Mitgliederinformation 11/2024

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Anbei finden Sie die Mitgliederinformation Nr. 11/2024, die sich dem Thema Recycling-Baustoffe und REACH widmet. Schon 2008 wurde auf europäischer Ebene diskutiert, ob Recycling-Baustoffe dem europäischen Chemikalienrecht unterliegen sollen. Damals konnte der BRV gemeinsam mit den europäischen Recycling-Verbänden und der Vertretung der europäischen Recycling-Wirtschaft dies verhindern. Nunmehr wurde von der EU-Kommission das Thema wieder aufgenommen – in Verbindung mit der European Quality Association for Recycling (EQAR) und dem Europäischen Abbruchverband (EDA), bei denen der BRV jeweils Mitglied ist, versuchen wir dieser neuen Diskussion zu begegnen. Der Vorstand des BRV hat eine umfangreiche Stellungnahme verabschiedet, die nun der Kommission vorliegt. Näheres entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Rundschreiben.

Unsere nächsten Veranstaltungen:

19.09. – Eingangsleitung Baustoff-Recycling: Annahme, Produktion, Vertrieb (Wien)

24. bis 26.09. – Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person (Wien)

02.10. – Rechtssicherer Umgang mit Aushubmaterialien und Baurestmassen (Wien)

09.10. – Baustellenaushub – von der Ausschreibung über Charakterisierung bis Verwendung (Wien / Web)

16.10. – Abfallrecht am Bau von A-Z: Von Abfallbegriff über Erlaubnis und Sammlung bis Verbringung (Wien)


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 11/2024 

  1. Rechtsangelegenheiten

1.1 Zuordnung und Deponierung von Abfällen von Dachpappe auf Bitumenbasis

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie veröffentlichte Ende Juli 2024 ein Schreiben (Geschäftszahl: 2024-0.523-651) an die Ämter der Landesregierungen über die Zuordnung und Deponierung von Abfällen von Dachpappe auf Bitumenbasis.

Abfälle von Dachpappe auf Bitumenbasis, die auf Deponien abgelagert werden sollen, können der Abfallart SN 54912 „Bitumen, Asphalt“ zugeordnet werden.

Diese Abfälle können gemäß Anhang 2 Deponieverordnung 2008 abgelagert werden. § 7 Z 14 DVO 2008 ist auf Abfälle von Dachpappe auf Bitumenbasis nicht anwendbar, da diese grundsätzlich die Inertabfalldeponiequalität (Grund des hohen TOC-Gehalts) nicht einhalten.

Mit der nächsten Novelle der Deponieverordnung soll zur Förderung der Verwertung die Zulässigkeit der Deponierung dieser Abfälle entfallen.

1.2 Recycling-Baustoffe und Chemikalienrecht

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat den Vorschlag bei der Kommission eingebracht, dass rezyklierte Gesteinskörnungen zukünftig als „Stoff“ oder „Gemisch“ eingestuft werden sollen und somit unter die REACH-Registrierungspflicht fallen würden. Bisher werden rezyklierte Gesteinskörnungen als Erzeugnis eingestuft und sind von der REACH-Registrierungspflicht befreit.

Materialien, die dem Abfallrecht unterliegen, sind im Allgemeinen von der REACH-Verordnung ausgenommen; die Neueinstufung, die ECHA angesprochen hat, würde insbesondere für rezyklierte Gesteinskörnungen gelten, die das Abfallende erreicht haben – und somit für 95 % der in Österreich produzierten und vertriebenen Recycling-Baustoffe! Aufgrund der derzeitigen Einstufung als „Erzeugnis/Artikel“ sind rezyklierte Gesteinskörnungen von der REACH-Registrierungspflicht befreit. Eine Änderung der Einstufung als „Stoff“ oder „Gemisch“, wie sie die ECHA 2023 in ihrem Dokument „Recycelte Gesteinskörnungen: Gesteinskörnungen aus Bau- und Abbruchabfällen“ vorschlägt, würde daher in erster Linie die in Österreich rezyklierten Recycling-Baustoffe betreffen.

Die EU-Kommission hat Anfang Juli dieses Thema diskutiert und um Stellungnahme bis 4. September 2024 gebeten. Der BRV vertritt die Ansicht, dass rezyklierte Gesteinskörnungen weiterhin als Erzeugnis im Sinne von REACH betrachtet werden und damit, wie bisher, dem europäischen Chemikalienrecht nicht unterliegen.

Wenn eine Neueinstufung von rezyklierten Gesteinskörnungen eine Registrierung gemäß REACH erforderte, wäre der damit verbundene Verwaltungsaufwand immens. Eine Neueinstufung von rezyklierten Gesteinskörnungen würde bedeuten, dass alle Bestandteile der Gesteinskörnung einer individuellen Registrierung unter REACH unterliegen würden.

Recycling-Unternehmen müssten sicherstellen, dass jeder Bestandteil der Gesteinskörnung ordnungsgemäß registriert und gemäß REACH dokumentiert wird. Der Verwaltungsaufwand dafür wäre immens, die Recycling-Quote würde abrupt absinken. Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat daher in Zusammenarbeit mit der EQAR, die ebenfalls die Geschäftsstelle in Wien beim BRV innehat, eine Stellungnahme ausgearbeitet, die einerseits dem europäischen Bauverband FIEC als Basis für dessen Stellungnahme dienen sollte, andererseits dem europäischen Abfallverband EDA (wo der BRV Mitglied ist) ebenso zugesendet.

Darüber hinaus ergeht die Stellungnahme des BRV zeitgerecht an die Europäische Kommission sowie eine ähnlich lautende Stellungnahme seitens der EQAR an die Europäische Kommission.

Die Initiativen des BRV sollen damit von verschiedenen Seiten die Europäische Kommission informieren, dass weder die europäische Bauwirtschaft, noch die europäische Recycling-Wirtschaft mit dieser Vorgangsweise einverstanden ist.

2. Veranstaltungen

2.1 Eingangsleitung Baustoff-Recycling, 19. September 2024

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband bietet als nächste Veranstaltung ein Tagesseminar für die Eingangsleitung von Baustoff-Recycling-Betrieben an. Zentraler Inhalt ist die Annahme, die Produktion und der Vertrieb von Recycling-Baustoffen.

Dieses Seminar für Praktiker/innen soll die notwendige Kenntnis über Abfallannahme, Produktion, Lagerung, Einsatzmöglichkeiten und Dokumentation vorstellen. Neben dem Eingangspersonal ist natürlich der/die Stellvertreter/in und sonstiges Personal zu schulen.

Anmeldungen bitte mittels beiliegenden Anmeldeformulars.

2.2 Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person

Von 24. bis 26. September 2024 findet der 2 ½-tägige Ausbildungskurs für Rückbaukundige Personen statt.

Dieser BRV-Kurs richtet sich an Bauleitungen, Abbruchunternehmer sowie Expertinnen und Experten, die sich mit dem Rückbau beschäftigen. Mit Absolvierung des Kurses und der dafür nötigen Ausbildung für Rückbaukundige Personen (bautechnische oder chemische Ausbildung) können Rückbaukundige Personen Schad- und Störstofferkundungen im Sinne der Recycling-Baustoffverordnung durchführen.

Anmeldungen bitte mittels beiliegenden Anmeldeformulars.

3. Wissenswertes

3.1 baublatt: BRV-Preis gewürdigt

In der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift „baublatt“ wurde gleich zu Beginn auf die Vergabe des BRV-Förderpreises für wissenschaftliche Arbeiten am Recycling-Sektor eingegangen: Der BRV-Förderpreis wurde im Rahmen der Mitgliederversammlung 2024 von Vorstandsmitglied Hannes Hofer an Hrn. Dipl.-Ing. Jan Bruns übergeben.

Dieser hatte im Rahmen einer Masterarbeit („Forcierung kreislaufgerechter Ausschreibung im Bauwesen“) am FH-Campus Wien das Thema Nachhaltige Ausschreibung und Recycling bearbeitet.

Beilagen:

Mitgliederinformation 10/2024

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband übersendet Ihnen in der Beilage das Mitglieder-rundschreiben Nr. 10/2024. Beachten Sie bitten den Hinweis auf die bevorstehende Abfallendeverordnung für Bodenaushub!

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Rundschreiben.

Unsere nächsten Veranstaltungen:

– 19.09. Eingangsleitung Baustoff-Recycling: Annahme, Produktion, Vertrieb (Wien)

– 24. bis 26.09. Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person (Wien)


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 10/2024 

  1. Rechtsangelegenheiten

1.1 AWG-Novelle Digitalisierung veröffentlicht

Mit BGBl I Nr. 84/2024 wurde die AWG-Novelle Digitalisierung am 17.7.2024 kundgemacht. Die Novelle sieht zusätzliche Digitalisierungsschritte in der Abfallwirtschaft vor. Unter anderem wird die SMS-Lösung beim vollelektronischen Begleitschein verankert. Weitere Digitalisierungs-schritte werden im Zusammenhang mit Genehmigungsverfahren, auch durch Anbindung an zusätzliche Register, vorgesehen.

Weiters werden Bestimmungen zum ab 2025 geltenden Einwegpfand für Kunststoff-getränkegebinde und Dosen rechtlich verankert.

Für Bodenaushubdeponien unter 100.000 m³, soweit ausschließlich nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial abgelagert wird, wird festgelegt, dass § 49 (Bestellung einer Bauaufsicht für Deponien) und § 76 Abs. 2 (angemessene Sicherstellung) nicht zur Anwendung kommen.

§ 78 wird mit den Absätzen 28 und 29 ergänzt; damit werden Gutachten zur Beurteilung von Aushubmaterial, die vor dem 16. Jänner 2023 nach den Vorgaben des Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2017 erstellt wurden, bis Ende ihrer Gültigkeitsdauer weiterhin gültig. Weiters sind bei der Zuordnung von Aushubmaterial zu einer Abfallart bis zum Inkrafttreten einer Novelle der Verordnung gemäß § 4 über ein Abfallverzeichnis, längstens jedoch bis zum Ablauf des 28. Februar 2026, die Parameter des Anhanges 2 Kapitel 12 Pkt. 7 der Abfallverzeichnisverordnung 2020 nicht zu berücksichtigen.

1.2 Bodenaushubverordnung in Vorbereitung

Das BMK informierte den Baustoff-Recycling Verband mit Schreiben vom 22. Juli 2024, dass der Entwurf einer Bodenaushubverordnung Mitte September vorgestellt werden wird.

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat das Thema Abfallende für Bodenaushub als Schwerpunktarbeit des Jahres 2024 in der Mitgliederversammlung beschlossen. Verschiedene Vorstöße zu diesem Punkt erfolgten durch den Präsidenten und durch mehrere Vorstandsmitglieder des BRV. Ziel einer Bodenaushubverordnung ist einerseits, ein möglichst umfassendes und rasches Abfallende für Bodenaushub guter Qualitäten zu erreichen, andererseits die administrative Verwaltung dieser Abfallart möglichst zu vereinfachen.

Das BMK kündigte an, in der ersten Septemberhälfte einen entsprechenden Entwurf zu übermitteln, den wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen werden.

2. Veranstaltungen

2.1 Eingangsleitung Baustoff-Recycling, 19. September 2024

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband bietet als nächste Veranstaltung ein Tagesseminar für die Eingangsleitung von Baustoff-Recycling-Betrieben an. Zentraler Inhalt ist die Annahme, die Produktion und der Vertrieb von Recycling-Baustoffen.

