österreichs einen Blick über Wien werfen können.

Um Ihre gesundheitliche Sicherheit möglichst gut zu gewährleisten, setzt der BRV – wie auch die gute Erfahrung unserer Seminare zeigt – auf entsprechende Vorsorge. Gleichzeitig müssen wir die für Wien gültige Regelung für die Hotellerie/Gastronomie berücksichtigen.

Wir werden daher die Einhaltung der 2G-Regel schon beim Eintritt kontrollieren – und ersuchen Sie zusätzlich, einen Covid-19-Test (ob PCR oder Antigen, auch Wohnzimmertests) kurz vor der Veranstaltung durchzuführen, sodass alle Teilnehmenden mit einem negativen Testergebnis einander persönlich uneingeschränkt begegnen können. Während der Veranstaltung gibt es keine Maskenpflicht, es steht Ihnen aber frei, eine (FFP2)-Maske zu tragen, wenn Sie sich dadurch sicherer fühlen.

Wir hoffen, dass Sie durch diese Maßnahmen entspannt und mit einer gewissen Sicherheit die Tagung in einer angenehmen, persönlichen Atmosphäre erleben werden; sollten Sie noch nicht angemeldet sein, ersuchen wir Sie, dies zeitnah mittels beiliegenden Anmeldeabschnitts noch durchzuführen.

Wir freuen uns auch, wenn Sie das beiliegende Programm Ihren Kunden und zuständigen Behörden weiterleiten könnten.

 

2.2  Europäischer Kongress: Baustoff-Recycling 2030

Am 1. Juni findet vor den Toren Österreichs ein internationaler Baustoff-Recycling Kongress, veranstaltet von unserem Dachverband EQAR, in München im Rahmen der Weltleitmesse für Umwelttechnologien IFAT, statt.

Behandelt werden dabei folgende Themen:

  • Ausschreibung und Vergabe von Recycling-Baustoffen: Best Practice
    ·    Ressourcenschonung und Einsatz von Recycling-Materialien
    ·    Bauproduktenverordnung als Motor der Kreislaufwirtschaft

Die Kombination mit einem Besuch der IFAT, der Weltleitmesse für Umwelt-technologien, macht den EQAR-Kongress zu einem leicht erreichbaren Treffen mit Branchenkollegen/innen aus dem Recycling-Sektor. Der BRV stellt dabei kostenlos für jeden Mitgliedsbetrieb 2 Freikarten für den Messebesuch zur Verfügung – zusätzlich zu den IFAT-Eintrittskarten, die Sie bei der Buchung des EQAR-Kongresses für den Veranstaltungstag am 1. Juni erhalten.

Das detaillierte Programm können Sie der Beilage oder dem Link http://www.eqar.info/fileadmin/pdf/2022/EQAR-Kongress_2022_Programm_D.pdf  entnehmen. Anmeldungen können online unter http://www.eqar.info/fileadmin/pdf/2022/EQAR-Kongress_2022_Anmeldung_D.pdf durchgeführt werden.

BRV-Mitglieder erhalten einen ermäßigten Eintritt (inkl. Tageseintritt zur IFAT am
1. Juni 2022). Nutzen Sie die Möglichkeit, diese leicht erreichbare Veranstaltung zu besuchen!

Nützen Sie auch die Möglichkeit der Darstellung Ihres Betriebes oder Ihrer Produkte im Rahmen des EQAR-Kongresses: Ein werbliches Sponsoring zahlt sich aus (http://www.eqar.info/organisation/geschaeftsstelle.html)

 

2.3  Webinar: Neues zur Deponieverordnung

Das für 31.3. in Linz geplante Seminar „Neues zur Deponieverordnung“ wurde aufgrund der aktuellen pandemiebedingten Situation auf ein WEBSEMINAR umgestellt. Anmeldungen sind noch bis spätestens Montag, 28.3., mittags mittels beiliegenden Anmeldeabschnitts möglich. Bei späteren Anmeldungen kann die termingerechte postalische Übersendung der Skripten nicht mehr garantiert werden.

 

2.4  Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – rückbaukundige Person (Wien)

Der BRV veranstaltet vom 25. – 27. April wieder einen Ausbildungskurs Abbrucharbeiten in Wien. Dieser 2 ½-tägige Kurs gibt einerseits ein sehr fundiertes Fachwissen zu Abbrucharbeiten  – unter anderem zur mit 1. Jänner 2022 neu aufgelegten ÖNORM B 3151 – andererseits auch eine Möglichkeit, eine mit Zeugnis dokumentierte Kursmaßnahme im Rahmen der Tätigkeit als „Rückbaukundige Person“ nachzuweisen.