Dieses Seminar für Praktiker/innen soll die notwendige Kenntnis über Abfallannahme, Produktion, Lagerung, Einsatzmöglichkeiten und Dokumentation vorstellen. Neben dem Eingangspersonal ist natürlich der/die Stellvertreter/in und sonstiges Personal zu schulen.

Anmeldungen bitte mittels beiliegenden Anmeldeformulars.

2.2 Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person

Von 24. bis 26. September 2024 findet der 2 ½-tägige Ausbildungskurs für Rückbaukundige Personen statt.

Dieser BRV-Kurs richtet sich an Bauleitungen, Abbruchunternehmer sowie Expertinnen und Experten, die sich mit dem Rückbau beschäftigen. Mit Absolvierung des Kurses und der dafür nötigen Ausbildung für Rückbaukundige Personen (bautechnische oder chemische Ausbildung) können Rückbaukundige Personen Schad- und Störstofferkundungen im Sinne der Recycling-Baustoffverordnung durchführen.

Anmeldungen bitte mittels beiliegenden Anmeldeformulars.

3. Wissenswertes

3.1 Solid-Artikel: Aushub wird Baustoff

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband versucht in mehreren Fachmedien entsprechende Fachartikel zu positionieren, die sich mit dem Thema Baustoff-Recycling, Bodenaushub oder Abfallende bzw. nachhaltige Ausschreibung beschäftigen.

Exemplarisch legen wir diesem Rundschreiben den Solid-Artikel aus dem Heft 06/2024 bei, der sich mit dem Thema „Aushub wird notwendiger Baustoff“ beschäftigt.

Beilagen:

Mitgliederinformation 09/2024

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband übersendet Ihnen in der Beilage das Mitglieder-rundschreiben Nr. 09/2024.

Wir freuen uns, dass im Rahmen der letzten Mitgliederversammlung der BRV-Preis für Master- und Diplomarbeiten vergeben werden und eine Ehrung für ein verdientes Vorstandsmitglied, Herrn Ernst Hofer, durch den Vorsitzenden Kasper erfolgen konnte.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Rundschreiben.

Unsere nächsten Veranstaltungen:


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 09/2024 

  1. Rechtsangelegenheiten

1.1 Erinnerung: ALSAG-Beitragssätze mit 1.1.2025 erhöht

Wie der BRV in seinem Rundschreiben schon berichtete, werden die ALSAG-Beitragssätze ab 1.1.2025 erhöht.

Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2024 (BGBl I Nr. 152/2023) werden die bisherigen Beitragssätze je angefangener Tonne mit Wirksamkeit ab 1.1.2025 wie folgt erhöht:

  • Von derzeit 9,20 € auf 10,60 € (beispielsweise für das Deponieren von Abfällen auf Bodenaushub-/Inertabfall- und Baurestmassendeponien; sowie für beitragspflichtige Tätigkeiten für Aushubmaterial, Baurestmassen)
  • Von 20,60 € auf 23,70 € (z.B.: für das Deponieren von Abfällen auf Reststoffdeponien)
  • Von 29,80 € auf 34,30 € (z.B.: Deponieren von Abfällen auf Massenabfalldeponien)
  • Von 87 € auf 100,10 € (z.B.: für beitragspflichtige Tätigkeiten für übrige Abfälle)

Wie bisher sind auch weiterhin die Verwertung von Abfällen gemäß BAWP für Aushubmaterialien sowie die Verwertung von Recycling-Baustoffen, die den Vorgaben des 3. Abschnittes der Recycling-Baustoffverordnung entsprechen, und gemäß diesen Vorgaben verwendet werden, oder die im Einklang mit den Vorgaben des BAWP für Aushubmaterialien hergestellt und verwendet werden, nicht beitragspflichtig. Bei der Verwendung von Recycling-Baustoffen muss die Verwendung im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme in einem unbedingt erforderlichen Ausmaß erfolgen. Die weiteren bisherigen Bestimmungen bleiben unverändert.

Eine weitere Verbesserung ist, dass ab 2025 keine Unterschiede mehr zwischen Lagern zur Beseitigung und zur Verwertung (immer 3 Jahre beitragsfrei) gezogen werden.

Darüber hinaus gibt es Klarstellungen der Begriffe „Altstandort“ und „Altablagerungen“ und damit des Begriffs der Altlasten sowie insbesondere im III. Abschnitt des ALSAG, wo die Erfassung und Beurteilung von Altablagerung und Altstandorten sowie die Ausweisung und Sanierung, Sicherung und Beobachtung von Altlasten auf völlig neue Basis gestellt wird. Positiv ist, dass es in Zukunft keine Haftung des Liegenschaftseigentümers mehr geben wird, wenn dieser oder seine Rechtsvorgänger nicht für die Kontamination verantwortlich zeichnen.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein ALSAG-Merkblatt, Ausgabe 2024, seitens der Geschäftsstelle Bau (www.bau.or.at/baurestmassen) dazu veröffentlicht worden ist.

1.2 Abfallverbringungsverordnung in Kraft

Die neue Verordnung über die Verbringung von Abfällen wurde am 30. April 2024 im europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Die Verordnung trat 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft und gilt ab Mai 2026. Die neue Verordnung bringt wichtige Änderungen und soll die Abfallverbringung modernisieren.

1.3 Abfallverbrennungsverordnung 2024

Mit BGBl. II Nr. 118/2024 wurde am 13. Mai 2024 die Abfallverbrennungsverordnung 2024 veröffentlicht. Die Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft sowie für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft über die Verbrennung von Abfällen ersetzt damit die bisherigen Regelungen.

Das Inkrafttreten dieser Verordnung ist mit 1. Jänner 2025 vorgesehen. Unter anderem wird ein Verbrennungsverbot für Klärschlamm definiert, eine Verpflichtung zur Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm sowie weitere Änderungen.

Nähere Informationen können Sie direkt im Rechtsinformationssystem des Bundes www.ris.bk.gv.at entnehmen.

2. Verbandsangelegenheiten

2.1 BRV-Förderpreis verliehen

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband verleiht in periodischen Abständen einen Förderpreis für Master-/Diplomarbeiten bzw. Dissertationen.

Die letzte Ausschreibung erfolgte im Herbst 2023. Eine unabhängige Jury, bestehend aus Universitätsprofessoren und Vertretern der Recyclingwirtschaft hat aus den insgesamt 6 Einreichungen als Sieger Herrn Dipl.-Ing. Jan Bruns, Absolvent der FH Campus Wien, für seine Arbeit „Forcierung kreislaufgerechter Ausschreibung im Bauwesen“ ausgezeichnet.

Jan Bruns hielt im Rahmen der Mitgliederversammlung ein Referat zur Ökologisierung der Ausschreibung und das Ergebnis seiner Masterarbeit. Hannes Hofer und Martin Car übergaben den Preis im Rahmen der Mitglieder-versammlung. Wir gratulieren sehr herzlich und wünschen dem Preisträger alles Gute!

2.2 Ehrung Ernst Hofer

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband wurde zum Jahreswechsel 1989/90 gegründet; damals bildeten der Verband 12 Betriebe aus dem Bereich des Baugewerbes, der Bauindustrie, der Stein- und keramischen Industrie sowie der Deponien.

Ernst Hofer war als Gründungsmitglied seit Anbeginn mit der Firma SSK (Salzburger Sand- und Kieswerke) im Vorstand vertreten.

Der BRV und seine Mitglieder bedankten sich im Rahmen der Mitgliederversammlung am 11. Juni 2024 herzlich bei Herrn Ernst Hofer für seine langjährige und engagierte Mitarbeit als Vorstandsmitglied. Er und die Salzburger Sand- und Kieswerke haben maßgeblich zum Erfolg des BRV beigetragen.

Der Vorsitzende, Dipl.-Ing. Mag. Thomas Kasper, dankte Herrn Hofer und sprach ihm Anerkennung für sein Engagement in den vergangenen Jahren aus. Kasper übergab Ernst Hofer eine Ehrenurkunde.

Wir wünschen Ernst Hofer für die Zukunft viel Gesundheit und alles Gute!

2.3 BRV-Mitgliederversammlung entlastet Vorstand

Im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung am 11. Juni 2024 wurde die Jahres-rechnung über das abgelaufene Jahr sowie die Budgetvorschau 2024 vorgestellt. Auf Antrag der Rechnungsprüfer/-in wurde der Vorstand und die Geschäftsführung für das Jahr 2023 entlastet.

Der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2024 bzw. 2025 wurde beibehalten und nicht erhöht.

Das Protokoll der Mitgliederversammlung erging an Sie postalisch. Unter den Beilagen zum Protokoll finden Sie auch eine Power-Point-Präsentation von Universitätsprofessor Dr. Peter Maydl, der im Auftrag des BRV an einer Expertise zur nationalen Umsetzung der neuen EU-Bauprodukteverordnung (Veröffentlichung voraussichtlich im Herbst 2024) und an der EU-Taxonomieverordnung (wichtige Teile traten mit 1.1.2024 in Kraft) arbeitet.

3. Veranstaltungen

3.1 Eingangsleitung Baustoff-Recycling: Annahme, Produktion, Vertrieb

Die nächste Schulung findet am 19.09. in Wien statt. Ziel ist es, in einem kompakten Tagesseminar Eingangsleitungen, deren Stellvertretungen sowie weiteren bei Recycling-Anlagen tätigen Personen einen Überblick über wichtige Aufgaben der Eingangsleitung zu geben.

Das Anmeldeformular für diese Veranstaltung finden Sie im beiliegenden Detailfolder.

3.2 Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person

Der 2 ½-tägige Ausbildungskurs findet vom 24. bis 26.09. in Wien statt. Nach ÖNORM B 3151, die verbindlich im Sinne der Recycling-Baustoffverordnung anzuwenden ist, ist bei mittleren und großen Abbruchbauvorhaben eine Rückbaukundige Person einzuschalten. Diese muss über eine bautechnische oder chemische Ausbildung und Kenntnisse über Abfallchemie, Abfallrecht und Abbruchtechnik verfügen.

Der BRV bietet seit Jahren einen Kurs an, der diese Kenntnisse vermittelt. Der Kurs ist aber auch für Bauleitungen und Auftraggebervertreter (inkl. Planer) eine wertvolle Grundlage, um Abbruchbaustellen gesetzeskonform und ökonomisch zu gestalten.

Für weitere Informationen und Anmeldungen liegt der detaillierte Seminarfolder bei.

4. Wissenswertes

4.1 FFG: Kreislaufwirtschaft und Produktionstechnologien

Die Forschungsförderungsgesellschaft FFG hat eine österreichweite Ausschreibung „Kreislaufwirtschaft und Produktionstechnologien 2024“ veröffentlicht, bei der anwendungs-orientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten unterstützt werden, welche die Ressourcenwende sowie die digitale und die grüne Transformation der österreichischen Güterproduktion vorantreiben.

Insgesamt werden der FFG seitens des Ministeriums (BMK) ca. 20 Mio. € für die Förderung von kooperativen F&E-Projekten und zur Finanzierung einer F&E-Dienstleistung zur Verfügung gestellt.

Einreichungen sind bis 25. September 2024 möglich. Gefördert werden kooperative F&E-Projekte, unter anderem im Bereich der Kreislaufwirtschaft.

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der FFG: https://www.ffg.at/klwpt/national2024.

Beilagen:

Mitgliederinformation 08/2024

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband übersendet Ihnen in der Beilage das Mitglieder-rundschreiben Nr. 08/2024.

Das Rundschreiben widmet sich überwiegend der Auswertung der Mitgliederbefragung 2024, die das Vorjahr betrifft. Für nähere Informationen steht Ihnen die Geschäftsstelle des BRV gerne zur Verfügung.

Wir hoffen, Sie kommende Woche bei der ordentlichen Mitgliederversammlung des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes am 11. Juni in Wien zu sehen.

Zwei interessante Vorträge schließen an die Mitgliederversammlung an, die das Thema Ausschreibung und Taxonomieverordnung (die zukünftig auch „mittlere“ Unternehmen betreffen wird) behandeln. Nehmen Sie sich auch Zeit, das vorgelagerte, gemeinsame Mittagessen mit Kolleginnen und Kollegen einzunehmen.

Unsere nächsten Veranstaltungen:


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 08/2024 

  1. Verbandsangelegenheiten

1.1 BRV-Mitgliederbefragung

Die BRV-Mitgliederbefragung ergeht an alle Mitglieder des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes und betrifft das Thema Baustoff-Recycling. Aufgrund der Rück-meldungen werden auch Schätzungen für gesamt Österreich erstellt, die seit über 20 Jahren in gleicher Art und Weise durchgeführt werden, sodass eine gute Vergleichbarkeit besteht.

Die Recycling-Betriebe könnten mehr mineralische Restmassen annehmen – generell würde ca. 1/3 aller Betriebe weiteres Anlieferungsmaterial benötigen, wobei tendenziell eher Asphalt/Beton als Hochbaurestmassen benötigt werden. Nur weniger als die Hälfte aller Betriebe verfügt über ausreichend Anlieferungsmaterial (37% bei Tiefbaumaterial, 45% bei Hochbaurestmassen).

Dies spiegelt sich auch in der Nachfrage wieder: Bei 39% (Tiefbaumaterialien) der Betriebe kann die Nachfrage nicht gedeckt werden, dies gilt selbst für 23% aller Betriebe für Recycling-Baustoffe aus Hochbaurestmassen. Für 2024 ist die Konjunktureinschätzung ambivalent: 1/3 der Mitglieder geht von einer verstärkten Nachfrage für heuer aus, ein Viertel der Betriebe sieht es pessimistisch (Nachfragereduktion).

44% geben an, die Recycling-Baustoffe für öffentliche Bauvorhaben zu verkaufen.

Hinsichtlich Güteschutz für Recycling-Baustoffe gehen 18% davon aus, dass dessen Bedeutung zunimmt; 41% sehen dies gegenteilig, für die meisten ist von einer gleich-bleibenden Bedeutung auszugehen. Mehr Bedeutung wird dem Gütezeichen für mobile Anlagen zugesprochen: 38% halten dieses für wichtig.

Für 2023 wurde von einer mageren Marktsituation berichtet: Für die Hälfte der Betriebe war die Marktsituation schlechter als davor – nur 8% sahen den Markt 2023 besser als davor.
Die Anlagenauslastung lag 2023 bei 58% der theoretisch möglichen Jahreskapazität – und damit insgesamt besser als im letzten Jahrzehnt, aber schlechter als im Vorjahr 2022 (61%).

Hinsichtlich des Vollzuges von Gesetzen änderte sich im Vorjahr nicht viel: 2/3 aller Betriebe sahen weder Verbesserung noch Verschlechterung.

Der unterstützenden Funktion der Recycling-Börse Bau wird auch wenig Wirkung zugesprochen: 13% betrachten sie als wichtige Informationsquelle, die Hälfte aller Betriebe sieht dies nicht so.

Mehr als die Hälfte aller Betriebe erachten eine Novellierung der Recycling-Baustoff-verordnung für wichtig – dies wohl in Anbetracht neuer Grundlagen für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien.

Mehr als die Hälfte aller Betriebe wollen 2024 Recycling-Baustoffe aus Aushub-materialien produzieren – nur 17% schließen dies aus. Dazu wünschen sich die Betriebe auch ein Abfallende.

Bei den Wünschen an den BRV steht in erster Linie die Mitgliederinformation und die Mitgliederbetreuung; weiters wünschen sich die Betriebe aktuelle Richtlinien des Verbandes, die als Handbuch bzw. Zusammenfassung für die Praxis dienen.
Die Mitglieder sehen es auch als wichtig an, dass der BRV an Behörden, Planer, Auftraggeber und Baufirmen mit Informationen herantritt. Weniger wichtig werden weitere Arbeitskreise angesehen.

Für die nahe Zukunft wird vorwiegend die Aufklärung des öffentlichen Sektors – insbesondere hinsichtlich Ausschreibung – gewünscht. Auch die Einbeziehung des Gipsrecyclings in den Themenbereich des BRV wird gefordert.

Hinsichtlich der Entwicklung der einzelnen Recycling-Baustoffsorten sind die höchsten Steigerungen in den letzten 20 Jahren bei Recycling-Beton und aufbereiteten Hochbau-restmassen (jeweils Verdopplung) festzustellen. Geringe Steigerungen (unter 50%) weist die Menge an aufbereitetem Asphalt auf.

Insgesamt wurden 2023 um ca. 3% weniger Asphalt, Beton und Hochbaurestmassen aufbereitet als im Jahr davor, dies trotz leichter Steigerungsraten bei Hochbaurestmassen (+1%) – für 2024 gehen die Firmen aber wieder von mehr Materialumsatz aus (+1-2%), insbesondere bei Asphalt.

2. Veranstaltungen

2.1 Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Person

Der Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Person wird am 6. Juni 2024 in Wien angeboten und dient vor allem dem Netzwerken von Rückbaukundigen Personen (Anmerkung: Der BRV verfügt über die einzige in Österreich veröffentlichte bundesweite Liste Rückbaukundiger Personen.). Nützen Sie die Möglichkeit, sich selbst einzubringen bzw. Erfahrungen anderer zum Thema Abbruch/Rückbau mitzunehmen.

Das Anmeldeformular für diese Veranstaltung finden Sie im beiliegenden Detailfolder.

2.2  Die neue ÖNORM B 3141: Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien

Am 24.6.2024 findet in Wien erstmals das Seminar zur neuen ÖNORM B 3141 „Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien“ statt.

In diesem Seminar informieren wir Sie kompakt über den Umgang mit Aushubmaterialien: von der Wiederverwendung, über die Bodenrekultivierung bis hin zur Herstellung und den Einsatz als Recycling-Baustoff – insbesondere nach der neuen ÖNORM B 3141.

Für weitere Informationen und Anmeldungen liegt der detaillierte Seminarfolder bei.

Beilagen:

Mitgliederinformation 07/2024

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband übersendet Ihnen in der Beilage das Rundschreiben Nummer 07/2024.

Dieses Rundschreiben berichtet über die sehr erfolgreiche BRV-Tagung „Neue Wege des Baustoff-Recyclings in der Kreislaufwirtschaft“, an der 250 Teilnehmende zu verzeichnen waren. Besonders erfreulich waren die Worte von Frau Bundesministerin Gewessler, die die Wichtigkeit der Kreislaufwirtschaft betonte und die Umsetzung über die nachhaltige Ausschreibung hervorhob sowie dem BRV für die Durchführung der Tagung dankte.

Gleichzeitig möchten wir auf die bevorstehende Mitgliederversammlung des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes am 11. Juni 2024 mit vorgelagertem Mittagessen ab 11:45 h hinweisen.

Im Rahmen der Mitgliederversammlung wird auch der BRV-Förderpreis für die beste Masterarbeit vergeben sowie ein erster Zwischenbericht zum BRV-Projekt „Studie Recycling-Baustoffe in Taxonomie- und Bauprodukteverordnung“ von Univ. Prof. Dr. Peter Maydl vorgestellt werden.

Weiters möchten wir auf weitere Veranstaltungen verweisen:


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 07/2024 

  1. Verbandsangelegenheiten

1.1 BRV-Tagung 2024: „Neue Wege des Baustoff-Recyclings in der Kreislaufwirtschaft“

Am 22. Mai fand im repräsentativen Parkhotel Schönbrunn die BRV-Jahrestagung 2024 statt. Der große „Ballsaal“ des Hotels war bis auf den letzten Platz gefüllt, die Themen der Tagung waren bis über die Grenzen Österreichs gefragt: Präsident Thomas Kasper konnte Vertreter aus Deutschland,  Tschechien und Frankreich begrüßen und hob die Grußbotschaft von Frau Bundes-ministerin Gewessler hervor.

Besonders positiv wurde dabei ihre Aussage über ein Abfallende für Bodenaushub aufge-nommen: „Eine Abfallendeverordnung für Aushubmaterialien soll durch vermehrtes Recycling einen weiteren Beitrag zur Reduktion des Pro-Kopf-Ressourcenverbrauches leisten“, so die Bundesministerin. „Um die Kreislaufwirtschaft in Gang zu bringen, sind Veranstaltungen wie die heutige Tagung enorm wichtig“, unterstrich Frau Gewessler, wobei sie die Jahrestagung des BRV als ideale Plattform für wichtige Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger wertete.

In einer sehr guten Zusammenfassung stellte Ing. Christoph Kranz, Strabag AG Österreich, die ÖNORM B 3141 „Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien – Anforderungen“ vor.

Dieses Regelwerk fasst die bau- und umwelt-technischen Anforderungen an Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien, bestehend aus nationalen umwelttechnischen Anfor-derungen sowie überwiegend europäischer und jeweiliger nationaler Umsetzungsnormen zusammen und enthält eindeutige Material-bezeichnungen für die hergestellten Recycling-Baustoffe.

Auch Kranz hob die zentrale Bedeutung einer Abfallendeverordnung für Bodenaushub hervor, die dringlich in Kraft gesetzt werden soll.

Zu den „neuen“ Recycling-Baustoffen nahmen Florian Hengl und Professorin Merta Stellung:

Hengl hob die herausragende Stellung des Ziegels für seine breite Verwendung in verschiedenen Bereichen hervor: Dazu zählen der Landschaftsbau, die Dachbegrünungen, Gartenbau sowie der Einsatz als Betonzuschlag und Unterbaumaterial. Insbesondere in der Anwendung als Granulate für Dachbe-grünungen und Vegetationstragschichten, geregelt durch die ÖNORM L 1131 und ÖNORM L 1210, müssen hohe Qualitätsstandards erfüllt werden.

Hengl sprach auch die notwendige Verfügbarkeit von reinem Ziegelabbruch an: Recyclingziegel sind noch nicht in ausreichender Menge verfügbar, sie stellen ein hohes Potential für die Zukunft dar. Die innovative Verwertung von Ziegeln stellt einen signifikanten Fortschritt in der Kreislaufwirtschaft dar. Die Erweiterung der Anwendungsbereiche von Recyclingziegeln verspricht nicht nur ökologische, sondern auch ökonomische Vorteile.

Welche hochwertigen Anwendungen aus rezyklierter Gesteinskörnung im Bereich der Betonerzeugung möglich sind, wurde von Frau Prof. Merta, TU Wien, erläutert.

Im Rahmen des Projektes „UP!crete“ wird wissenschaftlich fundiertes Wissen über die Möglichkeiten der Verbesserung der Eigenschaften von rezyklierter Gesteinskörnung generiert. Der BRV unterstützt das Projekt.

Zum Ausschreibungsstandard im Tiefbau, der Standardisierten Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur, Version 07“, welche im Herbst veröffentlicht wird, wird auch ein Arbeitspapier der FSV zeitgleich mit dem Titel „Leitfaden für die nachhaltige, recycling-gerechte Ausschreibung“ erscheinen. DI Peter Csöngei, ÖBB-Infrastruktur AG, zeigte im Detail die Möglichkeiten einer kreislauf-gerechten Ausschreibung auf.