Die Maßnahme wird natürlich auch allen verantwortlichen Mitarbeitenden von Abbruchfirmen empfohlen.

Der Ausbildungskurs Abbrucharbeiten findet als Präsenzseminar in Wien statt.

 

Beilagen

 

 

Mitgliederinformation 5/2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Österreichische Baustoff-Recycling Verband möchte in Anbetracht der zu erwartenden Neuauflage des Bundesabfallwirtschaftsplans (BAWP 2022) Ihre Meinung zum Thema “Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterial” erheben. Wir bitten um rasche Rückmeldung (spätestens bis 24. 2.), um bei eventuellen Gesprächen (mit dem BMK, mit dem Forum mineralische Rohstoffe) Ihre Meinung vertreten zu können. Die Auswertung erfolgt selbstverständlich anonym!

Derzeitige Möglichkeiten zur Produktion von Recycling-Baustoffen

a) Recycling-Baustoffe können aus mineralischen Baurestmassen (z.B. Beton, Asphalt, Mauerwerk, Mischgranulate aus Beton und Asphalt etc.) nach der Recycling-Baustoff-verordnung (seit 2016) hergestellt werden (vergleiche dazu die Richtlinie für Recycling-Baustoffe, Anwendungsbereich: Herstellung von Recycling-Baustoffen aus mineralischen Baurestmassen; 2017). Dabei kann auch qualitätsgesicherter (analysierter) Boden-aushub bis zu 50% in der Produktion Verwendung finden, z.B. zur Ergänzung der Sieblinie, zur Hebung der Frostbeständigkeit. Die beste Qualität kann auch das (vorzeitige) Abfallende erreichen und als Baustoff-Recycling-Produkt eingesetzt werden. Die Kurzbezeichnungen dafür sind bekannt (RA, RB, RAB, RM, RG, RZ, RHZ, RH, RMH, RS). Die ÖN B 3140 fasst bautechnische Anforderungen für derartige Recycling-Baustoffe zusammen.

b) Der aktuelle BAWP kennt ebenfalls Recycling-Baustoffe, nämlich jene, die aus Aushubmaterialien (z.B. Aushubmaterialien von Tunnelbauvorhaben, nicht verunreinigte Bodenbestandteile, nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial, jeweils mit grundlegender Charakterisierung inkl. chem. Analyse) hergestellt werden (vergleiche dazu die BRV-Richtlinie für Recycling-Baustoffe, Anwendungsbereich: Herstellung von Recycling-Baustoffen aus Aushubmaterialien; 2021). Dabei wird die Herstellung von Recycling-Baustoffen, die in überwiegender oder ausschließlicher Menge aus Aushubmaterialien (außer Technisches Schüttmaterial und Gleisaushubmaterial) hergestellt werden und somit nicht durch die Recycling-Baustoffverordnung sondern durch den Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2017 umwelttechnisch beschrieben werden, geregelt.

Qualitätsgesicherte Recycling-Baustoffe der Qualitätsklassen U-A, U-B oder U-E gemäß RBV oder Primärrohstoffe dürfen in untergeordneten Mengen (d.h. < 50 %) zur bautechnischen Verbesserung zugemischt werden. Diese Recycling-Baustoffe erhalten die Kurzbezeichnung NRG oder NG (nach der Richtlinie) und die Qualitätsbezeichnung nach BAWP (z.B. A1, A2, A2G) und erreichen das Abfallende erst mit dem Einsatz (Primärrohstoffsubstitution; vergleichbar mit den Recycling-Baustoffen der Qualitäten U-B oder U-E).

Eine ÖNORM ist derzeit angedacht, um Anforderungen für derartige Recycling-Baustoffe zusammenzufassen.

Hinweis: Die Verwendung von Aushubmaterialien als Aushub (z.B. Bodenausgleich, Verfüllungen, Geländeanpassung, Rekultivierung) und NICHT als Recycling-Baustoff (z.B. für ungebundene Anwendung in Tragschichten) ist ein anderes Thema – dazu gibt es ein Merkblatt des BRV “Verwendung und Verwertung von Bodenaushubmaterial”.

Wir bitten um Ihre Meinung zu dem Thema Verwertung von Aushubmaterialien (auch unter Zugabe von Primär-/Sekundärrohstoffen), um die Arbeit des BRV zu bestimmen und ersuchen Sie, uns den beiliegenden Fragebogen ausgefüllt bis zum 23. Februar 2022 zu retournieren.

Herzlich im Voraus für Ihre Mithilfe dankend verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


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