Auch DI Öhler, BMK, ging auf die nachhaltige Beschaffung ein: Sein Vortrag behandelte die aktualisierten Kriterien für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung, die demnächst veröffentlicht werden. Ziel des „naBe-Katalogs“ sei die Anwendung von zirkulären Planungs- und Baumethoden zur Errichtung von langlebigen, nutzungsflexiblen, klimawandel-angepassten Gebäuden und Tiefbauten.

Auf die Gründe für ein Deponieverbot ging Ing. Wolfgang Pauliny, MBA, MSc, Fa. Ökotechna, ein.

Insbesondere beleuchtete er die Auswirkungen eines Deponieverbotes auf Baurestmassen. Als notwendig betrachtete Pauliny die Anpassungs-möglichkeit von Bescheidauflagen für mobile Anlagen“, die derzeit sehr hinderliche Vor-schriften enthalten.

Einen angenehmen Abschluss fand die Veranstaltung bei einem anschließenden Come-Together, an dem sich der Großteil der Teilnehmenden beteiligte.

Kasper schloss die Veranstaltung mit dem Hinweis auf eine Großveranstaltung zum 35. Gründungsjubiläum des BRV, die nächstes Jahr stattfinden wird.

2. Veranstaltungen

2.1 Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Person

Der Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Person wird am 6. Juni 2024 in Wien angeboten und dient vor allem dem Netzwerken von Rückbaukundigen Personen (Anmerkung: Der BRV verfügt über die einzige in Österreich veröffentlichte bundesweite Liste Rückbaukundiger Personen.). Nützen Sie die Möglichkeit, sich selbst einzubringen bzw. Erfahrungen anderer zum Thema Abbruch/Rückbau mitzunehmen.

Das Anmeldeformular für diese Veranstaltung finden Sie im beiliegenden Detailfolder.

2.2 Die neue ÖNORM B 3141: Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien

Am 24.6.2024 findet in Wien erstmals das Seminar zur neuen ÖNORM B 3141 „Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien“ statt.

In diesem Seminar informieren wir Sie kompakt über den Umgang mit Aushubmaterialien: von der Wiederverwendung, über die Bodenrekultivierung bis hin zur Herstellung und den Einsatz als Recycling-Baustoff – insbesondere nach der neuen ÖNORM B 3141.

Für weitere Informationen und Anmeldungen liegt der detaillierte Seminarfolder bei.

Beilagen:

Mitgliederinformation 06/2024

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband übersendet Ihnen in der Beilage das Rundschreiben Nummer 06/2024.

Besonders möchten wir auf die BRV-Jahrestagung am 22. Mai 2024 hinweisen – schon jetzt ist aufgrund der großen Nachfrage zu erwarten, dass die BRV-Jahrestagung eine der größten Veranstaltungen seit Bestehen des Verbandes ist! Sollten Sie sich oder Mitarbeitende anmelden wollen, nützen Sie die Möglichkeit kurzfristig, da nurmehr Restplätze zu vergeben sind.

Weiters möchten wir auf die Neuausgabe der ÖNORM B 3141 verweisen, welche am 1. Mai 2024 erschienen ist. Näheres entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben.

Unsere nächsten Veranstaltungen:


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 06/2024 

  1. Rechtsangelegenheiten

1.1 ALSAG-Novelle 2024

Mit BGBl. Nr. I 30/2024 wurde das Altlastengesetz geändert. In § 3 Abs. 1 Z 1 lit. b wird in Zukunft nurmehr auf das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen abgestellt.

Hauptsächliche Änderungen umfassen den dritten Abschnitt hinsichtlich Erfassung und Beurteilung von Altablagerung an Altstandorten sowie Ausweisung von Altlasten.

Parallel zur Änderung des Altlastengesetzes wurde auch das Umweltförderungsgesetz sowie das Umweltkontrollgesetz geändert.

1.2 Recycling-Gipsverordnung – Entwurf

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat zum Entwurf der Recycling-Gipsverordnung, die im März zur Stellungnahme aufgelegt worden ist, Stellung bezogen.

Die Recycling-Gipsverordnung betrifft insbesondere die Trennpflicht von Gipsplatten auf Baustellen sowie die Förderung der Kreislaufwirtschaft von Gipsabfällen.

Es ist derzeit nicht bekannt, wann die Recycling-Gipsverordnung in Kraft treten wird. Aufgrund des derzeit in Kraft befindlichen Deponierungsverbotes für Gipsplatten mit 1.1.2026 wäre ein Inkrafttreten zumindest zu Jahresbeginn 2025 notwendig.

2. Technische Angelegenheiten

2.1 ÖNORM B 3141 veröffentlicht

Der BRV hat in mehreren Rundschreiben – auch detailliert – auf die Entwicklung der ÖNORM B 3141 „Herstellung von Recycling-Baustoffen aus Aushubmaterialien – Anforderungen“ hingewiesen.

Mit 1. Mai 2024 ist nun nach mehreren Jahren die Norm veröffentlicht worden und kann beim Austrian Standards Institute (um 248,70 Euro!) bezogen werden.

Die Norm fasst die bau- und umwelttechnischen Anforderungen an Recycling-Baustoffen aus Aushubmaterialien zusammen. Sie umfasst Aushubmaterialien, die zu natürlichen Gesteins-körnungen bzw. zu Gemischen von natürlichen Gesteinskörnungen mit rezyklierten Gesteins-körnungen verarbeitet werden und bislang im BAWP 2023 beschrieben sind. Die B 3141 nimmt Bezug auf die europäischen Grundlagen für die Anforderungen an derartige Gesteins-körnungen sowie auf die umwelttechnischen Anforderungen nach BAWP. Weiters legt dieses Dokument eindeutige Materialbezeichnungen für die hergestellten Recycling-Baustoffe fest. Darüberhinaus können (in untergeordneten Mengen) auch rezyklierte Gesteinskörnungen zu technischen Verbesserungen dieser Recycling-Baustoffe zugegeben werden.

Wie bislang sind auch in Zukunft Recycling-Baustoffe, die durch die Recycling-Baustoff-verordnung erfasst sind, in der ÖNORM B 3140 behandelt und sind daher nicht Bestandteil der ÖNORM B 3141.

Die ÖNORM B 3141 wird von Herrn Ing. Christoph Kranz im Rahmen der BRV-Jahrestagung vorgestellt werden.

Der BRV veröffentlicht seit Jahren die Richtlinie für Recycling-Baustoffe aus Aushub-materialien, die aufgrund der Veröffentlichung der Norm in den nächsten Wochen adaptiert und im Sommer neu aufgelegt werden wird (Bezugspreis der Druckausgabe: 40 Euro für Mitglieder).

3. Verbandsangelegenheiten

3.1 Der BRV am Baukongress

Ende April veranstaltete die Österreichische Vereinigung für Bautechnik ihre alle 2 Jahre stattfindende Tagung mit entsprechender Fachausstellung.

Der BRV war mit einem sehr repräsentativen Stand vertreten, wodurch wir eine Vielzahl von Interessierten auf das Thema Recycling-Baustoffe hinweisen konnten.

4. Veranstaltungen

4.1 BRV-Jahrestagung 2024

Am 22. Mai 2024 findet die BRV-Jahrestagung „Neue Wege des Baustoff-Recyclings in der Kreislaufwirtschaft“ statt.

Themenschwerpunkte dabei sind: neue Recycling-Baustoffe, kreislauforientierte Ausschreibung und die Forcierung des Baustoff-Recyclings

Erfreulicherweise wird die Veranstaltung von Frau Bundesministerin Gewessler mit einem Eröffnungsstatement entsprechend gewürdigt. Ein Hauptthema ist die neue ÖNORM B 3141, die Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien behandelt.

Die Veranstaltung spricht derzeit schon über 200 Personen an und ist damit eine der größten BRV-Tagungen seit Bestehen des Verbandes.

Restplätze können noch gebucht werden. Bitte nutzen Sie dazu das Anmeldeformular in der Beilage.

4.2  Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Person

Der Erfahrungsaustausch Rückbaukundige Person wird am 6. Juni 2024 in Wien angeboten und dient vor allem dem Netzwerken von Rückbaukundigen Personen (Anmerkung: Der BRV verfügt über die einzige in Österreich veröffentlichte bundesweite Liste Rückbaukundiger Personen.).

Nützen Sie die Möglichkeit, sich selbst einzubringen bzw. Erfahrungen anderer zum Thema Abbruch/Rückbau mitzunehmen.

Das Anmeldeformular für diese Veranstaltung finden Sie im beiliegenden Detailfolder.

4.3  Ausbildungskurs Abbrucharbeiten – Rückbaukundige Person

Der nächste Ausbildungskurs „Abbrucharbeiten“ findet von 12. bis 14. Juni 2024 in Wien statt.

Dieser Kurs widmet sich unter anderem der neuen ÖNORM B 2251, die Basis für die Arbeit der Rückbaukundigen Person ist.

Mit Nachweis der Kenntnisse dieses Kurses sowie einer bautechnischen oder chemischen Ausbildung ist es möglich, als Rückbaukundige Person im Sinne der Recycling-Baustoff-verordnung und der ÖNORM B 3151 tätig zu werden.

Für Ihre Anmeldungen nutzen Sie bitte den Anmeldeabschnitt im beiliegenden Kursfolder.

5. Wissenswertes

5.1 Forschungsprojekt Urban Mining

Wir sind von Herrn David Plasseler, CEO & Co-Founder von revitalyze ersucht worden, Abbruchunternehmen anzusprechen, die bereit sind, Primärdaten für ein Innsbrucker Start Up zu liefern. Die neu gegründete Firma revitalyze entwickelt eine Lösung für die Wiederverwendung von Baumaterialien aus Abriss- und Rückbauprojekten. Im Zuge dessen planen sie, ein Forschungsprojekt mit der TU Wien im Bereich Urban Mining durchzuführen, wo Materialität eines Gebäudes im Vorhinein mittels Datenanalysen abgeschätzt werden soll und Materialflüsse effizienter geplant werden sollen.

Um ein valides Datenmodell trainieren zu können, benötigt die Firma Primärdaten von Abbruchunternehmen. Der BRV ist ersucht worden, diese Anfrage an die Mitgliedsbetriebe zu kommunizieren.

Bei Interesse ersuchen wir um direkte Kontaktaufnahme unter der E-Mail-Adresse david@revitalyze.io, Tel.: +39 339 451 8098

5.2  FFG-Ausschreibung Kreislaufwirtschaft und Produktionstechnologien

Die FFG hat eine Ausschreibung „Kreislaufwirtschaft und Produktionstechnologien“ veröffentlicht, die eine Projekteinreichung bis Ende September 2024 vorsieht. Das Thema dabei ist, die Kreislaufwirtschaft zielorientiert an den R-Grundsätzen auszurichten sowie Fokus auf den Bereich Produktionstechnologien zu legen. Es handelt sich um eine nationale Ausschreibung, wobei eine internationale Kooperation möglich ist. Die FFG berät gerne zu dieser Ausschreibung.

5.3 Stakeholder Workshop zur OIB-Richtlinie 7 „Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen“

Der BRV ersuchte das OIB schon seit längerer Zeit, die OIB-Richtlinie Nummer 7 voranzutreiben. Voriges Jahr wurde dazu vom OIB ein Grundlagendokument herausgegeben, dessen Inhalt allerdings nur eine kurze Beschreibung der Situation der Kreislaufwirtschaft am Bau ist.

Als erste größere Aktivität wurde ein Stakeholder Workshop nunmehr Ende März veranstaltet, bei dem auch der Präsident des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes, Thomas Kasper, an der Podiumsdiskussion vertreten war.

Das OIB plant, diese Richtlinie in den nächsten Jahren zu erarbeiten und zu veröffentlichen.

Beilagen:

Mitgliederinformation 05/2024

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat im April 2024 die Broschüren „Baustoff-Recycling in Österreich“ und „Güteschutz in Österreich“ als Frühjahrsausgaben 2024 neu aufgelegt.

Die zweiteilige Kombibroschüre „Baustoff-Recycling in Österreich“, die sich aus dem Mitglieder-verzeichnis und dem Anlagenverzeichnis (Übersicht über Recycling-Anlagen in den Bundes-ländern) der einzelnen BRV-Mitgliedsbetriebe zusammensetzt, ist somit österreichweit die einzige Broschüre dieser Art, die den Auftraggebern eine gute Darstellung und Übersicht der verfügbaren Recycling-Produkte, Recycling-Anlagen und Leistungen unserer Mitgliedsbetriebe bietet. Damit erhalten potentielle Kunden und weitere Interessierte aktuelle Informationen in gebündelter Form.

Die Broschüre „Güteschutz in Österreich“ umfasst die Auflistung der gütegeschützten Recycling-Baustoffe und mobilen Recycling-Anlagen der GSV-Mitgliedsunternehmen.

Diese wichtigen Informationsmedien werden gemeinsam mit weiteren aktuellen Unterlagen des Baustoff-Recycling Verbandes an öffentliche Auftraggeber, Kunden und Interessenten verteilt, sowie auf sämtlichen Veranstaltungen und Messebeteiligungen des BRV, wie z.B. auf dem FSV-Verkehrstag und bei sämtlichen Kursen, Seminaren und Tagungen des BRV aufgelegt.

Wir erlauben uns, Ihnen in der Beilage die aktuellen Broschüren zu übermitteln.

Weitere Exemplare für Ihre Kunden bzw. Mitarbeiter/-innen können Sie gerne mittels Bestellschein getrennt anfordern.

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


Mitgliederinformation 04/2024

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Dieses Rundschreiben, welches Sie am Internationalen Tag des Recyclings erreicht, behandelt den Entwurf der Recyclinggipsverordnung, der nun nach mehreren Monaten offiziell zur Begutachtung versandt wurde.

Weiters weisen wir auf einen Beitrag auf news.orf.at, der anlässlich des heutigen Recycling-Tages veröffentlicht wurde und den BRV prominent anführt.

Zwischenzeitlich haben Sie sicherlich schon unsere E-Mail-Aussendung zur BRV-Jahrestagung erhalten – die postalische Aussendung wird Sie Ende der Woche erreichen. Das Interesse ist schon jetzt sehr hoch, Frau Bundesministerin Gewessler hat ebenso Eröffnungsworte angekündigt.

Weitere Seminare:

– 9. bis 10. April      Ausbildungskurs Recycling-Fachperson / Wien

– 16. April              Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen / Leoben

– 17. April      Baustoff-Recycling: Annahme, Produktion, Vertrieb / Leoben

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 03/2024 

1 Rechtsangelegenheiten

1.1 Recycling-Gipsverordnung im Entwurf

Am 13. März sandte das BMK einen offiziellen Entwurf einer „Verordnung des BMK über die Behandlung von Gipsabfällen und die Herstellung und das Abfallende von Recyclinggips (Recycling-Gipsverordnung) aus.

Ziel der Verordnung ist es, Gipsabfälle, in erster Linie Gipsplattenabfälle, zu behandeln und für die Herstellung von neuen Gipsplatten wieder einzusetzen. Dazu wird die Trennpflicht auf der Baustelle eingeführt, um die Sicherstellung einer hohen Qualität von Recyclinggips anzustreben.

Die Verordnung gilt daher

  • für Gipsplattenabfälle und Calciumsulfatestrichabfälle
  • Recyclinggips

Unter „Gipsplattenabfälle“ werden Abfälle von Gipsplatten und Gips-Wandbauplatten, Gips-Feuerschutzplatten, Gipsplatten mit Vliesarmierung, imprägnierte Gipsplatten, imprägnierte Gips-Wandbauplatten, imprägnierte Gips-Feuerschutzplatten und imprägnierte Gipsplatten mit Vliesarmierung verstanden.

Neu gegenüber der derzeitigen Regelung der RBV wird die sortenreine Trennung in drei Gruppen vorgesehen:

  • Gipsplatten, ……
  • Gipsfaserplatten
  • Caciumsulfatestrich

Sollte eine Trennung auf der Baustelle nicht möglich sein, so ist diese in Behandlungsanlagen durchzuführen.

Hinweis: Auch die nicht für eine Verwertung geeigneten Gipsplattenabfälle und Calciumsulfat-estrichabfälle müssen vor Ort getrennt werden, sofern 750t an Baurestmassen bei einem Objekt anfallen.

Sowohl der Bauherr als auch der Bauunternehmer sind für die Trennung verantwortlich.

Ein (vorzeitiges) Abfallende für Recyclinggips ist vorgesehen. Recyclinggips erhält nach dessen Aufbereitung die SN 31443 „Gipsabfälle, qualitätsgesichert“. Sowohl RC-Gips als auch die daraus hergestellten Produkte haben die für Produkte geltenden Anforderungen (bau)technisch und chemikalienrechtlich einzuhalten.

Interessanterweise ist die Verordnung nur für 2 Werke in der Steiermark zugeschnitten: RC-Gips gemäß dieser Verordnung darf NUR für die Herstellung von Gipsplatten im Baubereich Verwendung finden!!

Die Bezeichnung des Recyclinggipses hat die Benennung „RC-Gips“ zu enthalten.

Die Analysen dürfen bis Ende 2025 noch ohne Akkreditierung durch externe befugte Fachpersonen und Fachanstalten durchgeführt werden, danach nur mit Akkreditierung.

Die Übergangsfrist ist unglaublich kurz vorgesehen – mit dem nächsten Monatsersten!

Ohne noch im Detail die Verordnung durchgesehen zu haben, ist aus Sicht der Geschäftsstelle

  • Die Einschränkung auf 2 Gipsplattenwerke eine unlautere Markteinschränkung
  • Die Übergangsfrist von wenigen Tagen unrealistisch und praxisfremd
  • Die Getrennthaltung von nicht verwertbaren Gipsplatten etc. eine preistreibende Komponente, die dennoch zur Deponierung wie bisher führt.
  • Keine Kleinmengenregelung vorgesehen, die VO gilt demnach auch für Häuslbauer und kleine Sanierungsarbeiten (Trockenbau).
  • Der ökologische Fußabdruck vollkommen unklar: Gipsplatten müssen auch in kleinsten Mengen getrennt erfasst werden, getrennt transportiert, dann gesammelt und danach in Behandlungsanlagen aufbereitet werden – danach (per Bahn) bis zu 400 km transportiert werden. Damit wird Gips im Gegensatz zu anderen mineralischen Baurestmassen mindestens zwei Mal umgeschlagen werden und im Durchschnitt über hunderte Kilometer transportiert werden.

Gerne nehmen wir Ihre Anregungen und Stellungnahmen bis zum 20. April entgegen. Der BRV wird zu diesem Verordnungsentwurf Stellung beziehen.

Abschließend wird darauf verwiesen, dass der BRV zum Thema Gips schon insgesamt vier Informationsmaterialien vorbereitet hat:

  • Infofolder f. Planer + Bauherren: “Verwertung von Gipsplatten und Gipsbauteilen aus dem Rückbau”
  • Infofolder f. Sammler + Behandler: “Verwertung von Gipsplatten und Gipsbauteilen aus dem Rückbau”
  • Infofolder f. Trockenbauer und Bauherren: “Verwertung von Gipsplattenverschnitt”
  • Baustellenplakat „Gipsplatten richtig entsorgen“

Gerne können diese bei der Geschäftsstelle bezogen werden.

1.2 Entwürfe der Aktionspläne Umgebungslärm 2024 veröffentlicht

Das BMK hat Anfang März gemäß Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz, BGBl. Nr. 60/2005, nun Entwürfe der Aktionspläne Umgebungslärm 2024 unter www.learminfo.at veröffentlicht.

Stellungnahmen können bis 22. April 2024 abgegeben werden. Der BRV plant derzeit keine Stellungnahme dazu abzugeben.

2 EU und Ausland

2.1 Stand der EU-Bauproduktenverordnung

Vor 2 Jahren legte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine revidierte Bauprodukte-verordnung vor. Im Dezember des Vorjahres wurde mit dem Europäischen Parlament und
dem Rat der Mitgliedstaaten ein Kompromiss verabschiedet. Mitte Februar 2024 wurde dieser Vorschlag im federführenden Binnenmarktausschuss angenommen. Nun sind noch weitere formelle Schritte notwendig – eine Veröffentlichung wird für das 2. Halbjahr 2024 erwartet.

Ziel ist und war es, Bauprodukte gegenseitig anzuerkennen und die Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Basis dieser Anforderungen sollten in Aufträgen an CEN geschaffen werden. Diese Normen können dann durch Durchführungsrechtsakte der Europäischen Kommission verbindlich gemacht werden oder im Einzelfall ohne Normierung gleich harmonisierte technische Spezifikationen erlassen. Neu ist, dass dabei viel stärker als bisher auf Nachhaltigkeits- und Recyclinganforderungen eingegangen werden wird; die Anforderungen werden betreffen:

  • Langlebigkeit
  • Ressourceneffizienz
  • Reparierbarkeit
  • Wiederverwendungsmöglichkeit
  • Rezyklierbarkeit
  • Einsatz von Rezyklaten

Die im Entwurf vorgesehene Bevorzugung von Rezyklaten ist in der Letztfassung nicht mehr enthalten.

Neu gegenüber der bestehenden BPV ist die Einführung verbindlicher Regelungen für die ökologische, öffentliche Beschaffung.

Der BRV hat einen Auftrag vergeben, um die neuen Anforderungen aus der BPV, aber auch aus der Taxonomieverordnung, für die Recycling-Praxis hervorzuheben. Darüber hinaus soll das Ergebnis die Erarbeitung der OIB-Richtlinie Nr. 7 unterstützen.

2.2 EU–Aktionsprogramm

Die EU erarbeitet seit Jahrzehnten Aktionsprogramme, die über einen längeren Zeitraum Ziele für die Umweltpolitik vorgeben. Derzeit ist das 8. Umweltaktionsprogramm gültig, welches 2022 angenommen wurde und für den Zeitraum bis 2030 Gültigkeit hat.

Unter den sechs Zielen dieses Aktionsprogrammes findet sich auch das Null-Schadstoff-Ziel sowie die Verringerung der wichtigsten Umwelt- und Klimaauswirkungen. Um das Ziel 2030 zu erreichen, sind regelmäßige Überprüfungen vorgesehen.

Derzeit wird mit der „Halbzeitüberprüfung“ begonnen; aufgrund dieser Bewertung wird die EU-Kommission eventuell notwendige weitergehende Schritte beschließen, die das Erreichen der im Aktionsprogramm vorgesehenen Ziele sicherstellen soll.

3 Verbandsangelegenheiten

3.1 Internationaler Recyclingtag

Der 18. März ist international der Tag des Recyclings. Der ORF würdigte diesen Tag dieses Mal mit einer Reportage über das Baustoff-Recycling.

Im news.orf.at wurde gestern eine umfassende Reportage zum Thema Recycling und Aushub-materialien gebracht. Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband konnte das Thema entsprechend beleuchten und wurde auch stark berücksichtigt.

Sie können den Beitrag “Recycling: Ungenutzte Schätze aus der Baugrube” unter dem Link Recycling: Ungenutzte Schätze aus der Baugrube – news.ORF.at nachlesen.

4 Veranstaltungen

4.1 BRV-Jahrestagung 2024

Wie im letzten Rundschreiben bekannt gegeben, wird die BRV-Jahrestagung am 22. Mai 2024 im Parkhotel Schönbrunn abgehalten werden. Vor wenigen Tagen erhielten wir die freudige Nachricht, dass auch Verkehrs- und Umweltministerin Fr. Gewessler die Tagung durch Begrüßungsworte einleiten wird. Damit zeigt das BMK eine Wertschätzung gegenüber der Recycling-Wirtschaft im Bauwesen. Wir freuen uns, wenn wir Sie am 22.5. in Wien begrüßen dürfen und legen nochmals das nun aktualisierte Programm bei.

Wir ersuchen um Weitergabe des Programms auch an Ihre Kunden und Auftraggeber sowie Behördenvertretungen. Die Tagung geht nicht nur auf wichtige Themen wie neue Recycling-Baustoffarten sondern auch auf recyclinggerechte Ausschreibung usw. ein. Nutzen Sie die Möglichkeit, Kollegen und Kolleginnen bei der BRV-Tagung begrüßen zu können.

4.2 Ausbildungskurs Recycling-Fachperson

Der BRV-Ausbildungskurs erklärt die Vielfalt an Neuerungen, verbunden mit einer umfangreichen Dokumentation, sowie die neuen Verpflichtungen für Fachpersonal bei der Eingangsleitung von Baustoff-Recycling-Anlagen. Neben den allgemeinen abfallrechtlichen Kenntnissen bietet der BRV mit dem Ausbildungskurs Recycling-Fachperson ein für Betriebspersonal maßgeschneidertes Programm an: Von Wissen über Schad- und Störstoffe über die Probenahme bis hin zur Abfallbilanz und Qualitätssicherung spannt sich der Bogen der Vorträge.

Der nächste Kurstermin findet von 9. bis 10. April 2024 in Wien statt.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Veranstaltungsfolder.

4.3 Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen

Am 16. April 2024 veranstaltet der BRV in Leoben das nächste Seminar zum Thema Zwischenlagerung von Bodenaushub und Baurestmassen.

Die rechtlichen und technischen Anforderungen an die Zwischenlagerung von Bodenaushub und Baurestmassen sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben im Wandel begriffen: Um einen bundes-einheitlichen, praxisgerechten Standard zu schaffen, wurde seitens des BRV das Merkblatt „Zwischenlager für Baurestmassen“ aufgelegt.

Im Rahmen des Seminars wird dieses vorgestellt und anhand von Praxisbeispielen weitere rechtliche und technische Aspekte vorgetragen.

Anmeldungen bitte mittels beiliegenden Programmfolders.

4.4 Baustoff-Recycling: Annahme, Produktion, Vertrieb

Am 17. April findet in Leoben das Seminar für Praktiker/innen statt, bei dem notwendige Kenntnisse über Abfallannahme, Produktion, Lagerung, Einsatzmöglichkeiten und Dokumentation vorgestellt werden. Neben dem Eingangspersonal sind natürlich der/die Stellvertreter/in und sonstiges Personal zu schulen. Das Seminar bietet auch für Abbruchunternehmen und Bauunternehmen für die Herstellung von Recycling-Baustoffen gute Grundlagen.

Anmeldungen bitte mittels beiliegenden Seminarfolders.

Beilagen

Mitgliederinformation 03/2024

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband (BRV) übermittelt Ihnen in der Beilage das Rundschreiben Nr. 03/2024 mit dem Hinweis auf die neue ÖN B 3141.

Dem Rundschreiben liegt auch das finale Programm unserer BRV-Jahrestagung 2024 bei. Reservieren Sie sich den 22. Mai 2024 für dieses Recycling-Event, bei dem sich die ganze Recycling-Branche trifft.

Im Rahmen der BRV-Mitgliederversammlung (11. Juni 2024, 12:30) haben wir auch ein attraktives Rahmenprogramm vorgesehen – Näheres entnehmen Sie bitte der Beilage.

Speziell möchten wir Sie auf unsere kommenden Veranstaltungen hinweisen:

– 3. bis 5. April        Ausbildungskurs Abbrucharbeiten (AUSGEBUCHT)

– 9. bis 10. April      Ausbildungskurs Recycling-Fachperson / Wien

– 16. April              Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen / Leoben

– 17. April      Baustoff-Recycling: Annahme, Produktion, Vertrieb / Leoben

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 03/2024 

1 Rechtsangelegenheiten

1.1 Novelle der Deponieverordnung (für carbon- oder glasfaserverstärkte Kunststoffe)

Die Ablagerung von Abfällen von carbon- oder glasfaserverstärkten Kunststoffen (CFK/GFK) auf Deponien ist seit dem 1. Jänner 2023 untersagt. Die Novelle, die im Entwurf zur Stellungnahme vorliegt, erlaubt nun eine befristete Ablagerungsmöglichkeit (bis Ende 2025/2026/2027 je nach Material) für bestimmte Fraktionen dieser Abfälle, bei denen die Verwertung aktuell noch nicht bzw. nicht in ausreichender Kapazität möglich ist.

Der BRV plant keine Stellungnahme zu dem Entwurf abzugeben.

1.2. BRV-Projekt zu neuen Bestimmungen der EU-TaxonomieVO und BauprodukteVO

Der Vorstand des BRV sieht für die nähere Zukunft die Auswirkungen der neuen Bestimmungen der EU-Taxonomieverordnung und der in Bälde neu aufgelegten EU-Bauprodukteverordnung als wichtig an.

Die EU-Taxonomieverordnung betrifft schon derzeit gewisse Aktiengesellschaften (ASFINAG, STRABAG, PORR, …), wird aber schon ab 2026 weitere Bereiche der Bauwirtschaft betreffen. Vereinfacht gesagt wird die Finanzierung am Finanzmarkt viel teurer, wenn bspw. die vorgegebenen Recycling-Quoten nicht eingehalten werden.

Die neue EU-Bauproduktenverordnung ist von mehreren EU-Gremien abgezeichnet, deren Veröffentlichung wird für Herbst 2024 erwartet. Diese enthält – im Gegensatz zur bestehenden Fassung – eine Vielzahl von Bestimmungen zur Wiederverwendung und Verwertung. Teile davon sind in einer OIB-Richtlinie Nr. 7 einzuarbeiten.

Der BRV beauftragte Univ.Prof. Dr. Peter Maydl, Vorsitzender in der Bundesingenieurkammer für Umweltagenden und Vorsitzender des Normenkomitees für Nachhaltigkeit, mit einem Gutachten, dessen Ergebnis noch heuer vorliegen soll. Die Finanzierung erfolgt außerbudgetär aus Rücklagen des Verbandes und belastet nicht das ordentliche Budget.

Im Rahmen der BRV-Mitgliederversammlung am 11. Juni 2024 wird es einen ersten Zwischenbericht zu der Betroffenheit der Bau- und Recyclingwirtschaft aufgrund dieser neuen EU-Vorgaben geben. Nehmen Sie die Möglichkeit wahr, sich kostenlos zu informieren!

2 Technische Angelegenheiten

2.1 ÖNORM B 3141 in Veröffentlichung

In der gestrigen Sitzung des zuständigen Komitees des A.S.I wurde die ÖNORM B 3141 „Herstellung von Recycling-Baustoffen aus Aushubmaterialien – Anforderungen“ zur Veröffentlichung verabschiedet. Die Publikation ist für den 15. April 2024 vorgesehen. Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband wird diese für das Recycling wichtige Norm im Rahmen der BRV-Jahrestagung am 22. Mai 2024 vorstellen (siehe auch das beiliegende Programm mit Anmeldeabschnitt).

Als kurze Information dürfen wir Ihnen zusammenfassen (im Detail gelten die Bestimmungen der ÖN B 3141):

Als Ausgangsstoffe für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterial sind zulässig:

  • Nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial (inkl. Bodenbestandteile)
  • Nicht verunreinigte Bodenbestandteile
  • Aushubmaterialien von im Wesentlichen natürlich gewachsenem Boden oder Untergrund mit mehr als 5 V-% bis zu 30 V-% bodenfremder Bestandteile
  • Aushubmaterial von Tunnelbauvorhaben (<10 V-% Spritzbeton, < 1V-% Organik)

Das Material muss im Vorfeld grundlegend charakterisiert werden (daher keine Kleinmengenregelung). Zur technischen Verbesserung des herzustellenden Recycling-Baustoffs darf Material der Qualitätsklasse U-A im untergeordneten Ausmaß (also < 50%) zugegeben werden. Wenn zur technischen Verbesserung Primärbaustoffe („MinRog“) in einem Anteil von mehr als 5% bis unter 50% der Masse zugegeben wird, sind diese Mischungen mit dem Zusatz „‑P“ zur jeweiligen Bezeichnung zu versehen.

Als Materialbezeichnung für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterialien wird festgelegt:

NA    Natürliche Gesteinskörnungen aus Aushubmaterialien

NAB  Nat. Gesteinskörnung aus Aushubmaterial mit RB

NAA Nat. Gesteinskörnung aus Aushubmaterial mit RA

NAG  Nat. Gesteinskörnung aus Aushubmaterial mit RG

NAM  Nat. Gesteinskörnung aus Aushubmaterial mit RB, RA und/oder RG

NAH  Nat. Gesteinskörnung aus Aushubmaterial mit RH (oder RHZ, RZ, RS, RMH)

NAT Nat. Gesteinskörnung aus Tunnelausbruchmaterial mit 5 M-% bis 10 M-% Spritzbeton

Die Qualitätsklassen der Ausgangsmaterialien muss bestimmt sein (A1, A2, A2-G, BA, IN). Bei Zugabe von Material der Qualitätsklasse U-A gem. RBV oder eines Primärrohstoffs erhält der hergestellte Recycling-Baustoff die Qualitätsklasse des zuvor grundlegend charakterisierend Aushubmaterials. Recycling-Baustoffe der Qualitätsklasse IN dürfen nur für gebundene Anwendungen (z.B. Beton, Asphalt) Verwendung finden, ebenso die Qualität BA (außer in Abstimmung mit der für den Einbau örtlich zuständigen Abfallbehörde, dann auch ungebunden außerhalb des Grundwasserschwankungsbereiches)

Für die ungebundene Anwendung können Ausgangsmaterialien für die Herstellung von Recycling-Baustoffen mit der Schlüsselnummer SN 31411 mit den Spezifizierungen 29, 30, 31, 32, 38, 39 verwendet werden; diese sind einer vereinfachten petrografischen Charakterisierung im Rahmen der Grundlegenden Charakterisierung oder am fertigen Recycling-Baustoff zu unterwerfen (Formblatt C1 der Norm, relativ einfach feststellbar).

Weitere Abschnitte der Norm beschäftigen sich mit Recycling-Baustoff als Wasserbaustein, für Mörtel, für Beton und für Asphalt.

Auch die Bezeichnungen von Gesteinskörnungen aus Aushubmaterialien  werden normativ geregelt. Als Beispiel für die ungebundene Anwendung: NA 0/32, U6, A2-G (Gesteinskörnung  aus Aushubmaterial mit max. 5% bodenfremder Bestandteile des Korngemisches 0/32, der U-Klasse nach RVS und der Qualitätsklasse A2-G)

Als Baustoff unterliegen die produzierten Recycling-Baustoffe der Erstprüfung und der Werkseigenen Produktionskontrolle.

Im Anhang zur ÖNORM werden die Sieblinien für die Verwendungsklassen angeführt sowie ein Formular für die vereinfachte petrografische Charakterisierung.

2.2  ÖN S 2126 und ÖN S 2127 in Begutachtung

Bis 14. März 2024 befinden sich zwei Önormen im Entwurf, die durch die Deponieverordnung rechtlich bindend sind:

Die ÖN S 2126 „Grundlegende Charakterisierung von Aushubmaterial vor Beginn der Aushub- oder Abräumtätigkeit“ ersetzt die Fassung aus 2016. Geändert wurden insbesondere die Vorgaben für die Probemenge, die Überarbeitung des Probenahmeprotokolls und die Aktualisierung von Tabellen.

Die ÖN gilt für die grundlegende Charakterisierung von Aushubmaterial VOR Beginn der Aushub- und Abräumtätigkeit, das nach dem Ausheben oder Abräumen einer Verwertung oder Beseitigung zugeführt werden soll.

Eine entscheidende Änderung ist die Reduktion der maximalen Größe einer Teilmenge für „Kategorie II Aushub“, das ist nicht verunreinigter Aushub mit geringer Kontaminationswahr-scheinlichkeit (z.B. aus bebauten Gebiet oder nicht verunreinigtes technisches Schüttmaterial); die max. Größe der Teilmenge wurde von 7.500 auf 5.000 Tonnen abgesenkt, die maximale Größe eines Anteils von 1.500 Tonnen auf 1.000 Tonnen. Damit müsste bspw. in Zukunft bei einem Aushub mit 22.500 Tonnen nicht mehr 3 sondern 5 Beurteilungen durchgeführt werden und die qualifizierten Stichproben anstelle 15 nunmehr 23, was einer deutlichen Verteuerung der Beprobung gleichkommt.

Generell gilt weiterhin, dass die Entnahmestellen (Schurf, Bohrung) pro 400m² (auch bei Linienbauwerken) vorzusehen sind. Eine begründete Abweichung ist grundsätzlich zulässig.

Die ÖN S 2127 „Grundlegende Charakterisierung von Abfallhaufen oder von festen Abfällen aus Behältnissen und Transportfahrzeugen“ ersetzt die Fassung aus 2011. Ziel ist die Harmonisierung der Begriffe „Teilmengen“ und „Anteile“ mit dem Konzept der ÖN S 2126. Auch hier werden die Probemengen angepasst.

Die Norm gilt für die grundlegende Charakterisierung von Abfallhaufen sowie von festen Abfällen aus Behältnissen oder Transportfahrzeugen (z.B. Mulden, Containern).

Die maximale Größe einer Teilmenge für Recycling-Baustoffe sowie für nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial ist 2.500 Tonnen, mit dem max. Anteil von 500 Tonnen.

3 Verbandsangelegenheiten

3.1 BRV-Förderpreis für Diplomarbeiten und Dissertationen

Der BRV schreibt in periodischen Abständen einen Förderpreis für Masterarbeiten/Diplom-arbeiten und Dissertationen aus.

Dieses Jahr wurden sechs Arbeiten eingereicht, die von einer Jury unter der Leitung von
DI Mag. Thomas Kasper unter Mitwirkung von vielen Begutachtern (Universitätsprofessoren, Behördenvertreter, Recyclingunternehmer) beurteilt wurden.

Als Sieger ging DI Jan Bruns mit seiner am FH-Campus Wien erstellten Masterarbeit über recycling-gerechte Ausschreibung hervor.

Die Preisverleihung wird im Rahmen der Mitgliederversammlung am 11. Juni 2024 stattfinden. Der Preisträger wird seine Arbeit im Anschluss an die Mitgliederversammlung präsentieren.

3.2  BRV-Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes (BRV) findet am 11. Juni 2024, 12:30 h, im Hause des BRV in Wien statt. Neben den statutaren Punkten wird auch die BRV-Preisverleihung für Masterarbeiten/Diplomarbeiten stattfinden. Darüber hinaus ist als weiterer Höhepunkt ein Referat über die Betroffenheit der Recycling-Wirtschaft durch die EU-Taxonomieverordnung und die neue, im Herbst in Kraft tretende, EU-Bauprodukteverordnung angedacht.

Bitte reservieren Sie sich die Zeit ab 11:45 h, wo wir sie im Vorfeld zu einem gemeinsamen Mittagsimbiss mit dem Vorstand herzlich einladen.

4 Veranstaltungen

4.1 BRV-Tagung „Neue Wege des Baustoff-Recyclings in der Kreislaufwirtschaft“

Am 22. Mai 2024 veranstaltet der  BRV seine Jahrestagung im Parkhotel Schönbrunn in Wien. Thematisch werden drei Themenblöcke  angesprochen:

  • Neue Recycling-Baustoffe
  • Kreislauforientierte Ausschreibung
  • Forcierung des Baustoff-Recyclings

Nähere Programmdetails können der Beilage entnommen werden (Anm.: Sie erhalten in den nächsten Tagen auch eine Einladung per Post, die an über 4000 potentiell Interessierte erging)

Besonders hervorheben wollen wir den Vortrag zur neuen ÖN B 3141 (siehe oben) sowie über neue Möglichkeiten der Ziegelverwertung. Beim Thema Ausschreibung  wird ein neuer Leitfaden zur nachhaltigen, recyclinggerechten Ausschreibung zur neuen Standardisierten Leistungs-beschreibung Verkehr und Infrastruktur (LB-VI, Version 7) vorgestellt.

Die Tagung wird mit einem Blick nach Europa und den Bestimmungen für Abbruch fachlich beendet. Im Anschluss gibt es die Möglichkeit, bei einem Come-together einen fachlichen Austausch mit Kollegen und weiteren Teilnehmenden zu pflegen.

Bitte melden Sie sich zeitgerecht an – für BRV-Mitglieder gibt es besondere Vergünstigungen!

Weiters ersuchen wir Sie, das Programm Auftraggebern, Behördenvertretern und natürlich Ihren Kolleginnen und Kollegen weiterzugeben.

4.2  Ausbildungskurs Recycling-Fachperson

Der BRV-Ausbildungskurs erklärt die Vielfalt an Neuerungen, verbunden mit einer umfangreichen Dokumentation, sowie die neuen Verpflichtungen für Fachpersonal bei der Eingangsleitung von Baustoff-Recycling-Anlagen. Neben den allgemeinen abfallrechtlichen Kenntnissen bietet der BRV mit dem Ausbildungskurs Recycling-Fachperson ein für Betriebspersonal maßgeschneidertes Programm an: Von Wissen über Schad- und Störstoffe über die Probenahme bis hin zur Abfallbilanz und Qualitätssicherung spannt sich der Bogen der Vorträge.

Der nächste Kurstermin findet von 9. bis 10. April 2024 in Wien statt.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Veranstaltungsfolder.

Beilagen

Mitgliederinformation 02/2024

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte BRV-Mitglieder!

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband übersendet Ihnen das Rundschreiben

Nummer 02/2024. Dieses enthält insbesondere Hinweise zu aktuellen ÖNORMEN, die sich mit Aushubmaterialien bzw. mit der grundlegenden Charakterisierung beschäftigen. Weiters weisen wir speziell auf die Neuauflage des naBe-Aktionsplans hin, der demnächst zu erwarten sein wird.

Der BRV startete im Jänner 2024 mit einer Vielzahl an sehr gut besuchten Veranstaltungen. Bitte melden Sie sich bei Interesse zu folgenden Veranstaltungen an:

Unsere nächsten Veranstaltungen:

– 04.03.2024, Workshop „Abfallbilanz“ – von EDM bis ZAReg (Linz)

– 09.-10.04.2024, Ausbildungskurs Recycling-Fachperson (Wien)

– 16.04.2024, Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen (Leoben)

– 17.04.2024, Baustoff-Recycling: Annahme, Produktion, Vertrieb (Leoben)

mit freundlichen Grüßen

ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF-RECYCLING VERBAND

Der Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Martin Car


MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN 02/2024 

1 Rechtsangelegenheiten

1.1 AlSAG-Novelle im Ministerrat beschlossen

Ende Jänner wurde im Ministerrat die AlSAG-Novelle 2024 beschlossen. Es handelt sich hierbei um eine Novelle, die vor 6 Jahren ausgearbeitet wurde und damals auch in Begutachtung ging. Diese Novelle ist unabhängig von der schon durch die Budgetbegleitgesetze vorgesehenen Erhöhung des Altlastenbeitrages per 1.1.2025.

Ziele der Altlastengesetz-Novelle sind eine stärkere Verknüpfung von Altlastensanierung und Flächenrecycling, die (Wieder-)Nutzung brachliegender ehemaliger Industrie- und Gewerbe-standorte gilt als ein Instrument zur Reduktion des Flächenneuverbrauches. Dazu werden auch im Umweltförderungsgesetz und im Umweltkontrollgesetz Adaptierungen vorgenommen.

Weiters werden in der AlSAG-Novelle die Verweise auf die Materiengesetze durch die Aufnahme eigenständiger Materien, sowie verfahrensrechtlicher Bestimmungen ersetzt. Die neuen materien-rechtlichen Bestimmungen sehen insbesondere vor, dass sowohl bei der Abschätzung des von einer Altablagerung oder einem Altstandort ausgehenden Risikos als auch bei der Festlegung der Sanierungsziele für Altlastenmaßnahmen im Sinne des Reparaturprinzips standort- und nutzungsspezifische Faktoren berücksichtigt werden.

Die Novelle soll mit 1.1.2025 in Kraft treten.

1.2 EU-Bauprodukteverordnung vor Verabschiedung

Anfang Februar wurde vom europäischen Parlament und der Kommission ein Entwurf für die EU-Bauprodukteverordnung abgestimmt.

Diese Fassung wurde seitens der Präsidentschaft mit einem entsprechenden Begleitbrief dem Vorsitz des Europäischen Parlaments übermittelt.

Eines der Ziele des Entwurfes ist, die Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. So sollen die Lebens-zykluskosten abgedeckt werden, wobei die Kommission eine entsprechende Software zur Unterstützung der Kalkulation der Lebenszykluskosten in Anlehnung an die EN 15804 herausgeben wird.

Das Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene ist hiermit schon weit fortgeschritten.
Nach Information des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft ist mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU allerdings erst im 2. Halbjahr 2024 zu rechnen. Darauf folgend sind ent-sprechende Übergangsfristen vorgesehen.

2. Technische Angelegenheiten

2.1  Deponie-ÖNORMEN im Entwurf

Die ÖNORM S 2126 „Grundlegende Charakterisierung von Aushubmaterialien vor Beginn der Aushub- oder Abraumtätigkeit“ sowie die ÖNORM S 2127 „Grundlegende Charakterisierung von Abfallhaufen oder von festen Abfällen aus Behältnis- und Transportfahrzeugen“ sind mit 1. Februar 2024 als Entwurf zur Begutachtung bis Mitte März aufgelegt worden.

Folgende Änderungen sind vorwiegend festzustellen:

ÖNORM S 2126:

– Aktualisierung der Tabelle 1 „Beurteilungsmaßstäbe“

– Überarbeitung der Vorgaben zur Probemenge

– Überarbeitung des Probenahmeprotokolls

Es wird daran erinnert, dass der Anwendungsbereich für die grundlegende Charakterisierung von Aushubmaterial vor Beginn der Aushub- und Abraumtätigkeit, das nach dem Ausheben oder Abräumen einer Verwertung oder Beseitigung zugeführt werden soll, gilt.

ÖNORM S 2127:

– Überarbeitung der Vorgaben zur Probemenge

– Harmonisierung der Begriffe „Teilmengen“ und „Anteile“ mit dem Konzept der ÖNORM S 2126

Es wird daran erinnert, dass dieses Dokument für die grundlegende Charakterisierung von Abfallhaufen (z.B.: Baustoff-Recycling) sowie von festen Abfällen aus Behältnis- oder Transportfahrzeugen gültig ist.

2.2  ÖNORM B 3141 in Verabschiedung

Im Dezember 2023 wurde die ÖNORM B 3141 „Herstellung von Recycling-Baustoff aus Aushub-materialien (überwiegend natürliche Gesteinskörnungen) – Anforderungen“ im Stellungnahme-entwurf aufgelegt.

Diese ÖNORM fasst die bau- und umwelttechnischen Anforderungen an Recycling-Baustoffe als Aushubmaterialien zusammen. Es umfasst Aushubmaterialien, die zu natürlichen Gesteins-körnungen bzw. zu Gemischen von natürlichen Gesteinskörnungen mit rezyklierten Gesteins-körnungen verarbeitet werden. Die umwelttechnischen Anforderungen entsprechen denen des BAWP 2023, die bautechnischen Anforderungen sind in europäischen Produktnormen festgelegt.

Weiters legt diese Norm eindeutige Materialbezeichnungen für die hergestellten Recycling-Baustoffe fest.

Recycling-Baustoffe, die durch die Recycling-Baustoffverordnung erfasst sind, werden in der ÖNORM B 3140 behandelt und sind daher nicht Gegenstand dieser Norm.

Ausgangsstoffe für Recycling-Baustoffe aus Aushubmaterial können sein:

  • Nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial bzw. daraus gewonnene nicht verunreinigte Bodenbestandteile
  • Nicht verunreinigte Bodenbestandteile aus der Behandlung von verunreinigtem Aushubmaterial gemäß BAWP
  • Aushubmaterial von im Wesentlichen natürlich gewachsenem Boden oder Untergrund mit mehr als 5 % des Volumens und mit maximal 30 % des Volumens bodenfremder Bestandteile
  • Aushubmaterial von Tunnelbauvorhaben, das nicht mehr als 10 % des Volumens Spritzbeton und nicht mehr als 1 % des Volumens organische Bestandteile enthält

Zur technischen Verbesserung von Aushubmaterial darf Material der Qualitätsklasse U-A gemäß RBV in untergeordnetem Ausmaß (unter 50 %) zugegeben werden. Diese Materialien sind als NAB, NAA, NAG, NAM oder NAH zu bezeichnen.

Der Anteil an Aushubmaterialien muss zumindest 50 % der Masse im Recycling-Baustoff betragen.

Die zuständige Arbeitsgruppe hat in der Zwischenzeit die relativ geringfügigen Stellungnahmen eingearbeitet und leitet nunmehr den fertiggestellten Entwurf an das jeweilige Komitee im ASI zur Verabschiedung weiter.

Es ist geplant, mit 1. Mai 2024 diese Norm in Kraft zu setzen.

Einen Vortrag zu dieser neuen ÖNORM können Sie bei der BRV-Jahrestagung hören.
Dipl.-Ing. Christoph Kranz wird Vor- und Nachteile der Norm am 22. Mai vorstellen.

Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei der Geschäftsstelle des BRV.

2.3  naBe-Tiefbaukriterien in Veröffentlichung

Seitens der Koordinierungsstelle Kreislaufwirtschaft und zirkuläres Bauen des BMK wurde Ende Jänner 2024 noch einmal final ein aktueller Entwurf des naBe-Aktionsplans zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung, Teil Tiefbaukriterien, durchgearbeitet und wird nunmehr einem Beschluss durch die stimmberechtigten Fachausschussmitglieder zugeführt. Gemeinsam mit den Hochbaukriterien folgt nachher die Abstimmung in der naBe-Steuerungsgruppe.

Kurze Darstellung des derzeitigen Standes:

Österreich hat im europäischen Vergleich einen hohen Ressourcenverbrauch. Der Material-Fußabdruck betrug 2017 rund 200 Mio. Tonnen bzw. lag bei 33 Tonnen pro Kopf, der darin enthaltene inländische Materialverbrauch lag 2018 bei 19 Tonnen pro Kopf.

Das Ziel ist, den Verbrauch an primären Rohstoffen stark zu reduzieren. Bis 2030 soll der inländische Materialverbrauch um 25 % auf 14 Tonnen pro Kopf und Jahr reduziert werden. Bis 2050 auf 7 Tonnen pro Kopf und Jahr. Das entspricht auf Basis der derzeitigen Daten einer Reduktion des konsumbasierten Rohstoffverbrauches um rund 80 %! Die österreichische Kreislaufwirtschaftsstrategie 2022 bezieht sich im Kapitel „Bauwirtschaft und Infrastruktur“ mehrfach auf den Aktionsplan für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung (naBe), um eine Transformation in Richtung Kreislaufwirtschaft zu erreichen.

Im Entwurf wird speziell darauf hingewiesen, dass für die Umsetzung entscheidend ist,

  • dass diese von Seiten der ausschreibenden bzw. bestellenden Stelle eingefordert wird
  • dass die Planer/innen sie in ihren Planungen und Ausschreibungen berücksichtigen
  • dass die bautechnische Umsetzbarkeit möglich ist
  • dass bei der jeweiligen Baustelle die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden.

Einige ausgewählte Anforderungen sind:

Nicht verunreinigte humöse Böden der Qualitätsklasse A1 sind zu 100 % einer stofflichen Verwertung zuzuführen.

Nicht verunreinigte Bodenaushubmaterialien der Qualität BA, A2 und A2G sind zumindest zu
10 M-% einer stofflichen Verwertung zuzuführen.

Bituminös gebundene Binde- und Tragschichten müssen zumindest 10 % aus Asphaltgranulat bestehen.

Für die Klimaneutralität von Beton wird ein optionales Zuschlagskriterium angeregt (Verwendung von klinkerreduzierten Zementen, Reduktion des Bindemittelgehalts, …).

Auch die Reduktion der Erzeugungstemperatur von Asphalt soll mit einem optionalen Zuschlagskriterium gefördert werden.

Der Einsatz von sekundären mineralischen Baustoffen (Recycling-Baustoffen) kann ebenfalls mit einem optionalen Zuschlagskriterium angeregt werden (für Asphaltherstellung, für Betonherstellung, für technische Schichten).

Der Einsatz von mobilen Aufbereitungsanlagen vor Ort soll ebenfalls durch ein optionales Zuschlagskriterium gefördert werden.

Es ist damit zu rechnen, dass der naBe-Aktionsplan im Frühsommer 2024 erscheint.

Es wird darauf hingewiesen, dass der BRV im Rahmen der Jahrestagung 2024 am 22. Mai 2024 die aktualisierten Kriterien für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung durch den zuständigen Abteilungsverantwortlichen, Dipl.-Ing. Christian Öhler, vorstellen wird! Bitte melden Sie sich rechtzeitig zur BRV-Jahrestagung an.

3. EU und Ausland

3.1  EDA-Jahreskongress 2024

Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband ist Mitglied bei dem Europäischen Dachverband für Abbrucharbeiten (European Demolition Association EDA).

EDA veranstaltet das nächste Jahrestreffen als Kongress vom 13. bis 15. Juni 2024 in Belgrad/Serbien.

Nach einem Empfang am Donnerstag, 13.6., findet das Kongressprogramm am Freitag, 14.6., statt. Ermäßigte Teilnahme ist als BRV-Mitglied möglich, bis 15.3. erfolgt noch eine zusätzliche Reduktion des Teilnahmebeitrages (€ 395,–).

Anmeldung bitte unter www.europeandemolition.org/convention.

4. Veranstaltungen

4.1  BRV-Workshop: „Abfallbilanz“ – von EDM bis ZAReg

Am 4. März 2024 findet in Linz der letzte Workshop „Abfallbilanz“ vor dem jährlichen Abgabetermin (15.3.) für Abfallbilanzen aus dem Vorjahr statt.

Im Workshop „Abfallbilanz – von EDM bis ZAReg“, der eine Fortführung des erfolgreichen Seminars „Abfallbilanz und EDM-Stammdatenverwaltung“ darstellt, erhalten Sie grundlegende Informationen sowie einen praxisnahen Zugang durch den Live-Einstieg ins EDM.

Ein Informationsfolder mit Anmeldemöglichkeit liegt bei.

4.2  Ausbildungskurs Recycling-Fachperson

Der BRV-Ausbildungskurs erklärt die Vielfalt an Neuerungen, verbunden mit einer umfangreichen Dokumentation, sowie die neuen Verpflichtungen für Fachpersonal bei der Eingangsleitung von Baustoff-Recycling-Anlagen. Neben den allgemeinen abfallrechtlichen Kenntnissen bietet der BRV mit dem Ausbildungskurs Recycling-Fachperson ein für Betriebspersonal maßgeschneidertes Programm an: Von Wissen über Schad- und Störstoffe über die Probenahme bis hin zur Abfallbilanz und Qualitätssicherung spannt sich der Bogen der Vorträge.

Am 9. und 10. April 2024 wird das Seminar in Wien angeboten.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Veranstaltungsfolder.

4.3  BRV-Seminar: „Die richtige Zwischenlagerung für Bodenaushub und Baurestmassen“

Am 16. April 2024 veranstaltet der BRV in Leoben das nächste Seminar zum Thema Zwischenlagerung von Bodenaushub und Baurestmassen.

Die rechtlichen und technischen Anforderungen an die Zwischenlagerung von Bodenaushub und Baurestmassen sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben im Wandel begriffen: Um einen bundeseinheitlichen, praxisgerechten Standard zu schaffen, wurde seitens des BRV das Merkblatt „Zwischenlager für Baurestmassen“ aufgelegt.

Im Rahmen des Seminars wird dieses vorgestellt und anhand von Praxisbeispielen weitere rechtliche und technische Aspekte vorgetragen.

Anmeldungen bitte mittels beiliegenden Programmfolders.

4.4  Baustoff-Recycling: Annahme, Produktion, Vertrieb

Am 17. April findet in Leoben das Seminar für Praktiker/innen statt, bei dem notwendige Kenntnisse über Abfallannahme, Produktion, Lagerung, Einsatzmöglichkeiten und Dokumentation vorgestellt werden. Neben dem Eingangspersonal sind natürlich der/die Stellvertreter/in und sonstiges Personal zu schulen. Das Seminar bietet auch für Abbruchunternehmen und Bauunternehmen für die Herstellung von Recycling-Baustoffen gute Grundlagen.

Anmeldungen bitte mittels beiliegenden Seminarfolders.

5. Wissenswertes

5.1 Abfalltransport auf Schiene

Es wird in Erinnerung gerufen, dass gemäß AWG seit 1. Jänner 2023 Unternehmen in Österreich verpflichtet sind, definierte Abfalltransporte mit einem Gesamtgewicht von mehr als 10 Tonnen auf einer Transportstrecke von über 300 km mit der Bahn zu transportieren (Alternativen möglich).

Mit 1. Jänner 2024 gilt diese Regelung für Abfalltransporte über 200 km, in zwei Jahren soll die KM-Grenze auf über 100 km herabgesetzt werden.

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